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Hrmöek-Arttrrn- ftrntsblQtt Les Nette» urrOLos poliAeLounte» Lsv StcvüL LetpAlH Ak. Atz Haupkschrlfkleiler: Dr. Everth, Leipzig S0N«abe«d, dkN IS. 3aNU«r Verlag: Dr. Reinhold L To., Leipzig - 1818 . Trotzki geht nach Petersburg Keine Unterbrechung der Verhandlungen ntb. Brest-Litowsk, 18. Januar. (Drahtberichk.) Die wegen eines leichten Unwohlseins des Grafen Lzernin auf zwei Tage unterbrochenen Besprechungen der Kommission zur Regelung der politischen und terri torialen Fragen wurden heute vormittag und nachmittag fortgesetzt. In der auf der letzten Sitzung angeschnittenen Frage betreffend die Rückkehr der aus den besetzten Gebieten während des Krieges Aus gewanderten wiederholte Staatssekretär von Kühlmann, daß die Mittelmächte im Prinzip mit dem Gedanken der Rückwanderung einverstanden seien und daß die praktische Durchführung dieser Repatriierung am besten der Kommission übertragen würde, die sich mit den» Austausch der Zivilgefangenen beschäftigt. Auf eine Aufrage Herrn von Kühlmanns, ob es der russischen Regierung möglich sein werde, den in Betracht kommenden Emigranten Nachweise darüber zu verschaffen, dah sie vor der Abwanderung in den fraglichen Gebieten gewohnt haben, erwiderte Herr Trotzki, daß diese Flücht- inge und Evakuierten derzeit in Ruhland in Landsmannschaften zu- ammengesaht seien, deren Zentralorgane zweifellos die Möglichkeit »csähen, diese Nachweise zu liefern. Die Frage der Volksabstimmung Da dieser Punkt befriedigt erledigt war, ging die Kommission auf die Besprechung der Frage über, in welcher Weise die Abstimmung über die staatlich« Zukunft derjenigen besetzten Gebiete erfolgen solle, denen Rußland das Selbst bestimmungsrecht einräumt. Deutscherseits wurde darauf hingewiesen, dah das von der russischen Delegation hierfür beantragte Referen dum dem Entwickluugszustand der Bevölkerung dieser Gebiete nicht entspreche und dah es richtiger wäre, die in dem fraglichen Terri torium bestehenden Vertretungskörper durch Wahlen auf breiter Grund lage derart zu ergänzen und zu erweitern, dah sie tatiächltch als Ver tretung der gesamten Bevölkerung angesehen werden könnten. Demgegenüber bemerkte Herr Trotzki» dah die russische Delegation an ihrem Anträge festhalte, dah nur ein Referendum Über die staatliche Zukunft dieser Länder entscheiden solle. In seiner Erwiderung hierauf wies der Staatssekretär erneut auf das Bestreben der Mittelmächte hin, den breiten Schichten der Be völkerung dieser Gebiete einen immer zunehmenden Einfluß auf die Politik cinzuräumen. Das, was unbedingt gewährt werden müsse, sei die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Ilebergangszeit. Das, was verhindert werden müsse, sei die Ausbreitung der Revolution auf diese schon vom Kriege genug heimgesuchten Gegenden. Die weitere Erörterung dieser Frage wurde darauf vertagt und zur Besprechung des Umfanges der unter Artikel II des deutsch-öster- reichisch-ungarischcn Entwurfes fallenden Gebiete üdergegangen. Der territoriale Umfang Auf Einladung des Vorsitzenden legte hierauf General Hoff mann eine Karte vor, welche die betreffenden Einzeichnungen für das Gebiet zwischen der Ostsee und Brest-Litowsk enthielt. Auf die Bemerkung, dah die südlich von Brest-Litowsk liegenden Territorien in dieser Karte nicht berücksichtigt feien, da hierüber Ver handlungen mit der ukrainischen Delegation schwebten, sah sich Herr Trotzki zu folgender Gegenerklärung veranlaßt: Die Kompetenzfrage zwischen den Russen und Ukrainern «Wie ich schon zweimal bemerkte, und zwar bei Gelegenheit der Anerkennung