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M WigeW Mil den 4 Beilagen „Neue Illustrierte", .Mode und Heim", „Garten, Land und Herd" und „Kobold". Nummer 34 'onntag den 25 Alärz 33. Jahrgang Zur Kvnfirmatwn. K.M. Mehr ArbeitsttiMe sür die Landwirlschaft und aus den Betrieben mehr oder weniger plötzlich heraus- ßendherbergen hat sür seine Reichsopfer- und Werbewoche Men größeren Auftrag aus Kunstblumen erteilt. Es ist zü Gartenbauerhebung 1933 lakne^ äter in md ihn i wäre" iministek Vom Turme hehr die Glocken klingen Sie rufen Euch zur ernsten Stund. Heut sollt zu Gott Ihr das Gelübde bringen Noch sprecht Ihr es mit reinem Kindermund. Doch wollt Ihrs auch mit ganzem Herzen geben In sbller Demut, tief und rein. Es wird in Eurem spätren Leben Für Euch mal von Bedeutung sein. Gar viele weiden von Euch gehen Fort aus dem lieben Elternhaus. Lernt fest auf Euren Füßen stehen, Wenn Euch des Lebens Sturm umbraust. O seid auf allen Euren Wegen Mit Eurem Heiland stets vereint, So wird auch Eures Gottes Segen Täglich mit und um Euch sein. gehilfen Martin Leucht aus Dorsstadt, Ven Jahrmarkt in Auerbach besucht hat. Von dort sind die beiden in einem t Donnerstag und Sonnabend. » «Der Bezugs-Preis beträgt für einen Monat* : 1.10 RMK. frei Haus. z »Im Falle höherer Gewalt (Krieg oo. sonstig. Z jirgendwelcher Störungen des Betriebes der» »Zeitung, d. Lieferanten od. d. Beförderung?-» »Einrichtungen) hat der Bezieher keinen An-* »spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Z jZeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises.» Bekämpfung der Rackkkulturbewegung Die Sächsische Regierung erblickt in der sogenannten Nacktkulturbewegung eine große Gefahr für deutsche Kultur und Sittlichkeit. So sehr es im Interesse der Volksgesund heit zu begrüßen ist, daß immer weitere Kreise, insbesondere »Anzeigen werden an den Erscheinungstagen »bis spätestens vormittag 10 Uhr in die Z Geschäftsstelle erbeten. Deutsche Lehrmittelselbsthilfe Der Verein Deutscher Lehrmittel-Verleger und -Fabri kanten in Leipzig hat im Einvernehmen mit dem Gauver band Sachsen des NSLB eine „Deutsche Lshrmittecselbst- Kirchennachrichten. Sonntag, den 25. März 1934. Vorm, d Uhr Konfirmation. Hauptschriftleitung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla. — Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. — Verantwortlicher Anzeigenleiter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Postscheckkonto Leipzig: 29148. — Fernruf 231 Druck und Verlag: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. D.-A. II: 410 — Gemeindegirokonto 136 ;minis^ Sal?' >en M" >e. ichssta^ Gillinge nde u" fähnche" Brücke"' üche A itet Vb mit de" urde » Anzeigen-Preis: Die 6 mal gespalt. mm-Zeile , » »der deren Raum 6 Pfg. amtlichen Bekanntmachungen »Kompl. oder labell. Satz 50 Proz. Aufschlag. ... »Jeder Anspruch auf Nachlaß erlischt, wenn der IN LRteNaMs-LIKNita. * Anzeigen-Betrag durch Klage eingezogen wer- Z den muß oder wenn der Auftraggeber in.Kon- » Kurs gerät. lgenieoi Worie" n Lore" ZugleiZ ck, dum heraus' ien, a"i g weilet .-kehr el' e wciw n geniale" ei. M en Wer' )eutsch^ inde> NklE nker L- Zordste r Lha" adenbos zer NÄ rs lles fZ die E stsweg^ KZ -lizeil^ offenen bundes, ' Arbei- i hohen Umnit' in Ar- Augen- i wieder können, stunden, :bürger- i s ch so- S2AP. mann m einer üches in -innerte. i Volk?