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»MM HrMb.Kolkssreund M den kt Osterglocken nd. «v Bücher Sonnabend Summa: M. 376,0701 5 uttie und liebe- ation ches sollen ffentliche Bekanntmachung soll mit sämmtli- t werden. ißtage. liebenen lNt. gt. v. Ob. Dank :äbnisse un- Nutter, der eMetchs- :de bemüht - u Cin- irstwaaren, eringen, Gurken, Osterglocken! O das tönet, Hell wie FrievenSglockenklang! Alles, alles ist versöhnet, Osterglocken, läutet, läutet, Mächtig auch in'S Menschenherzl Alles, was das Grab erbeutet, Sprosse fröhlich himmelwärts! Und aus ew'gen Friedens Landen Ruf' es tröstlich unS auch zu: Auferstanden! Auferstanden! Menschenkind ! was weinest Du ? Paul Pasig. Osterglocken klingen leise Ueber Feld und Flur dahin, !0 Pfennige, aten »Pfd. ä Pfd. 30 brecht. Da den Feind ein Held bezwang. Mächte, die das Leben banden. Sind besiegt nach .hartem Streit: Auferstanden! Auferstanden! , Friede wird es weit und breit ! Osterglocken, Osterglocken, Tönet durch die weite Welt! O das ist ei» laut Frohlocken, Weil die Fesseln brach der Held. Aus des düstern Grabes Banden Steigt er siegreich nun empor: Auferstanden! Auferstanden! Halli'S im lauten Jubelchor. am 31. März 1880 Vormittags 11 Uhr unter dem im Termine bekannt zu machenden Bedingungen anderweit verpacktet werden. Pachtlustige werden aufgefordert, zu der angegebenen Zeit an hiesiger Raths- expeditionsstelle sich einzufinden und der Verpachtung gewärtig zu sein. Lößnitz, am 25. März. 1880. An Cassen-Bestand vom Jahre 1878 . - 2258 Einlagen incl. 250 neu ausgestellte Bücher - zurückbezahlten Capitalien - eingegangenen Cnpitalszinsen - verkauften Werthpapieren - den Einlegern gut geschriebene Zinsen . - aufgenommenen Vorschuß - Insgemein . . rung unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen gewärtig zu sein. Grünhain, den 23. März 1880. Die Direction der Bezirks-Armenanstalt Kolibabe. (1—2) Der Rath der Stadt Lößnitz Dr Krauße. Der Rath der Stadt. Dr. Krauße. Heerklotz. der auf das Jahr 187» Und durch aller Sphären Kreise Hör' ich frohe Botschaft zieh»: Ostern wird's in allen Landen, > Lustig sproßt's auf ödem Plan: ! Auferstanden! Auferstanden! § Sieh', Natur Dein Ostern nahn! Für 1426 Einlagen, Rückzahlungen incl. 294 Stück erloschene - den Einlegern zum Eapitale geschlagene Zinsen - auögeliehene Capitalien - angekaufte Werthpapiere - zurückgezahlten Vorschuß zur Stadtkasse abgegeben - Insgemein: Druckkosten, Gehalte, Jnscrtionsgebühren rc. zu 50 M. ansteigenden Geldstrafe oder entsprechender Haftstrafe belegt. Außerdem verlieren Wirthe, welche nach wiederholtem Rückfalle anderweit zur Anzeige gelangen, das Anrecht zu Abhaltung von Tanz- oder sonstigen Vergnügungen und haben sich die Einziehung der Concession zu gewärtigen. Lößnitz, am 23. März 1880. Der Nath der Stadt Lößnitz. Ur. Krauße. -führt. (2) eldung. kannten die 1 Uhr Nach ¬ garten ;, im 77. lft und ru- Wenn nun zu den eingelegten Geldern an: 249,446 M. 41 Pf. die nlt. December 1879 den Einlegern gutgeschriebene nnd zum Eapitale geschlagene Zinsm an: 33,157 - 44 - hinzugerechnel 282,603 M. 85 Pf. und hiervon die zurückgezahlten Einlagen und Zinsen an: 233,289 M. 55 Pf. abgezogen werden, so hat hiesige Sparkasse an zu verwaltenden Einlagen einen Zuwachs von: 49,314 M. 30 Pf. erhalten. Rechnet man hierzu den im Jahre 1878 verbliebenen Einlazenbestand an: 828,337 M. 87 Pf. so ergiebt sich die Summe der zu verwaltenden Einlagen von: 877^652 M. 17 Pf. Vorstehender Rechnungsabschluß wird auf Grund Z 23 des Regulativs hiermit öffentlich bekannt gemacht. Lößnitz, am 23. Marz 1880. 19,56^92 249,446141 32,839 29 42,10340 1,500- 33,157 44 13,500 — 195 74 Grasnutzungs-Verbachtung. Die Nutzung des Graswuchses von den Bahnböschungen und den sonstigen BahnfiScalischen Grundstücken der Bahnabtheilnng Adorf soll auf die Jahre 1880 bis mit 1884 öffentlich an die Meistbietenden unter den bei iden Bahnmeistern cinzu- sehenden Bedingungen an Ort und Stelle anderweit verpachtet werden, und zwar am 31 Mörz d I. Borm. 8 Uhr von Bahnhof Aue bis Bahnhof Wolfsgrün - 1 April - - >8 - - - Wolfsgrün bis Schönheide Adorf, den 23. März 1880. K. Abth.