Volltext Seite (XML)
WWUMWÄ « m!ha««d dt« ««Mch«, d«r «mi»h«o»»mnis»aN «d d« d Eyir^zverbond, Schwärzend«,. d« «mtsgericht, i, «u» Avhnitz). S»n«d»ra. Schwärzend«, md Sohann,«rg«nstadi. d« Stavtr«, in «ränhain, Löbnitz, ««uftadt« nad Schn«d«ä. d« Finanzamt« in Au« und Schwarzenberg. «» «erd« avtzerde« »«WnUtcht, Bedaimtmachmgea der Stadlr«, pi Au« «d Schwarzmderg. Verlag T. M. SSrlner, Aue, Sachfe«. «X »1 «» »L U»M» «M »« ««» s«—»«, «» Sa»»»«,»«» »1» vr«»I««!E »n^chU» Nr. 308. Donnerstag, den 2S. Dezember 1S3S. SS. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Zur Abwendung des Konkurses Wer das Vermögen des Gastwirts Wilhelm Hugo Gruner in Aue, Bahnhofswirtschaft, wird heute, am 28. Dezember 1S32, nachmittags 8 Uhr das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Max Klett, Aue (Sa.), Dodelstraße 3, wird als Bertrauensperson bestellt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Dergleichsvorschlag wird auf Montag, den 23. Januar 1S33, vormittag« All Uhr vor dem Amtsgerichte Aue (Sa.) bestimmt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. VV7/32 Amtsgericht Aue, am 28. Dezember 1932. Das im Grundbuche für Beierfeld Blatt 346 eingetragene Grundstück (eingetragener Eigentümer am 19. November 1932, dem Tage der Eintragung des Dersteigerungsvermerks, Kon sumverein für Schwarzenberg und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schwarzenberg) soll am Freitag, dem 24. Februar 1938, vormittag» 1V Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 7,6 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 13 200 RM. geschätzt. Die Drand- verstcherungssumm« beträgt 20580 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (81 des Ges. v. 18.3.1921, GBl. S. 72). Der Einheitswert für den 1. Januar 1931 be trägt 17100 RM. Das Grundstück liegt in Beierfeld an der Staatsstraße Schwarzenberg^-Grllnhain und trägt die Orts listennummer 26 ll. Es ist bebaut mit einem Wohnhaus, be- stehend aus Keller-, Erd-, Ober- und ausgebautem Dach geschoß. Das Haus ist mit elektrischer Licht- und Gasleitung versehen. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweiiungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zett der Eintragung des Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuch« nicht ersichtlich waren, spätestens im Der- steigerungstermin« vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Der- teilung des Dersteigerungserlöses dem Anspruch« des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 54/32 Schwarzenberg, den 23. Dez. 1932. Das Amtsgericht. (8,149 AW.) mrd die Ortspreise (8 169 RDO.) für den Bezirk de« Verstcherungsamts der Stadt Au« sind mit Wirkung vom 1. Januar 1933 an neu festgesetzt worden. Alles Nähere kann im Dersicherungsamte — Stadthaus Zimmer 16 — erfragt werden. Aue, 27. Dezember 1932. Der Rat der Stadt — Berficherungsamt. Schneeberg. Sm Januar 1933 werben Wltg: Am 1.: Musikinstrumentensteuer für Januar bzw. Januar- Mär- 1933. - 5.: Aufwertungssteuer für Januar 1933. - 10. u. 24.: Dürgersteuer für Januar 1933 für Lohn, und Gehaltsempfänger. . 15.: Grundsteuer 4. Termin 1932. - 31.: Btersteuer für Januar 1933 (äußerste gahlfrist W. März 1933). Zahlstelle: Stadtsteuerkass«, Zimmer Nr. 2. Kassenstunden: Täglich A8—A1 Uhr. Nach Fristablauf muß das Mahn- und Deitreibungsver, fahren auf Kosten der Säumigen einqeleitet werden. Schneebergs am 28. Dezember 1932. Der Stadtrat. — Steueramt. wie man uns mitteilt, ein englisches Entgegenkommen im Hinblick auf die für die deutsche Ausfuhr besonders wichtigen Zölle durch eine vermehrte Abnahme englischer Kohle zu kompensieren. Die gegenseitigen Zugeständnisse, über die man sich im Prinzip geeinigt hat, werden voraussichtlich schon bei Aufnahme der neuen Verhandlungen in Kraft treten. Soweit man diese handelspolitischen Vereinbarungen und Pläne symptomatisch nehmen kann, lassen sie nicht erwarten, daß der Reichswirtschaftsminister mit den Absichten des Ernäh- rungsministers konform geht, die Meistbegünstigungsklausel in den neuauszuhandelnden Verträgen unter allen Umständen durch den strengen Grundsatz der Gegenseitigkeit zu ersetzen und darüber hinaus eine autarke Zollpolitik einzuleiten. Nur halb so fchttmm? Aus Berkin wird dem E. V. geschrieben: Den Dutterbeimischungszwang mußte Warm- oold passieren lassen, weil er vom Reichsernährungsminister