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Grfchebtl ILgUch früh 6»/, Uhr. ledocti«, «ch »Lprdiü», Johaavtsgass« LS. t»ir«U» «edacteur /r Hiiwm. Sprechstuud« d. Redaction n—» Uh» «—» Uhr. - der für die nächst- Nummer bestimmten «u Wochentagen dt« —NnchmittaaS, an Sonn» nnd Kesttageu früh bi» V.v Uhr. F««te stk L»str,tr»«»»--°u: vtt» Klemm. Uoiverfitättstr. 22, " Lösche. Hawstr. 21. P«ch Anzeiger. Amtsblatt dtS Kimgl. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. AbemmnenloPkklo vierieltLhrlich 1 Lhlr. I» Nan.' iucl. vringerlohu 1 Lhlr. L0lk.gr. Jede rtujäue Nummer r'/, Ngr. velegexrmplar 1 Ngr. »ebilhre» stk «xkadetla^N ohne Postdssdrdenmg 11 Dd^ mit Postbcssrdernag 14 Lhlr. Lusrrek 4-sspalleneVosrgoichttl« l'/,Ng<t Größere Schriften laut nuserem Preisverzeichuiß. »«lame» »nter b. «edecüd«<ßrtch di« Spallzetl« r Ngr. W 26. Montag den 26. Januar. 1874. Bekanntmachung. Unter Wer»«»nh«e n»f »nsre Bekanntmachung »um LS. b»»L. Bringen wir Hierdurch zur öffentliche» Kenntnt-, Haff »ach »euerer -tachricht die «uk«»ft Ihrer M«s. de» RSntg» u»d der Aö»tgt» am Mtttwach de» 88. i»»^. »tcht Nt»ch«tttags » Nbr, sonder« sch»« Mittag» gege« IN Uhr ersalgt. Aetpzig, de» LA. Jaaaar L874. Der Math der Stadt Leipzig. Dr. S. Stepha»t. B.Mechler. Bekanntmachung. Lö ist in neuerer Zeit ein Haarfärbemittel unter dem Namen Tsinture äs VLons in hiesiger Stadt zum Verkauf gekommen, weiche» au» einer klaren durchsichtigen leicht bräunlich ge färbten Flüssigkeit mit etwa» dunklerem Bodensätze besteht und esstgsanre» Blei enthält. Da nun aber diese» letztere unter diejenigen Bleiverbindungeu gehört, welche in uud au de» Körper ge. bracht »egen ihrer leichten Löslichkeit iu die Gewebe emdringen uud, wenn die» in fortgesetzter Weise geschieht. chro»tsche BletvergtftnnO herbeisiihren, so warnen wir hiermit vor dem Ka«.se und Gebrauche der Peinturs äo V6«s und verweisen wegen de» Verkauf» desselben auf die in tztz 324 326 de» Strafgesetzbuch» enthaltenen Strafbestimmungen. Leipzig, am 22. Januar 1874. Die Medicinaip oiijeibrhördk. De, Math -e, Stadt Leipzig. Der Stadtbezirksarzt. vr. E. Stephani. vr. H. Sonnenkald. Bauer. Bekanntmachung. Ja Gemäßheit der Bestimmmungeu iu Htz. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die Wohnungskarten der Studirendev jährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden solle», werden die Herren Studtrenden hiermit unter der in den gedachten Paragraphen enthal tene» Verwarnung ausgefordert, ihre Wohnung»karteu »am L. bi» lä»gffe»S de» LS. Febrnar dieses Jahre» de der Expedition de« Universität« »Gericht» zu producireu und sich de« Umtausche» derselben gegen «ne dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bekannt gewacht, daß vom LS. Februar diese» Jahre» a« die bisher «»gestellten Wohnung»kar1en ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Nrt nicht mehr dienen. Leipzig, am 22. Januar 1874. Da» V»t»ersitätS-Gericht. > H-ßler. Bekanntmachung. Die A»melb««g »o« Ol»der» znr »usvahme in die 1.. 