- Ing.- Bureau. 4l Von den unter 1 und 2 bezeichneten Vergnügungen dürfen in keinem Falle und zwar die Tanzmusiken vor Ablauf einer Stunde nach Beendigung des NachmittagszotteSvienstes beginnen und länger als bis Nachts 12 Uhr, b. die Con- certe, Kränzchen, Bälle und sonstigen Vergnügungen länger als bis Nachts 3 Uhr dauern. 5. Kein Vergnügen darf beginnen, bevor nicht der dafür festgesetzte Armen cassen bei trag an den hierzu beauftragten Sporteleinnehmer entrichtet und daß dies geschehen, vom Veranstalter durch einen vom Einnehmer auszustellenden Erlaubnißsche in nachgewiesen werden kann. Außerdem haben 6. zu Tanzmusiken und Vergnügungen irgend welcher Art Kinder, Lehrlinge, Fortbildungsschüler und Almosenpercipienten keinen Zutritt. 7. Bei jedem Tanzverguügen hat alles rohe und ungesittete Betragen, Lär men und Schreien vor und innerhalb der Tanzstätle zu unterbleiben. Den Anord nungen der aufsichtführenden Polizeiorgane, s»wie des Wirths ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Wirthe oder Veranstalter haben den Polizeiorganen für die jedesma lige Aufsicht eine Entschädigung von 1 M. zu gewähren. 8. Wer ohne vorherige Erlaubniß und vorherige Abentrichtung der Armen- cassenbeiträge öffentliche Tanz-, Ball-, Concert- oder sonstige Musik abhält oder die in Bezug auf die Dauer des Vergnügens getroffene Anordnung überschreitet oder son- Summa: M. !392,304>20 ! 392,304 M. 20 Pf. Einnahme, 376,070 - 5 - Ausgabe, ab: 16,234 M. 15 Pf. bleibt baarer Bestand. Verpachtung. Montag, den 5. April, soll ein zu hiesiger Bezirks-Armenanstalt gehöriges Feldgrundstück verpachtet werden. . Pachtlustige werden daher andurch ersucht gedachten Tages Nachmittags 2 Uhr ObrigkeitS wegen werden die nachfolgenden Bestimmungen hierdurch wieder- ' 'M hiesigen Schießhause anwesend und der Verpachtung auf dem Wege der z Versteige- holt bekannt gemacht und eingeschärft: ' """" r..- 1. Jeder hierzu berechtigte Wirth kann öffentliche Tanzmusik, abgesehen von der geschlossenen Zeit ». am jedesmaligen 1. Sonntag des neuen Monats, o. au beiden Tagen des Kirchweihfestes, o. zum Erntefeste, ü. am jedesmaligen zweiten Feiertage der drei hohen Feste,«, an den zwei JahrmartSmontagen und am Fastnachtsdienstage abhalten. 2. Zu den unter 1 gedachten Zeiten sowie zu allen anderen Tagen darf ohne besondere eingeholte Erlaubniß der unterzeichneten Behörde öffent liche Tanzmusik nicht abgehalten werden, ebenso bedürfen 3. die von geschlossenen Gesellschaften d. h. solchen Vereinen, welche Statuten besitzen und dieselben vei der unterzeichneten Behörde eingereicht haben, abzuhaltenden Bälle, Concerte und sonstigen in öffentlichen Localen stattfindenden Vergnügungen und solche für einen gewissen Einwoh- nerkr'eiS bestimmte und mithin nicht öffentliche Vergnügungen (z. B. Bällen für Bürger, Verheirathete rc.) der besonderen Genehmigung der unterzeich neten Behörde. Eintrittsgeld darf nicht erhoben werden. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1. bis 15. April 1880. sind an unsere Stadtcasse zu bezahlen. Die erste Rate der communlichen Abgaben, die erste Rate der Communal- steuer für unselbstständige Personen, die Beiträge zur König!. Jmmobiliarbrandcasse für den ersten Termin dieses Jahres, die Einheit nach 1. Pf. berechnet, und die zu Ostern fällige Gewerbesteuer für Schankwirthschaftsbesitzer (ehemals Loncessionszins.) Nach Ablauf deS Termins werden die Reste executivisch beigetrieben werden. Lößnitz, am 27. März 1880. Der Rath der Stadt Lößnitz. Dr. Krauße. Bekanntmachung Die im sogen. Amerika gelegenen, von Frau Wilhelmine verw. Spindler stige Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen sich zu schulden kommen läßt, hier abgegebenen communlichen Feldparcellen Nr. 25. 29. 90. 91 des TheilungsplaneS wird, insoweit nicht die Vorschriften des ReichsstrafsgesetzeS einschlagen, mit einer bis D. V. irme M. Pf 233,289 55 33,157 44 92.166 66 — . - 13,500 — 1,800 — 2,156 40