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187» A-.S7L Sonntag, den 13. Nov mber Nachrichten Aachener Redacteur und Verleger: E. M. Mouse in Bautzen. e wie d< cnl eint mit da« teriuwct . Nicdm ms. br auch di« nie. :chlc tcllmiz. llls, lttge Ihu- aseu mch. n». an» neu den er llcvdr., chcl. man». w. blagcii- . Coster e nicht utschcr in der au;a »Giiiiai cLcdcv rLn m> ttM vix : No.Ä :Iol»mq »che >vir iAh l io Lretsbtatt für den Lreis-Nrections-Gyirk Lantzen« Smtsktatt für die Herichk- und Vermattungsbezirke Rautzen, Schirgiswaldo, Römg8wartho; Meißeilkerg, Herrnhut, Ostritz, Remstädt und Reichenau. Militairpflichtige, welche dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden nach § 176 und 177 der Mil.-Ers.-Jnstr. mit einer bis zu 10 Thlrn. ansteigenden Eeld- oder verhältnismäßigen Gefängnißstrafe belegt, können auch je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung znzu- ßmben ist, unter Verlust ») der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, b) des aus etwaigen Reclamationsgründcn erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militairdienste, vAWsweise zum Militairdienst herangezogen werden. Bautzen, den 11. November 1870. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. l>) bereits in früheren Jahren znr Stammrolle angcmcldet, aber znriickgestellt worben sind, «den hiermit in Gemäßheit tz 60 der Militairersatz-Jnstruction vom 36. März 1868, ausgefordcrt, in der Zeit vom 21. bis mit 30. November dieses Jahres Mr Vorzeigung ihrer Gebnrts- und bezichcndlich der im ersten Gcstellungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestellungsscheme behufs Eintragung in die Stamm rolle in hiesiger Polizeicxpedition sich anzumeldcn, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lohn-, Brod- oder Fabrikherrcn anmclden zu lassen. Gleichzeitig werben die letzteren veranlaßt, ihrerseits dafür Sorge zu tragen, daß ihre militairpflichtigcn Sohne, Pflegebefohlenen, Commis, Lehrlinge, Ge- mbsgehilsen re., welche zeitweilig von hier abwesend sind, während der obengcdachten Zeit zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Militairpflichtige, welche dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden nach § 176 und 177 der Mil.-Ers.-Jnstr. mit einer bis zu 10 Thlrn. ansteigenden tich. W. ÜlW local, nd. I N "gc zur t wckm-1 o Fest-' g, den atrag: r. Tas ortrag: Sämmtliche im hiesigen Gerichtsamtsbczirke aufhältliche militairpflichtige Personen, welche n) im Jahre 1851 geboren oder b) bei der letzten Recrutirung aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, baden hierdurch ausgefordcrt, sich innerhalb der Zeit Vom 21. bis mit 30. November l. Js., I «Hufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrollen unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine bei den Gemeindcvorständen ihres Orts entweder persönlich oder durch > Me Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrcn bci Vermeidung der auf die Unterlassung der Meldung in der Militairersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 I Wichten Strafen und Nachtheile anzumelden. Gleichzeitig werden sämmtliche Militairpflichtige auf die Bestimmung in Ü 59 sub 2 der gedachten Instruction, wonach Diejenigen, welche im Lause deö ^Rldejahres ihren Wohn- oder Aufenthaltsort in einen anderen amtshauptmannschastlichen Bezirk verlegen, dies sowohl bei ihrem Abgänge dem Gemeinde-Vor- Mde Les Orts, welchen sie verlassen, als auch dem des neuen Domicils bez. Aufenthaltsorts, behufs Berichtigung der Stammrollen, binnen 3 Tagen, bei Vermeidung cmr bis zu 10 Thlrn. ansteigenden Geld- oder verhältnißmäßigcr Gesängmßstrase anzumelden