zu einer Prestigefrage gemacht wurde, und weil sich Freiherr v. Braun die Unterstützung des Reichspräsidenten für seine Forderung zu sichern gewußt hatte. Im Reichswirtschafts. Ministerium ist man aber der Auffassung, daß auch diese Suppe nicht so heiß gegessen wird. Man sagt, daß schließlich alles darauf ankomme, wie weit von der gegebenen Ermächti- gung Gebrauch gemacht werde, und da müsse das Kabinett in seiner Gesamtheit Beschluß fassen. Das Reichsernährungs- Ministerium könne nicht von sich beschließen. Es sei im Höchst- falle die zwangsweise Beimischung von 15 000 Tonnen Butter vorgesehen. Das werde höchstens einen drei- bis vierprozen tigen Beimischungszwang — ausgehend von einer deutschen Duttererzeugung in Höhe von jährlich 400 000 Tonnen — bedeuten. Auch bei der Regelung der Papierholz- und Schmalzeinfuhr komme alles auf die praktische Durch- führung an. Nach der Auffassung des Reichswirtschafts ministeriums wird die Regelung eine entscheidende Aende- rung der Konkurrenzverhältnisse zwischen deutschen und aus ländischen Erzeugnissen nicht zur Folge haben. Die grund legenden Entscheidungen der Wirtschafts- und Handelspolitik werden erst fallen, wenn im Januar, Februar und März mit dem Ablauf von agrarpolitisch wichtigen Verträgen zahlreiche Bindungen in Fortfall kommen, die der Kontingentierungs politik im Wege standen. Man sagt, daß in dem Konklave Warmbold-Draun der Reichswirtschaftsminister unmißverständlich erklärt habe, daß er einer Politik weitgehender Zollerhöhung nicht zustimmen werde, und daß er auch auf die Meistbegünstigungsklausel nicht prinzipiell verzichten wolle. Die letztere Tatsache kommt in den Vorbereitungen zum Ausdruck, die auf die Schaffung eines Modus vivendi mit Kanada Hinzielen. Für die Rege lung der deutsch-kanadischen Handelsbeziehungen ist vorge- sehen, daß wir für die Gewährung des kanadischen Mittel tarifs an Stelle des bisher in Geltung gewesenen General- tarifs weiterhin von unserer Seite nicht nur den Obertarif, sondern auch den autonomen Tarif aussetzen. Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als daß künftighin die Meist begünstigung im deutsch-kanadischen Han- delsverkehr in Geltung sein soll. In diesen Plänen kommt ebenso wie in den neuen deutsch-französischen Verein barungen das Bestreben des Wirtschaftsministeriums zum Ausdruck, unsere Handelspolitik auf den Boden der Verstän digung zu stellen. Das gilt auch für die Verhandlungen mit England, die kurz vor Weihnachten unterbrochen wurden und zu Beginn des neuen Jahres wieder aufge- nommen werden. Um Störungen von feiten der Inter- essentenkreise zu vermeiden, haben die deutschen und die eng lischen Unterhändler vereinbart, daß über die bisherigen Der- Handlungen und die besprochenen Grundlagen einer Einigung StMLweio-n chew"^ werden soll. Es ist daran gedacht. Die neuen Wirffchastsmatznahmen der . Reichsregierung. Vullerbermlschungszwang» Ausdehnung des Maismonopols» Sleuergulschein-Kredite fstr-en Kausbesty. Sreuerguischeine für die Grundsteuer. Berlin, 28. Dez. Amtlich wird mitgetellt: Die Reich«- zuschüsse für In st and setzungsarbeiten de« Hans kes i tz e s betragen ein Fünftel, bei Teilung von Wohnungen die Hälfte. Um dem einzelne» Hausbesitzer die Aufbringung des eigenen Anteiles an den Kosten zu erletchter», hat die Rekchsregierung besonder« Maßnahmen getroffen. Die Deutsche Bau- uud Bodenbank in Berlin hat sich bereit erklärt, Kredit auf der Grundlage der dem Hausbefitz zustehenden Steuergutscheiue für die Grund- steuer zu gebe«, soweit die Steuergutscheine am 1. April 1934 und am 1. April 1935 fällig werden. Der besonder« Vorteil für den Hausbesitzer liegt dariu, daß auch der An spruch auf zukünftige Steuergutschelne al« Grundlage für eine Kreditgewährung anerkannt wird. Die Abtretung desAnspruchsaus solche Steuergutschelne soN al» Sicher heit genügen. Jur Durchführung der Kredktaktion hat der Reichs, arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen die Reichsbürgschaft übernommen. Der Kredit wird dem Hausbesitzerunmittelbar durch geeignete örtliche Kreditinstitute gegeben werden, die insoweit mit der Dau- und Dodenbank zusammenarbeiten. Daneben ist die bereits vor einigen Monaten eingeleitete Kreditbeschaf fung auf der Grundlage von Instandsetzungswech seln dadurch weiter gefördert, daß