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MHeritzMung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Bestellungen an. Amtsblatt für die Königliche Umlshauptmannschasi, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrat zu MpMiswalöe 71. Jahrgang. Dienstag, den 23. Mai 19V5. Nr. 88. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne, - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde, MU achtlerMss- „AttsM-eteN UnterhMnnfiM Mit land- «nd h-mswirtDkstUchW MonaL^Beilnge. Die -Weiberitz.Zewtng* erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denMenden ausgegeoen. Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg., zweimonatlich Ä4 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern LV Pfg. - Alle Postan- galten, Postboten, sowie Unsere Austräger nehmen Jnlerate, welche bei de» bedeutenden Auflage de» Blattes 'ine sehr wirk same Verbrelung finden, werden mit 12 P*g-, solch« aus unserer Amtshaupt mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzelle oder derer; Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalte». zeile 20 Pfg. Air Mr lies MMUs Sr. Majestät -es Königs soll Vouuvrgtsg, ävll 25. Klais nsvkmi1t»88 3 vkr, ein Festmahl im diesigsu kLldansssal abgehalten werden. Indem die Unterzeichneten die Herren von Stadt und Land mit der Bitte um zahlreiche Beteiligung zu dieser patriotischen Feier mir kivräurvk einzuladen sich er lauben, richten sie zugleich an alle, welche daran teilzunehmen gesonnen sind, das Er suchen, ihre Namen bis 8pä1v8lSU8 den 23. Illal in die im Rathaus ausliegende Liste einzuzeichnen bez. Herrn Ratskellerwirt Däumer hiervon zu benachrichtigen. Preis -es Gedecks einschließlich -er Musik 3 M. — Pfg. Dippoldiswalde, am lZ. Mai 1905. Amtshauptmann l)r. Nvdllvrt. Bürgermeister VoiA. Gesperrt wird vom 23.-28. dieses Monats die Bezirksstrahe Dippoldiswalde-Kreischa unter halb des Ortes Hirschbach bis an die nach Reinhardtsgrimma führende Straße. Der Fährverkehr wird währenddessen über Reinhardtsgrimma gewiesen. Dippoldiswalde, am 20. Mai l905. Königliche Amtshauptmannschaft. 524 A. vr. Mehnert. Hnl. Sparkasse zu Dippoldiswalde, voooo Mk. Kapital sind sofort oder später gegen mündelsichere Hypotheken oder gegen Hinterlegung von mündelsicheren Wertpapieren auszuleihen. (Agenten verbeten.) Der Zinsfuß für Hypotheken ist auf 4 v. H. festgesetzt. Der Stadtrat. Voigt. Holzversteigerung auf Wendischcarsdorfer Staatsforstrevier (Hirschbachheide und Wilisch). Gasthof zu Hirschbach, Dienstag, den 30. Mat 1905, vorm. 10 Uhr: 20 h. u. 1068 w. Stämme, 4 h. u. 998 w. Klötzer, 181 w. Derbstangen, 3,5 rm ficht. Nutzscheite. 2 rm w. Nutzknüppel, 0,5 rm h. u. 94,5 rm w. Brennscheite, 0,5 rm h. u. 86 rm w. Brennknüppel, 2 rm h. u. 44 rm w. Zacken, 0,5 rm h. u. 41,5 rm w. Äste, 130 rm w. Stockscheite, 5 rm w. Stockspäne; Abt. 3 bis 23. Kgl. Forstrevierverwaltung Wendifchcarsdorf und Kgl. Forstrentamt Tharandt, Merz. am 20. Mai 1905. Morgenstern. Lokales und Sächsische». Dippoldiswalde. Am gestrigen Morgen fand die Frühjahrsübung der gesamten hiesigen Feuerwehren statt, bei der als Brandobjekt das Scheunengebäude des Herrn Vorwerksbesitzer Gäbler angenommen war. Di« Mannschaft war rasch und zahlreich zur Stelle, arbeitete unverdrossen und auch alle Geräte wurden in durchaus gutem Zustande befunden. — Glück zu. Am letzten Vortragsabend erstellte Herr Lehrer E'dner Mitglieder und Gäste durch einen hochinteressanten Vortrag über „Goethe und Schiller". An vielen Beispielen aus ihren Worten zeigte er jenen als Realist, diesen als Idealist. Am vergangenen Sonnabend erhielten 24 Mann, durch die der Verein aus 32j Mit glieder erstarkte, die Biertaufe. — In, Jahre 1859 hatte die frühere Berreuther Lehrerkonferenz im Garten des Gasthofs einen Stein zum Gedenken an Schiller und 1860 einen solchen für Dinter gesetzt. Nachdem dieselben erneuert und mit Eisengeländer umsriedigt worden, fand die Weihe derselben in einer ge selligen Zusammenkunft des Pädagogischen Vereins im Gasthof Berreuth statt, wobei Herr Lehrer Schmidt- Dippoldiswalde einen