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MMWAWAM Nr. 151 Mittwoch, den 2S. Juni 1932 88. Jahrg Das Stadtbauamt. Me WUmMMme» 8 2 enthSlt die bei Uebertretung der Vorschriften in lt tretenden Geld- bezw. Gefängnisstrafen. Krafi 1 «ui»r Soni» und FolNao». D»r Proll für dl» »4 mm dr»ll» <kolon»l-1lnz«lü«njrll» Im «Im!-dIaNb»z>rt IN 10 lgam>!I»nan,«Ig«a und SI»ll«na»Iu<b» Brdürstlgn 1»), aurwürl, r« ftlr dl» l» mm drill» «olonil. N»tlam»z«U« »0, aiiswüri, 100, ftlr dl« S0 mm drill» amft. aolon»ltUl« er, aurwlrl, al R«Ich»pl»nnlg. P«stsch«r-a»nt», VUpzl- Nr. 1222«. O<»«I«io-»lr»-a»tU»i Nu», Sachsen, Nr. es. werden demnächst wieder beginnen. Sie werden nur durch Anschläge bekannt gemacht. Alle in der Zeit vom 1. April 1908 bis 31. März 1910 geborenen hiesigen männlichen Einwohner haben teilzunehmen. Näheres siehe Anschläge. Der Stadtrat. Verlag L. M. Särlner» Aue, Sachse«. r«ms»r»q«r «u< 51 und »1. Uftü» «ml «u») 44», Sch«»«»»r, Schl»«,«»,», 551» vra»Ianschr<N- valwsraund «a^ochs« Die neue Notverordnung über Versammlungen und Unisormlragen. ' " - . - ' Di« amtlichen Pktannkmüctzung^a lübulNver ^eyütöeti' i können in den Drschästastellen des »Er-gebirgischen Dolksfreunds* In Aue. Schneeberg. Lößnitz und Schwartenbera «Ingeleben werden Die trostlose Finanzlage -es Reichs Kerrn Kerrivl zur gess. Kennlnisnahme! ReNWr-Serllcheimis. SlaisIMeol« Aa. Donnerstag, den 7. Juli 1982, von «achm. 8 Uhr an im Netuschilschen Gasthof in Gteinhetdel: 88 rm fi. Brennschelte 8. Al., 48,8 rm ft. Brenuknüppe,, 28,8 rm ft. Zacken, 81 rm fi. Brennäste. Aufbereitet i. d. Abt. 80 (Kahlschlag) und Abt. 18, 20, 24» 33, 38, 37, 138 bis 142, 144,180 bis 184,187 bis 161 (Einzel- Hölzer). Die Brennhölzer in den Einzelbrllchen sind gerückt. Die Entfernung bis zu den nächsten Verladestationen beträgt 3 bts 8 Km. Abgabe einzelner Posten bis zum Dersteigerungstag behält sich das Forstamt vor. Forstkafle Schwarzenberg. Forstamt Sosa. Amtliche Anzeigen. Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikbesitzers Bruno Ebert in Löß nitz, alleinigen Inhabers der Firma Erzgeb. Herrenwäsche, fabrik Ebert L Kopp, daselbst, ist infolge der Bestätigung des km Vergleichstermine vom 27. Juni 1932 angenommenen Ver gleichs durch Beschluß von demselben Tage aufgehoben worden. Kerr von Gayl wird energisch Berlin, 29. Juni. Der preußische Innenminister ist von der Reichsregterung ersucht worden, das Zentrumsblatt „Kölnische Bo Urzig.* und den „Vorwärts* auf 8 Tage zu verbieten. Durchführungsbestimmungen. Auf Grund des 8 4 der Verordnung de« Reichspräsi denten gegen politische Ausschreitungen vom 14. 6. 82 wirb mit Wirkung für das Reichsgebiet folgendes verordnet: 8 1. 1. O öffentliche politische Versamm lungen, sowie alle Versammlungen und A «fzüge unter freiem Himmel sind spätesten» 48 Stunden vor her unter Angabe des Ortes, der Zeit und de» Verhandlung»- gegenständer der Ortspolizeibehörde anrumelden. Für die engeren Sachausgaben des Reiches verbleiben 1996 Millionen, die sich wie folgt verteilen: Wehrmacht mit Versorgung 744 Millionen, soziale Zwecke (abgesehen von den Leistungen an die Länder) 934 Millionen, wirtschaftliche Zwecke 272 Millionen, auswärtige 40 Millionen, kulturelle Zwecke 28 Millionen, alles übrige einschließlich Ministerien, Parla mente, Statistik, Pensionen usw. 87 Millionen. Hiervon sei ein Pauschalabschlag von 110 Millionen gemacht worden. Damit bleibe dem Reich für seine engeren Aufgaben weniger al» Frankreich, England oder Amerika jedes allein für ihre Wehrmacht ausgeben. Bei einer Betrachtung der Einnahmen des Reiches, die für 1932 mit 8172 Millionen veranschlagt sind, sagte der Generalberichterstatter, daß die Steuern trotz der inzwischen neu eingeführten Abgaben um ein Viertel unter dem Höchststand von 1928 bleiben und nur mehr den Betrag von 1926 ergeben. Die Zölle und Der. brauchsabgaben würden trotz der Erhöhung und trotz Einführung der Dier- und Tabaksteuer, Dordoppelung der Zuckersteuer und Einführung der Salzsteuer um etwa ein Achtel unter denen von 1930 und 1928 Zurückbleiben. Die Steuerschätzungen des Reiches