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zernsprtchstellet? 82. Dit „Sächsische Elbzeilung" «scheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Die luSgabe deS Blattes ersolgt xagS vorher Nachm. 4 Uhr. ÜbonnementS.PreiS viertel« jährlich 1 Mk. SO Pf., ,wet« monatlich 1 Mk., einmonat lich 60 Pf. Linjelne Nummern lO Pf. postieitungSbestelliistr ÜS4S. Ille katserl. Postanstalten, Postboten, sowie die giltungSträger nehmen stet» Bestellungen auf die „Sächsische Elbzeitung" an. ÄUG ÄPÄU Amtswlt für das rönigl. Ämlsgerlchi md den Aadlrat W SHandaa, sowie für den Stadtgemeinderal l« Hohngein. Mit »Zllustrirt. Zonntag»0katt". Mit Humor. Beilage „K«is<nvtaf<n". Mit .^Kandwirtschastl. Neikag«». Aerusprechstelle ^22. Inserate, bei der weiten Verbreitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag», Mittwoch»und Frritag» bi» spätestens vormittag» ü Uhr auf,»geben. Prei» für die gespalten« CorPuSzcil« oder deren Raum Ui Pf. ftabellarisch« und kompliziert, nach Übereinkunft). „Eingesandt" unterm Strich 80 Pf. die Zelle. Sei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Inseraten.An nahm «stellen: In Schandau: Trpedllion Zaukenstraße 184, in Dresden und Leipzig: die Annoncen-Bureau» von Haasenstein <d Bögler, Jnvalidendank und Rudolf Rosse, in Frankfurt a. M>: G. L. Daube L Co. Mr. RUA. Schandau, Donnerstag, den 10. Dezember 1903. 47. Jahrgang. Amtlicher Teil. JestseHung der Durchschnittswerte von Waturaköezügen der der Kranken-, AnfcE- und Invalidenverstcherungspfficht unterliegenden Personen. Der unterzeichnete Stadtrat hat in Ausführung der Vorschriften in 8 I Absatz 5 des Krankcnversichcrungsacsetzes in der Fassung vom 10. April 1802, 8 6 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes vom 80. Jnni 1!)00, sowie 8 5 des Unfallvcrsichcrnngsgcsctzes für Land- und'Forstwirtschaft vom 80. Juni 1900 in Verbind ung mit 8 2 der zum Landesaesetze vom 18. August 1902, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Per sonen betreffend, ergangenen Ausführungsverordnung vom 19. August 1l)02 die Durchschnittswerte der Naturalbezüge der in gewerblichen sowie land- und forst wirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Bctriebsbeamten und Arbeiter für die Zwecke der Kranken- und Unfallversicherung für seinen Verwaltungsbezirk wie folgt festgesetzt: a) für die in gewerblichen Betrieben beschäftigten Betriebsbeamten und Arbeiter: d) für die in land- nnd forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Betricbsbeamten und Arbeiter: Klasse der Betriebsbeamteu oder Arbeiter. 7 Bcköstignng )urchschnittsw Wohnung ertc der freie, Feuerung Beleuchtung Zusammen I. Alasse. auf eiu Jahr berechnet. Inspektoren, Werkmeister, Werkführer, Aufseher, Ober müller und dergl. 350 80 40 20- s190 II. Alasse. Gehilfen, Gesellen und Arbeiters anderer Art. s 300 40 20 10 ,370 III. Alasse. Gewcrbsgehilfinncn, Verkäufer-! inncu, Kellnerinnen, Haus- und, Dienstmädchen und Lehrlinge, j 260 30 15 5 310 Andere Naturalbezüge Freie Station Freie Wert des ») volle Mittag Vesper ^<! .L 4 4 -1 -1 auf eiu Jahr berechnet auf ein Jahr berechnet auf den Tag berechnet 20 25 30 20 120 520 60 26 65 70 800 4 0,80 140 28 3 1 250 65 Diese Festsetzungeil gelten zugleich auch für Klasse II