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MsdrufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ Dar »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Verklären nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2RM. im Monat, der Zustellung durch die Boten 2,3o NM.pdei Postbestelluny 2 AM. zuzüglich Abtrog. gebühr. Einzelnummern »LRpsg.AllePostanstalten Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgeaend Postboten und unsereAus. trägerund Geschäftsstellen nehmen zu jeder Zeit De. stelluugen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung ber Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Naumzeile 20 Sipfg., die < gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 4O Aeichs- Pfennig, die 3gespaltene Aeklamezeile im textlichen Teile I Reichsmark. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. 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Aber angesichts der ungeheuer schwie rigen Situation, in der sich Deutschland auf der Haager Konferenz befand, angesichts der Tatsache, daß die deutsche Delegation ganz auf sich und die eigene Kraft gestellt war, wird man in Deutschland es nicht verkleinern dürfen, wenn es in letzter Stunde gelang, doch noch einige deutsche Wünsche zur Annahme zu bringen. * Vor allem ist es möglich gewesen, bei der Regelung der M o b i l i s i e r u n g s f r a g e die sür Deutschland be denklichsten Seiten zu tilgen. Schon daß nur und allein das Reich vorläufig bis zur Unterbringung der deutschen Reparationsschuldverschreibungen auf den internationalen Geldmärkten, vor allem in Newyork, doch mit neuen An leihewünschen auftreten soll, ist gegenüber früheren französischen Forderungen ein Erfolg; denn den deutschen Ländern und Kommunen, besonders der deutschen Privat Industrie, wird jener Anleihemarkt — theoretisch wenig stens — offen stehen, wobei man sich natürlich nicht ver hehlen darf, daß durch die neue Anleihe von 1200 Mil lionen, die erste Mobilisierung mit 800 Millionen, ferner die 400 Millionen für Reichsbahn und Reichspost an die amerikanischen Geldgeber Anforderungen gestellt werden, die eine Erfüllung linderer Anleihewünsche überaus stark einschränken. * Auch das ist als ein deutscher Erfolg zu betrachten, daß diese deutsche Abstinenz von Ausländsanleihen nicht bis zu dem an sich ganz unbestimmten Zeitpunkt aus gedehnt werden soll, bis dieses zum erstenmal erfolgende Experiment einer solchen Mobilisierung durchgesührt ist, sondern daß auf alle Fälle diese Frist nur bis zum l- April 193k läuft, Deutschland sich also höchstens für das stanze Etatjahr 1930/31 jeder Aufnahme von Ausländs anleihen enthält. Außerdem bezieht sich diese Abstinenz nur auf langfristige Kredite und schließlich ist auch die Kreuger-Anleihe, von der der zweite Teil mit 75 Millionen Dollar übrigens erst nach dem 1. April 1931 gezahlt wird, durch die Abmachungen, auch durch die Mobilisierung der 1200 Millionen, nicht gefährdet. Und schließlich ist es zu begrüßen, daß in der nun beschlossenen Form die Reichsbahn und die Reichspost ihre 400-Mil lionen-Anleihe zu einem Zinsfuß erhalten, der sicherlich er Heblich niedriger ist als die Bedingungen, die gestellt worden wären, wenn diese beiden Institute selbständig mit Kreditwünschcn am Anleihemarkt aufgetreten wären. Möglicherweise wären dann diese Wünsche überhaupt nicht oder nur teilweise in Erfüllung gegangen. * Mehr politischer Natur — wenn auch mit starkem finanziell-wirtschaftlichen Einschlag — ist ein zweites, was Deutschland noch in letzter Stunde ans der Erfolg