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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Bierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Blatt Amts und des Stadtlathes des Königs. Amtsgerichts Pulsnitz, d-l Lönigsbrück, Uadedcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. ZU Wuksnih Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugebcn. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. Druck °a« Gechsllndvikvffgkev Jahrgang. »»»»——»«»»»«»—»»»——»——»——^»»«^WM»—-»-»-—»»»—-—»—»«»«»»—»—WW»^»M^»»—MWP^MSWSM—«———^»WI»—M>—«—««—»—SSSSSSMSSSMSW Mittwoch. Ax. M. 1t). September I8S4. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Friedrich August Schäfer in Obersteina, sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke nämlich 1. das Buuergut Nr. 54 des Brand-Catasters, 8ub Fol. 51 des Grund- und Hypothekenbuchs für Obersteina, 15 Hkt., 72,2 Ar ----- (26 Acker 198 H)R.) Areal enthaltend mit 221, 69 Steuer-Einheiten belegt und 2. das Beistiick Fol. 186 des Grund- und Hypothekenbuchs für Obersteina 96,3 Ar (--- 1 Acker 222 LW.) Areal umfassend mit 19,99 Steuer-Einheiten belegt welche Grundstücke ohne jegliches Inventar auf 17732 ortsgerichtlich gemindert worden sind, auszuas- und herbergsfrei den 27, September 1894, Vormittags 11 Uhr im Nachlasjgnte selbst freiwillig öffentlich zur Versteigerung gelangen. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den am Amtsbrett und im oberen Gasthofe zu Obersteina aushängenden Anschlägen zu ersehen. An die Gutsversteigerung soll sich nach Befinden die Verauctionirung des vorhandenen todten und lebenden Inventars und des Nachlaßmobiliars anschließen. Pulsnitz, den 10. September 1894. Königliches Amtsgericht. Weise. Bekanntmachung, den Erwerb des Bürgerrechts betr. Rach ß 17 der revidirten Städteordnung sind zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das fünsundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine direkte StaatSsteuer von mindestens 3 Mark entrichten. 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7 ., entweder n, im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b, daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder v, in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Alle diejenigen Gemeindemitglieder, welche hiernach zum Erwerb des Bürgerrechtes hiesiger Stadt berechtigt sind, und von dieser Berechtigung Gebrauch machen wollen, werden andurch veranlaßt, ihre Anmeldungen unter Beifügung der erforderlichen Nachweise bis zum 29. September -ss. Ihrs, auf unserer Nathsschreiberei zu bewirken, woselbst auch jede weitere erforderliche Auskunft ertheilt wird. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche K. . männlichen Geschlechts sind, L. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 0. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Pulsnitz, am 15. September 1894. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Wegen Aufbringung von Massenschutt werden die CommunikationSwege 1., Großröhrsdorf - Lichtenberg vom 17. bis 22. dieses Monats und 2.? Gr-ßröhrSdvrf - Pulsnitz vom 24. bis 29. dieses Monats g e sV e r r t und der Fährverkehr zu 1. über Pulsnitz oder Leppersdorf-Kleinröhrsdorf und zu 2., über Lichtenberg oder Bretnig gewiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 12. September 1894. von Erbmamtsdorff. Belan « t m a ch « « g. Die Hauptkonferenz für den Schulbezirk Kamenz wird anstatt Freitag, den 21. September Donnerstag, den »v. September, Vormittag- 10 Uhr im Gasthof „Zum goldnen Stern" abgehalten. Kamenz, den 12. September 1894. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Fink. Mittwoch, den 26. September: Viehmarkt Donnerstag, den 27. September: Krammarkt in Pulsnitz. Abonnements-Emla-ung. Wir erlauben uns hierdurch zu dem mit dem 1. Oc tober ». e. beginnenden IV. HuartaLe unsere- Blattes ergebenst einzuladen und ersuchen insbe sondere diejenigen Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, ihre Bestellungen bei den zunächstliegenden Postämtern und Postagenturen baldigst erneuern zu wollen, damit die Zustellung keine Unterbrechung erleidet. Der Abonnements-Preis beträgt vierteljährlich incl. der wöchentlich resp. monatlich beigegebenen Beilagen „Jllustr. Sonntagsblatt" und „Landw. Beilage" 1 M. 25 Pf. Außer den Postanstalten nehmen auch unsere Zeitungs boten Bestellungen auf das neue Quartal bereitwilligst entgegen. Hochachtungsvoll Exped. des Wochenblattes für Pulsnitz re. K. L. Körster's Hrveu. Russische Friedensversicherungen. Es ist ein charakteristisches und sehr erfreuliches Zei chen kür die allgemeine Lage in Europa, daß nun auch von Rußland aus in den verschiedensten Formen friedliche Versicherungen abgegeben werden. Zwar ist eS schon seit Jahren bekannt, daß der Kaiser von Rußland persönlich ein sehr den Frieden liebender Herrscher ist, aber dieser Umstand ist noch lange nicht im Stande, eine Großmacht vom Kriege abzuhalten, falls sie in auswärtige Verwicke lungen geräth oder ihre Interessen bedroht erscheinen. Es ist daher politisch von hohem Werthe, die Entwickelung der Dinge in Rußland und die Anschauungen der leiten den Staatsmänner mit der Friedensliebe des russischen Kaisers im Einklänge zu sehen. Mit großem Beifall und ohne jeden Versuch einer gehässigen Nebendeutung hat vor allen Dingen die ganze russische Presse die friedlichen Worte des deutschen Kaisers in Königsberg, daß das von den Hohenzollern durch das Schwert gewonnene Land (Ostpreußen) durch Werke des Friedens erhalten werden solle, ausgenommen, und wird daran auch von der öffent lichen Meinung Rußlands die Versicherung geknüpft, daß Rußland gar kein anderes Verlangen haben könne, als mit seinen Nachbarn, zumal mit dem mächtigen deutschen Reiche in dauerndem Frieden zu leben. In dieser Hinsicht kann also, verglichen mit den Anfeindungen und Verdäch tigungen dec russischen Presse in früheren Jahren, eine entschiedene günstige Umwandlung constatirt werden. Von großer Bedeutung für die Kennzeichnung der