- )ie Beo monsie' Männer gegeben ltschland iber jegl m so z" 1 könne, mgesu"' he:t nie' ;en Aus' Reich"' ; er al" rast vdt die der"' ung sich Nker als ichsstatl' chen fb UAnhalsüiigs Diese Zeitung veröffentlicht die des Gemeinderates auch der großstädtischen Bevölkerung, bestrebt sind, die Heil kraft von Sonne, Luft und Wasser ihrem Körper dienstbar zu machen, so sehr muß die sogenannte Nacktkulturbewegung als eine kulturelle Verirrung abgelehnt werden. Die Nackt kulturbewegung ertötet das natürliche Schamgefühl, nimmt die Achtung vor dem anderen Geschlecht und zerstört dadurch die Voraussetzungen für jede echte Kultur. Das Sächsische Ministerium des Innern weist daher, wie es das Preußische Innenministerium bereits für Preußen auch getan hat, in einer Verordnung alle Polizeibehörden Sachsens an, daß sie in Unterstützung der durch die Nationale Bewegung entwik- kelten geistigen Kräfte alle polizeilichen Maßnahmen ergrei fen, um die sogenannte Nacktkulturbewegung zu vernichten. Vas Reichskabinekt verabschiedete am Freitag ein Ge setz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft. Dieses sieht in seinem ersten Teil eine Kontrolle der Jinanz- gebarung der juristischen Personen, des öffentlichen Rechts und ähnlicher Verbände und Organisationen vor. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht sür die Länder, Ge meinden und Gemeindeverbände, für die Träger der Sozial versicherung, für die Deutsche Reichsbank und die Deutsche Reichsbahn, für die Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und die NSDAP. Sie finden dagegen Anwendung auf Verbände und Organisationen die sich in der einen oder anderen Weise an die NSDAP anlehnen, und aus besondere Anordnung der Reichsregierung auch aus verbände und Organisationen, die zwar nicht juristische Personen des öffent lichen Rechts sind, wenn an ihrer Finanzgebarung und an der Erhebung von Umlagen und Beiträgen durch sie ein öffentliches Interesse besteht. Das Gesetz sicht eine weitge hende Finanzkontrolle der Einnahmen und Ausgaben der genannten Verbände und Organisationen vor, ebenso eine Kontrolle der Umlagen und Beiträge, die von diesen ver bänden und Organisationen erhoben werden. Der zweite Teil des Gesetzes befaßt sich mit der Erh e- bungvonSpenden, die in Zukunft der Genehmigung des Stellvertreters des Führers der NSDAP im Einverneh men mit dem Reichsfinanzminister bedarf. Ferner genehmigte das Reichskabinett ein Gesetz zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, wonach Steuer ermäßigungen bezw. Steuerbefreiungen sür Kraftfahrzeuge aus dem Ausland festgesetzt werden, um den Fremdenoer- nicht übersteigt. Die Abgabe beträgt: bei Steuerpflichtigen, denen keine Kinderermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz zusteht: a) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 100 RM aber nicht den Betrag von 150 RM übersteigt 1,5 v. H.; b) wenn der Arbeitslohn den Betrag von 150 RM aber nicht den Betrag von 300 RM übersteigt 2,5 o. H.; c) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 300 RM, aber nicht den Betrag von 700 NM übersteigt für die ersten >300 RM 2,5 v. H., sür den Restbetrag 5,75 v. H-! d) wenn der Ar beitslohn im Monat den Betrag von 700 NM, aber nicht den Betrag von 3000 RM übersteigt, 5,75 v. H.; e) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 3000 RM über steigt 6,5 o. H. des jeweils gewährten Arbeitslohnes; bei Steuerpflichtigen, denen Kinderermäßigung sür ein Kind öder zwei Kinder nach dem Einkommensteuergesetz zusteht: a) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 500 RM aber nicht den Betrag von 700 RM übersteigt 3 v. H.r b) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 700 RM aber nicht den Betrag von 3000 RM übersteigt 4 v H.; t) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 3000 Reichsmark übersteigt 5 v. H. des jeweils gewährten Arbeits- kehr zu fördern. Das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe der Auf sichtsratsmitglieder schafft keine neue Belastung, sondern dehnt lediglich die bisher unter der Bezeichnung „Zuschläge der Aufsichtsratsmitglieder" bestehende Sonderbelastung auf die Zeit nach dem 31. März 1934 aus. Ein Gesetz über die Bildung eines Anleihestockes bei Kapitalgesellschaften bestimmt, daß bei Ausschüttung von 6 v. H. und mehr der gegenüber dem Voriahc erzielte Mehrbetrag in Anleihen des Reiches, der Länder oder der Gemeinden angelegt werden muß. Das Reichskabinett genehmigte ferner ein Gesetz über Verlängerung des Vollstreckungsschutzes für die Binnenschiff fahrt bis zum 31. Oktober 1934. Nach dem neuen Gesetz wird die Abgabe zur Arbeits- ... , , losenhilfe von dem Arbeitslohn erhoben, der für die Zeit Arbeiten vergeben, so bezwecken alle -.amit vom 1. April 1934 bis 31. März 1935 gewährt wird. Maß- " " ----- gebend ist der rohe Arbeitslohn. Zum Arbeitslohn im Sinn dieses Gesetzes gehören nicht Abbauentschädigungen, Ab« kehraelder und sonstige Kapitalabfindungen, die aus Anlaß der Auflösung eines Dienstveröltnisses gezahlt werden. 