haben, hierdurch aufmerksam gemacht. ... Hiernächst werden noch die Gemeindevorstände der hiesigen Amtsortschasten ausgefordert, über das Leben und den dermaligen Aufenthalt der in den Geburts- Wm des Jahres 1851 verzeichneten, als auch die in ihren Ortschaften sich aufhaltendcn militairpflichtigcn Personen durch Nachfrage von Haus zu Haus Erkundigung MVhen, dieselben auch durch einen in ortsüblicher Weise auszuhängenden entsprechenden Anschlag zur Anmeldung anzuhalten, hiernach auf Grund der Geburts- Wn und der Anmeldungen die Einträge in den Stammrollen zu bewirken und letztere sodann nebst den ausgesüllten Vorladungsbogen spätestens . . den 1. December laufenden Jahres «a immeldung von 10 Thlrn. Strafe hier einzureichen. Königswartha, den 10. November 1870. Königliches Gerichtsamt, Wacker. an sämmtliche Königs Gerichtsämter und Stadträthe im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft Löbau, das nächste Kreis-Ersatz-Geschäft betreffend. Nachdem durch Erlaß des Kanzlers des Norddeutschen Bundes und des Königl. Preuß. Kriegsministers vom 1. ds. Atts, angeordnet worden ist, daß das Üms-Ecsatz-Geschäft pro 1871 mit dem 2. Januar 1871 zu beginnen hat, und das Königl. Sächs. Kriegs-Ministerium aus diesfallsigen Bericht genehmigt hat, daß hr Aufstellung ver Gcburtsliste« sofort und längstens bis zum 15. dieses Mouats (anstatt bis zum 1. December d. I.) >i bewirken ist, die Aufforderungen Behufs Anmeldung zur Stammrolle (§ 60 der Mil.-Ers.-Jnstr.) aber dahin zu erlassen sind, daß dieselbe in der Zeit Vom 15. bis 30. November d. Js. (anstatt vom l. bis 15. December d. I.) ii erfolgen hat, so werden die obengenannten Obrigkeiten hiervon mit dem Veranlassen andurch in Kcnntniß gesetzt, unverzüglich die in H 60 der Mil.-Ers.-Jnstr. «schriebene Aufforderung Behufs Anmeldung zur Stammrolle zu erlassen, rcsp., soweit dies auf Grund obigen Erlasses bereits geschehen ist, Vorstehendem gemäß «berichtigen und die ihnen nächstens do. m. zugehendcn Formulare zu den Geburtslisten den betreffenden Ortsgeistlichen unter Hinweis auf die Bestimmungen in ^5Mmd55 der Mil.-Ers.-Jnstr. sowie unter besonderer Bezugnahme ans obige Fristbcstimmuugeu zugchcn zu lassen. Jnglcichcn werden den Obrigkeiten mit Nächstem, rcsp. zur weiteren Abgabe an die Ortsvorstände, die auf Grund der alphabetischen Listen vervollständigten Nachweisungen der bci der Aushebung 1870 eoncurrirt habenden Militairpflichtigen zugchcn und sind auf Grund derselben in Gemäßheit des durch die Amts- Mr veröffentlichten amtshauptmannschaftlichen Erlasses vom 22. December v. I. die Stammrollen zu berichtigen. Hinsichtlich der Anlegung und Führung der Stammrollen werden die Ortsbehördcn im Allgemeinen auf die mittelst patcntarischen Erlasses vom l.Lpt. v. I. herausgegebenen Bestimmungen und die sonst in diesem Erlasse selbst sowie in der Mil.-Ers.-Jnstr. crtheiltcn Anordnungen verwiesen. Die Abgabe der Stammrollen nebst dazu gehörigen Unterlagen hat für diesmal in der Weise zu erfolgen, daß selbige Seiten der Ortsvorstände de» 1. December d. Js. m die Königl. Gerichtsämter und von Letzteren sowie den Stadträthen bis spätestens den 5. December d. Js. Md zwar bei Vermeidung von 5 Thlrn. Ordnungsstrafe an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast bewirkt wird. Die Ortsvorstände sind zur strengsten Zmihaltung des vorstehends gestellten Termins noch besonders anzuweisen. Löbau, den 10. November 1870. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Tbielau. Jochim. Bekanntmachung. Alle hier aufhältlichen, den norddeutschen Bundesstaaten angehörige Militairpflichtige, welche entweder a) im Jahre 1851 geboren oder