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WWW H, »SW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, DonnerStagS and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I M. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Ml. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Umgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitag- bi» spätestens 12 Uhr angenommen JusertiouSPreiS 18 Psg. pro viergespalten« KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie sür das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmieoewalve, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spcchtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag vou Zschunke L- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 28. Donnerstag, den 7. März LS67. 66. Jahrg. Um zu verhüten, daß lungenkrankc Personen, die zu anhaltender Arbeit nicht mehr fähig sind, sich durch Aufnahme von Ziehkindern noch einen leichten Erwerb zu verschaffen suchen, und dadurch die ihnen auvertrauten Kinder der Gefahr der Ansteckung aussetzen, ordnet die überzeichnete Königliche Amtshauptwannschaft zur Nachachtung für sämtliche Ortspolizeibehörden ihres Bezirkes auf Grund von 8 2 des gemeinschaftlichen Regulativs der Königlichen Amtshauptmannschaft und der Stadträte zu Meißen, Nossen und Lommatzsch, über da? Ziehkinderwesen, vom 1. Oktober 1898, wonach die Erlaub nis zur Aufnahme von Ziehkindern stets nur auf Widerruf und nur solchen Personen weiblichen Geschlechte- erteilt werden darf, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und nach der Beschaffenheit ihrer Wohnung zur Uebernahme einer solchen Pflege ohne Ge- fährdung des leiblichen, geistigen und sittlichen Wohls des Kindes geeignet erscheinen, folgendes an: 1. Jede Pflegemutter hat vor der Annahme eine? Ziehkindes bei der An meldung gemäß 8 1 des genannten Regulatives der zuständigen Ortspolizei- behörde ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand beizubriugen. Leidet sie an Lungen- oder Kehlkopftuberkulose, so ist ihr die Genehmigung zur Aufnahme von Ziehkindern ohne weiteres zu versagen. Das Gleiche gilt, solange die Pflegemutter bei der Anmeldung das genannte ärztliche Zeugnis nicht beibringt. Ist die Pflegemutter an einem sonstige« Leiden erkrankt, das sie mit Rücksicht auf das geistige, leibliche und sittliche Wohl des Pfleglings ungeeignet zur Aufnahme von Ziehkindern erscheinen läßt, so haben die Ortspolizei behörden t» jedem Falle vor der Genehmigung das Gutachten oes König!. Bezirksarztes einzuholen, und danach ihre Entscheidung zu treffen. 2. Bei der Anmeldung eines Ziehkindes Hst die Pflegemutter persönlich an Amtsstelle der Ortspolizeibehörde die Versicherung avzugeben, daß in ihrer Wohnung Erkrankungsfälle vou Lungen- oder Kehlkopfschwindsucht nicht vor handen sind. Stellt sich durch die sofort zkl bewirkenden Nachforschungen heraus, daß diese Angabe der Wahrheit nicht entspricht, so ist die der Pflege mutter erteilte Genehmigung ohne weiteres zurückzuziehen. 3. Die Ortspolizeibehörden haben vor jeder Genehmigung zur Annahme von Ziehkinder« zu prüfe«, ob ihnen nicht über die Familie der Ziehmutter oder deren Wohnung ei«e Anzeige nach §8 1 und 2 der Verordnung, die Be kämpfung der Tuberkulose der Menschen betreffend, vom 29. September 1900 erstattet worden ist, und danach ihre Entschließung gemäß Nr. 1 und 2 dieser Bekanntmachung zu fassen. 4. Vor jeder durch Wohnungswechsel der Pflegemutter bedingten, nach 8 7 des Regulativs über das Zichkinderwescn neu nachzusuchenden und zu erteilen den Erlaubnis hat sich die Ortspolizeibehörde zu vergewissern, daß die Zieh kinder nicht in Räumen, die nach der erwähnten Verordnung vom 29. Septbr. 1900 zu desinfizieren sind, sich aufhalten, ohne daß diese Desinfektion gründ lichst vorgenommen worden ist. 5. In allen Fällen, in denen die Erlaubnis zur Aufnahme von Ziehkindern gegenwärtig bereits erteilt ist, haben die Ortspolizeibehörden geeignete Nach forschungen wegen des Vorkommens von Lungen- und Kehlkopfschwindsucht unter den Pflegemüttern und in deren Wohnungen anzustellen, und gegebenen falls, auch nur bei Tuberkuloseverdacht, bis spätestens Montag, de» 25. März 1907 unter Angabe des Namens der Pflegemutter und der erkrankten Person, sowie der näheren Umstände Anzeige hierher zu erstatten. Meißen, den SO Januar 1907 «17 Die Könialiche Amtshauptmannschaft. Dar im Grundbuche für Dittmannsdorf, ObcrretnSberger Anteil, Blatt 5 aus den Namen Max Richard Nitzsche eingetragene Grundstück soll am 46. April 1Y07, vormittags I2N Ahr an Ort und Sielle in Dittmannsdorf im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück — Einhufengut — ist nach dem Flurbuche 12 Hektar 66,6 Ar groß, mit 481,85 Steuereinheiten belegt und ausichließlich deS Zube- hör« im Werte von 6246,83 Ml. auf 32200 Mk. geschätzt. Es liegt nahe der Haltestelle Niederdittmannsdorf. Die Einsicht der Mitteilungen deS Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Nossen, den 1. März 1907. 