feite buchen kann: die verschiedenen Liquida tion sabkom men zwischen Deutschland und Italien Frankreich, England usw., die teils abgeschlossen sind, teils vor dem Abschluß stehen, erhalten eine gesonderte Rechtskraft gegenüber dem Young-Plan, gehören also nicht zu ihm, müssen nicht gleichzeitig mit ihm durch die Parlamente der Vertragsstaaten angenommen oder ab gelehnt werden. Das ist von größter Bedeutung für die weitere Behandlung besonders des deutsch-polnischen Ab kommens, das ja in Deutschland heftig umstritten ist. Der Reichstag hat vielmehr über alle diese Verträge gesondert vom Young-Plan abzustimmen, kann sie annehmen, kann sie ablehnen. Damit ist auch der polnische Vorstoß kur; nach Beginn der Konferenz, das dentsch-polnische Abkom men dem Young-Plan anzugliedern, kurz vor Ende der Konferenz zum Scheitern verurteilt worden, woran anü; nichts mehr ändern würde, wenn z. B. Polen den: Young-Plan nicht zustimmt. * Und dazu kommt noch ein dritter Erfolg, der un bedingt als ein solcher zn bezeichnen ist, gleichgültig, wie man feine Rückwirkung auf die innenpolitischen Diffe rcnzen in Deutschland beurteilen mag: Es gibt im neuen R e i ch s b a n k st a t u t eine Reihe von Paragraphen, die „international garantiert" sind, jetzt nicht abgeänder- werden dürfen ohne Zustimmung der Internationale: Bank, und zwar einer dort für diesen Zweck einzurichten den Kommission. Während ursprünglich vorgesehen war daß vor Einbringung solcher deutschen Abändcrnngsan träge die Zustimmung jener Kommission eingeholt werden sollte, also eine positive Billigung vor dem Beschluß er folgen mußte, kann eine Abänderung der „garantierten" Bestimmungen geschehen und Rechtskraft erhalten, wen' — hinterher — die Kommission nicht widerspricht. E- bedarf also nicht einer ausdrücklichen Zustimmung nach her oder vorher. Wenigstens nicht einer offiziellen, ob Wohl man sich deutscherseits vor einem etwaigen Beschlu' natürlich unter der Hand über die Ansichten der Kom Mission vergewissern wird. Aber ans alle Fälle bedeute: das eine Stärkung der Reichssouveränität gegenüber der Reichsbank und ist deswegen zn begrüßen weil sie eine, wenn auch gelinde Lockerung der uns an gelegten Fesseln bedeutet. Die Aufgaben des Parlaments Oer Reichstag einberufen. Zum 23. Januar. Der Ältestenrat des Reichstages beschloß, daß dieser nach der Weihnachtspause zu seiner ersten Sitzung zum 23. Januar einberufen werden soll, wie vorher schon an gekündigt war. Auf der Tagesordnung soll zunächst nur die erste Lesung des Zündhol z m o nopolgesetzes und der damit verbundenen sogenannte« Kreuger-Anleihe stehen. Nach der ersten Lesung wird der Haushaltsaus- fchuß dieses Gesetz an den folgenden Tagen beraten und Montag, den 27. Januar, soll die zweite, Dienstag, den 28. Januar, die dritte Lesung im Plenum stattfindcn. Andere wesentliche Gegenstände will der Reichstag vor der Be schlußfassung über den neuen Young-Plan nicht in Angriff nehmen. Vielmehr ist daun eine Pause vorgesehen, da in zwischen die einzelnen Gesetze zu den Haager Abmachungen fertiggestellt und vom Reichsrat erledigt werden sollen. Dem Reichstag liegt es ob, zu^dem Schlutzprotokoll der Haager Konferenz seine Zustimmung zu geben. Uoung-Plan am T. Februar. Wenn die Gesetzesvorlagen zum Young-Plan bis da hin vom Reichsrat erledigt sind, hofft man, am 7. Februar zur ersten Beratung im Reichstage schreiten zu können. Es besteht der Wunsch, die Materie bis spätestens zum 15. Februar zu bewältigen. Trifft diese Voraussetzung ein, so witrve sich der Reichstag anschließend