der ukrainischen Delegation, ist der Protest der Selbst bestimmung der Ukrainer noch nicht so wett gediehen, dah di« Frage der Abgrenzung zwischen uns und der neuen Republik bereits als durchgesührl angesehen werden könnte. Ich hab« schon damals be merkt, dah dies keine Schwierigkeiten in den Verhandlungen ergeben wird, da nach unseren Grundsätzen die Grenzen bestimmt werden durch den Willen der breiten Massen der Bevölkerung, dl« daran interessiert sind. In jedem Einzelfalle würde es einer Einigung zwischen uns und der Ukraine bedürfen. Dies bezieht sich natürlich auch im vollen Um fange auf die Gebiete südlich von Brest-Litowsk." Im Zusammenhang hiermit bracht« der Vorsitzende der österreichisch-ungarischen Delegation das Thema der durch die österreichisch-ungarischen Truppen besetzten Gebiete zur Sprache und ersuchte den Vorsitzenden der russischen Delegation um Aufklärung darüber, ob die hierauf bezüglichen Verhandlungen mit der Petersburger Regierung oder wie dies di« ukrainisch« Delegation wünsch«, nur mit dieser allein zu führen seien. Auch hierauf erwiderte Herr Trotzki, bah der ukrainischen Dele gation eine einseitige und selbständige Behandlung dieser Frage nicht zugestanden werden könne, woraus Gras Tzernin sich di« weiter« Besprechung dieser Frage bis nach der binnnen kurzer Zelt zu erwarten ¬ den Erklärung der Kompetenzfrage zwischen der russischen und der ukrainischen Delegation vorbehielt. Der Kaukasus Im Laufe der Besprechung vom Vormittag ersuchte Staats sekretär von Kühlmann um Aufklärung über das Verhältnis des Kaukasus zur Petersburger Regierung. Hierauf gab Herr Trotzki nachstehende Auskunft: Die Kaukasusarme« steht im vollen Umfange unter dem Befehl von Vorgesetzten, die dem Rate der Volks- Kommissare unbedingt ergeben sind. DaS wurde vor etwa zwei Wochen bestätigt auf dem allgemeinen Kongreß der Delegierten der Kaukasus- Front. Die Alanhslnseln Eine weitere Frage des Staatssekretärs hatte die Alands- lnseln zum Gegenstände. Herr von Kahlmann führte dabei aus, die Alands-Frage sei für Deutschland — als einem der Mitunter zeichner des Rechtsvertrages — bedeutsam. Zunächst sei die Vorfrage zu lösen, ob das Alandproblem von der Petersburger Regie- rung behandelt werde, oder ob die jetzt von mehreren Mächten an erkannte finnische Republik internattonal als zur Vvttrekung der die Alandsinseln betreffenden Fragen berechtigt zu betrachten sei. Nachdem Herr Trotzki erklärt hatte, dah die Proklamierung der staatlichen Unabhängigkeit Finnlands bisher keinerlei Veränderung la der Frage ber Alandsinseln hervorgerufen habe, wies Staatssekretär von Kühlmann darauf hin, daß aus dem Vertrage, dessen Unterschriften aus einer rein histo- rischen Konstellation, nämlich der des Krim-Krieges, zu erklären seien, für Deutschland industrielle Rechte erwüchsen, deren Anerkennung im Friedensvertrage eine deutsche Forderung darftellen würden. Ruhland würde durch eine solche Anerkennung nichts aufgeben, was es vor dem Kriege besessen hätte, wenn man nicht etwa behaupten wollte, daß die vertragswidrige Befestigung der Inseln während des Krieges und der durch die jetzige Regierung lursg «deckte Versuch des zaristischen Regimes, bi« vertragswidrig« Befestigung zu einem dauernden Recht zu erheben. Irgendein neues Recht in dieser Frage geschaffen hätten. Im übrigen sei es im Interesse der Auftecht- erhaltung der Harmonie unter den der Ostsee anwohnenden Völkern ein deutscher Wunsch, dah bet Erneuerung der betreffenden Vertragsbestim mungen die Anwohner der Ostsee, insbesondere das durch sein« geo graphische Lage an der Sache