2315 2a 5/07 Nr. 3. Königliches Amtsgericht. Staats-Einkommen-«. Ergün; ungssteuer betreffend. Nachdem bas diesjährige Einkommen- und ErgänzungSsteuer-Kataster für die Stadt Wilsdruff eingegangen ist, werden in Gemäßheit 8 46 deS Einkommensteuer gesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 deS ErgänzungSsteuergesetzeS vom 2. Juli 1902 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklassen, in welche er etngeschätzt worden ist, sowie die Beträge der von ihm zu entrichtenden Steuern mittels verschlossener Zuschriften, in welchen zugleich eine kurze Belehrung über da- Recht der Reklamation ent halten ist, bekannt gemacht werden. Diejenigen Beitragspflichtigen, welchen vorerwähnte Zuschriften nicht behändigt werden können, haben sich wegen Mitteilung des EinschätzungsergebnifseS in der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Die erste Hälfte deS Einkommen- sowie des Ergänzungssteuersatzes ist am 30. April dieses Jahre- zu entrichten. Hierbei machen wir noch darauf aufmerksam, daß der eingewendeten Rekla mationen ungeachtet die Steuerbeträgt vorbehältlich späterer Ausgleichung abzuführen sind. HtlfStafeln zur Berechnung der Einkommen- und Ergänzungssteuersätze hängen in der Hausflur des Rathauses auS. Wilsdruff, am 4. März 1907. Der Stadtrat. -sss Kahlenberger.. Donnerstag, den 7. März d. I., nachmittags 6 Uhr öffentl. Stadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. sm» Wilsdruff, am 6. März 1907. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Für die Heizung des Rathauses bedürfen wir 260 Ui Burgker Koks, 170 „ gute böhmische Braunkohlen, 30 „ Nutzsteinkohlen und 8 Raummeter weiches Scheitholz. Die Lieferung hat frei bis an das Rathaus und erst auf jedesmalige vorherige Bestellung zu erfolgen. Schriftliche Angebote werden bis 15. Mürz 1907 entgegengenommen. Wilsdruff, am 2. März 1907. Der Stadtrat. W3i Kahlenberger. Das am 8. April 1901 unter Nr. 519 vom Gemetndevorftand zu Mohorn für Emma Olga Winkler, geboren am 10. Februar 1887 in Grand, ausgestellte Dienstbuch ist nach anher erstatteter Anzeige abhanden gekommen. Solches wird mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß der Verlustträgerin «ach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung ein neues Dienstbuch ausgestellt werden wird. Das in Verlust geratene Buch wird zur Vermeidung von Mißbrauch hierdurch für ungültig erklärt. Wilsdruff, am 2. März 1907. Der Bürgermeister. -SIS Kahlenberger. MMsteMlNg, Wracker Amer. Gasthof „Zur Tauue" i« Tharandt, Mittwoch, den 13. März 1907, Vorm. V2W Uhr: 70 h. u. 1278 w. Stämme, 719 h. u. 405 w. Klötzer, 15 w. Derb- u. 2390 w. Reisstangen, 6.5 rm h. u. 6 rm w. Nutzscheite, 51 rm h. u. 37 rm w. Brennscheite, 19,5 rm h. u. 39 rm w. Brennknüppel, 1,5 rm h. Zacken, 38 rm h. u. 29,5 rm w Neste, 139 rm w. Stöcke: Kahl- und Plenterschläge sowie Durch- forstungS- u. Einzelhölzer in Abt. 2, 11, 22, 27, 32, 47, 62 und 63. »u Kgl. Forstrevierverwaltung und Kgl. Forstrentamt Tharandt. Aus dem Reichstage. Uebermut tut selten gut. Das Zentrum hatte in den letzten Tagen mit Hohngelächter auf den Reichskanzler und den Mehrheitsblock sich als die gekränkte Unschuld hingestellt. Man erwartete auch am Montag auf den erfüllten Tribünen und in dem leidlich besetzten Hause, der Reichskanzler würde persönlich erscheinen und würde als Antwort die Nebenregierung des Zentrums unter Dernburgs Vorgänger Stübel etwas beleuchten. Er kam nicht selbst, schickte dafür aber Herrn v. Loebell, de« Chef der Reichskanzlei, wie man sagt, einen tüchtigen, dem Kanzler treu zur Seite stehenden Herrn. Und des Herrn Reichskanzlers Vertreter machte seine Sache aus- gezeichnet. Nach Dernburgschem Muster ließ er gegen den Enthüllungsschriftsteller Erzberger, der ihn vielfach! schroff angegriffen hatte, die aktenmäßig bewiesene, von Herrn Erzberger unterschriebene, aber bestrittene Tatsache vom Stapel, daß der eifrige Zentcumsjünger die Ein stellung eines Verfahrens gegen den Beamten Pöplau forderte und dafür dis Herausgabe dessen Materials ver sprach. Loebells kurze markige Worte, die er in der Erregung ab und zu durch einen kräftigen Schlag mit der platten Hand auf den Rednertisch bekräftigte, ver fehlten ihre Wirkung nicht. Und als sich die durch dieses aerueuste „kaudinische Joch" hervorgerufene allgemeine Bewegung unter den Abgeordneten gelegt hatte, machte sie lauten Entrüstuugsrufen und anhaltender Erregung Luft. Das Zentrum mochte murren und knurre« und Herr Erzberger mochte noch so schnell zum Bureau laufen, um sich zum Wort zu melden, Herr v. Loebell hat de« Schleier des Zentrums wieder einmal gelüftet und eS in seiner einstigen Nebenregierungshoheit gezeigt. Wir geben die Ausführungen v. Löbells in Wort laut wieder: Es ist eine persönliche Angelegenheit, die mich ver anlaßt hat, heute das Wort zu einer Richtigstellung zu erbitten. Der „Bayrische Courier" vom 3. d. M. schreibt unter der Spitzmarke „Eine prächtige Antwort": Eine prächtige Antwort hat der Zentrumsführer Spahn einem hohen Herrn aus Regierungskreisen gegeben. Eine hohe Persönlichkeit aus der Umgebung vom Fürsten Bülow trat vor der Präsidentenwahl an den Abg. Spahn heran,