bei der Umsatzsteuer seien für die letzten zweihundert Millionen äußerst zweifelhaft. Auch bei der Lohnsteuern, a. verdient die Schätzung ein Frag« Vernunft in Württemberg? Stuttgart, 28. Juni. Staatspräsident Dr. Bolz erklärte heute im Landtag auf zwei nationalsozialistische Anfragen, daß die gegenwärtige württembergische geschäftsführende Ne gierung verfassungsmäßig sei. Er verweigerte jede Auskunft über die vertraulichen Verhandlungen innerhalb des Staats ministeriums und legte dann die Gründe dar für den Schritt beim Reichspräsidenten: die Befürchtung von Ueberariffen gegenüber den Ländern, die Benachteiligung ihrer wirtschaft lichen Interessen und die Bedenken gegen die Aufhebung des DA.-Derbots. Er sei seit Jahren für ein Verbot aller dieser Organisationen. Aber die württembergische Re gierung nehme die Reichsbestimmungen hin und rebel liere nicht. Das württembergische Demonstrationsverbot bestehe zu Recht. Seine Aufhebung würde nur zu Blutver gießen führen. Eine üble Unterstellung sei es, wenn ihr separatistische Bestrebungen voraeworfen würden. Unverant wortlich sei auch der konfessionelle Kampf. Keine Reserven mehr! Berlin, 28. Juni. Der Reichsrat genehmigte in seiner heutigen Bollsitznng den Reichshaushaltplan für 1982. Generalberichterstatter Ministerialdirektor Dr. Brecht wie» darauf hin, daß der Fehlbetrag aller Vor jahre jetzt mit insgesamt 1690 Millionen ausgewiesen werde. Die fundierte Reichsschuld habe am 31. März 1982 10,4 Milliarden betragen. Hinzu kämen 1,7 Milliar den schwebende Schulden. Weitere große Schulden in Milliardenhöhe habe da» Reich außerdem an die Länder. Dr. Brecht flocht dann namens des Reichsrats eine Ant wort an den französischen Ministerpräsidenten Herriot ein, in der er u. a. erklärte, die Verarmung Deutsch lands gehe noch erheblich über die unmittelbaren finanziellen Wirkungen hinaus, weil sie andere Werte mitge rissen habe. Alle großen Objekte, die keinen internationalen Markt hatten, namentlich Grundstücke, seien infolge der Der- armung und Kapitalnot entwertet. Ein beträchtlicher Teil der Zinslasten kehre außerdem in Form gesteigerter Wohl- fahrtslasten wieder. Deutschland habe tatsächlich seinen äußeren Gläubigexn sechs- bis achtmal soviel gezahlt wie seinen inneren Gläubigern. Die Neichsregierung verkündete heute Mittag folgende Notverordnung: Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet: 8 1. 1. Versammlungen unter freiem Him- melund Aufzüge dürfen von den Landesbehörden wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden, 1. allgemein nur für bestimmt abgegrenzte Ortsteile, 2. im übrigen nur im Einzelfalle. 2. Das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen politischen Ver einigung kennzeichnet, darf von den Landesbehörden n « r im Einzelfalle bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden. Bestehende allgemeine Verbote dieser Art treten außer Kraft. 3. Hat der Reichsmini st er desInnern gegen ein Verbot nach Abs. 1 Nr. 1 Bedenken, so kann er die oberste Landesbehörde um Aenderung oder Aufhebung ersuchen. Ent spricht die oberste Landesbehörde dem Ersuchen nicht, so kann er das Verbot aufheben. 8 2. Der Reichsmini st erde-Innern kann all gemein für das ganze Reichsgebiet oder einzelne Teile Ver sammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge, sowie das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung kennzeichnet, verbieten und für Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafen oder Geldstrafen allein oder nebeneinander androhen. 8 3. Plakate, Flugblätter und Flugschrif- ten, in denen zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Per son, oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen aufgcfordert oder angereizt wird, können polizei- lich beschlagnahmt oder eingezogen werden. Zu- ständig sind, soweit die obersten Landesbehörden nichts andere» bestimmen, die Orispolizeibehörden. 8 4. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. 