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Katue. kalvlee. E. Dienstass, den 3l. ^janna^ ^he«dL z-j tznstr., König!. Amtsgericht. König!. Amtsgericht. Bautzen, den 23. Januar 1905. Bautzen, den 21. Januar 1905. 1! Ur. 10. meine Z. alte Hau-» G 05. ! M «ug S. etozelfin »in dem a Berlin, ovltüt! Nd, «tag, oho. Um «8 ch. - in >e- -l- 'S Ms l. uar: IUM. uar: ug von ü«eo at. O L. Verartworülcher Redatteur Srsrg «. Moris« jBertreter Ä. Zschuppts (Sprechnnö^ umchmtagr vo» 10—11 »xd von S—t llhr). — Lelegram>u«ALrtfK- LmMlatt Bautzen, s^ernsvrrchnuschluß Nr-. L1. 2rr LAtöhamriNatmscyafte« B-lUtzert Löücm, dr» 2a^. ,-riü<tr ÄautzoK uird der Ämlsgrrichje Bautzerr, Lchirzirwaide, Herrnhut :md Verufrcidt, .-!<S HeuprzollamtS Bautzen, ingleicheu der GLadtrLe zu Lautz«? und Nernsta-t, sowie der GtadlgemeiuderLte zu Schirgiswalde uud Keißesdirg. Nrgs« -s? K8«-«jrs «siß B s « r S s Ä s » « e k fi L AiLl««. Die Bautzener Aachrlchun ersch«!»«^, mit Aukuahmr der vo»» «md Krptaz« tügllch aiend» Ar.IL d,tz si?r!,1jitzkN-«n Atannevtink- 3^4 Jnsirtlonl-ihLH« flr t« Ranen «In« Petit- Spalizril« gewöhnlich« Latzel IS in l">S»«le« Kille« niet« von Rabatt Ziffer!--, Lato2«>r- und anderrr schwierig« Satz «ntsprechcrd t««:«r. RachArtt-sehsihr Ive jede Anzeige und Julertion 2» diz., fSr drtrUt.de 8^knuittertt.lkn, t0 Sie. lux» Ports). R«L LL? LÄ Utzr ti«8ehe«>S ZustkliS»' ßU-S« i» V«» «tSUd- tk- lcheiueudeu dlsttk RL'NahML. dE Inserats „»da!»-» dl« ip«schö>:»fte7« d^s rriotor und dt« Ännoneeatureaail an, de-glrlch« dir Herre« Wald« In Löb«, L!«h Ne »lißedu-. LipplifL ln LLirgirrsatde, Bustad LrMnz dt B-inestadt, -"ni» In Kou^eka!? i,i Ost.td, Rsnisv« in Od-r-LunNerldorf nud von Ltnd«an I» ynlsel» ! autzeM D Nachrichten Nsr»rtz«»NßSSl«tt ÄretSH«xp-«k«»sÄirfL V»«tze« msleich «LS KsUfistvnstideh-rtzr i»«r OSkrlrL^h. Da» im Mundbucte iür Groizdöbschütz Blatt 106 aus den Ramen Franziska »erw. Maiwald geb. Kuhn eingetragene Grundstück soll am 18. März 11)05, vormittags 1t Uhr, an der Gerichlsstelle Im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden Das Grundstück ist nach dem Fluibuche 7,4 Ar groß, aus 9100 Mk geschätzt und mit 56 OI Steuer einheiten belegt. ES umsaßt das Flurstück Rr. 89 b deS Flurbuchs mit daraus neuerbauten Wohnhause Nr. 27 kl d«S Brandvcrsicberungs-KatnstcrS Di^ Einsicht der Mitteilungen des GrundbuchamtS sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Recht« auf Besriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 10 Dezember 1904 vcrlauibartcn VerstclgerunaSvennerkeS au« dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstennine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebot« nicht berücksichtigt rind bei der Lerteilung des Versteigerungserlöfe« dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung enIgegenstchcndeS Recht haben, werden ausgcsordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Versahrens herbetzusühren, widrigenfalls für da« Recht der Bersteigerungscrlüs an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Die ueueu Handelsverträge. ES ist — so bemerkt die „Kons. Korr." — mit Befrie digung zu begrüßen, daß der Reichskanzler mit einer amt lichen Darlegung des wesentlichen Inhalts aller bis jetzt fertiggestelltcu Handelsverträge vorgegangen ist. An der Spitze dieser Darstellung stehen die folgenden vielversprechenden Sätze: „Das oberste Prinzip, die mög lichste Steigerung des Schutzes der landwirt schaftlichen Produkte, ist ohne Schwanken festgehalten worden. Es braucht kaum gesagt zu werden, welche Schwie rigkeiten für unsere Unterhändler sich aus dieser entschiedenen Betonung der landwirtschaftlichen Interessen