2. oder 3. «ezirksschtUe hat von jetzt ab nicht mehr bet de» betrefferden Nrmerpslrgern, sondern bet dem Dir«clor der da» treffenden Bezirksschule z» erfolgen. Eltern, deren Kindern die Aufnahme vom Direktor verweigert wird, könne« ihre desfallsigen, Gesuche direct an uns richten. Zugleich dringen wir in Erivvervug, daß Kinder, welche zwischen Michaeli» de» vorigen und Michaeli» diese» Jahre» da» sechste Leden»jahr erreicht haben beziehentlich erreichen werden, zu folge tz. 2t de» Gesetze» über EirmeutarvolkSschuleu vom 6 Juni 1835 z« Oster» d. 2. de» Schulbesuch hegt»««» «Asien, sofern nicht eine dem Eintritt in die Schule enigegenstehende geistige oder körperliche Unreife durch Zeugnisse nach gewiesen wird. Leipzig, den 22. Januar 1874. Der Math der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. PH. Gerstseldl. Bekanntmachung. Da» 8. Stück de» diesjährigen Reich» - Gesetzblattes ist bei un« etngegangen «n» wird bi» z«m LL. kauft. MouatS aus dem RatbhauSsaale öffentlich auShängen Dasselbe enthält: Nr. 983. Verordnung betreffend die Einberufung des Reichstag«. Vom 20 Januar 1874. Leipzig, den 24. Januar 1874 Der Math her Stadt Leipzig. ^ ^ ' i. Cer vr. E. Stephani krnttt. Bekanntmachung. In Gemäßheit uud unter Verweisung aus den Inhalt der Verordnung de» Königlichen Kriegs- Ministerium» vom 18 Dccember vorigen Jahre», die Heranziehung d-r Ersatz: eservtflea erster Klasse zum Klassiftcation-geschäft betreffend (Sette 571 de» Gesetz- und Verordnungsblattes vom vorigen Jahre) wird hierdurch Folgende» bekannt gemacht: - Die Ersatzreservisten ersttr Klaffe dürfen von jetzt ab an dem für die Reservisten «nd Landwehrleutc vorgeschrtebencn Klasfification-verfahren Theil vebmeu. Zn demselben dürfen anch diejenigen im dritten Concurrenzjahre befindlichen Militair- pflichtigen zvgelaffen werden, welchen der Ersatzreserveschcin zwar noch nicht «saehäadigt, deren Uebcrwcisang zur Ersatzreserve erster Klaffe jedoch von Seiten der Kr«»-Ersatz kommisston laut tz 88 der Militair - Ersatzinstruction (Seite 601, Lbthlg. 1 de» Gesetz« und Verordn« asdlattes vom Jahre 1868) beantragt worden ist. Die Erfatzreservisten, welche ans Berücksichtigung Anspruch machen, habe« ihre Gesuche vor Beginn de» jährlichen Ersatzgeschäst» bei dem betreffenden Stadtrathe, bezichentlich Gemeinderath «mzubrtngen. Leipzig, den 15. Januar 1874. Die Röuigltche Kr«tS»Srs«tz»Sommissto» de» SL«SH«h»»gS Bezirk» Leipztg»St«dt. " 'er, Oderstiiattenant z D. vr. Platzman», LmtShauptmau». Verbrechen nn- Strafe. ii. Daß die Vermehrung der Verbrechen gegen die Sicherheit der Person und den Hausfrieden tu neuerer Zeit eine geradezu schreckeuerregende ge worden ist, darüber kann ei» Zweitel gar nicht obwalten. Kein Blatt der Tageepress« erscheint, ohne daß es von den rohesten Ausbrüchen einer uicdtSwürdigeo Denkungsart, von den ärgsten Excessen unerhörter BrnlalitLt zu berichte» hätte, ja es grrbt Zeitungen, welche io der traurigen Lage sich befinden, förmliche Brutalität»-Statistiken allwöchentlich zu vertffentlichen. Solche Zustände länger «dauern zu lassen, wäre eine furchtbare Unterlass«g»>ürde, ein Frevel « der ganzen bürgerlichen Gesellschaft. Man verhehlt sich nicht, baß iu gewissen Schichten der Bevölkerung in'Folgr einer locialtstischen Agi tation, von welcher sie ihre Impulse erhalten, das Rechtsbevußtseiu tief erschüttert ist uud die Neigung z» Gewaltthätigkette» genährt wird; aber eben deshalb findet »an e» für dringend »öthig, daß die Justiz in einer Weife aehandhabt werde, welch« geeignet ist, der schlimme» Gewöhnung und den verbrecherische» Impulsen ein wirksamcs Gegengewtcht zu geben. Di« allgemeine Weinnug hat sich so ziemlich