in hervorragendem Maße interessierte Schweden zur Mitberatung und Mitunterzeichnung herang«zog«n werde. Schweden sei zwar bei den gegenwärtigen Beratungen nicht vertreten, er habe aber Grund zu der Annahme, dah die Wünsche des schwedischen Volkes sich in dieser Richtung bewegten. Herr Trotzki behielt sich eine Antwort auf diese Anregung für später vor. Am Schluß der Rachmlttagsfitzung erklärt« Her, TrotzKl, daß «r aus lnnerpolttischen Gründ«« gezwungen sei, sich für di« Dauer vo« «lwa einer Woche nach Petersburg zu begebe«. Da übrigens die Kommisfionsverhandlonge« zur völligen Durchberatung des Verhandlungsgegenstandes in seinen Details geführt hätten, schlage er vor, die Beratungen der politische» Kommission bis zum 29. Jaaaar zu vertage«. Mil seiner Abreise gehe die Führung der russischen Delegation ans Herrn Joffe über. Seilens der Mittelmächte nahm «an diese Erklärung zur Kenntnis und gab der Hoffnung Ausdruck, dah nach der Rückkehr Herrn Trotzkis eine volle Einigung zu erzielen wäre. Die Wirtschaftskommission, dl« heute unverbindliche vertrauliche Beratungen abhielt, hat ihre erste offiziell« Sitzung auf morgen vormittag 11 Ilhr anberaumt. n- Berlin, 19. Januar. (Drahldericht.) Die «Nord deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt über di« Parteien in Brest-Litowsk und sagt, daß über di« das künftig« politische Verhält nis zwischen den Mittelmächten und der Ukraine betreffenden Fragen ein grundsätzliches Einvernehmen hergestellt worden sei; die Verhandlungen mit der Petersburger Dele gation seien noch weiter in den Hintergrund geschoben worden. Sie waren ohnehin in ein langsameres Tempo gerate«. Wenn di« Russen glaubten, durch ihre Manöver das deutsch« Volk und das deutsch« Heer zu verwirren, so befanden sie sich in einem grundlegenden Irrtum über unsere Volkskraft und unseren Volksgeist. Das Ergebnis des ge wonnenen Einvernehmens mit der Ukraine werd« nicht ausblelbe«. Trotzki nnd sein« Gesinnungsgenossen erschein«« jetzt vor der kon stituierenden Versammlung in Petersburg mit leeren Händen. tSlehe auch Seite 3.) Lenins Herrschertage gezählt? K ö l n, 19. Januar. (Eigener Drahlbe richt.) Der Stock holmer Korrespondent der »Köln. Ztg." drahtet: Die nächsten Tage werden in Rußland zu einer entscheidenden Kraft probe werd«« zwischen Lenin und d«r sozialistischen Opposition, als deren Führer immer mehr Tschernow hervor tritt. Die Stellung der Regierung ist noch immer derart, daß sie, um einen entscheidenden Schlag gegen ihre Gegner zu tu», auch zur Auf lösung der »erfassunggebeaden Versammlung fähig wär«, wenn sie in sich einig ist. Die letzten Nachrichten deuten al^r darauf hin, daß innerhalb der maximalistischen Negierung sehr wesentliche Meinungs verschiedenheiten destehen, «amenlllch wegen der Durchführung der schonungslosen Gewalt gegen di« gebildete« Kreise, die immer noch in schärfster Opposition sich destuden, «md weaen der von Lenin ver- langteu Ersetz«, dtz» verfass«siebenden Versammlung durch den Nöte« Nattvualbüad. Nicht nur di« Partei der sinken Sozialrevolutionäre, sonder« auch ber recht« Flügel d«r Maximallsten Kan« möglicherweise vo« Lenin ab fallen, um sich mit der Partei der Interuationa listen, dem liuken Flügel der Maximalist««, ja sogar vielleicht mtt Tschneruow zu einer linken sozialistischen Koallttonsregieruna zu oereiuizjea. Ein« solch« Negierung, zu d«r Lunatscharski, Martow und Mtstislawfkl gehören würden, würden in den Foaaa» »er auswärtige» Politik nur sehr »awese-tllch vo» LentnS Programm «dwelchen u»d di« Verhandlung«» in Brest-Litowsk jedepfM« in der bisherigen Weife