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27 Susi 186S Dienstag, MchUcht D erßeitung Nenstadt« Anßaltea. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. in d«r Sspedi« Non, N-Meißn. »«ff« Str. », < zu hob«. »ierkljsthM g- t«zi«h«» durch Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers E. Heinrich. Politische Weltscha«. Die in Frankreich ausgebrochene Bewegung behauptet unter den Tagesereignissen gewiß noch für längere Zeit den wichtigsten Platz. Wenn wir bereits im Leitartikel der vorigen Nummer unser Urtheil darüber ausgesprochen haben, so sei es heute gestattet, auch Stimmen anderer Organe zu vernehmen. Die „Nat. 31g." sagt in ihrer letzten Nummer: „Der Kaiser, als er zu den Wahlen ging, würdigte den Widerwillen der Franzosen gegen eine Verlängerung der persönlichen Regierung bet Weitem Nicht nach Gebühr. DaS Verlangen nach Freiheit glaubte er durch seine Zugeständnisse vom Januar 1867 hinlänglich beschwichtigt zu haben; eine Schrift über die Rechtstitel seiner Familie hatte ihm die Beruhigung gegeben, dem Volke das Gedächtniß dafür geschärft zu haben, daß ein unzerreißbares Band, aus Dankbarkeit, Verdienst und freier Hingebung gesponnen, die Bonaparte mit Frankreich verbinde; wenn es etwa noch einer Nachhilfe bedurfte, um einen angenehmen Ausfall der Wahlen zu verbürgen, so sollten die guten Beziehungen zur Priesterschaft, sollte eine kleine Schmeichelei für die Arbeiter, wie Abschaffung der Dienstbücher, dafür einstehen. Derartige Mittel waren es, vermöge deren der Kaiser seine bisherige Gewalt behaupten und einen neuen, sklavischen gesetzgebenden Körper sich zubereiten zu können hoffte. Er steigerte deshalb die Knechtung der Wähler zu unerhörtem Drucke, — und jetzt liegt ihm sein Rüstzeug zerbrochen in der Hand, und er steht da wie ein geschlagener, von Enttäuschung tief gebeugter Mann. . . Wenn es gewiß ist, daß nicht Alles zu Allem paßt, daß nicht alle Elemente freundliche Verbindungen mit allen andern eingehen können, so ist es eine wohl aufzu werfende Frage, was aus dem BonapartismuS werden möge, wenn er anfängt zu unterhandeln. Unstreitig ist dies gegen seine Natur, die im Zugreifen, Zwingen und Gebieten besteht; gesetzt nun, daß er sich bereit erkläre, über eine Theilung seiner Macht zu verhandeln, liegt da nicht die Frage sehr nahe, wie er eigent lich zu seiner Macht gelangt sei? Er will dem Volke etwas davon ab- oder herausgeben: gut, so wird man unwillkürlich darauf aufmerksam, woher sein Besitz stammt? Und da er innert man sich sogleich: die Erwerbsart war ein glücklicher Beutezug. Und man forscht weiter: mit welchen Mitteln wurde die Beute eingebracht? Unter welchen Beschönigungen oder Vor wänden wurde der Ueberfall ausgeführt? All' dergleichen Forschungen, wird einmal erst über die Theilung der Macht verhandelt, sprießen ganz von selber auf, setzen sich auf die Tages ordnung der Presse, der Gespräche, der Volksvertretung und ent wickeln aus sich heraus eine Menge von Folgerungen, die in Ansprüchen gipfeln. ES ist bekannt, welche Art von VolkSaufmerk- samkeit und von Thätiakeit deS politischen Geistes besonders viel zu be deuten hat in Frankreich, wo nach dem Zeugniß der ganzen Geschichte des Landes alle Richtungen immer bis zum Aeußersten verfolgt, alle Gedanken mit einseitiger Schärfe immer zu Ende gedacht oder auf die Spitze getrieben zu werden pflegen, und was vielleicht noch wichtiger ist, wo eS dann auch vom Gedanken zur Lhat fortzugehen pflegt mit einem