Vortrag über „Tragische Charaktere", insbesondere „Wallenstein" hielt. — Über die Weißeritztalsperre-Angelegenheiten berieten «m 18. Mai im Restaurant zum Felsenkeller die Ge- meinderäte zu Coschütz, Dölzschen und Eittersee im Bei sein des Herrn Amtshauptmann vr. Krug v. Nidda und unter Beifitz der Herren Professor Albert-Plauen, Geometer Überall und Vaurat Lindig. Unter Hinweis auf den Zweck der Versammlung eröffnete Herr Amtshauptmann Krug v. Nidda als Kommissar der Weißeritztalsperre die Verhandlung. Herr Professor Albert wies auf die Unhalt- Larkeit des jetzigen Zustandes hin. Die Gemeinde Dölzschen ist der Talsperren-Eenossenschaft beigetreten. Gittersee war in seinem Gemeinderate nicht in beschlußfähiger Mitglieder zahl vertreten und Coschütz behält sich die Entschließung noch so lange vor, bis noch weiteres Zahlenmaterial, das lediglich örtlicher Natur ist, beigebracht worden ist. — Am Sonnabend fand im Rathause die ordentliche Generalversammlung der Ortskrankenkasse statt. Die wenig umfangreiche Tagesordnung war bald erledigt. Nach Vortrag eines kurzen Geschäftsberichtes gelangte die von den Revisoren geprüfte Jahresrechnung 1904 zur Richtigsprechung und wurde der Kassierer entlastet. Die Rechnung weist nach (in Klammern stehen die betreffen den Zahlen von 1903): Eintrittsgelder 293,10 (294,60), Beiträge 15771,17 (12 423,69), Arzthonorar 4380,70 <3405,25), Arznei und Heilmittel 2438,68 (2724,51), Krankengeld 4125,66 (3675), Krankenhau-kosten 3618,75 <1419,95); dem Reservefond mußten 2500 M. entnommen werden. Etwas erfreulicher hörte sich ein vom Kassierer vorgetragener Bericht über den Geschäftsgang auf die Zeit bis 20. Mai d. I. an; derselbe ergibt (in Klammern stehen die Werte auf die gleiche Zeit 1904): Mitglieder stand 1192 (1124), Erkrankungen 342 (399), davon er werbsunfähig 88 (105), in Krankenhäusern untergebracht 26 (15), Beiträge und Eintrittsgelder 8074,88 M. (6165,87 Mark), Ausgabe für Krankenunterstützungen 5540 M. (6202 M.). Es steht zu hoffen, daß es bei den jetzigen Beiträgen möglich ist, den stark angegriffenen Reservefond wieder auf seine gesetzliche Höhe zu bringen. — Durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. April 1905 (Zentralblatt für das deutsche Reich Nr. 17) sind die Aussührungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer (Art. l^ und Art. lll des Gesetzes vom 22. Mai 1895) in Kraft ge treten. Danach sind Personen des Unteroffiziers- und Mannschaftsstands des Feldheeres, der Ersatz- und Be satzungstruppen aller Waffen und der Marine im allge meinen als Kriegsteilnehmer anzusehen, wenn sie in dem Feldzug 1870/71 oder in einem von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriege zu kriegerischen Zwecken die feindliche Grenze überschritten oder im eigenen bez. ver bündeten Lande an kriegerischen Operationen oder Kämpfen teilgenommen haben. Hiernach gehören zu ihnen aus den Kriegen 1864, 1866, 1870/71 insbesondere diejenigen, welche 1. im Jahre 1864 in der Zeit vom I. Februar bis zum 2. August die südliche Grenze von Holstein zu kriegerischen Zwecken überschritten haben, 2. im Jahre 1866 in der Zeit vom 15. Juni bis zum 2. August die feind liche Grenze zu kriegerischen Zwecken überschritten oder im eigenen beziehungsweise verbündeten Lande an kriegerischen Operationen oder Kämpfen teilgenommen haben, 3. im Feldzug 1870/71 in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 2. März 1871 die Grenze von Frankreich zu kriege rischen Zwecken überschritten haben. Als nicht ehrenvoll gilt die Teilnahme an einem Feldzuge nur dann, wenn ein Kriegsteilnehmer wegen einer im Kriege begangenen Straftat mit Ehrenstrafen belegt ist. Die Entscheidung darüber, ob ein Kriegsteilnehmer unterstützungsbedürftig ist, muß ohne Bindung an eine bestimmte Einkommens grenze unter gewissenhafter Prüfung der gesamten Umstände des einzelnen Falles getroffen werden. Bei Prüfung der Unterstützungsbedürftigkeit ist deshalb auf die persönlichen und die Familienverhältnisse des Antragstellers, sowie auf die Lebensbedingungen an seinem Wohnort Bedacht