8 3 dieses Gesetzes bestimm l, wer von dec Abgabe zur Arbeitslosenhilfe befreit ist: Steuerpflichtige, denen Kin derermäßigung für drei oder mehr Kinder nach dem Ein kommensteuergesetz zusteht, ohne Rücksicht ans die höhe des Arbeitslohnes; Steuerpflichtige, denen Kinderermäßigung für ein oder zwei Kinder nach dem Einkommensteuergesetz zusteht, wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 500 RM nicht übersteigt; alle übrigen Steuerpflichtigen, wenn der Arbeitslohn den Betrag von 100 RM im Monat § Die Gartenbauerhebung bezieht sich auf das Kalender uhr 1933 und erstreckt sich auf alle Betriebe, die in ihnen Msterzeugre Gartenbaugewächse (Gemüse aller Art, Obst, Blumen, Saatpflanzen, Baumschulenerzeugnisse und dergl.j, solche aus seldmäßigem Anbau, verkaufen. Die Gartenbauerhebung erfolgt mittels Fragebogen, M den Betrieben von den Gemeindebehörden zugehsn. Die fragen sind von den Betrievsinhabsrn oder deren Vertre- 'stn vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein ^'"dringen in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse ^mmi nicht in Frage. Die Antworten sind vertraulich und Kursen nur zu statistischen Arbeiten, nicht zu anderen Zwsk- M benutzt werden. Etwa notwendig werdend« Nücksragcn an das Statistische Landesamt 'm Dresden zu richten. zurechtweisen. Schwere Vlullal auf einem Gut Der Gutsbesitzer Otto Sch. aus Grethen bei Grimma und seine Frau Hilma wurden schwer verletzt ins Kranken haus St. Iakob in Leipzig eingeliefert. Beide wiesen Schuß- verletzungen auf. Sch. hatte mit einem Tesching auf seine Frau geschossen in der Absicht, sie zu töten, und sich dann selbst schwere Schußverletzungen beigebracht. Bei beiden Verletzten scheint die Lebensgefahr beseitigt zu sein. Ueber den Beweggrund zu der Tat des Sch. konnte noch nichts ermittelt werden. Mord an der Geliebten Wie bereits berichtet, wurde die 19 Jahre alte Gar dinenzuschneiderin Lina Günnelaus Hinterhain bei Auer bach i. V. vermißt. Es ist nun festgestellt worden, daß das Mädchen mit seinem Geliebten, dem 19jährigen Hanölungs- k Die verordneten Bäder müssen von einem ausgebildeten , Personal vorbereitet werden. Die verordneten Bäder müssen unter Kontrolle eines Badearztes stehen. In einem Kurhaus müssen die Veranstaltungen>der Kurverwaltung stattfinden; es müßen Gesellschaftszimmer, Leseräume u. dergl. vor- — Händen sein. Ein Kurhaus muß als erstes Haus am Platz : der Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens sein. Reichsstatthalter Mutschmann und Bezirksleiter Stiehler haben folgenden Aufruf erlassen: Betriebsführerl Wenn Privatleute, Staat und Reich in großem Maß Arbeiten vergeben, so bezwecken alle ^ami eine Arbeitsbeschaffung für die Millionen deutscher Volks- gmoffen, die noch nicht in Lohn und Brot sind. Es ist eins Sabotage der Arbeitsschlacht, wenn für diese großen Ar beitsbeschaffungsmaßnahmen nicht Arbeitslose verwendet werden sondern Arbeiter, die schon in Lohn und Brot sind Ordnet das Sächsische Wirtsckaftsministerium für das Ge riet des Freistaates Sachsen folgendes an: , Zur Ergänzung der landwirtschaftlichen Betriebszäh. Mg wird im Deutschen Reich eine Erhebung über die oetriebsverhältnisse im Gartenbau, Feldgemüsebau, in Obst- ^lonzungen und Baumschulen (Gartenbauerhebung) durch- üesührt. und wirksam abzuhslfen. Die genannten Organisationen werden mit Genehmigung des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung eine Postkarte mit einem nach