darüber geeinigt, da» wirksamste Gegenmittel «gen VrulalitätSverbrecheu in der raschen und !n der strenge» Bestrafung derselben zu er- blicken, währen» Bedenke» gege» die milde Praxi» der Strafrichter gegenüber den hier iu Rede stehende» Kateporie» non Verbrechen nener- ding» immer häufiger laut geworden find — gegen eine Praxr», weiche, wie von alle« Seiten aner- kaunt wurde, durch da» neue Strafrecht nicht begründet werde. Denn die Milde de» wegen seine» humanen Charakter» gerühmten Strafrecht» wird ja nicht badnrch charakterisirt, daß e» überall da» Straf maß für die zur Aburtelung gelangenden Lrimi- »alsäll« herabsetzt, sondern dadurch, daß e» dem Strafrichter in den meisten Fällen einen weiten Spielraum für die Abmessung de» Strafmaße» gewährt, welcher ihn iu den Stand sitzt, dem jedesmalige» Fall gerecht zu werden, ohne dem Gesetze Zwang avzuthnn. Aber eben weil der Strafrichter in diese Lage versetzt worden ist, rechtfertigt sich aüerding» auch die Voraussetzung, daß er die ihm gewährte Freiheit nicht einseitig in der Neigung znr Anwendung der niedrigsten Straffätze vethät'gen und dadurch eine Praxi» Herstellen werde, die dem RechtHbewnßtfeia de» Volke» uothweudig Schaden bringen muß. Richterliche Unabhängigkeit ist da» Palladium der bürgerl chen Freiheit, und der Strafrichter am wenigsten darf durch äußere Rücksichten be- stimmt werden. Seine höchste Ehre liegt darin: sich nicht bestimmen z» lasten, sei r» zn Lieb' oder > z. Leide irgend Jemande». Aber der Richter j steht nicht in de» Wolken. Um ein gerechter Richter sei» z» können, muß er die Zustände der Gesellschaft »ud deren Rothwendigkelt verstehen, d. h. die Gesetze in dem Geiste auweudeu, au» welchem sie entsprungen find; und wenn ihm vouder Seite, welche verfassungsmäßig dazu berufen ist, »er Rechtsüberzeugung des Landes Ausdruck z» gebe», gesagt wird: daß die von chm geübte Praxis durch den Seist der Gesetzgebung nicht geboten sei; wen» selbst der Chef der Justiz den tobten Schematismus, dem die Strafrichter zu- neigen, beklagt, so liegt iu dem Alle» wohl eme dringend« Veranlassung, daß der Strafrichter von Neuem mit sich selbst darüber zu Rathe geht, ob die bisher geübte Praxi» den Buchstaben de» Gesetzt» leb«dig «acht. Line solch« Warnung ist neuerdings in Preußen öffentlich erhoben worden: tu der Sitzung de» Abgeordnetenhauses vom 12. J«»ar bet Ge legeich eit der Berathuvg de» Etat» de» Justiz- ministertnm» »vd io ewer eben dadurch verau- laßten allaemeine» Verfügung de» preußischen viustizmimster», die Einwirkung der Staatsan waltschaft aus bi« Ausmessung der Strafen betref fend. In dieser letzteren heizt es unter Lnderm: „In demselben Maße, in welche« bas deutsche Straigesetzbnch de« erkennenden Strafrichter mit der Beftiguiß außgestattet hat, bei strafbaren Handlungen, welche «s Roth, in der Ueber- etlnng oder in gerechtfertigter Erregung be gangen worden find, ein dem Einzelfalle ent- sprechendes gelindes Strafmaß eintreleu z» lassen, tu demselben Maße ist er mit der Besuaviß «sgerüstet, da, wo er die strafbar« Handlung als eine solche erkennt, die «s sittlicher Rohheit oder au» Verworfenheit der Gesinnung hervor- gegangen, de» Uedelthäter mit »er vollen Strenge be» Gesetze» z» treffen «d da» höchste Straf maß gege» ihn zur Anwendnug zu bringen. Der Justizmnnster kann nun zwar nicht gemeint sein, e» für