Volltext Seite (XML)
reibergerÄnzeiger UN- Tageblatt Erscheint jeden Wochentag Abends '/,V lhr sür ven I! Jahrgang. anderen Lag Pret« vierteljährlich 2 Mk Sb Pjg. SNNNtllN NtN Ä ^ktüVei* zweimonatlich 1 Mk. 50 Psg. u. «mmonarlich7SPig. j! >^Vttl»«U^, V» . Zni «rar« werden bi« Vormittag 11Uhr oOO angenommen, drei« für die Spaltzeile 13 Psg. I FH2IF» Auherhalb de« Landgrricht-bezirki 1ö Psg. h «mlSblLll w die Miglichcn und Wüschen Behördcu zu Freiberg mw Braud. veraMworUtch« Lettnng» Gesrg »»rkharvt. Bekanntmachung. Oeffentliche Sitzung des Bezirks-Ausschusses Sonnabend, Ven 15. Oktober 1898, Vormittags 10 Uhr. Freiberg, am 6. Oktober 1898. Der AmtShauptmann. Ur 8t«l««rt. Bekanntmachung. Gelegentlich der Verhandlungen über Beschwerden und Petitionen wegen Ablehnung von Gesuchen um Brandschädenvergütung bei der letzten Ständeversammlung ist wiederholt hervor gehoben worden, daß von der nach tz 41 und Z 149 a Abs. 2 des Brandversicherungsgesetzes in der Fassung vom 15. Oktober 1886 bestehenden Füglichkeit einer Vorversicherung anscheinend um deswillen nur selten Gebrauch gemacht werde, weil diese Bestimmungen zu wenig bekannt seien. Die Königliche Amtshauptwannschaft Freiberg nimmt daher hierdurch Veranlassung, die Betheiligten auf die durch Lie angezogenen, hierunter unter D abgedruckten Vorschriften gebotenen Bortheile noch besonders aufmerksam zu machen. Freiberg, am 6. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Ur 8t«1»»rt. O Brandverficherungsgesetz tn der Fassung von» 15. Oktober 1880. 8 41. Bei Neu- und Vergrößerungsbauten (tz 89 a und b) ist die Anmeldung zur Versicherung schon von Zeit des Baubeginns an gestattet. Der Eigenthümer bleibt solchenfalls verpflichtet, zum Zwecke der Katastration eine noch malige Anmeldung binnen der § 40 geordneten Frist zu bewirken. pp- 8 149» Absatz 2. ES kann jedoch durch die Brandversicherungskammer die Versicherung von der Zeit an zugclassen werden, zu welcher die Maschinen zum Zwecke der.Ausstellung in das für den Betrieb bestimmte Grundstück beziehentlich den Grundstückskomplex eingebracht sind. pp: Grnndstiicksversteigernng. Die zum Nachlasse Carl Wilhelm Heinrich Linvner's in Naundorf gehörigen Grundstücke: Häuslernahrung Nr. 114 des Br.-Äat., Fol. 62 des Grd.- u. Hyp.-Buchs für Naundorf, 31,4 Ar mit 105,60 St.-Einh., ortsgerichtlich geschätzt auf 6100 Mk., und das Feld Fol. 116 des Grd.- u. Hyp.-Buchs für Naundorf, 1 Hektar 10,1 Ar mit 12,54 St.-Einh., orts gerichtlich auf 1700 Mk. taxiert, sollen, zusammen oder einzeln, mit oder ohne Inventar Mittwoch, den 12. Oktober 1898 Nachmittags Uhr im Klotschc'schcn Gasthofe zu Naundorf auf Antrag der Erben versteigert werden, wozu Erstehungslustige geladen werden. Beschreibung der Grundstücke sowie die Versteigerungsbedingungcn sind am Gerichtsbrette, sowie im Klotsche'schen Gasthof für Beteiligte einzusehen. Freiberg, den 30. September 1898. Königliches Amtsgericht. Zn I I- 47 98 Nr. 3 li« vtselinviU«». D. Stbl. Die Staatsemkommenstener für 2. Term.» 1898 ist am 30. September dieses Jahres fällig und binnen 8 Wochen an das Stadtsteueramt hier zu entrichten. Die Handel- und Gewerbetreibenden haben gleichzeitig mit diesem Termine zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gcwcrbekammcr zu Dresden einen Beitrag von drei Pfennig auf jede Mark desjenigen Steuersatzes zu entrichten, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Skala auf das in Spalte ä des Einkommensteuerkatasters eingestellte über 600 Mark betragende Einkommen entfallen würde. Die beitragspflichtigen Handel- nnd Gewerbetreibende,» werden daher ausgcfordert, Den nach Vorstehende»» zu berechnenden Ci,»kon»mensteuerzuschlag binnen obiger Frist an die bezeichnete Amtsstelle zu entrichten. Eine besondere schriftliche Mitthcilung der zu zahlenden Beiträge an die einzelnen Beitrags pflichtigen findet nicht statt. Freiberg, den 26. September 1898. Der Stadtrath. Ur. 8«I»roe<1«r. Bgm Die Hanslisten für die nächstjährige Einschätzung zur Einkommensteuer sind in diesen Tagen nufzustcllen. Die Hansbesltzer, beziehentlich deren Stellvertreter werden daher aufgefordert, diese Listen nach dem Stande am 12. Oktober dieses Jahres richtig und vollständig auszufüllen und dabei die aus den Listen ersichtlichen Vor bemerkungen genau zu beobachten. Die