mit dem Nepublilschutzgesetz, das zurzeit der zweiten Lesung im Ausschuß unterliegt, beschäftigen. Folgen würde der Nachtragshaushalt für 1929 und schließlich der Haushaltsplan für 1930. Deren Gestaltung bängi wesentlich mit der endgültigen Form des Young- Planes zusammen. Wie sich die weitere Geschäftslage ge stalten wird, läßt sich zurzeit nicht übersehen, da zweifel los bei Abwicklung des vorliegenden Programms sich schärfere politische Auseinandersetzungen und ausgedehnte Redeschlachten entspinnen werden. Die Umänderung des Reichsbankgesetzes. Der nunmehr von den sechs einladenden Mächten im Haag genehmigte Entwurf für eine Neugestaltung des Reichsbankstatuts unterliegt ebenfalls der Beschlußfassung des Reichstages. Er müßte diesen Entwurf im Rahmen der Haager Verträge genehmigen. Hat die Reichsregie rung weitere Wünsche in dieser Beziehung, so wird sic sich mit dem Sonderausschuß der Internationalen Bank verständigen und eine etwaige neue Fassung dann aber mals dem Reichstag vorlegen. Würde der Reichstag die dann vorgeschlagene An derung annehmen und kein Einspruch der Internationalen Bank erfolgen, so wäre die Neufassung genehmigt. Er hebt die Internationale Bank Einspruch, so muß die An gelegenheit an das Haager Schiedsgericht verwiesen werden. Ja; hWN AM Wen WMMkn Die Oftreparaklonen im Haag. Keine endgültige Erledigung. Zum Schluß der Haager Konferenz kamen Sonn abend, nachdem alle Fragen der Großmächte erledigt waren, die Ostangelegenheitcn zur Besprechung zwischen den Ministern der sechs einladenden Mächte. Sämtliche Gläubigermächtc versammelten sich, um über diese Ost fragen und ihren Zusammenhang mit dem Gesamtab kommen zu konferieren. Bei den noch vorliegenden Schwierigkeiten handelte es sich vor allem darum, wie die Verpflichtung Italiens zur Garantieleistung für die Zah lung der tschechoslowakischen Nate, d. h. alljährlich elf Millionen Marl für einen 36jährigen Zeitraum, zur Aus wirkung gelangen sollte. Die Tschechoslowakei hat näm lich Bedenken erhoben, das Haager Abkommen zu unter zeichnen, bevor nicht die gesamten osteuropäischen Repa rationsfragen geregelt sind. Im Vordergründe stand dabei das Verhältnis zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn. Die beiden anderen Länder der sogenannten Kleinen Entente unterstützen die Tschechoslowakei. Eine Einigung kam nicht zustande, obwohl der französische Vertreter Loucheur sich sehr darum bemühte. Er schlug jedoch schließlich vor, die Verhandlungen nicht etwa abzubrechen, sondern nur eine Pause eintreten zu lassen, da sonst die Zeit im Haag nicht ausreichen würde. Die Wetterführung der Verhandlungen soll in Paris erfolgen. Man nahm allgemein an, daß die noch bestehenden Unausgeglichen- heilen das Haager Werk nicht mehr zu beeinträchtigen imstande wären. Die Schwierigkeiten zwischen Dents ch- land und der Tschechoslowakei wegen der Liqui- dationsschäden hosfte man noch vor Schluß im Haag bei- znlegen. Wann begänne der Uoung-Plan zu Ausdrücklich wurde im Haag beschlossen, daß die Fristen des Young-Planes zu laufen beginnen würden, wenn fünf der einladenden Mächte die Ratifizierung voll zogen hätten. Japan hat bereits erklärt, man möge dabei aus seine Unterschrift nicht warten, weil sonst eine nicht wünschenswerte Verzögerung wegen der langen Befördc- rungszeit der Dokumente nach Japan eintreten könnte. Italien hat bereits zu diesem Schritt seine Einwilli gung gegeben, so daß die tatsächliche Inkraftsetzung des Young-Planes dann begänne, wenn dis Unterschriften der vier Gläubigermächte und