Geschwindschritt, der nicht lm Entferntesten ebenso zu den Gewohnheiten bedächtigerer Nach barn gehört. > Etnundvreißigster Jahrgang III. GuartaL- Der verstorbene Berryer sagte einmal mit Rücksicht auf Schleswig-Holstein: wenn die Deutschen sich etwas in den Kopf gesetzt haben, so geht's nicht leicht wieder heraus. Mit den Franzosen verhält es sich nicht ganz so, aber zum Theil wohl ebenso. Sie unterscheiden sich darin, daß sie eine Sache schneller ausgeben und schneller die Richtungen wechseln; jedoch einen ein mal ergriffenen Zweck, so lange er sie beschäftigt, verfolgen sie mit dem ungestümsten Feuer. Jetzt sind sie darauf gekommen, und an der Unerbittlichkeit ihres Willens ist kein Zweifel ge stattet, die persönliche Regierung nicht mehr zu dulden. Die er rungenen ersten Erfolge enttachen die Flamme ihres Verlangens mit jedem Tage heftiger. Sine Verfehlung des Ziele- ist nach ihrer Denkweise unmöglich, indem sie niemals, so lange fie un- entmuthigt vordringen, am Siege zweifeln. Dieser jetzt von ihnen ergriffene Gedanke, dieses wie man gestehen muß, nicht plötzliche, sondern gründlich erwachsene Streben wird daher m der nächsten Zeit jeden andern Gedanken und jede- andere Streben in ihrer Brust auslöschen oder auf eine niedere Stuft herabsetzen." Deutschland. ES ist bekanntlich früher von Sachsen im BundeSrathe ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes, den Schutz literarischen EigenthumS an literarischen Erzeug nissen und Werken der Kunst betreffend, gestellt worden. Infolge diese- Anträge- fand auf Beschluß deS BundeSrathe- zunächst eine ziemlich ausgedehnte Untersuchung von Sachverständigen statt, doch haben die betreffenden Vorarbeiten bi- jetzt noch Nicht zur Fertigstellung eines eigentlichen Gesetzentwürfe- gelangen lassen, waß im Wesentlichen mit auf die Schwierigkeit zurück zufahren ist, den Begriff deS geistigen EigenthumS in Bezug auf die Erzeugnisse der Lagespresse in richtiger Weise zu fixiren. ES sind dabei hauptsächlich die Erzeugnisse der politischen TageS- preffe in- Auge gefaßt worden, welche in sachkundigen Kressen die Urberzeugung hervorgerufen haben, daß eS für die Förderung und Lösung der wichtigen Angelegenheit unbedingt besser sein würde, wenn von einer Rücksichtnahme auf die eigentliche po litische Presse ganz und gar abgesehn würde. — Vom nord deutschen BundeSrathe ist an die mecklenburgische Regierung dir Aufforderung ergangen, für die Besetzung einer Rathsstelle an dem BundeS-Oberhandel-gericht zu Leipzig einen mecklen burgischen RechtSgelehrten zu designiren. Wie man hört, wird die großherzogliche Regierung von dem ihr eingeräumten Vor schlagsrechte Gebrauch machen, obgleich sie bekanntlich früher Protest gegen die Errichtung eine- solchen Bundesgerichtes ein legte. — Der Protest des Bundeskanzlers gegen die Ausschließung der BundeSbeamten von den Privilegien der Staatsbeamten bei der Kommunalbesteuerung ist schleunigst im gewünschten Sinne erledigt worden, denn nach einem Rescript deS Minister- des Innern sollen diese Beamten sämmtlich sich der im Gesetz vom 11. IM 1822 bestimmten Privilegien erfreuen. Preußen. In der nächsten Session de- Landtags beab sichtigt man, die Frage wegen der Stellung der Gemeinden zu den von ihnen gegründeten höheren Schulen zur Erörterung zu bringen. Es ist nach Meldung verschiedener Blätter im Werre, die grösseren Städte zum gemeinsamen Vorgehen zu vereinigen rckh die Förderung zu stellen, daß den Gemeinden auf die von ts