dem Leben ge- zeichneten Bild des Führers zum Preis von 10 Rpf. in den sächsischen Schulen unter der Schülerschaft und durch diese umer den Verwandten und Bekannten der Schüler vertrie- v ben, deren Erlös zu drei Viertel der Schule für Beschaffung von Lehrmitteln bezw. sonstiger Schuleinrichtungsgegen- stände verbleibt. I Was ist ein Kurhaus? Die Industrie- und Handelskammer Dresden vertrat in ? einem Gutachten an den Deutschen Industrie- und Handels» F tag den Standpunkt, daß an die Bezeichnung „Kurhaus" fol- gende Bedingungen oder Voraussetzungen zu knüpfen sind: v Ein Kurhaus kann sich nur in einem Bade- bezw. Kurort befinden. In einem Kurhaus müßen alle medizinischen und B i Heilbäder vorhanden sein und verabreicht werden können. Ottendorfer Zeitung Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Kraftwagen zum „Feldschlößchen" gefahren; später ist das Paar nach dem Pollerschen Steinbruch gegangen und dort Hilfe" ins 'Leben gerufen, um der Notlage der deutschen hat der GelieNe, wie er Schule in bezug auf Neuanschaffung von Lehrmitteln schnell gestand, das Mädchen nach vorausgegangenem Wortwechsel - - " - -- - - -- ms Wasser geworfen und ertrankt. ., Selms der Kaaslrast Herttiches und Sächsisches. Gttendorf-Gkrilla, am 2z. März -<M. — Das W. H W. geht seinem Ende zu. Viel ist ge mistet worden in den wenigen Monaten. Der Einwohnerschaft wird in den nächsten Nummern dieser Zeitung Bericht ge lben werden. Es sei heute nur noch darauf hingewiesev, die von der Winterhilfe ausgegebenen Gutscheine bis Westens 31. März 1934 von den Geschäftsleuten beim Mfigm W. H. W. einzulösen sind. Nicht euigclöste Gutscheins Men als verfallen und werden als Spende betrachtet. Und !M hinein in die NSV, die Trägerin aller Wohlfahnssachen °-i Volkes! — Die Unsitte mancher Kinder, mit Steinen zu werfen Mir dieser Tage auf der Südstraße zu einen Unfall. Ein Mabe warf mit einem Stein nach einem Mädchen, traf aber M zufällig des Weges kommenden Vater des Kindes derart 'w Gesicht, das dieser eine ernstliche Kieserverletzung erlitt sich in ärztliche Behandlung begeben mußte. Möge dieses Vorkommnis eine Warnung sein. — Dec noch dis Sonntag in der Schauburg laufende MM „Reifende Jugend" stellt ein Meisterwerk Froestchtz dar, die dramatische Handlung von Szene zu Szene zu steigern ^iß. Die Schule, das Lehrerkollegium die Primaner m Mr Angst vor dem Examen, der Lehrer und der Schüler w ihrer Liebe zu einem Mädchen — alles ist bis auss letzte ^rchgestaltet. Em Erfolg von seltener Größe und dadurch "" Film, den jeder sich unbedingt ansehen sollte. ^lt werden. ' ----- Arbeitsbeschaffung durch die Hitler-Iugend Mx machen Insbesondere darauf aufmerksam, daß es Der Gau Sachjen im Reichsverband für Deutsche Ju- verboten ist, landwirtschaftliche Arbeiter und Arbeiterinnen. Mdherbergen hat für seine Reichsopfer, und Werbewoche die in der Landwirtschaft so dringend gebraucht werden, in °fm Fachausschuß für die Kunstblumenindustrie inSebnitz anderen Berufen zu beschäftigen. Men größeren Auftrag aus Kunstblumen erteilt. Es ist zu Mx fordern die Betriebssichrer auf. die bis seht ange- Men, daß die sächsische Bevölkerung die Reichsopfer, und stellten landwirtschaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen so- «Mewoche für das deutscheJugendherbergswesen unterstütz! ^rt den Arbeitsämtern zur Verfügung zu stellen und für "Nd damit gleichzeitig der sächsischen Blumenindustrie hilft, die zu Entlassenden Arbeitslose einzustellen. , Gartenbauerhebung 1933 i Die den Arbeitsämtern zur Verfügung gestellten Land- Zur Durchführung des Reichsgeseges über die Volks-, arbeiter und Landarbeiterinnen werden sofort von der Land- H-russ- und Betriebszählung 1933 vom 28. Februar 1934 Wirtschaft übernommen werden. Die Deutsche Arbeitsfront , behält sich vor, unter Umständen mit Hilfe der NSDAP - Nachprüfungen in den Betrieben vorzunehmen »md wird Betriebsführer, die sich diesem Aufruf widersetzen, gebührend