2. Sie können im Einzelfalle verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffent liche Sicherheit zu besorgen ist. Statt des Verbot» kann eine Genehmigung unter Auflagen ausgesprochen werden. Zustän dig sind, soweit die obersten Landesbehörden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeibehörden. 3. Oeffentliche politische Versammlungen, sowie alle Ver sammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können aus- gelöst werden, wenn sie nicht angemeldet oder wenn sie verboten sind, oder wenn von den Angaben der Anmeldung absichtlich abgewichen, oder wenn einer Auflage zuwiderge handelt wird. 4. Ausgenommen sind gewöhnliche Leichenbegängnisse, die hergebrachten Züge von Hochzeitsgesellschaften, kirchliche Pro zessionen, Bittgänge und Wallfahrten. 8. Eine Anordnung nach Abs. 2, 3 kann nach den Bestim mungen des Landesrechtes angefochten werden. « «nlhallmd di« amNiche« »«»«unkmachungen der Amkshauvlmannschast und d«s Bezirksverband» Schwarzenberg, der Amtsgericht« in Au« (Lößnitz), Schneeberg, Schwarz«nb«rg und Sohanng«org«nstadt, d«r Stadträk« in Grünhain, Lößnitz, Neustadt«! und Schneeberg, der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. Es werden außerdem veröstentlichtr Bekanntmachungen d«r Stadträk« zu Au« und Schwarzenberg. Amtsgericht Aue, den 28. Juni 1932. Das tm Grundbuche für Waschleithe Blatt 72 auf den Namen der Firma G. E. Hübschmann in Waschleithe eingetra gene Grundstück soll am Freitag, dem 19. August 1982, vormittag» 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 93,1 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 36 000 RM. geschätzt. Die Brand- verstcherungssumme beträgt 43 200 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt in Waschleithe an der Grünhainer Straße und besteht aus a) Holzschleiferei und Pappenfabrik mit 4 Anbauten, d) Pappentrockengebäude mit 2 Anbauten, o) 1 Schornstein, 30 m hoch, d) Wagenschuppen, e) Wasserkraftanlage, k) Maschinen und Zubehör sowie Feld, Wiese, Fichtenhochwald und Privatweg. Es trägt die Orts- listen-Nr. 24. Von dem Verkehrswert von 35 000 RM. ent fallen 2000 RM. auf das Grundstück, 21000 RM. auf die Ge- bäude, 6000 NM. auf die Wasserkraft und 6000 RM. auf die Maschinen. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist je^em gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, 'so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 17. November 1931 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermins vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und deu übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stell« des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 49/31 Schwarzenberg, den 28. Juni 1932. Das Amtsgericht. Verdingung. Die Arbeiten zur Herstellung einer 80 m langen Entwässe- rungsleitung, Eiprofil 50X70 ow, in der Reichsstraße sollen vergeben werden. Angebotsformulare können vom Stadtbauamt bezogen werden. Einlieferungstermin der Angebote Montag, den 4. Juli 1932, vormittags 11 Uhr. Verspätet eingehende oder nicht ordnungsmäßig ausge- füllte Angebote können nicht berücksichtigt werden. Aue, 29. Juni 1932. Neustä-lel. Nomi»« »ft oonnftla^ - U»r ft, ft, Lau,MchW fi»ll»». 51»» 5-widr ft» »I, Uusnahm» ft» «»»ftai «» »«ra^»kl«d<»»» Lag» sawi« an ftstft«ft» «8t» wird M! «<-»b«, auch nlchl ftr dl, NIchtfttMftr durch g«rnsor»ch»r auftiiftnin Nnzift-n. — Mr Ndtgoft m» oirlangl «in,UandI«r SchUMch, iftrnlmml bt» Schrlft- Mkmg tiln« Bnanlwarlun,. — Unlerdrechunam d« lchdfftftlrftft» b«,rinden »UntU^-r»»«. Bei Aahl«,». oirzu, mid Kontur, ,»II« Rada«!, al, »HI o«r»lndart. Sa»»t««fch«ft5iftU»s lut «ft», LS»»!», Sch«<ftft «» Schwarzenftrg. ^m 26. lunl vsrscdiod In seinem 75. l.ebonsjanr Nsrr ksttrsr l. «. MWllll »M 8SIM Ort«- und ^rlodsnrrletttsr vor Verstorbene vor dis ru »einem Ableben Kurator der Lpitzenkivppelscdulo. l^rngs lakrs Kat er als Osmelndsvsrordnstor und QemeindeSItsstor la un ¬ eigennütziger IVviso rum V/oki der Oemeinds gewirkt, vurtti seins unermüdticks ttUlsderoitscdakt und Vorbild licks Lllimterküllung konnte er sied der IVerlscoützune und des Vertrauens der gesamten Linwodnerscdvn erkreuen. Wir worden stets dankbar und ekrend seiner gedenken. KINsr»grlln, den 29. lunl 1932.