Hauslistei» sind den Haushaltungsvorständcn zur eigenhändigen Unterschrift vorznlegen und ausgefüllt binnen 10 Tage»» nach deren Zustellung, zur Vermeidung einer Geldstrafe vis zu 50 Mark, vor» den Hausbesitzern oder deren Stellvertretern möglichst persönlich im Stadtsteueramte hier einzureichen. Der Hansbesitzcr haftet für die Steuerbeträge, welche in Folge von ihm ver schuldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. In gleicher Weise ist jedes Familtenhanpt für richtige Angabe aller zu seinem Hausstande gehörigen, ein ^gcnestEinkommen beziehenden Personen, einschließlich der Aftermiether und Schlasstellenmiether, Freiberg,'am 8. Oktober 1898. Der Stadtrath. Ur. 8vUr«»v<Lvr. Bgm. Bekanntmachmia. Die Kassenstelle beim Gas- und Wasserwerk bleibt Montag, den 10. Oktober und Dienstag, den 11. Oktober 1898 wegen vorzunehmenver Reinigung geschlossen. Freiberg, am 3. Oktober 1898. Der Stadtrath. »r. Mllr Die Bierbrzngsscheine auf daS S. Vierteljahr 1898 sind ordnungsgemäß ausgefüllt bis spätestens den 10. Oktober dieses Jahres ' in der Stadtkasseneinnahme, Stadthaus, 1 Treppe, zur Vermeidung der in 88 " NNd 12 des Bierstener-Rcgnlativs angedrohten Strafen abzugebeu. Gleichzeitig ist die Bierfterter nebst den Gebühren für Reinigung der Bierdruckapparate daselbst zu bezahlen. Freiberg, am 30. September 1898. Der Stadtrath. Ur 8oftr»«s«r. Fehmrl. Das Schulgeld für daS Gymnasium, Realgymnasium und die Bürgerschulen auf daS 4. Vierteljahr 1898, sowie für die , einfachen »olksschnlen, die Fortbildungsschule und die I Frisch'sche Arbeitsschule auf das 3. Vierteljahr 1898 ist zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätesten« biL 30. Oktober dieses Jahres an die Schulgeldereinnahme, Stadthaus, zu bezahlen. Freiberg, am 7. Oktober 1898. Der Stadtrath. Ur. 8vI»ro«L«r. Fchmü Bekanntmachung. Während der nächsten Montag und Dienstag, ven 10. und 11. Oktober im Rathhaufe stattfindenven Reinigung der Arbeitszimmer ist das hiesige Standes amt nur Mo »»tag, deu 10. Oktober, Vormittags von 9 bis 12 Uhr für An meldung von Stervefällen nnd Todtgeburten geöffnet. Freiberg, am 3. Oktober 1898. Der Standesbeamte. LaUie. Bg. Bekanntmachung. Mittwoch, den 12. Oktober 1898, Abends 8 Uhr Allgemeine Pftegerverfammlnng im Gewerbehause, kleiner Saal. Sämmtliche Herren Distriktsvorsteher und Pfleger werden hierzu freundlichst tingeladen. Freiberg, den 8. Oktober 1898. " Stadtrath. Armenamt. Ur U»o«. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Gutsbesitzers Emil Theodor Ficker in Falkenberg, Eat^ Nr. 10, wird heute am 27. September 1898, Vormittags ^10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Steyer in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfordernngen sind bis zum 10. November 1898 bei dem Gerichte anzumclden. i Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eine) anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendcn Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf ven 21. Oktober 1898, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldcten Forderungen auf ven 25. November 1898, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu> verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie ans der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Oktober 1898 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zn Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: L. 14/98 Nr. 2. Sekr SUealnI. In Sachen, die Zwangsversteigerung der Grundstücke des Stellmachers Wilhelm Leberecht Kluge Folium 125 und 161 des Grund- und Hypothekenbuchs für Helbigsdorf betreffend, ist der aus den 19. Oktober 1898 vorm. 10 Uhr anberaumt gewesene Termin zur Verkündung des Bertheilungsplans in Folge einstweiliger Einstellung des Verfahrens aufgehoben worden. Branv, am 5. Oktober 1898. Das Königliche Amtsgericht. Wegen Reinigung der Dienstränme des Amtsgerichts Branv könne« Freitag unv Sonnabenv, ö r !t. v !5. Oktober 1898 nur dringliche Angelegenheiten erledigt werden. Branv, den 4. Oktober 1898. 0 r»t, Amtsrichter. R. Auktion in Müdisvorf. Dienstag, Ven 11. Oktober 1898, Vormittags 10 Uhr, kommen in Müvisvorf 5 Ztr. Heu, 3 Schock Hafer und 21 Zeilen Kartoffeln gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Gasthof vaselbst. Branv, am 7. Oktober 1898. - 8lIl»»rLU»»n, Gerichtsvollzieher.