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Zeitereignisse. Pulsnitz. Bei Transporten von Hunden auf der Eisenbahn hat man wiederholt die Erfahrung gemacht, daß die Thiere während der Fahrt ihre Behälter spren gen und das Weite suchen, so daß die Bahnbeamten bei Ankunft auf der Bestimmungsstation das Fehlen des be treffenden lebenden Frachtstückes konstatiren müssen. Diesen Freiheitsdrang scheinen in neuerer Zeit Speku lanten zu ihrem Vortheil benutzt zu haben, denn es ist mehrfach vorgekommen, daß Hunde unterwegs aus ihrem Gefängnisse ausbrachen, welche in Holzkästchen als Fracht aufgegeben und mit hohen Beträgen deklarirt worden waren. Die Absender forderten natürlich von der Bahn verwaltung den declarirten Betrag und mußten denselben in den meisten Fällen auch ausgezahlt erhalten. Eine nähere Besichtigung der Behälter, in welchen die Hunde tranSportirt wurden, hat ergeben, daß dieselben derge stalt hergestellt waren, daß es den Hunden besondere Mühe nicht gemacht hat, auSzubrechen. Daß infolge solcher Vorkommnisse die Bahnbeamten künftig die Käfige vor dein Transporte näher untersuchen werden, dürfte leicht erklärlich sein. — Nach § 201 flgde. des Gerichts-Verfassungs-Ge- setzes beginnen bei den deutschen Gerichten die Ferien am 15. Juli und endigen am 15. September. Während dieser Zeit werden nur in Feriensachen Termine abge halten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: Strafsachen, Arrestsachen und die eine einstweilige Ver fügung betreffenden Sachen, Meß- und Marktsachen, Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Miethern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Ueberlaffung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurück behaltung der vom Miether in die Miethsräume einge brachten Sachen; ferner Wechselsachen, Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten l-r's Gast hr an, eischerwagen, und andere ilder, Kasten, S- und Por« idene andere mg zur Ver- Besitzer. U sie Lacke den billigsten emm. aren, in allen Me- Stück 30 ähler, CtM Perspective, Milchprüfer Obermarkt. -old- und das Neueste empfehlende Mea«r rft-ff, kleinen, unv isen, rn, lter t's Nchf. seife, vernich- unreinigkeiten eine reine, hig ä Stück MW fenkrampf, schmerzen, n, Magen- , Würmer i Hämorr- glich. Be- s offenen erhitze und Appetit ommission: ulSnitz, « eben: begehen. siebe«: ) bleiben, erner tst belohnt )äter; ufgehobeni! IS052.) Mockenblntt für Pulsnitz, Königstzrnch, Nadcbtrg, Nadelung, Moritzburg und UmgegtM Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: üt»schlicblich de« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblatte«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- itile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtratsses zu Aulsnitz. Fünfunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle« für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstei« L Vogler u. Jnvalidendanil. Leipzig: Rudolph Moff« ÄlN^UlNPtiNl* "Ml uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke« oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPtzMivN Ü68 ^Ml8blLUSS- Sonnabend. 46. V Juni 1888. Bekanntmachung. Der Fleischer Herr Otto beabsichtigt auf der Kamenzerstraße in dem mit der Mierisch'schen Scheune grenzenden Grundstück eine Schlächterei zu errichten. ES wird dies mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Einwendungen gegen diese Anlage binnen 14 Tagen allhter anzubringen. PulSnitz, am 6. Juni 1883. Der Stadtrath. , Schubert, Brgrmstr. Bekannt machung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königl. Amtshauptmannschaft vom 2. Mai d. I. (Nr. 36 dieses Amtsblattes) die Gewerbsanmeldungen betr., werden die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra und die Gemeindevorstänbe des hiesigen Bezirkes hiermit angewiesen, gleichzeitig mit den von ihnen ab schriftlich im Monat Juli d. I. einzureichenden Verzeichnissen über die im 1. Halbjahr 1883 erfolgten Anmeldungen von stehendem Gewerbebetriebe Abschriften derselben Verzeichnisse auf das 2. Halbjahr 1882 spätestens bis zum 6. Juli d. I. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. anher einzusenden. Von den Gemeinden, in welchen Anmeldungen zum stehenden Gewerbetrieb in diesen beiden Halbjahren nicht erfolgt sind, ist zu demselben Termin und bei Ver meidung derselben Ordnungsstrafe ein Vakatschein einzureichen. Kamenz, am 2. Juni 1883. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. von Zezschwitz. Bekanntmachung, die Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung im Jahre 1883 betreffend. Nachdem laut Beschluß des Bundesraths vom 31. October 1882 im Sommer des laufenden Jahres in allen Bundesstaaten des Deutschen Reiches eine Wieder-" holung der Aufnahmen zur Anbaustatistik stattzufinden hat, ist vom Königl. Ministerium des Innern zur Ausführung dieses Beschlusses sür das Königreich Sachsen das Betreffende laut Verordnung vom 26. April 1883 angeordnet worden. Den Bürgermeistern von Königsbrück und Elstra und den Gemeindevorständen im Bezirk der Königl. Amtshauptmannschaft Kamenz wird zur Besorgung des darnach Erforderlichen die Verordnung des Kgl. Ministerium des Innern vom 26. April 1883 nebst den erforderlichen Erhebungsformularen zur Ermittelung der land wirthschaftlichen Bodenbenutzung im Jahre 1883 gleichzeitig mit dieser Bekanntmachung zugehen und werden dieselben auf genaue Befolgung der in der Verordnung, so wie in den Erhebungsformularen angegebenen Vorschriften hingewiesen. Die ausgefüllten und vorschriftsmäßig vollzogenen Erhebungsformulare sind spätestens bis zum 15. September 1883 zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 15 Mark anber emzureichen. Kamenz, am 5. Juni 1883. Königliche Amtshauptmannschast. von Zezschwitz. Einige Reformen der Gewerbe- ordnnng. In der gegenwärtigen Reichstagssession hat wohl kaum eine Vorlage mehr Staub aufgewirbelt als die Novelle zur Gewerbeordnung, doch jetzt, wo die mühseligen und hitzigen Berathungen über dieselbe geschloffen sind und die beantragten Aenderungen mit einer knappen Mehrheit zum Gesetz erhoben wurden, lassen sich dieselben ruhiger beurtheilen und man wird finden, daß die Neu erungen in der Gewerbeordnung mehr Licht- als Schatten seiten enthalten und jedenfalls dazu beitragen werden, einige gefährliche Auswüchse der Gewerbefreiheit, von der bekanntlich nicht alle Menschen einen ehrbaren und menschenwürdigen Gebrauch machen, zu beschneiden und zu «unterdrücken. gar manchem Gewerbe ist ein Mißbrauch, em sittliches Aergerniß im Handumdrehen vrrknüpst und es läßt sich daher wohl empfehlen, von vornherein von den betreffenden Personen einige Garantien ^r ihr Vorhaben zu verlangen als erst nach vollzogenem Aergerniß oder Benachtheiligung auf Abhülfe zu sinnen. Wenn daher die 'Novelle zur Gewerbeordnung die Con- cessionsbedingungen für diejenigen Sing- und Schauspiele verschärft, die ohne em höheres künstlerisches Interesse zu versolgen, sich leicht m der Art der leichtfertigen Tingeltangel produciren, so wird man darin nur ein berechtigtes Streben erkennen müssen, die öffentliche Moral nicht auf lockere Pfade gerathcn zu sehen. Was indessen die öffentlichen Tanzbelustigungen, welche man auch einschränken wollte, anbetrifft, so bleibt es bei den bisherigen landesgesetzlichen Bestimmungen. Tanz- und Schwimmunterricht, sowie Gesindevermiethung undPfand- lrihgrschäfte sollen künftig nur von solchen Personen betrieben werden, welche eine gewisse Zuverlässigkeit nachweisen können. Derselben Beschränkung unterliegen alle anderen Vermittelungsgeschäste die Winkeladvokatur, Auktionswesen u. s. w. Da notorisch auf diesen Ge bieten viel geschwindelt wird, so kann das Publikum verschärfte Maßregeln gegen Stellen- und Heiraths- vermitller, Gütermakler und Auktionäre nur gutheißen, denn es soll damit doch nur erreicht werden, daß diese Gewerbe allmählig in bessere Hände kommen. Verschärft sind auch im Interesse des für Friedens- und Kriegs zwecke hochwichtigen Pserdebestandes die Vorschriften für Hufschmiede und im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist der Handel mit Sprengstoffen (Dynamit, Pulver u. s. w.) nur besonders zuverlässigen Personen zu über tragen. Bedenken erregen könnten in mancher Beziehung die einschränkenden Bestimmungen sür den Hausirhandel und den Gewerbebetrieb im Umherziehen, zumal das Colportagewesen, denn hier hat man entschieden mit dem Umstande zu rechnen, daß diese Gewerbe ihre Licht- und Schattenseiten haben und daß es vielleicht ungerecht wäre, die Personen dieser Stände als bedenkliche Indi viduen unter eine Controlle zu stellen, wo doch das Pu blikum schließlich gar nicht nöthig hat, von Hausirern oder Gewerbetreibenden im Umherziehen etwas zu kaufen. Es ist indessen mit dem Umstande zu rechnen, daß das übertriebene Hausiren und Gewerbetreiben im Umher ziehen in den meisten ansässigen Volkskreisen als eine Art Landplage angesehen wird und die Hausirer und Gewerbetreibenden im Umherziehen auch oft genug die Thorheit des Publikums weidlich ausnutzen und des guten Endzweckes halber sind daher auch jene einschränkenden Maßregeln zu billigen, wobei wir aller dings die Bitte nicht unterdrücken können, daß gegen das arme Volk der Hausirer nicht mit allzugroßer Strenge bei Ertheilung der Legitimation verfahren werden möge.