u. III. 15 25 15 400 20 40 20 40 75 660 50 15 20 10 MO 15 330 12 30 50 35 35 ab Diese Festsetzungen, welche vvm 1. Januar 1904 Verbindung mit 8 4, Absatz 1, der zu diesem Gesetze erlaß Ls. Abend brot Feuc- rung Holz pro Raum meter Kohlen pro Hekto liter Friih- kaffec für die Person nnd die Familie Früh stück K o st d) teilweise Ac- lcuch- tung Wohn n n g für Bei freier Fütterung Wert der Nutzung von fiir die Person des Beamten oder Arbeiters vcrheir. Beamte oder Arbeiter zur Nuhung über wiricnen, von dir Herrschaft gedüngten n. bestellten Landes pro Ar Nichtamtlicher Teil. Heilung der OperatiouSwunde deS hohen Herrn in völlig noi Maler Weise vor sich geht. Es gilt als feststehend, daß erLbünun längstens drei Wochen wieder im ungehinderten Gebrauch seiner Stimme sein wird. Darum unterliegt es auch keinem Zweifel, daß der Kaiser in der Lage sein würde, den preußischen Landtag bei dcssen Zusammen tritt im Januar persönlich zu eröffnen, sofern er dies wünschen sollte. Der Reichstag nimmt an diesem Donnerstag seine eigentlichen Arbeiten mit der ersten Lesung deS ReichS dem Bcam- tenzu eige ner Bewirt schaftung über- wiesenen DiensttandeS pro Ar I. Alasse. Gutsvorsteher, Betriebs leiter, Oberinspektoren, Oberverwalter. Ober- und Revierförster, Rentmeister nnd dergl. des Jnvalidenvcrsicherungsgesetzcs vom 13. Juli 1899 in 30. November 1899 anch für die Zwecke der Jnvaliden- PolitischeS. DaS Befinden des Kaisers hat sich in der letzten Zeit derartig günstig gestaltet, daß er, wie nunmehr bestimmt verlautet, doch noch an den Hosjagden in der Göhrde teilnehmen wird. Im Anschluß hieran begibt sich der erlauchte Monarch nach Hannover, wo er bei der am i9. Dezember statlfindenden Jahrhundertfeier der drei daselbst garnisonierenden Regimenter teilnehmen wird. Alsdann reist er noch Potsdam zurück. Im übrigen wird Von verschiedenen Seiten einstimmig versichert, daß die unvcrh. Beamte oder Arbeiter Alasse der Betriebsbeamten oder Facharbeiter. III. Alasse. Vögte, Schirrmeister, Schweizer, Aufseher, Mser, Wirtschaftsgchilfeu, Wirtschafterinnen,' Wald aufseher, Expedienten, Müller, Brenner, Brauer, Ziegler, Stellmacher, Schmiede, Maschinen- führer u. dergl. auf ein Jahr berechnet II. Alasse. Verwalter, Geschäfts führer, Oberschweizcr, Volontär, Schloß- und Obergärtner, Förster, in Kraft treten, sind gemäß 8 3, Absatz 1 Verbindung mit 8 4s Absatz 1, dc/zu diesem Gesetze erlassenen sächsischen Ausführungsverordnung vom Versicherung maßgebend. Hiernach haben sich insbesondere auch die Orts- und Betriebskrankenkassen, soiveit diese Festsetzungen sie angehen, zu richten. Schandau, am 7. Dezember 1903. ßAer StaötraL. Ivieck, Bürgerm. hauLhaltS-EtatS für 1904 auf. Da bei der Generaldebatte über den Etat erfahrungsgemäß alle möglichen Themata zum Teil wiederholt und dabei häufig recht ausführlich in den Kreis der rednerischen Betrachtungen gezogen werden, so kann man getrost damit rechnen, daß auch die dies malige erste Etatslesung einen erheblichen Umfang an nehmen und sich bis in die nächste Woche hineinziehen wird. Freilich dürfte daS HauS nachher bis zu den Weih- nachtSferien, welche bekanntlich am 18. Dezember beginnen sollen, nicht sonderlich viel mehr vor sich bringens wenn l Kuh t Ziegel SchafMt-