wellerführen, wahrscheinlich aber Deutschland gegenüber et« wenig «ehr Entgegenkommen zeige« als Lenin. Die Stellnng Trotzkis zu diesen Strömungen ist noch unklar. Don einem offenen Gegensah zwischen Trotzki und Lenin kann wohl noch nicht gesprochen werden. Sowjet und Rumänien Köln, 19. Januar. (Eig. Drahldericht.) Lau) «Köln. Zkg." berichtet Reuter aus Petersburg: Di« Melb»»g russischer Blätter, daß dl« Volkskommissare die Verhaftung des Königs von Ru mänien befohlen hätten, wird bestätigt. Weiter hat der revo lutionär« Ausschuß der 9. russischen Armee an die rumänisch«» Miütär- behörden ein Ultimatum mit befristeter Bedenkzeit ge- schickt, in dem freier Durchzug der russischen Trappen durch Jassy ver- langt wird. ki« Ultimtm d« eqlisch« Arttiter? Köln, 19. Januar. (Eigener Drahtberlchl.) Laut der «Köln. Zlg." meldet die sozialistisch« »Berner" Tagwacht" ans London auf privatem indirekten Äege: Der Metallarbeiteroerband von England und Schottland hat der englischen Negierung «in Ulti matum gestellt, worin er mit dem Gesamtausftaud droht, falls die Behörden vor End« des Monats verfehNen, ein« allgemeine Friedenskonferenz elnzoberofen. Di« bürgerlich« Presse ist natürlich über di« Drohung entrüstet, denn dadurch käme die ganze Kriegsmaschine zum Stillstand, da die Herstellung von Schiften, Muni tion und Flugmaschinen vollständig lahmgelegt würde. Die neue Landtagsorduung Die sächsische Verfassung überläßt die näheren «Bestimmun gen über den Landtag und die Geschäftsführung bei selbigem" der Landtagsordnung. Solche Landtagsordnungen waren der säch sischen Verfassungsgeschichte von jeher bekannt und fußten teils auf Herkommen, das der Landesherr anerkannte, teils auf seinen eigenen Dekreten nach «Gutachten" der Stände. Rechtlich steht die Landtagsordnung als Bindeglied zwischen der Verfassung und der Geschäftsordnung und tritt daher seit 1874 ganz in der Form des Gesetzes auf. Sie enthält neben rein geschästsordnungsmähigen Bestimmungen vor allem die Vor schriften, die für beide Kammern gemeinschaftlich gelten, bedeutet also gewissermaßen eine Abkürzung der Geschäftsordnung. Beider Lange der Zett, die seit Erlaß der Landkagsordnung verstrichen ist, konnte es nicht ausbleiben, dah verschiedene Wünsche nach einer Umgestaltung der Landtagsordnung auftralen, die von der Re gierung als berechtigt anerkannt werden mußten, und so teilte denn die Regierung am 24. Mai in der Zweiten Kammer mit, daß sie den Entwurf einer neuen Landtagsordnung elnbringen werde, was nunmehr geschehen ist. Die Kammern selbst hatten der Regierung in dieser Hinsicht bereits weit vorgearbeitet. Im Februar 1914 wurde ein Entwurf veröffentlicht, der von dem Leipziger Staatsrechtslehrer Professor Wach und dem Dresdner Landgerichtsdirektor Hettner (natl.) ausgearbeitet war, und aus dem ein Antrag des Direktoriums -er Zweiten Kammer vom 21. April fußte. Später wurde noch von den Abgg. Hettner, Dr. Niethammer, Nihschke und Gen. am 9./10. Mal 1917 der Entwurf einer vom Abg. Kaiser (natl.) ausgearbeiteten Landtagsordnung und Geschäftsordnung für die Zweite Kammer eingebracht. Wichtige Punkte sind aus ihnen entnommen worden in den jetzt von -er Regierung vorgeleglen neuen Entwurf, andere bedeutsame Wünsche haben dagegen keine Erfüllung gefunden, und so kann das Gesamturteil über den Ent wurf nur dahin lauten, daß er zu zaghaft ausgearbeitet worden ist und jedenfalls in der Deputation gründlich unter die Lupe ge nommen werden muh. Auch der jetzige Entwurf enthält noch manches, was richtiger in die Geschäftsordnung erwiesen wäre, und er läht vor allem auher acht, daß eine