zu nehmen, auch dürfen die Verhältnisse seiner unterhaltsver pflichteten Verwandten ebensowenig wie der unterhalts berechtigten außer Betracht bleiben. Ferner ist zu berück sichtigen, daß nach der ausgesprochenen Absicht des Ge setzes die Kriegsteilnehmer durch die Beihilfe möglichst vor Inanspruchnahme der Armenpflege bewahrt werden sollen. Andrerseits ist jedoch zu beachten, daß «ur der jenige als unterstützungsbedürftig angesehen werden kann, der durch die Unterstützung in seinen Verhältnissen tat sächlich eine Besserung erfährt. Unterstützungsbedürftigkeit liegt deshalb beispielsweise nicht vor, wenn nach Lage des Falles die Zahlung der Beihilfe weder ganz noch teil weise dem Kriegsteilnehmer selbst, sondern ausschließlich einem Armenverband oder einer öffentlichen Pflegeanstalt zugute käme. Als gänzlich erwerbsunfähig sind im allge meinen diejenigen Kriegsteilnehmer anzusehen, deren Er werbsfähigkeit infolge von Alter, schwerem Siechtum, un heilbarer Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie nicht mehr imstande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätig keit, die ihnen unter billiger Berücksichtigung ihrer Aus bildung und ihres bisherigen Berufs zugemutet werden kann, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Sollte ausnahmsweise ein in seiner Erwerbs fähigkeit um mehr als zwei Drittel herabgesetzter Kriegs teilnehmer doch tatsächlich noch dauernde Beschäftigung finden, so ist auch hierauf Bedacht zu nehmen. Vorüber gehende Erwerbsunfähigkeit zum Beispiel infolge von Krankheit genügt nicht. Bei Prüfung der Frage, ob ein Antragsteller nach seiner Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen ist, hat sein politisches Verhalten außer Betracht zu bleiben. Die Entscheidung über die Unterstützungsbedürftigkeit und die Würdigkeit des Antragstellers soll nicht ohne Anhörung der zuständigen Ortsbehörde erfolgen. Die Beihilfen sind monatlich im voraus zu zahlen (Artikel lll § 1). Soweit sie beim Ab leben des Berechtigten fällig, aber nicht abgehoben waren, gebühren sie den Hinterbliebenen Familienangehörigen. Zur Herbeiführung und Sicherung der gleichmäßigen Aus führung des Gesetzes in allen Bundesstaaten werden die Landesregierungen dem Reichskanzler auf dessen Ersuchen nicht nur den Inhalt und die Gründe der getroffenen Entscheidungen mitteilen, sondern gleichfalls deren Unter lagen zugänglich machen. Die Landesregierungen werden dem Reichskanzler nach Kenntnis von den ihrerseits zur Ausführung des Gesetzes erlassenen allgemeinen Anweisungen geben. — Sonnabend, den 20. d. M. fand auf der Aue das Schießen der Gendarmerie der König!. Amtshauptmann schaften Freiberg und Dippoldiswalde in Gegenwart der Herren Amtshauptleute vr. Steinert und vr. Mehnert und des Herrn Gendarmerie-Oberst von Heygendorfs statt. Preise erhielten von der Amtshauptmannschaft Freiberg: Gendarm Gutsche-Deutschneudorf l., Berthold-Weißenborn ll. und Schmalfuß-Großschirma lll.; Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde: Gendarm Fischer-Schmiedeberg l., Jeremias- Lauenstein ll. und Priever-GIashütte lll. Glashütte. Die Einweisung des als Bürgermeister unserer Stadt gewählten seitherigen Eemeindevorstandes Otto Friedrich in Niederpoyritz wird Montag, den 29. Mai, erfolgen. Wilmsdorf. Als am vergangenen Donnerstag ein Geschirr des hiesigen Rittergutsbesitzers Pietzsch Milch nach Dresden befördern wollte, zerriß am Kaitzer Berge zwischen Nöthnitz und Kaitz das Schleifzeug. Der Wagen um schlug sich ein paarmal und der Geschirrführer sowie eine Frau aus Welschhufe, die der Geschirrsührer auf ihr Bitten mitgenommen hatte, wurden aus dem Wagen geschleudert. Die Frau erlitt hierbei einen doppelten Armbrnch und zog sich schwere Kopfverletzungen zu, so daß ihr Zustand be denklich erscheint. Sie ist Mutter von 6 Kindern. Den Geschirrführer trifft keine Schuld. Dresden. König Friedrich August gedenkt mit den Prinzen und Prinzessinnen in diesem Sommer Aufent halt in Seis am Schiern (sttdtiroler Dolomiten) zu nehmen. Wohnung ist in Pension Salegg in Aussicht genommen.