ergaben. Trotz der von vielen Seiten für unüberwindlich gehaltenen Hinder nisse ist es in langer und angestrengter Arbeit gelungen, sämtliche Tarifverträge zu erneuern, und zwar in einer Form, die unter sehr wesentlicher Besserstellung der landwirtschaftlichen Produktion es auch unserer In- dustrie ermöglichen wird, sich in befriedigender Weise einzu richten." Durch die vorliegenden Angaben wird im großen und ganzen diese Versicherung bestätigt. Offenbar hat Herr Graf von Bülow ganz im Gegensatz zu dem Urheber der noch laufenden alten Handelt Verträge alles getan, um zum Schutze für die Landwirtschaft soviel herauszuschlagen, als nur irgend möglich war. In dec amtlichen Darstellung vom Sonnabend sind zwar die vereinbarten Agrarzollsätze nicht mit enthalten, aber es ist kein Geheimnis mehr, daß in den neuen Handels vertragstarifen folgende Erhöhungen der wichtigsten landwirtschaftlichen Zölle vorgenommen worden sind: bei Getreidezöllen u. a. Weizen von 3,50 Mark auf 5,50 Mk, Roggen von 3,50 Mk. auf 5 Mk., Malzgerste von 2 Mk. auf 4 Mk., Hafer von 2,80 Mk. auf 5 Mk. für den Doppelzentner. Ferner bei Vieh- und Fleischzöllen u. a.: für Pferde von 10 Mk. und 20 Mk. auf 72 uns 120 Mk., Bullen und Kühe von 9 Mk. für daS Stück auf 8 Mk. für den Doppelzentner Lebendgewicht, Ochsen von 25,50 Mk. für das Stück auf 8 Mk. für vrn Doppelzentner, Schafe von 1 Mk. und 0,50 Mk. auf 8 Mk., Schweine von 5 Mk. und 1 Mk. auf 9 Mk. (nicht, wie es in den Wiener Zeitungen fälschlich hieß, auf 5 Mk.). Sodann die Zölle für frisches Fleisch von 20 Mk., 17 Mk. und 15 Mk. auf 27 und 35 Mk., für Würste von 17 Mk. auf 40 Mk., für Mehl von 7,30 Mk. auf 10,20 Mk. und 12 Mk. für den Doppelzentner. Für frisches Obst sind die Zölle in einer Höhe festgesetzt worden, die eine wesentliche Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes darstellt. Erhöhungen haben ferner von Gemüsearten erfahren: Speisevohnen von 1,50 auf 2 Mk, Rotkohl, Weißkohl und Wirsingkohl bisher frei, fortan 2,50 Mk, frische Kartoffeln, vom 15. Februar bis 31. Juli, bisher frei, fortan 1 Mk. Ebenso ist bei ver schiedenen lebenden Gewächsen an der Stelle der Zoll freiheit ein ziemlich beträchtlicher Zollsatz getreten. Bei den neuen Viehzöllen ist ganz besonders darauf zu achten, daß dieselben nicht mehr wie bisher für das Stück, sondern für den Doppelzentner Lebendgewicht berechnet sind; danach ist der neue Viehzoll teilweise auf mehr als daS doppelte des bisherigen Satzes erhöht. Besonders gespannt war man in konservativen Kreisen auf den Inhalt der mit Oesterreich-Ungarn abgeschlossenen Viehseuchen-Konwention. Von Wien aus wurde be hauptet, es sei den österreichisch-ungarischen Unterhändlern gelungen, die Einsetzung einer „ständigen" Kommission unter Vorsitz eines neutralen Staates sich zu erzwingen, von deren Spruch jede Sperrung wegen Seuchengefahr abhängen solle. Glücklicherweise ist diese Nachricht falsch. Unsere Nachbarn wollten zwar eine solche Kommission; es ist aber eine ganz harmlose Körperschaft daraus geworden, die lediglich brgut- achtcnde Befugnisse besitzen und auf die Anordnung einer Sperre vollkommen einflußlos sein wird. Dafür haben die Gegenkontrahcnten an Deutschland die von den Landwirten längst gewünschte Konzession gemocht, daß statt der bis jetzt bestehenden, an langwierige Verhandlungen gebundenen Re pressivsperre die Präoenlivsperre ungeordnet werden kann Während also bisher die Sperre nur verhängt werden konnte, wenn eine Seucheneinschleppung nachge- wiesen war, kann sie jetzt vorbeugend verhängt werden, sobald in den zu diesem Zwecke abgegrenzten Bezirken eine Seuche auftritt. Was es mit der Abgrenzung der Sperr