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Ujesaer G Tageblatt und Anzeiger Wetlalt m) Ayelgn). rrlegram«.M«sfl FU Femsprechstrll« Lageb a R «i. N V U «r. 20 der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 39. Freitag, 16. Februar 1894, Abends. 47. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla', den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 2S Ps., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark 50 Pf., durch dm Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Aazeigen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetage- bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Die Musterung aller im Aushebungsbezirke Großenhain gestellpflichtigen Militär pflichtigen der Altersklasse 1874/94 und früherer Jahrgänge — vergl. 8 26 Nr. 1 und 2 verbunden mit Z 25 der Wehrordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt 1888 Seite 607) wird II. Dienstag, den 13. März. ! Vormittags 9'/, Uhr im Rathskeller zu Radeburg für die Mannschaften aus dem Gerichtsamts-Bezirke Radeburg und aus der Stadt Radeburg; III. Mittwoch, den 14. März, Bormittag S Uhr im Gasthofe zum „Wettiner Hofe" zu Riesa für die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen-Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz-Langenberg, Gohrisch, Gostewitz, Gröba, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee-Haidehäujer, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf und Moritz; IV. Donnerstag, den 15. März, Bormittags S Uhr ebenfalls im Gasthofe zum „Wettiner Hofe" zu Riesa für die Mannschaften der Jahrgänge 1873 und 1874 aus der Stadt Riesa; . V. Freitag, den 1». März, Vormittags S Uhr wiederum im Gasthofe zum „Wettiner Hofe" in Riesa für die Mannschaften aus Nickritz, Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumen, Weida, Zeithain und Zschaiten, soivie die Mannschaften des Jahr- » gangs 1872 aus der Stadt Riesa; Vormittag 8 Uhr im Gesellschaftshause zu Großen hain für die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbe zirke Großenhain und aus der Stadt Großenhain -abgehalten werden. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgesteUt sind, zu Vermeidung der in 26 Nr. 7, 62 Nr. 5 und 66 Nr. 3 der Wehrvrdnung angedlvhten Strafen und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, mit Ordres beziehentlich mit Loosungsschein versehen, PÜvfllllvd vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Local und zwar in nüchternem und rein lichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Attestes uachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige .Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzreservisten dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum S, S und 4 jährigen Dienste melden; es erwächst ihnen jedoch hieraus ein be sonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen activen Dienste bei der Cavallerie verpflichten, genießen, dafern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach ß 50 Abs. 3 des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich § 12 Nr. 2 der Wehrordnung die Vergünstigung einer drei- statt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr I. Aufgebots und werden zu Reserveübnngen in der Regel nicht einberufen. Minderjährige haben aber zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie sich untadelhaft geführt haben; letztere Bescheinigung muß von der Behörde ausgestellt sein, welche über Strafen des Betreffenden auf dem Laufenden erhalten wird (Geburt-- oder Registerbehörde) vergleiche §84* der Wehrordnung. Die Loofung feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Donnerstag, de« SS. März dieses Jahres, Nachmittag S Uhr im Hotel zum Gesellfchaftshanfe zu Grotzenhain. Den Loosungsberechtigten — vergl. 8 66 Nr. 6, 7 und 13 der Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine per sönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Commission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehr- Ordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom activen Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musternngstermine selbst anzubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntnisse der Verhältnisse des Nachsuchenden beziehentlich auf daS Resultat sorgfältig eingezvgener Erkundigung darüber sich ' gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen ge hörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Er satz-Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine eingetreten sein sollte. Erforderlich ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. — 8 33 Nr. 5 Absatz 2 Wehrordnung. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission aus Reklamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem betreffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müsse» bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 10 Tagen von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Recrntirungsstammrollen beauftragten Stadträthe und Gemeindevorftände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslocale — siehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Musterung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nöthigenfalls zu recognosciren resp. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilcn zu können. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Reservisten, Landwehrleute und Ersatzreservisten, sowie ausgebildete Land sturmpflichtige des II. Aufgebots, welche auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 8 64 des Reichsmilitär gesetzes verbunden mit 88 118 Nr. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre diesfallsigen Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft einzureichende Nachweisung (Zurückstellungssormulare) aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen, Familien- und Bermögensverhältnifse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission Donnerstag, den SS. März d. I., Nachmittag S Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain Entschließung fassen, und haben sich behufs Ertheilung etwaiger Auskunft und zur Entgegen nahme der Entscheidungen die Reklamanten in Person zu diesem Termine «inzufinden. Großenhain, am 10. Februar 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wilucki. Tn. Bekanntmachung, die Benutzung des sisealischen Verkehrs- und Winterhafens bei Riesa betr. In Ergänzung von 8 10 des Regulatives über Benutzung des fiskalischen Verkehrs- und Winterhafens bei Riesa, vom 1. Dezember 1888, wird hiermit bekannt gemacht, daß sich der Vorrang, welcher den dort gedachten Fahrzeugen bei der Bergung im Hafen während der Ueber- Winterung zugestanden worden ist, nur auf die erstmalige Einwinterung bezieht, und daß im klebrigen vorausgesetzt wird, daß mit der Anmeldung der betreffenden Fahrzeuge auch die Bereithaltung derselben zum sofortigen Einlaufen in den Winterhafen verbunden ist. Meißen, am 14. Februar 1894. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. 977. L. v. Kirchbach. W. Freibank Riesa, Kastanienstr. Nr. 29, im Hofe. Das Fleisch eines Rindes, sowie mehrere Kilogramm Schweinefett gelangen von morgen, Sonnabend, den 17. Februar 1894, von Vormittag 7 Uhr ab auf der Freibaut zum Preise von 45 Pfg. pro */, Kilogramm zum Verkauf. Riesa, den 16. Februar 1894. Der Stadtrath. Klützer. VI. Sonnabend, den 17. März, VII. Montag, - 19. - VIII. D'enstag, - 20. - IX. Mittwoch, - 21. - Die Denkschrift zum russischen Handelsvertrag. Die Denkschrift zum russischen Handelsvertrag, die dem Bundesrath bereits zugegangen und auch für den Reichstag bestimmt ist, erscheint al» eine überaus gründliche und be kehrende Arbeit, deren Veröffentlichung den Zweck hat, dem abgeschlossenen Vertrag« Freunde zu erwerben. Bei der Wichtigkeit der Sache lassen wir hier den geschichtlichen Theil der Einleitung folgen: Ein Rückblick auf den Stand der Handelsbeziehungen Deutschlands zum russischen Reiche während der letzten Jahre ergiebt, welche Interessen für Deutschland auf de« Spiele standen, wenn der zwischen beiden Ländern entfesselte Zollkrieg zu einem dauernden Zustand würde. Was zunächst die Bedeutung de» russische» Marktes für die deutsche Ausfuhr anlangt, so hatten sich die Absatzverhältniff - in Rußland während des letzten Jahrzehnts zum Nacht heil c Deutschlands fortwährend verschlechtert. Unter dem Schutz, systemathisch erhöhter Eingangszölle hatte im russischen Reia die einheimische Industrie sich schnell entwickelt besonders av< dem Gebiete des Eisens und der Gewebe. Mit dem Empor blühen dieser Industrie verlor der deutsche Absatz stetig au