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Donnerstag, dew 7. Oetober 1869. Erscheint - - ' ' ' täglich mitAutnahme Mon- tag«. —L)rei« vietteljähr- L lich 1» Ngr. - Inf«- tion«aebühren die aespal- MV MW ten« Zeile 8 Pfennwe. — « U N W Jnsrratenannahme für die KU, UM am Abende erscheinende S Nummer bi« Vormittag« der »«- Mi. ttchtlämtrr «rünhain, Jo» tzannaeorgenftadt. Schnee- LWt »ergSchMlrzeuberg u.WU« denfel« und der Stadttith« Aue, Elterlein, Grünhai«, v s» Hartenstein, Johanngeor- U aenstadt,Lößnitz Neustadtel, Schneberg, Schwarzenberg, s x W ildenfÄ« und Zwönitz. Bekanntmachung. Bon dem unterzeichneten König!. Vericht-amte soll den 7. December 1869 da« Christianen Friedericken verw. Reinhold und Genossen in Zwönitz zugehörige Haus« und Garten-Grundstück Nr. 73 de« Eataster« und Nr. 68 de» Grund« und HypothekenbuchS für Zwönitz, welche» Grundstück am 25. September 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1138 Thlr. —> —- ge- würdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, wa« unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Grünhain, den 1. Oktober 1869. Königliches Gerichtsamt daselbst. Kretzschmar. (827^-78) kekanntmaekunK. Für das dem Pharmaceut, Herrn Arthur Alexander Zeune in FreibergSdorf zugehörige, aus den Parzellen Nr. 83, 84, 85, 86 und 87 des Lan genberger Flurbuch» bestehende Arsenikwerk am Graul, Nr. 49 deS BrandcatasterS für Waschleute, ist nachträglich das neue Folium 11 deS Grund- und Hhpothekenbuch« für Haide im Entwürfe aufgestellt und zur Einschreibung ins Grund- und Hypothekenbuch vorbereitet worden. GerichtSamtSwegen wird solche« und daß der Entwurf des gedachten Folium« alle Diejenigen, welche ein Interesse daran haben, an hiesiger AmtS- stelle zur Einsicht bereit liegt, hierdurch mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, etwaige Einwendungen gegen den Inhalt desselben wegen der ihnen am gedachten Grundstücke etwa zustehenden dinglichen Rechte binnen 6 Monaten und spätestens den 20. April 1870 allhier anzuzeigen unter der Verwarnung, daß sie nach Ablauf dieser Frist ihrer Einwendungen dergestalt verlustig gehen, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in da» betreffende Grund- und Hhpothekenbuch eingetragen werden, keinerlei Wirkung beigelegt, werden wird. Grünhain, am 2. Oktober 1869. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Kretzschmar. Bekanntmachung. Die am hiesigen Orie herrschende Maul« und Klauenfäule läßt eS ralhsam erscheinen, zur möglichsten Einschränkung derselben die erforderlichen Maß regeln zu ergreifen. Es sollen daher künftighin Rindvieh und sonstige Thiergattungen, welche von genannter Krankheit befallen sind, nicht eher wieder auf die Weide ge trieben werden, oder aus sonst einem Grunde aus dem Gehöfte auf Verkehrswege gebracht werden, als sämmtliche Krankheitserscheinungen an dem betreffenden Thier vollständig wieder erloschen sind. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von mindestens 10 Thlr. - oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet werden. Hiernächst haben sämmtliche Viehbesitzer hiesigen Orts bei Vermeidung gleicher Strafe dem unterzeichneten Stadtrathe darüber unverweilt Anzeige zu machen, ob und welche Fälle von Klauenfäule seit dem Monat August dieses Jahres unter ihrem Viehbestände zu Tagt getreten sind, damit nöthigen Falls durch Hcrbeiziehung eines ThierarzteS die sonst noch zur Verhinderung der Verbreitung dieser Thierkrankheit erforderlichen Vorsichtsmaßregeln ergriffen werden können. Da übrigens zur Kenntniß deS unterzeichneten Stadtrathes gelangt ist, daß auch