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ZrWirgWr AMssmmö Tage- und MMW Dienstag, den 24. Oktober Jnseraten-Annahme für dis am, Abend erscheinende Nummer bi» Vormittag« 11 Uhr. Preis Viertelsährlich 15 Ngr (5741) (5730) Jnsertionsgedührrn die - gefpai tene Zeile 8 Pfennige. bei mit abzugeben. Zwönitz, am 10. October 1865. Der Stadtrath daselbst. Or Steeger, Bürgermeister. Der Stadtrath daselbst. Weidauer, Bürgermeister. Tagesgeschichte. Die beide« deutschen Großmächte und die „freie" Stadt k Frankfurt, oder: Es kommt immer besser! Bereits in unsrer Frcitagsnummer haben wir unter „Frankfurt a. M." unseren Lesern kurz mitgetheilt, daß Preußen und Oesterreich an den Senat Bekanntmachung. Behufs der diesjährigen Recrutirung haben sich die - 1) in hiesiger Stadt aufhältlichen, im Jahre 1845 geborenen, 2) wegen noch zu erwartender Körperlünge, 3) wegen zeitlicher Untauglichkeit in Gemäßheit 8- 13 und 20 des Gesetzes vom 1. September 1858 zurückgestellten und 4) als Familienernührer zeitlich befreiten Mannschaften, sowie 5) die Dienstreservisten aus den Altersklassen 18^ und 18^4 den 1 November d. I, Vormittags 10 Uhr, auf hiesiger Rathsexpedition bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen anzumelden. Diejenigen, welche nicht in der Stadt Zwönitz geboren sind, haben ihre Geburtsscheine und die unter 2) und 3) Genannten ihre Gestellscheine da« 1865. die thätig gewesenen hiesigen Spritzenmeister. Schwarzenberg, am 20. October 1865. für die Gerichtsämter und Stadträthe Grünham, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel unk Zwönitz. -»247. Preußen im Verein mit Oesterreich einen mächtigen Schritt weiter gethan, eS hat sich in die inner« Angelegenheiten eines selbständigen, wenn auch sehr kleinen, deutschen StaatS gemischt, und hat diesen aufgefordert, die poli tischen Agitationen in seinen Mauern nicht mehr zu dulden. Alle größern Zeitungen berichten einstimmig, daß diese preußische und österreichische Nate nicht nur in Frankfurt selbst, sondern in allen Kreisen Deutschlands das größte und gerechteste Aufsehen gemacht haben. Und da« mit vollstem Recht, denn die beiden in Rede stehenden Noten, sind — mag man dagegen sagen, wa« man will — ein Angriff auf die Selbständigkeit der gesetzlichen Gewalten der freien Stadt Frankfurt, für den sich in dem doch« sicher und bestimmt noch zu Rechte bestehenden Bundesrechte auch nicht der schwächste Schein ei ner Begründung anffinden läßt. Ist Frankfurt nicht ein souveräner Staat, wenn auch sehr klein von Umfang? Ist nicht seine volle Selbständigkeit in nerhalb der Grenzen des Bundesvertrags durch diesen selbst in der vollstän digsten Weise anerkannt? Mit welchem Rechte können also PreußeU und Oester reich den Senat von Frankfurt ouffordern, für die Folge keine friedlichen Versammlungen und ruhigen Besprechungen mehr, die nur dem Wohle Deutsch lands gelten, in Frankfurt« Mauern zu dulden? Hat denn der Senat vou Frankfurt sich einer Ueberttetung der Bundesgesetze schuldig gemacht, wem er den Ahgeordnetcntag in seinen Mauern tagen ließ? Nimmermehr! Da« BereinSrecht ist, wie wir bereit« oben erwähnt, allen Deutschen aarautirt. Haben die Lheilnehmer am Abgeordnetentage revolutionär», gegen die Gische der „freien!" Stadt Frankfurt Noten abgesandt haben, worin sie den Senat auffordern, der politischen Agitation (Bewegung, Thätigkeit rc.) welche in Frankfurt ihren Heerd habe, ein Ende zu machen rc. Diese „politische Agi tation" kann sich selbstverständlich auf nichts anderes beziehen, al« auf den Abgeordnetentag, der am 1. Octbr. in Frankfurt abgehalten wurde, und auf die in Aussicht stehende Versammlung des Nationalvereins, die auf die letztern Tage de« October nach Frankfurt ausgeschrieben ist. Derartige Versammlungen sind also den beiden deutschen Großmächten, vorzugsweise aber Preußen, ein Dorn im Auge und doch ist das „Vereinsrecht" garantirt, doch dürfen sich die Deutschen versammeln in friedlichen Vereinen und ohne Waffen. Freilich hat Preußen schon im Juli dir friedliche Versammlung in Köln, al« diese Stadt den Abgeordneten von der Fortschrittspartei ein Fest geben wollen, untersagt; allein Köln ist eine preußische Stadt. Jetzt aber hat Steckbriefs - Erledigung. Der hinter den bedingt anher entlassenen Sträfling Earl Herman« Steg ans Elterlein in Nr. 237 de« Erzgebirgischen Volksfreundes erlassene Steckbrief hat sich durch Steg« Arretur erledigt. Elterlein, den 20. October 1865. Der Stadtrath das. Oertel, Brgm. (5720-2D Bekanntmachung Die hiesige Stadtgemeinde gewährt den drei bespannten Spritzen, welche von auswärtigen Orten bei einem Brande auf hiesigem Stadtweichbilde sich zuerst eingesunden und thätig und tüchtig erwiesen haben und zwar der ersten Bier Thaler, der zweiten Drei Thaler, der dritten Zwei Thaler Beloh nung, welche Prämie für die Spritzen, welche mit einem Zubringer versehen sind, um Einen Thaler erhöht wird. In allen Fällen fällt die Prämie zur Hälfte dem Fuhrmann, zur Hälfte der Spritzeumannschaft zu. Die Ermittelung und Zuerkennung der Prämie erfolgt durch dt« Bürgermeister, Feuerpolizei -Commissar, Director der freiwilligen Feuerwehr und Die auf den 25. d. M. und die darauf folgenden Tage auberaumte Auction der Michaelschen ConcurSwaaren findet nicht Statt. Auerbach, am 21. October 1865. , Das Königliche Gerichts-Amt. Seidel. BekanntmachuM Am heutigen Tage ist Herr Friedrich August Ebert hierselbst al« Agent der Rheinischen FeuerverstcherungSbank zu Mainz für den Bezirk der Städte Lößnitz, Grünhain, Zwönitz, Elterlein und Stollberg, sowie des Fürstlich Schönburg'schen Gerichtsamte- hierselbst und der König lichen Gerichtsämter Grünhain und Stollberg bestätigt und in Pflicht genommen worden. E« wird die« zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Lößnitz, am 19. October 1865. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. Krauße.