die Ausgabe der Staatsanwaltschaft zu erkläre», daß sie überall, wo sie iu einem einzelne» Falle da» von dev Richter erkannte Strafmaß für zu gelinde gegriffen erachtet, dieser- halb A, eine« Rechtsmittel greise; wohl aber wird die Staatsanwaltschaft nur eine zur Sickerung der bürgerlichen Gesellschaft uothwendige Pflicht üben, wenn fie überall da zur Einlegung von Rechts mitteln vorgeht, wo sich ihr die Wahrnehmung aufdrängt, daß sich die Gewohnheit einer dem Ernste de» Gesetze» nicht entsprechenden uud darum für die öffentliche Sicherheit gefährlich werdenden Milde ,n der Vtrasausmessung zn bilden beginne. ES steht zu erwarten, daß, wenn die Staats«- walte von der ihnen -«stehenden Brfngniß znr Einlegung von Rechtsmitteln in dem chier ent wickelten Sinne einen gleich maßvollen wie nach haltigen Gebrauch machen, die Rechtsprechung der Berufungsgerichte dazu beitragen wird, eine unge rechtfertigte Milde in der Bestrafung Schuldiger zu beseitigen und damit einen Mißstaub in der Strafrechtspflege «shvreu zu machen, der nicht oh», Grund bereit» al» eine der ganzen bürger lichen Gesellschaft drohende Gefahr empfunden wird." Dieser Aussprache wird die allgemeinste Billigung nicht fehlen. Die Richter find völlig «abhängig und keiner Autorität unterworfen; dagegen ist es ihre heiligste Pflicht, die ihnen obliegende Berus-rhätigkett mit de« Leben fort während in Verbindung z» «halten uud für die Schutzbedürsuifse der Gesellschaft Sorge z« tragen. Wem, Unsitte, Gewaltthätig. ketten uud Rohheiten überhanduehmen, so muß die repressive Gerechtigkeit mit doppelter Schwere die Friedensstörer treffen. Es war »tcht die Absicht de» Gesetzgeber», al» er da» neue Straf gesetzbuch erließ, schwere vergehen gegen die Person und gegen die öffentlich« Sicherheit milder bestrafe» zn lassen; soudern er hat iu der Herabsetzung der Minimalstrafe nur die Mög ltchkeit geben wolle», leicht« Vergehe», welche begrifflich denselben Lharakter trage», leichter bestrafen z» lassen. Ja den öffentliche« Ver Handlungen über da» Strafgesetzbuch ist Die» klar hervorgetretru, die Gesellschaft kann auch nicht ertragen, daß die für geringe uud nuter- geordnete Vergehen beabsichtigte Milbe ans ruch lose Strafhandluugeu ausgedehnt werde. Lagesgrschichtliche Ueberstcht. Die Ultramoutanen haben sich für de« Reichstag die tollsten Dinge vorgenommeu, »nd für Alle», wa» sie gegen Bismarck und den BundeSrath im Schilde führe«, find sie der Unterstützung der socialdemokrattschen Fractiou sicher. Die Vertreter von Elsaß- Lothringen, vermulhlich iaSgesammt fr«, zöfische Particularisten uud Mtramontaue, werden de» parlamentarischen Unfug der Minorität da mit beginne», daß fie bald nach ihrem Eintritt in da» Hans einen Protest vom Stapel lassen, der aussprecheu soll, daß das Reichsland Elsaß- Lothringen zu Unrecht Deutschland etaverleibt sei »ud »aß die Abgeordneten der Kravkreich ab- genommenen Provinzen di« Pflicht hätten, der Üeberzrngnug ihrer Wähler in dieser Weife Aus druck zu geben. Wenn die Leute, die solchen Protest beabsichtige«, politisch ehrlich wären »ud «s ihren vermeintlichen Ucberzeuguogen die Couse- quenz zögen, so würden fie ein Mandat gar nicht haben «nehme« dürfen; allein so wett gehen fie wohlweislich nicht, denn e» kommt ihnen Alle» darauf an, recht viel Scandal zu machen uud de« Reich einen Makel