von anderen Orten her an der Klauenfäule erkranktes Vieh durch den hiesigen städtischen Bezirk auf den öffentlichen Verkehrswegen getrieben und dadurch der hiesige gesunde Viehstand auch von Außen her gefährdet worden ist, so wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ein derartiges Gebühren als in hohem Grave verderblich, schlechterdings unzulässig erscheint und in ZuwiderhandlungSfällen fernerhin die betreffenden Viehtreibcr nachdrücklichst mit Geld- oder Gefängnißstrafe werden bestraft werden. Elterlein, den 4. October 1869. Der Stadtrath daselbst. Oertel, Bürgermeister. 8 s kLoot mLcd vir K. Nachdem in GemäSheit de« Gesetze« vom 14. September 1868, die^Bildung der Geschwornenlisten betreffend, die Urliste der zum Amte eine« Ge- schwornen Befähigten revidirt^ worden ist, so liegt solche vom 8 bis 23. October d. I. an RathSexpeditionSsttlle zu Jedermanns Einsicht öffentlich au«, wa« mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß Diejenigen, welche nach H. 5 deS obengedachten Gesetze« von dem Amte eine« Geschwornen befreit zu werden wünschen, bei deren Verlust schriftlich binnen der vorbezeichneten Frist beim unterzeichneten Stadtrathe einzureichen haben, nicht minder, baß jeder volljährige und selbstständige Einwohner hiesigen Orts wegen Uebergehung seiner Per son, dafern er zu dem Amte eines Geschwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen, bei Vermeidung der Nicht- beachtlichkeit, innerhalb der obengedachten Frist Einspruch vor dem unterzeichneten Stadtrathe zu erheben berechtigt ist. Schwarzenberg, am 5. Oktober 1869. Der Stadtrath daselbst. Weidauer, Bürgermstr. B c k a n n t m a ch n n g. In Gemäßheit de« Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlisten rc. betreffend, ist die Urliste der in hiesiger Stadt zum Amte eines Geschwornen Befähigten revidirt worden und liegt dieselbe vom 7. bis 22. October d. I. zu Jedermanns Einsicht an Rathsstelle hier aus. Diejenigen, welche nach ß. 5 des angezogenen Gesetzes von dem Geschwornenamte befreit zu sein wünschen, oder sonst Einsprüche gegen die Liste zu erheben beabsichtigen, haben ihre Gesuche und Vorstellungen bei deren Verlust schriftlich binnen obbezeichueter Frist bei unterzeichnetem Stadtrathe einzu reichen. Schneeberg, den 4. October 1869. Der Sta-trath. Körner, Stdtrth. Md Wir sehen un« leider veranlaßt, abermals dir Mildlhätigkeit unserer Mitbürger in Anspruch zu nehmen. Wie auS öffentlichen Blättern bekannt sein dürfte, sind in dem Städtchen Frauenstein in der Nacht vom 2. znm 3. d. M. durch eine furcht bare Feuersbrunst c». 100 Gebäude eingeäschert und 800 bi« 900 Einwohner obdachlos geworden. Schnelle Hülfe ist daher dringend nöthig, namemlict» fehlt e» an wollenen Decken und Betten. Wir erklären uns detzhalb bereit, Beiträge an Geld und Effecten zur Unterstützung der gedachte« schwerbedrängten Calamitosen zur Weiterbeförde rung anzunehmen und bitten, derartige Liebesgaben recht bald in unserer RathSexpedition abzugeben. Schneeberg, am 6. Oetbr. 1869. Der Stadtrath. Körner, Stdtrch. — Nutz- und Brennhölzer-Auction auf Hartensteiner Revier. Im Fürstlichen Hartensteiner Forste sollen die auf den Holzschlägea im „Häuselhau" und „Hohlelinde", ingleichen die aus Dürr- und Windbruch- hölzern in den Distrikte«: Vogelheerd, Waitzberg, Häuselhau, Kühpeter und Hohlelinde aufbereiteten Nutz- und Brennhölzer und zwar: Mittwoch, den LS. Oetober L 8 « v 186s Klftra. Nadelholz-Scheite und Klöppel,! 834 „ dergl. Stöcke, l Zusammruknnft auf der Paalu«ackerstraße an der Hartenstein-Lößnitzer Grenze, S70l Schock dergl. Stamm- und Astreißig, )