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M 301. Sonnabend, den 28. December. . 1878. GrWb.HMssremrd. Amtsblatt ^ür die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neuftädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — Jnsertionögcbühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — Jnsertionsannahme für die « m Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Nhr. am Bernhardi. St. Osr. und nach den ursprünglichen bis 1865 gültig gewesenen Grundsätzen Preußens und des Zollvereins zollpflichtige beigetriebcne oder über ihre Kräfte gezahlte direkte Steuern halte, in ihren Erleichterungen bis zu diesen Grenzen reichen, so muß sie bei der Revision deS Zolltarifs auf einer möglichst breiten Grundlage beginnen. Je ergiebiger man das Zollsystem in financieller Hinsicht gestaltet, nm so größer werden die Erleichterungen auf dem Gebiete der directcn Steuern sein können und sein müssen. Um eine dieser Rücksicht entsprechende Grundlage für die Revision zu gewinnen, empfiehlt cS sich nach der Ueberzcugung des Reichskanzlers, nicht bloS einzelne Artikel, welche sich dazu besonders eignen, mit höheren Zöllen zu belegen, sondern zu dem Princip der Zollpflichtig- keit aller über die Grenze eingehenden Gegenstände znrückzukehrcn. Weidauer, Bürgermstr. Die örtlichen Bestimmungen, die Hundesteuer in Schwarzenberg betr., welche in Nr. 288 dieses Blattes vom 18. dieses Monates bekannt gemacht worden sind, wer den hiermit in Erinnerung gebracht. 2) das Gartengrundstück Nr. 27». des Flurbuchs, Folium 26 des Grund- und Hypothekenbncheö für Neuftädtel, 340 M. — Pf. 3) das Hausgrundstück Nr. 26 deS Brandcatasters, Nr. 28 >. und 28<>. deS Flurbuchs, Folium 27 des Grund- und Hhpothekenbuchö für Neuftädtel, 990 Bk. — Pf. 4) der Gasthof mit Stallgebäude Nr 27 des Brandcatasters, Nr. 29 und Nr. 27<-. des Flurbuchs, Folium 28 des Grund- und Hypothekcnbnchö für Neu- stävtel, nebst Gaöeinrichtnng, Braugerechtigkeit und Rcal-GasthofSgerechtig- keit 11,284 M. — Pf. 17. Letober 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten gewürdert, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängcnvcn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schneeberg, am 23. October 1878. (1—2) Das Königliche Gerichtsamt. Bekanntmachung. Auf Fol. 77 des Handelsregister, die Firma: Herm. Schürer und Comp. Nachfolger in Lauter ist heute verlautbart worden, daß die Firma erloschen ist. Schwarzenberg, am 17. Drcbr. 1878,, Königliches Gerichtsamt. A. d. A. Colditz, Assessor, s Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königl. Gerichtsamte sollen Sonnabend, den 4. Januar 187N folgende, dem Fleischer Gotthelf Heinrich Flemming zu Neuftädtel zugehörige Grund stücke, als: 1) das Scheunengrundstück Nr. 25 des Brandcatasters, Nr. 27V des Flurbuchs, — - Folium 25 des Grund- und Hypothekcnbuchs fürNeuftädtel, 1500 M.--Pf. Bekanntmachung. Die Renten auf den IV. Termin 1878 sind am 30. dieses Monats an unsere Sportelcassc — bei Vermeidung executivischer Beitreibung — abzuführen. Lößnitz, am 24. December 1878. Der Rath der Stadt Lößnitz. Krauße. Tagesgeschichte. Was der Reichskanzler Witt. Fürst Bismarck weiß, was er will und macht auch kein Hehl daraus: Die Wendung in unserer Stcuer- unv Zollpolitik, welche durch den Antrag des Fürsten Bismarck auf Revision des Zolltarifs officicll cingelcitet worden, ist soeben durch ein Schreiben des Reichskanzlers an den Bundesrath näher erläutert und in ihren Zielen beleuchtet worden. Der Reichskanzler legt, wiechr im Eingänge des sehr umfänglichen Schreibens sagt, die Ge sichtspunkt dar, welche ihm bei dieser Revision als leitende vorschweben und in deren Richtung er amtlich zu wirken bestrebt sei. Nicht in Vermehrung der für die Zwecke des Reichs und der Staaten nothwcndigen Lasten, sondern in der Ucbertragung eines größeren Theiles der unvermeid lichen Lasten auf die weniger drückenden indirekten Steuern, besteht das Wesen der Finanzrcform zu deren Verwirklichung auch die Zolltarif-Revision dienen soll. „In dem größten Theile Deutschlands", sagt der Reichskanzler, „haben die direkten Steuern einschließlich der Communal-Abgaben ein Höhe erreicht, welche drückend ist und wirthschaftlich nicht gerechtfertigt erscheint. Am meisten leiden nnter derselben gegenwärtig diejenigen Mittelklassen, deren Einkommen sich etwa in der Grenze bis zu 6000 Mk. bewegt und welche durch exccutorisch Grundsätzen Preußens und des Zollvereins zollpflichtige Einfuhr im Werthc von etwa 1400 Millionen Mark, i noch häufiger als die Angehörigen der untersten Steuer- Wird angenommen, daß die hiervon künftig zu erhebenden klassen in ihrem wirthschastlichen Bestände untergraben ! Eingangsabgaben auch nur durchschnittlich 5 Procent des s Bekanntmachung. Nach Z. 