anzuhäugeo. Sie zum Au-trttt au» dem Parlament zu nöthiaeu, giebt e» kein Mittel, außer der schärfsten Rüge de» Präsidenten über parlamentarische Ungehörig, ketten, leider auch kein Mittel, um sie äußerlich zum Rtspcct vor dem Reich zu zwingen, denn die Mitglieder de» Reichstage» sind nicht gehalten, dem Kaiser und dessen Bundesgenossen, sowie der I RetchSvcrsassavg den Eid der Treue und de» I Gehorsams zu leisten, von einigen Elsässern > wird freilich gesagt, sie wollten bald »ach Ctdft- 1 nung de» Reichstage» wieder abreisen und den Beralhungen dauernd fernbletb«, allein die Ultramontanen werden sie rasen, sobald e» gilt, irgend etwa» Neue» gegen Bismarck losznlaffcn. Der in der Regel wohlunterrichtete Berliner Time»-Correfpovdcnt meldet, daß Gras Arnim, unser Botschafter in Pari», uuläugst vom deutschen Reichskanzler angewiesen wurde, dem Herzog von Decazc» eine Note zn überreichen (oder vorzulesen), deren wesentlicher Inhalt in Folgendem bestanden habe: Da die französische Presse unter der »ubedingteu Controle der frau- zvsischen Regierung stehe und ihr jedwede weit gehende Auslassung über innere Angrlegcnheitrn verboten sei, müsse die deutsche Regierung deren fortwährende Angriffe ans sie «ud da» deutsche Volk vothwendigerweise al» von de» französischen Behörden genehmigte «sehen Die deutsch« Re gierung fei davon um so mehr überrascht, al» fie sehe, daß die, durch die französische Press« so enthusiastisch gegen Deutschland befürwortetePolitik de» Papstthnm» und der Ultraruontauen sich mit «ßerordeutlichervttterkeit gegen Deutschland kehre. Obwohl die frauzvfische Regierung e» iu ihrer Macht habe, die Sprache ihrer Generale iu jedem beliebigen Augenblicke zu rnodificireu, werde thnen doch gestattet, einstimmig aus Setten d«r ringe, staudeven Feinde Deuljchland« zu scdreibcu. Die deutsche Regierung stelle e» zwar der französischen Regierung anheim, nach ihrem eigenen Ermessen zu handeln, Hab« e» jedoch unmöglich gefunden, nicht ihre eigenen Schlüsse au» der her«», fordernden Haltung der französische» Presse ad- »ulette». Der Duc Decaze» legt«, nne der,.Lt««»- Torrefpoudent" weiter berichtet, düse Mtttheilung dem sranzhfischen Eabiuete vor »nd wnrd« zur Erwiderung ermächtigt, daß die Regierung eur» schlossen sei, ihren internationalen Verpflichtungen in jedwede« Puncle uachzukowmcn Al» un- mittelbare Folg« düser diplomatischen Intervention, w-lche jedenfalls an der etwa» derberen Sprach« der A. Z " eine kräftige Unterstützung ge- fanden hat, ist jene Maßregel gegen den„llm»erS ' zu betrachten, die den französischen Ultramoutanen allem Anscheine nach so tief tu» Fleisch geschnitten hat. Auf Veranlassung des Großen Geueralstabe» finden seiten» des Jngenienrcorps fett einiger Zeit versuche statt, Re Lnstschissfahrt für militairische Zwecke, insbesondere Recogno- sciruugen verwendbar zü machen. Mau hat sich die Aufgabe gestellt, einen Apparat zu con- struiren, welcher feidmäßig bequem transportabel ist und überall die Füllung de» Ballons gestattet. Der letztere selbst ioll io eingerichtet sein, daß er von einem Seil gehalten i» jede beliebige Höhe gebracht werden kanu. Die Versuche sind, wie verlautet, bis jetzt zufriedenstellend ans- gefallen. Die preußischen Bischöfe müssen nickt glaubeu, ihren Ungehorsam gegen die Lande», grsetze aus die bisherige gemüthlich« Wesse »etter