wirklich gründliche Um gestaltung im modernen Sinne sich nicht auf eine Aenderung der Landtagsordnung beschränken darf, sondern auch die Ge schäftsordnungen der beiden Kammern ergreifen muh, ja auch vor der Verfassung nicht Haltmachen darf. Denn auch die Verfassung enthält Bestimmungen, die nicht in sie hineingehören, fondern in die Geschäftsordnung. Das gilt z. B. von der Vorschrift oes ß 128, Abs. 4, die dem Präsidenten einer Kammer auferlegt, bei Stimmengleichheit über einen Gesetzentwurf oder Antrag die Sache in einer folgenden Sitzung wieder zum Vortrage zu bringen, und ihm die entscheidende Stimme überträgt, wenn dann wieder Stimmengleichheit eintritt. Hier muh übrigens, entsprechend dem im Reichstage geübten Brauche, eine Bestimmung geschaffen werden, wonach Stimmengleichheit als Ablehnung gilt, weil sie keine Mehr- Helt bedeutet, Beschlüsse aber nur mit Stimmenmehrheit gefaßt werden können. Ein Fortschritt ist es entschieden, daß das veraltete Gesetz vom 31. März 1849 über das Recht -er Kammern zu Gesehesvor- fchlägen aufgehoben und damit das umständliche Verfahren be seitigt worden ist, wonach ein Abgeordneter zur Einbringung eines Gesetzesentwurfes in der Kammer erst deren Genehmigung ein holen muhte. Daß der Entwurf nicht frei von Mängeln ist, haben wir bereits angedeutet. Dahin rechnen wir z. B., dah 8 17 der Vorlage die namentliche Abstimmung über Gesetzesentwürfe, Regterongsanträae oder Beschwerden gegen die Regierung beibehalten will, falls die Regierung nicht ausdrücklich darauf ver zichtet. Das ist auch ein alter Zopf, den man endlich einmal abschnetden sollte, denn er bedeutet weiter nichts, als eine ungerechtfertigte Kontrolle der Abstimmungen durch die Re gierung. Als solche wird sie auch aus fetten der Regierung im Innersten empfunden, denn in der Regel verzichtet der betreffende Regierongsvertreter darauf. Wir können uns aus den letzten zehn Jahren nur eines einzigen Falles entsinnen, daß über einen Gesetzentwurf namentlich adgestimmt wurde, nämlich über das Wahlgesetz zur Zweiten Kammer von 1909. Hier war die nament liche Abstimmung durchaus angebracht und wäre sicher auch ohne die betreffende Vorschrift der Landtagsordnung erfolgt. Denn wenn eine Kammer aus irgendwelchen Gründen festgestellt sehen möchte, wer für und wer gegen einen Entwurf oder Antrag stimmt, so wird sie selbst einen dahtngehengen Beschluß auf Grund ihrer Geschäftsordnung fassen. Nicht glürklich ist -er in 8 8 aufgenommene Zu satz, wonach verPräsidentdieDflicht Haven soll, die Ne - gterungsvertreter gegen Angriffe von Kammer mitgliedern zuschützen. Die Fassung ist mindestens mih- verständlich. Ein Angriff auf einen Regierongsvertreter kann unter Umständen Pflicht eines Abgeordneten sein, es kommt lediglich darauf an, daß dieser Angriff in Formen erfolgt, die dem parlamentarischen Beruf und Anstand nicht widersprechen. Ob dos der Fall ist, mag man ruhig dem Präsidenten überlassen, dafür ist er da, und er wird sicher dafür sorgen, dah die Regierungs vertreter ebensowenig für vogelfrei gelten wie die Abgeordneten Neu ist die Bestimmung, daß ein Kammermitgl 1 ed, das in gröblicher Weise die Ordnung verletzt, auf Vorschlag des Prä sidenten durch Beschluß der Kammer aus bestimmte Zeit, jedoch höchstens auf die Dauer von drei Monaten» aus der Kammer ausgeschlossen werden kann. Hier wäre «ine genauere Fassung wünschenswert, um den Vorschriften das kautschukartiae. das Ihnen jetzt anhaftet, zu nehmen. Es wird Sache der Gesetz gebunosdeputattvn fein, hier eine bessere Fassung zu finden. Bedauerlich ist es, daß der EWwurl. die Einführung der