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Sonntag -— Nr. 95. —- 5. April 184«. ^pi>9- Iklumg lägI,ch Ad,nd«. Lu bcuehtn durch 0U« Vokämtrr dc« In- und Lut land««. Deutsche Allgemeine Zeitung. Preis für das Viertel- jakr 2 Tvlr. — Inserlionsgeduhr für de» Raum einer Jeu« 2 Ätgr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueberblick. Deutschland. —München. Landtag.— Der Herzog von Leuchtenberg. — Die Deutsch-Katholiken in Neustadt a. d. Haardt. — Landauer Petition. — Hr. Lufft. ^Dresden. Landtag. *Äus dem Hannovcr- sclicn. Erkenntniß des ObcrappellationsgerichtS in einer Iudensache. *lllm. Oeffcntliche Schlußverhandlung und die Redactcurs. — Hr. Welcker. Darmstadt. Der Kuhl'sche Proceß. * Hamburg. Schuselka. Preußen. * Posen. Die Truppen. Der Bazar. Die Untersuchung. Die katholischen Gymnasien. * Non der V>dcr. Polen und Deutsche. — Die krakaucr Frage. — Der Proceß des Hrn. Leue. — vr. Rupp. — Gau nerstreich in Trier. Desterreich. Aufreizende Druckschriften. — Die galizischen Bauern. — Das Rcligionsgesctz in Ungarn. — Fürst Schwarzenberg. Spanien. Tiempo und Esperanza. Die königl. Garde. Baron Renduff. (Srotzbritgnnien. Die Getrcidebill. Die Oregonfragc. Das Pendschab. Das Hcei in Ostindien. Die österreichisch-englische Schiffspost. Eis einfuhr. Krankreich. Deputirtcnkammer. Das päpstliche Sendschreiben an die Geistlichkeit Galiziens. Der Proceß Beauvallon. Hr. Dujarrier. Wett fahrt. 4s Paris. Die Kleinkinderschulcn. Niederlande. Eine vergessene Gefangene. Handel und Industrie. 4 Leipzig. Börsenbericht. *kvien- Die Kai- ser-Ferdinands-Nordbahn. — Berlin. AnkünSigungen. Deutschland. -^-EÜNchkN, 30. März. Folgender Antrag wurde, wie unsere Blätter melden, von dem Abg. Edel vorgcschlagcn und von dcrKammcr einstimmig angenommen: „Der König möchte allergnädigst geruhen, dem Stande der Ädvocaten im Königreiche die seinem Zwecke, seiner Würde unh Bedeutung für das Staatswohl entsprechende äußere Stellung zu gewähren, insbesondere aber I) die bestehenden Disciplinarvorschriflcn zum Zweck einer bessern Begrenzung der richterlichen OiSciplinargcwalt einer Revision zu unterwerfen; 2) durch Errichtung von Advocatcnkammern, aus felbstgewähltcn Mitgliedern bestehend und mit bemessener Disciplinarge- walt auögcstattct, den Geist der Standcsehre zu beleben; 3) durch eine allgemeine, billige und gerechte Taxordnuna eine dem Wcrthe der Arbeit angemessene Belohnung zu sichern, und 4) die bestehende Bestimmung, wefche verdienten Ädvocaten Berücksichtigung in Beförderung zu höhern Staatsdiensten znsichert, aufrecht zu erhalten." Professor Edel be gründete diesen Wunsch unter so dringender Anempfehlung begünstigen der Maßregeln im Interesse des Advöcatenstandes, daß Dekan Bauer davon Veranlassung nahm, sein Bedauern über die Verspätung dieser Acußerungcn auszudrückcn, weil, wenn um einen oder zwei Tage früher ausgesprochen, sie vielleicht dazu bcigctragen haben würden, die Kammer vor dem Beschlusse zu bewahren, durch welchen die schönsten Rechte des Advöcatenstandes in das Grab des Ausschließungsparagraphen 44 lit. «. versenkt worden seien. Professor Edel hatte nämlich mit der Majorität für die Unterstellung der Ädvocaten unter die Herrschaft des h. 44 ge stimmt, während Dekan Bauer sich mit der Minorität für die