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ageblatt Utz E» AI 8» l ckk 1 Bank« Konren : Pulsnitzer Kans, Pulsnitz nn>> »» ^»D IS -- ALSsL Commerz- unf -krivat-Bank, Zweigstelle Pu>Sn-^ z 'M'orsch« »8. L-l. «Adr.: L«g^i-r- Puiirt. ''Ni^ÄdÄsMLSiÄLL t---A».ck-»o«to Lrerdm AR. Airo-Konto i»l- - - r j « i « 1 s « i 'E 'A « k » » g - ZN Falle hs-rr« G^«!- Kne«, «s»^: - svafttgr. -rym« Wucher S»r»! ng »-« Betrieb Z.t ung ui.-, dar ^.^tnrrchrun^n, ^-. der '»'-iehee kein-n «ni och «x? Li-seruu« oder «sch.«- : Ser oder Rück, „hlung d,- e»«l«pttises. Wöchentlich .eit. »ÜW >-». -:.n-r .-.ustellnr.!, bei Uvholung wöchentlich O.bS NM; durch die Pun monatlich ^60 NM str-bleibend Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Moffe's Zeilenmeffer 14) l mm Höhe 1V in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 O/; amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 25 Labcllarticher Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSMen gelang: der »olle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. BlS '/»IO Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Des Pulsnitzer Tageblatt ist das ,mr Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadttats.s zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt H-upUl«tt und älteste Zeitung in den Ortschaften de« Pulrnttzer AmtSgerichtsbrzirk»: Pulsnitz, PulrntS M. S., Großröhrsdorf, Breit,tg, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Ntederstetna, Weißbach, Ober» und Niederlichtenau, griedersdors, Thiemendorf, Mittelbach, Äroßnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf «efchSftsstellr: PulSnitz, Albertstraße Kr. 2 Druck und Verlag von S. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin KvlSnitz Nmmner 277 Freitag, de» 29. November 1929 Amtlicher Teil. 81. Jahrgang öffentliche Sitzung des VeMmMfftr im SiZvvgosaale der Amtshauptmannschaft. — Die Tagesordnung hängt im Dienstgebüude der Amtshauptmannschaft und in den Gemeinden mit über 1000 Einwohnern aus. Amtshauptmannschaft Bamenz, am 28 November 1929 Die Gemeinde Großnaundorf beabsichtigt, aus den Flurstücken Nr. 728a, 728b, 728 a, 728 ck, 472 und 811 des Flurbuches für Großnaundorf das Mittelwasser zu verlegen. Hierzu ist nach 8 23 Ziffer 2 und 5 in Verbindung mit 8 167 Ziffer 5 des Wasssrgesetzes die Genehmigung der Amtshauptmannschaft als Wafleramt erforderlich. Nach 8 33 Absatz 1 des Wossergesetzes wird dies hierdurch mit der Aufforderung bekanntgegeben, etwaige Einwendungen binnen zwei Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen, widrigenfalls das Recht »um Widerspruche gegen die von der AwishauplMannscholt oorzunehmende Regelung verloren gebt. Dis aus besonderen prioalrechtltchen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch den Fristadlaus nicht ausgeschloffen. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23 November isrs Ueber das Vermögen des Tischlermeisters Hermann Stto Milde in Bretnig Nr. L45a wird heute am 28. November 1929, vormittags '/»12 Uhr da, Konkursverfahren eröffnet. Der Drogist Wilhelm Oswald Hentschel in Großröhrsdorf, Mittelgass: 2888 wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssorderungen sind bis zum 19. Dezember 1929 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung öder die Beibehaltung des ernannten oder dis Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Glüubige^ausschusses und eintretenvrn- solls Lber die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemrldeten Forderungen aus de« 28. Dezember 1S2S, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. r^. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Beftb hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, dars nicht» an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, mutz auch den Besitz der Sache und dis Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum LS. Dezember 1S2S anzeigen. Amtsgericht Pulsnitz, am 28. November 1929. Aus Blair 480 des Handelsregisters, vte Firma Lederwarensadrikalion Bretschneider L Schölzel in Bretnig betreffend, ist heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist ausgelöst. Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Pulsnitz, den 27. November 1929. Das im Grundbuche sür Meißnisch Friedersdorf Blatt 9 auf den Namen des Guts« befitzers Paul Arthur- Eisold ia Fricder-dorf eingetragene Grundstück soll am 17. Iannar 1930, vormittags S Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangavollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs 29 Hektar 30,4 Ar groß und nach dem Drr- kehrswert auf 60 400 E oeschützt einschließlich des zum Betriebe der Landwirtschaft, »icht de» Fuhrbetrieb», gehörigen Diebs im W-rte von 5800 E. — Die Brandverficherungssumme beträgt 52400 E; sie entspricht dem Frledensbaupreis oom Jahre 1914 <8 1 des Ges. vom 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Gehöft des Gutes liegt im Orts Friedersdorf Meißnerseits und ist durch einen kurzen Fahrweg mit maffo gebauter Brücke über den Pulsnitzbach mit der Dorfstratzs verbunden. Das Grundstück besteht aus einem neugebautrn Wohnüause, einem ülteren Wohnge- böude mit Knhstoll, einem Keller und Getreideboden, einem alteren Streuschuppengebüude. einer großen Scheune mir Bolkcnsahrk, Keller und eingebauten StöHrn und einem Auszugsgebüuds mit Keller. Die Gebäude find in der Hauptsache massiv gebaut und mit harter Dachung versehen. Aus dem Grundstücke ist seiner eine Geflügelfarm errichtet, die aus einem zweistöckigen Wohnhause, einem kleineren Stallgrböude, das das Wohnhaus mir einer Scheune verbindet, und einem langen Geflügelhaus besteht. Sömtliche Geböude, die zur Geflügelfarm gehören, find massiv gebaut und hart bedacht. Das Grundstück trügt die Ortslikjennummec 9 und 98 und die Nummern 44, 45, 83, 90, 91 und 92 des Flurbuchs für Meißnisch Friedersdorf. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist jedem gestattet- Reckte aus Beirledigung aus dem Grundstücke find, soweit fie zur Zeit der Eintragung des am 3. Oktober 1929 verlautbarten DersteigerungsoerMeiks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigecungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge boten anrumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu wachen. Die Rechte find sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Versteigerungserlüscs dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor Erteilung des Zu schlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für bas Recht der Derstetgerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Pulsnitz, den 27. November 1929. WM Mr« Ws Das Wichtigste Der Reichsrat bat in seiner Donnerstaqsitzung entsprechend dem erwei terten Inhalt des neuen Rcpublikschutzzesetzes diesem Gesetz auch eine U-bcrjchrift gegeben. Es soll in Zukunft heißen: Gesetz zum Schutze der Republik und zur Befriedung des politischen Lebens. Wie Berliner Blätter aus Brüssel melden ist mit Rücksicht darauf, daß es mehreren Mitgliedern der Juristeukommission der Haager Konfe renz nicht möglich ist, sich zum 2. Dezember nach Brüssel zu begehen, die Eröffnung der Juristenkonferenz auf den 10. Dezember verschoben worden. Der chinesische Staaisrat hat die Vorschläge Tschanghsueliangs an die Sowjet < Regierung zur Beilegung des Streites genehmigt. Die chinesische Regierung schlägt vor, die russisch chinesische Konferenz am 14. Dezember in Charbin zu eröffnen. Bevollmächtigter Chinas wird der frühere Außenminister Wellington Ku werden. MW Md WM Lngelegenhetten P«lS«ltz- (Geschäfts-Jubiläum.) Die hier unter der Firma E L. Ratze betriebene Metallgießerei und Armaturendreherei kann am heutigen Tage auf ein 50jäh- «3-s Bestehen zurückblicken. Der Gelbgleßermeffter Ernst Ludwig Rätze gründete am 29. November 1879 unter durchaus schwierigen Verhältnissen das Geschäft und hat ks bis zu fernem 1925 erfolqten Tode zu einem angesehenen Betrübe ausgebaut. Zur Zeit wird das Geschäft, nachdem es nach dem Tode des Gründers von dessen Ehefrau wertergefuhrt worden war, von Sohne dem Gelbqießermeister Robert Rätze betrieben. - (Vor einem milde« Winter?) Mit großem In teresse verfolgt man neu- Versuche der W-ttervorauSbestimmung, dre von emem russischen Meteorologen Multanowsky unternommen worden sind. Er hat, wre m russischen Blättern behauptet wird, die Wetter« büdung dieses Sommers so gut vorausgesagt, daß etwa 8S Prozent der von jihm gemachten Angaben eintrafen Nrosesior v Ficker, der Leiter der Preußischen Wetterdienststelle, sM gesA haben, daß Multa- nowsky von allen bisher bekannten W.ttervmaussichten di- besten