bezirke auf sich hat, wird man erst aus dem Wortlaut des UcbereinkommenS ersehen könnm. Zu bemerken ist nur noch, daß sich diese Ueberemkunft nur auf Schlachtvieh, das in bestimmt bezeichnete Schlachthäuser zur sofortigen Ab schlachtung befördert wird, bezieht. So bedrohlich wie sie nach den Wiener Angaben aussah, ist die neue Kon vention also keinesfalls, wenn man auch hätte wünschen müssen, daß der Vertrag ohne diese Konvention zustande gekommen wäre. Soweit sich aus den bisherigen Darstellungen, deren Ergänzung in Bezug auf die vereinbarten Zollsätze gleich zeitig mit diesen Zeilen in der „Norsdcutschen Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht werden soll (s. unten), urteilen läßt, kann man wohl sagen, daß die Landwirtschaft alle Ursache hat, mit dem Vertragswerke, das an sich eine außerordent liche Leistung unserer Neichsleitung darstellt, zufrieden zu sein. Wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten, die in der Landwirtschaft gehegt wurden, so wird man doch in landwirtschaftlichen Kreisen dem Reichskanzler den lebhaften Dank für das Erreichte, für die verschiedentlich recht wesent lichen Erhöhungen der Agrarzölle nicht vorcnthalten dürfen. Wenn man die Schwierigkeiten, denen Herr Graf v. Bülow bei den Verhandlungen gegcnüberstund, in gerechter Weise würdigt, so kann man nicht anders sagen, als daß der leitende Staatsmann sich durch seine Handelsvertragsaktion um die deutsche Landwirtschaft sehr verdient gemocht hat. * Berlin, Montag 30. Januar. Die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung" gibt heute abend einen Ucberblick über die Veränderungen des deutschen Zolltarifs durch die neuen Handels verträge. Für dl« Hauplgetreideatten sind in d«n Verträgen mit Rußland, Rumänien, Serbien uud Oesterreich-Ungarn sür Roggen und Hafer 5 Maik sür den Doppelzentner, für Weizeu und Spelz 5,50 Mk., sür Malzgerste 4 Mk. festgesetzt, wodurch die vertragsmäßige Sicherung deS für den heimischen Getreidebau erforderlich erachteten Mindestschutzes in vollem Umsange erreicht wird. Zum Ausgleich sür die Mehrbelastung der AuSsuhr deS Auslandes konnten die iudustrtellen Zölle bet Rußland, Rumänien und Serbien wenig, bei Oesterreich-Ungarn nur in beschränktem Maße In Frage kommen. ES mußte deshalb auch bet elulgen wenigen landwirtschaftlichen Erziugnissen eine Herabmivderuvg der Zollsätze ,r- olgen. Erhöht wurden die Zölle sür Speisebohnen, Hopsen, Hopsenmehl, Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, lebende Hühner, Fleisch, geschlachtetes Federvieh uud Butter, bei Rumänien und Serbien Hirse uud Mais, bet allen für Rot- und Weißkohl, srischcS Obst und nicht lebende Karpfen. Bet Rußland, Rumänien und Serbien ist sür Gerst« mit Ausnahme von Malzgeiste ein Zollsatz von 1,30 Mk. sür deu Doppelzentner, 0,70 Mark niedriger als jetzt, veretubart. Die Herabsetzung ist damit gerecht- erttgt, daß wette Kreise der landwirtschastlichen Bevölkerung an wohl- eiler Futtergerste lebhaft interessiert sind, umsomehr, als Mais durch Zollerhöhung verteuert ist. Zur Unterscheidung von Malzgerste und futtergerste ist etu Hektolitergewicht von 65 Kilo al-Grenze sür Futter- gerste vereinbart: dauebeu ist Freisein von fremden Beimischungen vor gesehen uud festgesetzt worden, daß das Bolhandensetn von 30 Prozent Körnern mit einem Hektolitergewicht von 67 Kilo oder mehr den höheren Zollsatz begründen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Etobrlnger uud der Zollbehörde und bei sonstigen Zweifeln sind die AbsertigunaSbeamtcu ,ur Erhebung de- höheren Zollsatzes befugt, falls der Liuvringer eS ablehut, die Gerste in einen die Verwendung zur Mälzerei