der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen An träge von größeren Kreditinstituten auf Uebernahme der Reichsbürgschaft entsprochen hat. Deutsch-franzSstsches Zusatzabkommen. Berlin, 28. Dez. Das am 21. Dezember in Berlin para- phierte Zusatzabkommen zum deutsch-franzö- ischen Handelsabkommen vom 17. August 1927 owie der am gleichen Tage paraphierte Notenwechsel zu der deutsch-französischen Vereinbarung über den Warenaus tausch zwlschen dem Saargebiet und dem deutschen Zollgebiet von, 23. Februar 1928 sind nach erfolgter Genehmigung durch die deutsche und die franzöösische Regierung heute im Aus- wärtigen Amt unterzeichnet worden. Litzmann lest sein Neichslagsmanbal nieder Berlin, 28. Dez. General der Infanterie a. D. Karl L i tz - mann hat sein Mandat niederaelegt. An seine Stelle tritt der Oberleutnant a. D. Friedrich Wilhelm Krüger, Berlin (NSDAP.) in den Reichstag ein. Die Nationalsozia- listen hatten Litzmann für die Reichstagswahl nur deshalb auf- gestellt, um eine neue Älterspräsidentschaft der kommunistischen Abg. Frau Zetkin zu verhindern. Litzmann ist auch preußischer Landtagsabgeordneter. Stärkeerzeugung aus Reis usw. ausgedehnt. Der Zweck de« Maismonopols war es, eine übermäßige Einfuhr ausländischer Futtermittel im Interesse der Verwertung deutscher Futtermittel fernzuhalten. Die Lösung dieser Aufgabe wurde etze. LÜ^MM p« und mehr gefähroeL Im Hinblick auf die großen In ländischen Ernten an Kartoffeln, Hafer, sonstigem Futtergetreide und Futtermitteln, die di« Futterversorgung der inländischen Viehhaltung zu angemessenen Preisen er möglichen, und angesichts ihrer Bedeutung für den gesamten Getreidemarkt war deshalb zur Sicherung des Absatzes und der Verwertung dieser inländischen Erzeugnisse auf dem Futtermittelmarkt die Einbeziehung von Reis und Reis abfällen in das Maismonopol unerläßlich. Die Preise für Speisereis sollen durch diese Regelung nicht beein- flußt werden. Die Neuregelung -er Fellwirlschast. Berlin, 28. Dez. Wie bereits mitgeteilt, ist die Reichs regierung zur Förderung der Verwendung inländischer tieri scher Fette durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten ermächtigt worden, einen Verwendungszwang für Butter beiderHerstellungvonMargarine anzuordnen und Vorschriften über den Umfang der Herstellung von Margarine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenfetten und gehärtetem Tran zu erlassen. Diese Maßnahmen sollen den bäuerlichen Wirtschaften helfen, die auf das Schwerste unter der allgemeinen Wirt schaftskrise un! dem Tiefstand der Preise für die Produkte der Vieh- und Mi.chwirtschaft leiden. Der Erlös aus diesen Be triebszweigen lag bereits im vergangenen Wirtschaftsjahr mit nur noch 4,3 Milliarden Mark um 2,1 Milliarden Mark unter dem Erlös im Wirtschaftsjahr 1928/29. Das Schicksal der bäuerlich/n Veredelungswirtschaft ist besonders bedeutungsvoll auch deshalb, weil von ihr das Gedeihen des gesamtwirtschaftlich unentbehrlichen Siedlungswerkes abhängt. Die jetzt vorgesehene Regelung der Fettwirtschaft stellt eine Ergänzung der Kontingentierung der Ein fuhr von Butter und Schmalz oar. Sie soll den Anteil der ausländischen Rohstoffe bei der Margarineherstellung zugunsten der einheimischen tierischen Fette einschließlich Butter zurück- drängen. Die Margarineindustrie verarbeitet heute zu etwa 97—98 v. H. Rohstoffe ausländischer Herkunft, und zwar vor allem pflanzliche Oele und Tran. Ursprünglich war Rinder talg der Grundstoff der Margarine. Noch im Jahre 1913 betrug der Anteil der tierischen Fette (Talg, Schmalz) etwas mehr als die Hälfte. Der Buttermarkt soll durch Verarbei tung gewisser Mengen bei der Margarineherstellung entlastet werden. Im Verhältnis zur Gesamtmargarineerzeugung sind die für die Beimischung in Frage kommenden Buttermenaen gering, so daß die Butterbeimischung keinen Einfluß auf den Margarinepreis, soweit es sich um 'Margarine für den Ver brauch der breiten Massen handelt, haben wird. Bei der Reichs regierung besteht der Wunsch, die mit der Verordnung ange strebten Ziele nn Wege freiwilliger Vereinbarungen mit der Margarine, und Oelmühtenindustrie zu erreichen, so daß die Ermächtigung zur gesetzlichen Regelung garnicht Anwendung zu finden braucht. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten wird das Maismonopol auf Reis, Reisabfälle, Rückstände von der