Deutschlands geleistet seien. Grundsätzliche Einigung zwischen Ungarn und der Kleinen Entente Haag, 20. Januar. In den Verhandlungen über die unga rische Reparationsfrage ist es in der späten Nacht nach lange außerordentlich mühevollen Beratungen zu einer gundsätzlichen Einigung zwischen den Mächten der Kleinen Entente und Ungarn gekommen. Es soll ein Rahmenabkommen geschossen werden, das das Optantenproblem regelt. Es wird ein Fond geschaffen, in dem Ungarn vom Jahre 1943 an 23 Jahre hindurch 12^ Mill. Goldkronen bezahlt. Aus diesem Fond sollen die Entschädigungen sür die ungarischen Optanten bezahlt werden. In einem zweiten Fond, der für die agrarischen Fragen geschaffen wird, sollen die großen Gläubigermächte Frankreich, Italien und England einen Vorschuß von 80 bis 100 Mill. Goldkronen leisten, den Ungarn nach dem Jahre 1943 bezahlt. Ueber diesen Punkt werden jedoch noch weitere Verhandlungen geführt, da hinsichtlich der Höhe des Betrages noch keine völlige Einigkeit besteht. Ferner ist über die Zuständigkeit der gemischten ungarisch - rumänischen Schiedsge richtshöse eine Einigung erzielt worden. Von ungarischer Seite wird die Einigung als befriedigend bezeichnet. Jede Seite habe 50 Prozent nachgegeben. * Heute Unterzeichnung Die Sitzung des Komitees für deutsche Reparationen, an der die sechs einladenden Mächte und die kleineren Machte teilnahmcn, ist Sonntag vormittag um 11.15 Uhr nach mehrfachen Verschiebungen zustande gekommen. Sie dauerte «ur etwa eine halbe Stunde und endigte mit einer vollkommenen Erledigung des Konferenz- Programms und der Zustimmung zur Unterzeichnung der Schlußakte, die M outag vormittag 9.45 Uhr iu feierlicher öffentlicher Sitzung vor sich gehen wird. In der Sonntags sitzung machten die Tschechoslowakei und Portu - g a l kleine Vorbehalte für ihre Unterzeichnung, die sich im ersten Falle auf die Regelung der Liquidationsfrage, im zweiten auf Formalien bezogen; eine Bedeutung sür du Unterzeichnung selbst haben sie nicht. Tardieu über das Ergebnis der Haager Konferenz. Der Vertreter des „Echo de Paris" berichtet über fol gende Erklärungen, die Ministerpräsident Tardieu, bevor er in Rotterdam das Schiff nach London bestieg, abgegeben hat. Von Anfang an haben Briand und ich im Einver ständnis mit Snowden erklärt, daß nichts, was auf der Augustkonferenz entschieden wurde, in Frage gestellt werden dürfe. Was die Fragen anbetrifft, die auf de. jetzigen Konferenz auf Grund des Young-Planes zu regeln waren, haben wir Genugtuung erlangt. Nachdem Tardien die Punkte aufgezählt hatte, die geregelt wurden, fügte er hinzu: Ich muß der Loyalität der deutschen De legierten Anerkennung zollen. Unsere Beziehungen waren so ausgezeichnet, daß wir direkt mit den Reichs Ministern die heiklen Probleme der Sanktionen und der Mobilisierung regeln konnten. Die Frage dec Ostreparationen bezeichnete Tardieu als einen dunklen Punkt der Konferenz. Die Anleiheflottmachungsvereinbarung. In dem offiziell und gemeinsam festgesetzten Text dec Mobilisierungsvereinbarung heißt es u. a.: ,/Einige Gläubigerregierungen erklären ihre Absicht, so bald als möglich zur Emission einer oder mehrerer Abschnitte von Reparationsschuldverschreibungen im Gesamtbeträge von 300 Millionen Dollar auf dem internationalen Markt zu schreiten. Sie beabsichtigen, diese Emission vor dem 1. Oktober 1930 vorzunehmen. Die deutsche Regierung erklärt, daß sie zu keiner Emission einer auswärtigen lang fristigen Anleihe vor dem 1. Oktober 1930 und, wenn d . oben bezeichnete Emission vor diesem Taae nickt verw n