auSschließen- deu Zustand zu versetz«. Hierdurch ist ausreichend Vorkehrung getroffen gegm die Einbringung zum Mälzen bestimmter Gerste zum niederen DaS im Grundbuch« sür die Stadl Bautzen Blatt 187 aus den Namen Franz Friedrich Hugo Brase eingetragene Grundstück soll zwecks Aushebung der Erbengemeinschaft am 17 März 1005, vormittags /,11 Uhr, au der Gerichtsstelle versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3,1 Ar groß und aus 11300 Mk. geschätzt. Es umfaßt die Parzelle Nr. 376 deS Flurbuch« sür Bautzen mit den unter BrandversichcruugS-Katastcr Nr. 324 uud Haus nummer 20 in hiesiger Fleischergasse ausgesührlen Wohngebäude, Hosraum und Garten. Die Einsicht der Mitteilungen des GrundbuchamtS sowie der übrige« daS Grundstück betreffend« Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück« sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung deS am 5. Dezember 1904 verlautbarten Verstcigerungsvermerke- aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeld« und, wenn do Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bet der Verteilung des VerstelgetungSerlöses dem Ansprüche des Gläubigers uud den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden ausgesordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Versahrens herbeizusühren, widrigenfalls sür das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes keteu würde. --- m. 25. Zollsätze. Eierst«, welch« nachweislich zum Bermälzen ungeeignet ist, zahlt den niederen Zollsatz ohne Rücksicht aus das Heklolitergewicht. Die Kosten des etwaigen aus Ausschließung der Mälzbai leit gerichteten Ver sahrens treffen nicht den Wareneiubringer: hierdurch in das Interesse des Handels gewahrt. Bel der Wahl des Mittels hierzu, welche der Zollverwaltung zusteht, wird diese sich den Wünschen deS Elnbringers und der Zweckbestimmung der Ware anpassen. Außer der Futtergerste war bet keinem wichtigeren landwirtschastlichen Artikel ein Herabgeheu unter die derzeitigen Zollsätze erforderlich. Hingegen wurde die Herab setzung des Gewichtszoll« sür Rundholz aus 12 Pfennig statt bisher 20 Psennig und des Zolls sür da« in Löngsrichlung beschlagene Holz auf 21 Psennig statl bisher 30 Psennig au Rußland, Rumänien, Serbien und Oesterreich-Ungarn zugestanden. Aufrechterholteu wurde dabei die Unterscheidung hauen und weichen Holzes, sowie die Gleichstellung be- waldrecbleten und beschlagenen Holzes. Der Zoll für Eisenbahnschwellen ist aus 24 statt bisher 30 Psennig herabgesetzt. Eine Benachteiligung dcr heimischen Forstwirtschaft ist umsomehr zu bcsürchten, als die der zeitigen Verhältnisse der Prvdnttionsgebiete eine besondere Einfuhrsteige rung nicht erwarten lassen. Die bisherige Spannung zwischen Rohholz und Sägeware in Höhe von t>0 Psennig sür den Doppelzentner ist bei« behalten demgemäß ist Oesterreich-Ungarn der Satz von 72 Psennig sür gesägtes Holz zugestanden. Der deutschen Sägetndustrie bleibt also Ihr bisheriger Schutz erhallen. Bel einer erheblicheren Anzahl von Bodcnerzcugnissen wurde aus die gegenwärtige Zoühöhe zurückgcgangen, nämlich trockene Erbsen und Linsen, serncr Futterbohnen, Lupinen, Wicken, RapS und Rübsen, Dotte, Oelrettigsaat, Hederichjaat, Sens, Leinsaat, Harssaat. Rotkleesaal, Weißkleesaat, andere Kleesaaten, GraS« saat, Gei blinde, lebende Gänse, Haarwild, Federwild, Kaviar, Schmalz, schmalzartige Fette, Eier, Betlsedern. Die meisten sür diese Erzeugnisse festgesetzten Zollsätze de« allgemeinen Tarifs waren in er« er Amie al» Verhandlungsobjette geeignet. Für den Verzicht aus einen höheren Eierzoll war daneben auch unser Bedars an Massenware bestimmend, dessen Deckung itu Jnlande nicht ohne Preisgabe