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 sind alle Diejenigen, welche Hunde besitzen, verpflichtet, diese bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hunde steuer «»gedrohten Strafe — die dreifache Hundesteuer betragend — schriftlich anzuzei- gcn, als weshalb alle Einwohner hiesiger Stadt, welche Hunde besitzen, unter Hinweis auf diese Anmeldepflicht und bei Vermeidung der auf Unterlassung dicserAnzeige gesetz ten Strafe, aufgeforvcrt werden, diese Anzeige bis längstens zum 15. Januar 1879 bei uns in Schriften, unter Angabe ob Kettenhund oder nicht, einzureichen, sodann aber in der Zeit vom 15. bis 31. Januar 1879 die Steuer für jeden Hund auf das Jahr 1879 an dieStadtkasse zu bezahlen und dagegen die vorgeschriebene Stcucrmarke, welche als Nachweis der bezahlten Hundesteuer von dem betreffenden Hunde am Halsbande stets zu tragen ist, sowie eine Belehrung über Wuthkrankhcit der Hunde in Empfang zu nehmen; wobei man auf die Strafbestimmung in Z. 7 des »»gezogenen Gesetzes, nach welcher Besitzer solcher, außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Loca- litätcn okue Ll-ucruarte betroffen werdenden Hunde, nm drei Mark zu bestrafen sind, aufmerksam macht. Schwarzenberg, am 27. December 1878. Bekanntmachung. Nachdem am heutigen Tage der Schankwirth Herr August Friedrich Krauß in Steinheidel als Gemeindevorstand für Steiuhcidel in Pflicht genommen worden ist, wird Solches hiermit zur öffentlicheu Kenntniß gebracht. Schwarzenberg, am 23. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf 8- 4 der Verordnung die LegitimationSsche ine zum Gewerbebetriebe im Umhcrzichcn betreffend vom 11. November dieses Jahres, werbe» die Herren Bürgermeister und Gemcinbevorstände im Bezirke der unterzeichneten König lichen Amtshauptmannschaft zur Nachachtung darauf hingewicscn, daß die Gebühr für Ausstellung der Gewerbelegitimationsscheine nicht met)r, wie zeither, den betreffenden, an die Königliche Krcishauptmannschaft einzureichcndcn Gesuchen bcizufügm ist, weil künftig diese Gebühr von der Steuerbehörde mit der Gewerbesteuer erhoben wird. Jnglcichen haben dieselben Ortöbehörden in den Gesuchen um Legitimations- schcine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen vorkommenden Falls jedesmal auch den Wohnort und das Signalement der Begleiter des GesuchstellcrS mit anzugeben. Glanchau, den 20. Dezember 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V. Seyfart, Nezicrungsasscssor. Von der allgemeinen Zollpflicht würden diejenigen für die Jndnstrie unentbehrlichen Rohstoffe auSzunchmcn sein, welche in Deutschland gar nicht (wie z. B. Baum wolle) und, nach Befinden auch die, welche nur in einer ungenügenden Quantität oder Qualität erzeugt werden können. Die Zollsätze würden auf Gewichtseinheiten, wie dies in dein bestehenden Zolltarif die Regel ist, zurückzuführc.n sein, soweit nicht nach der Natur des Gegenstandes eine Erhebung des Zolls per Stück (wie bei dem Vieh) oder unmittelbar nach dem Werth (wie bei Eisenbahnfahrzeugen, eisernen Flußschiffen) sich mehr empfiehlt. Fürst Bismarck berechnet die jetzt zollfreie, künftig meindebcamten von Nutzen sein; denn es werden der Gesammtheit dann die Mittel zur Ausgleichung vonHärten zu Gebote stehen, falls sich in der That eine Erhöhung der Preise der Lebensbedürfnisse aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gcsammtcinfuhr ergeben sollte." Der Reichskanzler ist übrigens auch der Ueberzcugung, daß mit der Revision der Grcnzzölle eine Revision der Eisenbahntarife nothwendig Hand in Hand gehen muß. ES kann anf die Dauer den einzelnen Staats- und Pri- vat-Eiscnbahnverwaltungen nicht die Berechtigung verblei ben, der wirthschastlichen Gesetzgebung des Reiches nach eigenem Ermessen Concurren; zu machen. Jetzt komme cs vor Allem daraus an, daß wir selbst- wcrdcn. Soll die Steuerreform, wie ich cs für erforderlich , Werthcs betrügen, so würde sich die Vermehrung der l""" -- ... ------ ! Zolleinnahmen auf 70 Mill. Mark belaufen. Dieser Vermehrung der Zollcinnahme würde eine ! wesentliche Erhöhung derZollerhcbungs- und Verwaltnngs- § kosten nicht gegcuübcrstehcn. Fürst Bismark meint auch, daß die gegen Schutzzölle gerichteten Vorwürfe das neue > System nicht treffen können, weil eS nicht einzelnen privilcgirtcn Zweigen, sondern der gcsammtcn inländischen ! Produktion einen Vorzug vor der ausländischen Produktion auf dem einheimischen Markt gewährt. „Die Minderheit der Bevölkerung, welche überhaupt nicht producirt, sondern ! ausschließlich corsumirt, wird durch ein die gcsammte nationale Production begünstigendes Zollsystem scheinbar bcnacbtheiligt. Wenn indessen durch ein solches System die Äesammtsummc der im Inland erzeugten Werthe ver mehrt niid dadurch der Volkswohlstand imGanzen gehoben wird, so wird dies schließlich auch für die nicht produci- rcndcn Theile der Bevölkerung nnd namentlich für die auf festes Geldrinkominen angewiesenen StaatS- und Ge-