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I8S8 Donnerstag, den 18. August 1b67 Gruft OSear RStze, Gemeindevorstand schiedenen Gebieten unterrichtet sein. Das kaiser liche statistische Reichsamt konnte diese Aufgabe nicht gut lösen, weil zu einer ProductionSstatistik für viele Erwerbszweige die nöthigen Zahlen unterlagen fehlten und auch nicht wie bei dem Einfuhr« und Ausfuhrhandel von den Zollbehörden erhalten werden konnten. Nach längerer Prüfung der Frage schien eS zweckmäßig, da» Reichsamt de» Innern mit der Aufnahme der Produktion»« statistik zu betrauen. Aber da» Reichsamt des Innern konnte mit seinen Organen diese Aufgabe auch nicht genügend lösen, und e» schuf deshalb zu diesem Zwecke den „Wirthschaftlichen Ausschuß", welcher nicht nur die Produktionsstatistik zu fördern, sondern auch alle für die Handels beziehungen Deutschland» wichtigen Erscheinungen wahrzunehmen und den betreffenden Kreisen mit« zutheilen hat. Will man möglichst der Wahrheit m Bezug auf da» Ersprießliche neuer Zollmaß« regeln auf die Spur kommen, so muß eine Produktion»statistik dafür wichtige Unterlagen geben, denn fast mehr noch al» der Handel ist e» doch die einheimische Güterrrzeuguna in der Landwirthfchaft, Forstwirthschaft, Bergbau und Diese kostet einst Industrie, welche in Concurrenz mit der aug ländischen Produktion steht. E» ist deshalb auch wänschenSwerth, daß die langwierige Arbeit der ProductionSstatistik allmählich gründlich zu Ende geführt wird. Mit dem Wirthschaftlichrn Aus schuß wird der bei den Produktionserhebungen einzuschlagende Weg, insbesondere die Gestaltung der an die Producenten zu versendenden Frage- bogen, Schritt für Schritt durchberathen, wobei auch Vertreter de« Statistischen Amte» jedesmal mitwirken. Wo e» auf besondere Fachkenntniß ankommt, werden außerdem Spezialsachverständige zugezogen. Bei der überaus mühsamen Versen dung der Fragebogen, wobei e» der Ermittelung aller Betriebe eine» jeden Produktionszweige» und der Art ihre» Betriebe» bedarf, hat da» Reichsamt de» Innern die Mitwirkung der BerufSgeuoffenschafte« in Anspruch genommen und in dankenSwerthem Umfange gefunden. Für den Erfolg der Erhebung hat sich di« bereit willige Beihilfe der BerufSgenoffenschaften al» sehr werthvoll erwiesen; sie ho» dazu geführt daß in mehreren Industriezweigen über 90 Proc, der vetheiligten die Fragebogen ausgefüllt haben. Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werde», werde«, so kann deren oder H " dis zu verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn 'ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. gefährdeten Bezirks frei uacherlaufend betrossm, ansterdem aber wird der Schuldige mit Geldstrafe bis zu »SV M. stehende« AbsperrungSmaffregel wissentlich erfolgte, mit GefLngnist einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder Haft nicht unter einer Woche wirthschastliche Production und die Handelsbeziehungen Deutschlands. Um die Interessen der deutschen Handels beziehungen mit dem Auslande für die künftigen Handelsverträge richtig beurtheilen zu können, muß man nicht nur die Handelsumsätze in den verschiedenen Zweigen der Ausfuhr und Einfuhr Henne«, sondern «an muß auch über die wirth» schaftliche Production Deutschland» auf den der- Freitag, de« IS. Anguft 18S8, vormittags IS Nhr, soll im Hofe des hiesigen Königl. Amtsgericht« 1 Cauttfsenttsch gegen sofortige Baarzahlung meistbietend öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 17. August 1898. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht daselbst. _ I. V.: Liebscher. S-»«fpr-chft«tt- «r. «. Bestellungen werden bet allen Postanstalten de» deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZeitungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. 8wet«,vfü«f-t»fter Ja-r»««». Zeitschrift erscheint wSchentlich drei Mal, S, DnmamSt»»» und Em««»«»», und lteßlich der Sonnabend» erscheinenden ^Helle rn Beilage" vierteljährlich 1 Mart so Pf. !ummrr der Zeitung-Preisliste SS3S. Hebammen - Anstellung. Für den hiesigen 39. Hebammenbezirk macht sich die Anstellung einer Hebamme nothwendig, welche ihren Wohnsitz in zu nehmen hat. Darauf Reflektirende wollen sich nebst Zeugnissen bis zum 1. September d. I. Leim Unterzeichneten melden. Demitz - Lhumitz, am 15. August 1898« Gedenktage au» dem Leben ASnig Albert» und Sachsen» Geschichte von lsrs—,8-s. 18. Au-uft. L87O. Durch da» Eingreifen de» Kronprinzen Albert mit seinen Sachsen wird bei Gravelotte und St. Privat rin glänzender Sieg errungen. IS «ugust 1878 Kronprinz Albert erhält dm Oberbefehl über die MaaS-Armre. «VWewW. welch« in diesem Blatt« di, weiteste Verbreitung Udm, umdmbi« Montag, Mittwoch mdKrettag früh 0 Uhr angenommen und kostet die »reigespaltenr CorpuSzeile 10 Pf., unter „Einaesandt" 20 Pf. «rttnOer Jnseratrnbetrag LS Pf. - Emzrlne Rümmer 10 Pf. Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« n«d Umge-e«-. «»tSblatt der Kgl. AmtshaWim-imschaft, der «ist. Schalinspectwa u. de» »zl. Hmlpt-«a-Mks zu B«i»c«, sowie des «gl. Amtsgerichts mW des StMrat-es za Bischofswerda. Hundesperre. Am 15. dieses Monat» ist in Niederneukirch ein der Tollwuth dringend verdächtiger Hund frei umher gelaufen und getödtet worden. Gemäß 88 3? und 38 des Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 19 flg. der Instruction vom 27, Juni 1895 wird daher für die Ortschaften willige daß in mehreren Industriezweigen über 90 Proc, MeingarHig, Gslenz, Günthersdorf, Naundorf, Reufchmölln, ANedernenwch, NiedeZmtzkau, Overnennrch aller Antheile, Oberputzka«, Ringenhain beider Antheile, Schmölln, Steinigt wolmsdorf, Lautewalde und Lröbiga« die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten also bi» mit IS. Robenver dieses Jahres und die sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von dem wuthverdächtigen Thiere gebissen worden sind, oder rücksichtuch welcher der Verdacht vorliegt, daß dies geschehen ist. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß aus den al« gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht auSgeführt werden. , Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit deS Gebrauchs sestgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit deS Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Wenn Hunde de« vorstehend«« Vorschriften zuwider innerhalb deS > sofortige Lödtuna angeordnet werde«, ft bis zu S Woche«, bez wenn die Verletzung der voi inem Jahr bestraft Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. Bautzen, am 17. August 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Arhr. von Oer, Regierungsrath.