mit der größten Zuverlässigkeit emgetroffenen Angaben gemacht hat. Multa- nowsky benutzt nicht statistische Angaben al- Unterlage seiner Bestimmun« SsW » geht auch nicht von der Tätigkeit der Sonnenflecken auS, sondern die Grundlage seine« System« ist, — wie er e« ausdrückt — der Mechanismus der Wetter-Bildung. Nach den Z-ntralpunkten der atmosphärischen Erscheinungen der letzten Monate, also von Hochdruck« und Tiefdruckgebieten, stellte er den voraussichtlichen Verteilung-plan MS RWUWMI« NM WMW Mit 50 gegen 16 Stimme« im Reichsrat angenommen Zur Sitzung der Deutschnationalen Reichstagsfraktion — 60 Jahre Landesverband Sächsischer Feuerwehren Nach langen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen des Reichsrats hat der Reichsrat am Donnerstag mittag in einer Vollsitzung das neue Republikschutzgesetz mit 50 gegen 16 Stimmen angenommen, nachdem an dem Gesetzentwurf er hebliche Veränderungen vorgenommen waren. Das neue Republikschutzgesetz verzichtet auf die bisheri gen verfassungsändernden Bestimmungen, vor allem über die Aufenthaltsbeschränkung des Kaisers und andere Bestim mungen gegen die landesherrlichen Familien. In dem neuen Gesetz hat die Reichsregierung Bestimmungen eingearbeitet, die den Schutz des Lebens für die politischen Persönlichkeiten vorsehen. Diese Bestimmungen haben die Reichsratsaus schüsse auf jeden Angriff auf das Leben ohne Rücksicht auf die Parteistellung des Angegriffenen ausgedehnt. Ebenso sollen Gewalttätigkeiten nach dem Gesetz bestraft werden, wenn sie gegen irgendeine im politischen Leben stehende Persönlichkeit gerichtet sind. Auch der Schutz gegen Beschimpfungen und Verleumdungen soll nicht auf die Staatsmänner, die durch Gewalttätigkeiten ums Leben gekommen sind, beschränkt bleiben, sondern soll auf alle Toten ausgedehnt werden, die irgendwie politisch tätig waren. Die Zuständigkeit des Reichsministers für die Auflösung von Vereinen und Verbote von Zeitungen hatte die Reichsregierung in dem Gesetzentwurf so geregelt, daß die Vollmachten der Länder, die verfassungsrechtlich fest gelegt sind, dabei nicht mehr berücksichtigt wurden. Die Reichsregierung verlangte, daß die Zuständigkeit des Reichs innenministers ohne die Berücksichtigung der Rechte der Län der aufrecht erhalten bleibe. Dieser Antrag der.Neichsregie- rung wurde aber, obwohl Preußen zustimmte, mit 38 gegen 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelchnt, Vorher nahm der Reichsrat das Minister-Penfionsgesetz an, das Ministern einmal die Tätigkeit in Vorstand, Verwal tung oder Auffichtsrat von Erwerbsgesellschaften verbietet und ebenso jede Nebenbeschäftigung unter sagt. Für die Versorgung der Minister wird vorgesehen, oaß n u r e t n U e v e r g a n g s g e l o g e z a y l t weroen,ou, dessen Höhe sich nach der Amtsdauer richtet. Eine Ruhe rente kann nur in bestimmten Ausnahmen ge währt werden, und zwar nach den Beschlüssen des Reichs rats nur, wenn eine Gesundheitsschädigung vorliegt. Die preußische Regierung beantragte, daß statt dessen Minister nach vierjähriger Dienstzeit pensionsberechtigt werden sollen. Diesem Antrag widersprach die Reichsregierung. Er wurde mit 34 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz selbst wurde einstimmig angenommen. » Jur Sitzung der deutschnationalen Reichstagsfraktion Berli«, 29. Nov. Wie die Berliner Börsenzeitung wissen will, beschäftigte man sich in der Sitzung der deutsch nationalen Reichstagsfraktion mit dem „Fall Treviranus" sowie mit der Stellungnahme der Fraktion zum § 4 des „Freiheitsgesetzes". Die Verhandlungen namentlich über den Fall Treviranus hätten sich sehr lebhaft gestaltet. Von einer Milderung der Gegensätze könne man wohl auf keinen Fall sprechen. Zu Beschlüssen sei es jedoch auch am Don nerstag nicht gekommen. Die Fraktion werde am Freitag mittag vor der Plenarsitzung nochmals zusammen treten. Was den 8 4 betreffe, so nehme man an, daß von denjeni gen Fraktionsmitgliedern, die diesem Paragraphen grundsätz lich ablehnend gegenüberständen, ein Teil der Abstimmung überhaupt fern bleibe, ein kleinerer Teil gegen den Para graphen stimmen werde. Der Parteiführer hat sich auch am Donnerstag nicht näher erklärt, ob und welche Konsequenzen er möglicherweise aus einem solchen Verhalten der Fraktion ziehen würde.