Emanci- pation desselben aus jener ausgesprochen hatte! Noch zwei andere Anträge der Abgg. v. Scheuerl und Rabe wurden gestellt, beide des Zwecks, die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu veranlassen, durch wcl chen in Zukunft den Minoritätswahlcn vorgcbeugt werden soll. Nach unserm Wahlgesetze sind nämlich im Falle der Nichtannahme der Wahl von Seilen eines Abgeordneten, oder wenn er als Beamter die königl. Bewilligung zum Eintritte nicht erhält, diejenigen Wahlen gültig, welche nächst der Hauptwahl überhaupt vorgckommcn sind. Gesetzt also, es er hielte ein Beamter von 55 Stimmen 49, und die sechs übrigen fielen mit 3, 2 und 1 auf drei andere Candidaten, so müßte im Falle des Nichteintrittes des eigentlich Gewählten der nächstfolgende Wahlmann, oder nach Umständen allenfalls auch der letzte, in die Kammer berufen werden, und daß dann nicht der Mann des Vertrauens der Wähler in die Kammer kommt, versteht sich von selbst. Gerade dieser Umstand ist rS, welcher immer zur Mahlzeit eigentliche Veranlassung zur Mißstim mung gegeben hat; denn nicht Das, daß die Negierung von ihrem Aus schließungsrechte Gebrauch machte, verletzte sosehr, als vielmehr die noth wendige Folge des Eintritts solcher Minoritätswahlcn. Der Minister hatte jedoch schon in der vorausgegangcncn Sitzung die feierliche Erklä rung abgegeben, daß ein Gesetzentwurf an die nächste Kammer kommen solle, welcher geeignet sei, diesen „wunden Fleck" des Wahlgesetzes zu heilen, und da er vorgestern dieses Versprechen erneute, zog der eine An tragsteller seinen Wunsch zurück, und der des andern wurde verworfen. Aber auch hier kam es, wie man aus unsern Zeitungen ersehen, zu einer interessanten Episode., Auch ein solcher Minoritätsmann, Professor v. Scheuerl aus Erlangen, Ersatzmann für den freiwillig zurückgetrctenen Baron v. Kressenstein, welcher wieder Ersatzmann für den zurückgcwicscncn Ädvocaten v. Holzschuhcr aus der Klasse der mittclfränkischcn Adeligen war, sprach nämlich den Wunsch aus, die Negierung möchte doch künf tig noch von einem andern Rechte Gebrauch zu machen aufhörcn, näm lich von dem der Bestrafung solcher Abgeordneten aus dem Beamtcn- stande, die mit der Opposition gestimmt. Dabci nannte er die Vertreter der Universität Erlangen von 1837 und 1843, nämlich die Professoren Stahl und Harlcß, die beide bis zum Entschlusse der Auswanderung be drängt worden seien, Ersterer durch Abnahme seines Lehrfaches des StaalS- rcchts. Letzterer durch Versetzung wider seinen Willen nach Baireuth. Doch genug, das den h. 44 intcrprctircndc Gesetz ist von der Ab geordnetenkammer angenommen worden. Was das Land dazu sagt, ist leicht zu erachten. Die Mehrheit verlangt nach dem Frieden zwischen Ne gierung und Ständen, und in diesem Sinne hat ja die Majorität ge sprochen! Der Ungewißheit, ob bald oder spät eine Zeit kommen werde, wo die Regierung vielleicht den Standpunkt von 1831 einnchmcn würde, stand die Gewißheit gegenüber, daß die Wähler fortan wenigstens wissen, woran sie sind. Und erfolgt der verheißene Gesetzentwurf behufs der Be seitigung der Minoritätswahlcn wirklich, wic nicht zu bezweifeln ist, dann wird man bald nichts mehr von einer Unzufriedenheit über die Unterord nung des Advöcatenstandes unter den h. 44 hören, sondern ausschließcnd