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Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden für die König!. Amishaupimaanichast zn Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu WilsdrnN. 1884. Dienstag, den 29. April Rr. 3s Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat, wie die „Vossische Zeitung" berichtet, beschlossen, eine Proklamation an ihre Gesinnungsgenossen zu erlassen, in welcher denselben in Anbetracht der veränderten Situation empfohlen wird: bei allgemeinen, sowie bei Stichwahlen dort, wo sozialdemokratische Kandidaten nicht in Betracht kommen, für diejenigen Kandidaten zu stimmen, die sich gegen das Sozialistengesetz erklären, bezw. die, wenn sie schon Mitglieder des Reichstags waren, gegen die Verlängerung des Gesetzes gestimmt hatten. Ucber die von der königl. sächsischen Regierung vorgeschlagene Aenderung der Maß- und Gewichtso rdnung ist, wie der„Allg. Ztg." berichtet wird, in den Bundesrathsausschüssen vollkommene Einigung erzielt worden, mit Ausnahme eines einzigen geringfügigen Punktes, über welchen eine Verständigung noch erfolgen dürfte. Auch die Normal-Aichungskommission hat sich mit den sächsischen Vorschlägen durchaus einverstanden erklärt. Seit mehreren Jahren wird von der Normal-Aichungskommission eine Revision der Aichordnung geplant, und schon seit einem Jahre ist man im Reichsamte des Innern mit den auf diese Revision bezüglichen Vorschlägen der Aichungskommission beschäftigt; ehe man aber thatsächliche Schritte hierzu thun konnte, mußte das Gesetz über Maß- und Gewichtsordnung einer entsprechen den Aenderung unterworfen werden, und hierzu hat die sächsische Re gierung mit ihrem Anträge die Initiative ergriffen. In der nächsten Woche wird der Bundesrath die Sache erledigen. Als kürzlich zwei Bataillone des Infanterie - Regiments No. 45 von Metz nach Lyck an der russischen Grenze verlegt wurden, machten die Offiziere des in Grajewo garnisonirenden russischen Dragoner- Regiments den deutschen Kameraden einen Besuch, der sich zu einer Festlichkeit gestaltete, deren Bedeutung wohl etwas über das rein mi litärische hinaus gegriffen werden darf. Beim Festmahle saß der rus sische Major zur Rechten des preußischen Divisionskommandeurs Ge- Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Erschein! »»chenttlch 2 Mal Dienstag und Freitag. LbvnnementSpreis vierteljährlich 1 Marl. Eine einzelne Nummer k»stet 10 Ps. Juseratenannahme M»nt«»t u.DinnerStagS bi» Mittag 12 llhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag AbvnnemcniSprci < vierteljährlich 1 Marl Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannahme Montag» u. Donnerstag» bi» Mittag 12 Ubr. Tngesgeschichtt. Im Reichstage standen vorige Woche die beiden diesmal zu einer Vorlage verbundenen Gesetzentwürfe über die Erhöhung der Pensionen einerseits der Reichsbeamten, andererseits der Offiziere auf der Tagesordnung. Als Ergebniß der Diskussion ist zu konsta- tiren, daß die Vorlage unsehlbar scheitern wird, wenn die Regierung an der Zurückweisung des schon in der vorigen Session gemachten Vorschlages festhält, die Offiziere wenigstens zur Kommunalsteuer von ihrem Privateinkommen heranzuziehen, wonach sie immer noch besser ständen, als die Beamten. Fast sämmtliche Redner sprachen für die Kommunalbesteuerung des Privatvermögens, die ein Gebot der Bil- ligkeit und ohne welche eine Verständigung über das Gesetz nicht zu erwarten sei. Vom Bundesrathstische aus lehnte der preußische Kriegs minister diese Besteuerung auch diesmal wieder ganz entschieden ab. ,,Wir wollen uns nicht vergewaltigen lassen" sagte er unter Anderem. Für die Windthorst'schen Abänderungsanträge zum Sozialisten gesetz und für die beiden Windthorst'schen Resolutionen ist in der Kommission wie im Plenum des Reichstags eine Mehrheit sicher. Die von Herrn Windthorst an erster Stelle vorgeschlagene Resolution, welche die Reichsregierung auffordert, in nächster Zeit eine Vorlage zu machen, durch die eine Rückkehr zur Geltung des gemeinen Rechts bewirkt würde, hat insofern eine hervorragende Bedeutung, als diese Resolution, vom Reichstage acceptirt, sagen würde, daß dieselbe dem Ausnahmezustände eine unwiderruflich letzte Frist gewähre und nach Ablauf von zwei Jahren keinesfalls eine erneute Verlängerung des Sozialistengesetzes gutgeheißen würde. Doch steht mit Bestimmtheit zu erwarten, daß die Reichsregierung sich unbedingt ablehnend verhält, und zwar den Resolutionen gegenüber ebenso wie gegenüber den vor geschlagenen materiellen Aenderungen des Sozialistengesetzes. Mittwoch den 7. Mai dS. IS., Nachmittags 3 Uhr, gelangen in der Wohnung des Seilermeisters Carl Ludwig Weber in «Keffelsdorf folgende Gegenstände, als: 1 Schreibsekretär, 1 Kommode, 3 Polsterstühle, 1 Kleiderschrank, 1 Bettstelle mit Roßhaarma tratze, 1 Handwagen, 1 Quantität Bindfadengurte, 2 Wäschleinen, 1 Heuseil, 2 Dutzend Korbbänder, 1 Glaskasten, 2 Blechballons u. d. m. gegen' sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 24. April 1884. . MattheS, Ger.-Vollzieher. Nächsten Donnerstag, den I. Mai d. I., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung des StadtgemeinderatHS. Wilsdruff, am 28. April 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. auf Spechtshäuser, Naundorfer, Grillenburger, Höckendorfer, Wendischcarsdorfer, Lößnitzer, Reichenbacher und Marbacher Staatsforstrevier. Im Gasthofe zum Sachfenhof bei «Klingenberg sollen von Vormittags II Uhr an Partieenweise gegen eine Anzahlung, deren Höhe bei Beginn der Auktion bekannt gemacht wird, und unter den sonst noch zu veröffentlichenden Bedingungen versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilen die mitunterzeichneten Revierverwalter. Königl. Forstrentamt Tharandt u. Königl. Revicrverwaltnngen Spechtshausen, Naundorf, Grillenburg, Höckendorf, Wendischcarsdors, Nadenau, Loßnitz, Reichenbach, und Marbach, am 24. April 1884. Schwenke. Schumann, Gottfchald, Dost, Marhold, Heffe, Täger, Haufe, Jordan, Zinfch. Bekanntmachung. Sonnabend den 3. Mai d. I., Vorm. 9 Uhr findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 25. April 1884. Königliche Amtsbauptmannschast. v. Boffe. Bekanntmachnng. Nachdem das Ergebniß der Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in unterzeichneten Orten den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in § 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit dieser Bestimmungen erlassene Zuschrift nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei den betreffenden Gemeindevor ständen anzumelden. Blankenstein, Limbach, Birkenhain und Helbigsdorf, den 25. Apri? 1884. Die Gemeinderüthe das.