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- Bestellungen werden anoenommm: Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung Kür Bischofswerda uä> Umgegend bü unsere« Lett«»««- ßmden, werden bi« vorm. 10 Uhr angenommen, größere und LLm, so^ie in d^NNlle7M7t l^Lso wmpstzi-rt- Wy-W« wg» vorher Di- vi«geß--üten-lkr. auch bei allen Postanstalten. puszetle 12 dir Reklamrzrile 3t) Geringster Jnse» Nummer der ZeiMngSliste SÜ87. ratrnbetrag 40 Für Rückerstattung mwerlcmgt emge. Schluß der Geschäftsstelle abend» S Uhr. saudtrr Manuskripte übernehmen um keine Bewähr. . --.. > — beitgeberverbande der Lausitzer Tuchindustrie ge. hörigen Firmen ihren Arbeitern und Arbeiterin nen zum 5. Oktober gekündigt. In Manchester hat das Komitee der Bereini gung der Arbeitgeber in der Baumwollspinnerei beschlossen, keine Zugeständnisse mehr zu machen und die AuSsperrnng fortzusrtzen. 7V0 Fabriken werden geschloffen, 150 ÜOO Arbeiter ausgesperrt. mann und starb kurz daraus an den erlittenen Verletzungen. (Siehe Letzte Depeschen.) * Bei neuen Streikausschreitungen in Berlin- Moabit wurden heute nacht zahlreich« Personen verwindet. (Siehe Sonderbericht.) Da die Streiks in Forst bisher nicht beige, legt worden find, haben heute sämtliche zum Ar Das Neueste vom Tage. Der der Spionage angeschuldigte deutsche Leutnant Helm wurde vom Polizeigericht zu Farcham vor das Schwurgericht verwiesen. (Siehe England.) Auf dem Habsheimer Flugfelde bei Mülhau sen i. Elsass stürzte heute der Aviatiker Ploch- 5) für den Detailhandel mit den übrigen nicht unter 1 bis 4 aufge führten Waren von */,11 Uhr vormittags bis */,1 Uhr nachmittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags. Für die dem Weihnachtsfest vorangehenden 3 Sonntage, 4., 11. und 18. Dezember 1910 wird in Gemäßheit von § 105 b der Reichsgewerbe ordnung eine Verlängerung der sonst nachmittags 4 bez. 5 Uhr schließenden Geschäftszeit im Handelsgewerbebetrieb bis 8 bez. 9 Uhr abends gestattet, auch darf zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsgottesdienste der Handels gewerbebetrieb, insoweit dies möglich ist, um 1 Stunde verlängert werden. Am 1. Weihnachtsfeiertag hat jeder Handelsgewerbebetrieb, an den beiden Bußtagen und am Totenfestsonntage der Handel mit den unter 5 ausgeführten Waren gänzlich, mit den unter 4 aufgeführten Waren an den Nachmittagen der letztgenannten Tage zu ruhen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 146 a der Reichs gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bez. entsprechenderHaft geahndet. Ttadtrat Bischofswerda, am 29. September 1910. Während des mit dem 1. Oktober or. beginnenden Winterhalb jahres ist die Geschäftszeit für den Handelsgewerbrbetrieb an den Sonn- und Festtagen wie folgt festgestellt: 1) für den Handel mit Delikatessen, Butter, Eiern, Grünwaren, anderen Eßwaren und Konditorciwaren von 8 bis 9 und von */,11 bis */,12 Uhr vormittags, sowie von 2 bis 5 Uhr nachmittags; 2) für den Verkauf von Fleisch und Fleischwaren seitens der Fleischer von */,8 bis Uhr und von 11 bis 12 Uhr vormittags, sowie von 5 bis 8 Uhr nachmittags; 3) für den Verkauf von Milch und Sahne von 7 bis 9 Uhr vor mittags, von 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags und von 6 bis 7 Uhr nachmittags; 4) für den Handel mit Kolonialwaren, Tabak, Zigarren, Heizungs und Beleuchtungsmaterialien von 8 bis 9 Uhr vormittags, von */,11 Uhr vormittags bis ^1 Uhr nachmittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags; Montag, de« S. Oktober 1910, vormittags 9 Uhr, soll in Niederputzkau 1 gebranchte- Fahrrad gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort: Hebers Restauration. Bischofswerda, am 28. September 1910. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Putzkau liegt bei dem Postamt in Bischofswerda (S.) vom 30. ab 4 Wochen aus. Dresden - A., 26. September 1910. Kaiserliche Ober-Poftdirektia». Zur Ueberführung der Bautzen—Dresdener Staatsstraße über die Essenbahn in Großharthau sind von den in der nachstehenden Liste genannten Eigentümern die daselbst angegebenen Grundflächen enteignet und hierfür die eingestellten Entschädigungen festgesetzt worden. Gemäß 8 52 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 wird solches bekannt gemacht mit der Aufforderung an diejenigen Nebenberechtigten (insbesondere Dienstbarkeits- und Reallasten-Berechtigten, Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldgläudiger, Nießbraucher und Pächter), die wegen eines dinglichen Rechtes an den von der Enteignung bettoffenen Grundstücken oder eines darauf bezüglichen persönlichen Nutzungs- oder Gebrauchsrechtes Be friedigung aus den Entschädigungsgeldern verlangen wollen, diesen Anspruch innerhalb einer Frist von drei Wochen — das ist bis zum 22. Oktober dieses Jahres — hier anzumeldcn, widrigenfalls die Königliche Staatseisenbahnverwaltung zur Zahlung der Gelder an die Enteigneten berechtigt sein würde. Bautzen, am 22. September 1910. Erscheint jeden Werktag Abrad» für den folgend« Lag. Der Bezugspreis ist ^schließlich der drei wöchentlich« Beilage» bei Abholung vierteljährlich 1 vü «i, bei Zustellung in» Hau» 1 uss 7v bei all« Postanstalt« 1 S0 exklusive Bestellgeld. ———— Einzelne Nummern kost« 10 MM Ver sächsische FrMer, Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschast, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. Fernsprecher Nr. 22. , Fünfnndsechzigster Jahrgang. Telegr^Adr.: Amtsblatt. Mit »eil »Schentliche» Bell«,«: Jeden Mittwoch: Belletriftische Beilege; jeden Freitag: Der sächsische Landwirt jeden Sonntag: Illustriertes EonntagSblott. Name des Grundstückseigentümers Grnndbnchblatt in der betr. Flur Enteignete Grundfläche gm Betrag der Grnnd- und Rebenentschädignnge« Mk. Pfg- Sr. Durchlaucht Prinz Günther Sizzo von Schwarzburg-Rudolstadt 353 für den Lehnhof Bautzen 776 388 — Robert Zschiedrich 2 für Havthau — 21 38 Firma Rau L Vogel 263 , 10« 225 85 Gustav Winter 243 , 255 1010 — P. E. Petrich 315 . 159 111 30 Derselbe 268 „ 1283 2596 90 Otto Dachse! 313 . 20 22 50 Emil Pausier 3 . 2252 1327 60 Heinrich Kurze 198 , — 28 06 Derselbe 5 , , 2146 1364 80 Otto Böhme 231 . 139 522 55 Hugo Thonig 314 . . — 1 —