von der Wohlthat der endlichen Beseitigung der Wahlzwistc, die schon so lange dazu bcigctragen haben, den Samen des Mißtrauens gegen die Regierung aufschicßcn zu lassen. —^München, 1. April. Das Interessanteste, was heute in der Sitzung der A bgcordnetenkammer vorgekommen ist, war offenbar die vorläufige Jnhaltsanzcige bezüglich einer "von dem Magistrat und von dem Collegium der Gcmcindebevollmächtigtcn der Stadt Nürnberg an die Kammer cingelaufencn Vorstellung und Bitte um Schutz vor Gefahr des Einscheichens der Jesuiten in Baiern. Ueber den Inhalt der Ein gabe, deren unsere Blätter schon gedacht, später. — Das Frankfurter Journal berichtet aus München vom 28. März: „In wohlunterrichteten Cirkeln verlautet die Nachricht, daß mit künftigem Herbste der Herzog von Leuchtenberg hierher kommen und nimmer nach Petersburg zurückkehren dürfte; er soll geneigt sein, Güter in Würt temberg oder Oesterreich anzukaufcn." — AuS Neustadt a. d. Haardt vom 31. März wird dem Frank furter Journal geschrieben: „Bei einer am 29. März dahier stattgehab- tcn Beerdigung eines Deutsch-Katholiken wurde von Seiten der Polizei, als die nächsten Verwandten des Verstorbenen eben beschäf tigt waren, den Leichenwagen mit Flor, Blumengewinden und mit einer Urne zu zieren, der Befehl erthcilt, daß nicht nur mit der weitern Ver zierung des Leichenwagens inncgehalten, sondern daß auch alle schon an gebrachten Insignien der Trauer augenblicklich wieder abgenommcn wer den müßten. Auf dem Friedhöfe wollte ein Sänqcrchor dem Verbliche nen durch einen einfachen Grabacsang die letzte Ehre erweisen, welches aber ebenfalls durch den hiesigen Polizeicommiffar verboten wurde; da man ich aber dennoch anschickte, eine Grabeshymne anzustimmcn, wurden zwei >cr Sänger, beide geachtete Bürger von hier, verhaftet und durch die Gendarmen abgcführt." — Der Adresse der Stadträthe in Landau (Nr. 86) ist eine zweite, von 75 dasigen Katholiken unterzeichnete Bitte um Erhaltung des Friedens und des allseitigen Vertrauens durch Fernhaltung von Klöstern und klö- kerlichen Instituten gefolgt. (Nürnb. Corr.) — Der Censor in Augsburg, Rcgierungsrath Lufft, ist plötzlich einer Stellung entbunden worden, wie man allgemein versichert, in Folge >er Bemühungen des Hrn. v. Severin, des russischen Gesandten in Mün chen. Der Artikel der augSburgcr Allgemeinen Zeitung aus Berlin über die Reise des Kaisers soll die Ursache gewesen sein. (K. A.) ss Dresden, 3. April. Die mehrfach ausgesprochenen Wünsche, eine Abänderung der Bestimmungen über die Ablösung der Lchnwaare herbeigcführt zu sehen, sowie die Rücksicht auf den Schluß der Landren- tenbank, haben die Staatsreaierung bewogen, einen Gesetzentwurf mit der Ueberschrift: „Einige nachträgliche Bestimmungen zum Ablösungsgesctzc betreffend", an die Stände gelangen zu lassen, durch welchen die bisher gültige Bestimmung des tz. 90 des Avlösungsgcsctzcs, daß eine Ablösung »er Laudcmialpflicht nur auf Vereinigung beider Theile cingclcitct werden könne, aufgehoben und statt deren der Grundsatz ausgestellt wird, es solle die Ablösung der Verpflichtung, Lchnwaare zu entrichten, aus einseitigen Antrag sowol der Berechtigten als der Verpflichteten künftig erfolgen. Auch hinsichtlich der zeitherigen Ermittelung des Werths der lchnwaare-