erstrebenswerter land wirtschaftlicher Ziele erreichbar war. Aehnliche Erwägungen führten zur Belassung der Zollfreiheit für lebende Gänse. Was Gerbrinden anbelangt, sülchten die deutschen Schälwaldbesitzer die Konkurrenz der ausländischen Eichenlohe wenig: die gesoiderte Zollbelaftung gegen sonstige fremde Geldmittel ist in den neuen Verträge» auerkannt worden. Für den Vertragsabschluß mit Serbien war die Ausrechthaltung des bestehenden Zustandes bei getrock neten Pflaumen ron entscheidender Bedeutung und fiel auch bei Oester reich ins Gewicht. Der bisherige Zollsatz von I Mk in Beschränkung aus unverpackt oder nur in Fässern von 50 Kilo eingehende Ware wird die heimischen Interessen nicht schädigen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen mit Belgien waren die Pserdezölle. Erhebliche Zugeständnisse waren unabweisbar, aber die Zugeständnisse wurden aus reines Kaltblut der als Vlamländer, Brabanter und Ardenner bezeichneten Schläge einschließlich Kreuzungsprodukte unter einander beschränkt, eine Ausdehnung aus Warmblüter ist au? geschlossen, wodurch daS Zugeständnis sür Belgien wertvoller, sür unsere Pferdezucht unbedenklich ist. Die cingeräumten Zollsätze von 50 Mk sür Tieie bis 1000 Mk Slückwerl, 75 Mk. bi« 1500 Mk. Stückwert schützt einheimsiche Kaltblutzucht ausreichend, schädigt die Interessen der Verbraucher nicht. Gleiche Zugeständnisse sind sür die Pinzgauer Kaltbluttasse gemacht. Eine Zollerhöhung sür Warmblutpserdc ist dagegen auch gegenllbcr Oesterreich und Rußland scstgehalten wordeu. Belgien stimmte einer Zollerhöhung sür lebende Gewächse zu und erlangte Zugeständnisse bei gedarrten gebrannten Zichorien, das heißt Beibehaltung deS bisherigen Zustandes. Gegenüber Belgien und Oesterreich bleibt Zollsreiheft Mr Palmen, Lorbeerbäume, indische Azaleen und Forstpstanzen bestehen, für eine große Mehrzahl von Gärtnereierzeugnissen konnten ausreichend hohe Zollsätze sestgehatten werden. Italien gestand eine Erhöhung de- deutschen Zolles sür eingestampsle Trauben der Weinlese vou 4 aus 10 und eine» Zolles für rote Vcr- schnittweine von 10 auf 15 Mk. zu, beides ist zweisello» zum Vorteil des deutschen Weinbaues. Der Zchnmarkzoll sür eingestampsle Trauben wurde auch Oesterreich gegenüber behauptet. Die Bedingungen sür den Bezug von Verfchntttwelnen bleiben unverändert. Bei den «ingestampsten Keltertrauben dars Gärung begonnen haben, aber nicht beendet sein. Die bisherige vertragsmäßige Zollbehandluug sür Taselttauben und frische Weintrauben bleibt bestehe», ebenso die jetzigen Beitragssätze sür Wein zur Kognakbereitung unter Kontrolle, sowie sür Weine in Füsse« oder Kesselwagen bis 14 Prozent Weingeistgehalt. Besondere Zugestäud- nisse wurden sür Mersalawein, Wermuüvciu gemacht. Der Zoll aus trockene teigartige Weinhese wurde beseitigt. Di« Italien gemachten Zugeständnisse sür srischeS Obst wurden Oesterreich-Ungarn gegenüber noch erweitert. Gleichwohl bedeuten dt« Obstzölle eine fühlbare Verbesserung de» gegenwärtigen Zustande». Die Zugeständnisse, welche Italien erlangte, sind die Bemessung de» Ein- heitSzolle« sür Walnüsse und Haselnüsse aus 2 Mk., die Zollsretveit frischer Zitionen, die Festsetzung de- Zolles aus Apfelsinen aus 3'/« Mk. und anderer frischer Südfrüchte aus 2 Mk. statt bisher einheitlich 4 Mk, ferner die Ermäßigung beS Zolles getrockneter Mandeln von 10 aus 4 Mork. Der bisherige Zustand bleibt sür andere getrocknete Südsrüchte (ausgenommen Korinthen, Rosin«, Datteln), seruer für Poliert« Rei» ahn. I ab- >t. !v lehn. MU a, «treu i. Such« HerUch., t «och!., lauere!« in gaffe »8 gesucht: 26. uSwtrt» nfwar« 8te»n. RÜg" echtS. ntllags dpe l.