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Deutsche Mgcuiciue Zeitung »Wahrheit »ad Recht, Freiheit »ad Gesetz!» 2 eine Kolossalstatue der Borussia, welche von dem führt, ist bedeutend höher als die Scitenhallen und S i« Ltipzig» rtrke 0 llung («auf- , geöffnet voii » b Uhr. 11 ocht immlungt«. n Leipzig j2286,' den Meisten Fällen werden die de« Böhmischen kundigen Mitglieder der Professorencollegien zur Prüfung deo wissen schaftlichen Wertl-es solcher Schriften auSreichen; bezüglich der medicinischen Facultät, fall» die« dort für den Augen blick nicht ganz zutreffen sollte, ist zu bemerken, raß es an lichen Fachunterricht anstrebenden Anstalten unter einer Ceu- tralleitung vereinheitlicht werde; 3) daß diese Anstalten m Bezug auf die Unterrichtssprache auch der slawischen Be völkerung zugänglich gemacht würden: 3) daß da« k. k. Handelsministerium veranlaßt werde, einen Organismus zu schaffen, durch welchen die gewerbliche Thätigkeit dieser Länder nach ihrer Eigenart mit den Strömungen de« Welt märkte« in möglichst innige Berührung gebracht und er halten werde. Die Neue Freie Presse charakterisier diese czechischeu Forderungen folgendermaßen: Eine flüchtige Durchsiebt de« czechischeu Wunschzettel« lehrt, daß dessen Bcrfaffer nicht gerade blöde im Zugreifea gewesen sind. Was sie unter dem harmlosen Titel der „Gleichberechtigung" verlangen, da« ist nicht mehr gleiche« Recht, sondern Borrecht, da« ist die allmähliche Verdrängung de« Deutschthum« in Böhmen, Mähren und — Schlesien; denn auch Schlesien, dessen legale Vertretung in voller Urber- einstimmung mit der Bevölkerung nie den geringsten Wunsch nach der czechischen Gleichberechtigung geäußert hat, wird aoStzestvßen worden. Der französische Botschafter war bemüht, die aufgeregte Menge, welche eine Adresse zur Verlesung gebracht wissen wollte, zu beschwichtigen, und ließ die Hauptruhestörer dem Conseilpräsidenten zu weiterer Verfügung übergeben. Der letztere hat in dessen mit Rücksicht auf den Ort, wo die Auftritte sich ereigneten, von jeder Verfolgung der Schuldigen abgesehen. * Kalkutta, 22. Dec. General Gough meldet, t>aß er ein Gefecht mit den GhilzaiS Unter Azmatullah- Khan gehabt habe, in welchem letztere zurückgeschlagen worden seien. - > Musikcorps der hiesigen Garnison verboten, sich an der anläßlich der pariser Wohlth ätigkeitSfeier für die Murcia-Ueberschwemmten hier veranstalteten Sere nade zu betheiligeu. Dieses Verbot erfolgte, wie von amtlicher Seite bemerkt wird, weil die Regierung von der Absicht einiger Revolutionäre unterrichtet war, die Gelegenheit zur Aufreizung des Publikums zu unge setzlichen Kundgebungen zu benutzen. Vor dem fran zösischen BvtschaftShotel und in den Trepptnräumen desselben haben denn in der That auch tumnltuarische Sceuen stattgefunden und von einem Individuum ist mit einer Kuppel überdacht, welche 10 Meter über die äußere Mauer des Gebäudes emporsteigt. Sie ist mit Kupfer eingcdeckt und besteht aus einer äußern Schutz kuppel, die Nahezu eine Halbkugel bildet und an das Pantheon in Rom erinnert, und auS einer inncrn Wölbung mit einem Radius von 5 Meter bei einer Spannung von 23,s Meter. Die Höhe der ganzen Herrscherhalle beträgt 20 Meter, während ihre Länge und Breite 23,5 Meter enthält. Gestützt wird die Kuppel durch je 6 Pfeiler, die sich an die beiden äußern Wände anlehncn, und je 2 Pfeiler, also zusammen durch 16 Pfeiler. Der untere Raum bildet bis zur Pfeilerhöhe ein Quadrat, dem sich vier Zwickel an schließen, welche den Uebergang zur Kuppel vermitteln. Zu beiden Seiten des Mittlern Raumes liegen zwei Seitenhallen, von denen jede eine Länge von 23 Meter und ein« Tiefe von 23^ Meter hat. Jede dieser Hallen ist durch Pfeiler in vier Abthrilungen getheilt, die wieder durch zwei Pfeilerstellungen geschieden siud, so daß sie im ganzen je 12 Wölbungen enthalten. Sämmt- liche 24 Compartimente erhalten ihre Beleuchtung durch Oberlicht. Der Fußboden der ganzen RuhineShalle ist gleichfalls mit Terrazzomvsaik bedeckt, während sämmtliche Pfeiler und Wände in Stuckmarmor her- gestellt werden. Da die Kuppel über der Herrfcherhalle jetzt voll ständig fertig ist und nur noch an einer äußern Balustrade aus Sandstein gearbeitet wird, die an den Eck- und Mittelpfeilern mit einer Trophäenbekrönnng, nach dem Vorbilde der ältern Theile in Zink ausgc- sührt, versehen wird, so wird bereits im Laufe diese» Winters an die künstlerische Ausschmückung der Herr- Mitwrch, »4 Decemder 187V. Znserat» stutz «» die Expeditia» U» M ft»»—. Ilse i,»»,«bützr PN Sie L».U<»z«il< »Pst. »»Nr «i»^^»», »o Pst Die Ruhmeshalle in Berlin. > Au» Berlin schreibt man der Magdeburgischen Zeitung: „Der Umbau des Zeughauses- zu einer Ruhmes- halle für die preußisch-brandenburgische Armee hat bedeutende Fortschritte gemacht. Das nach den Plänen Nehring'S unter der Negierung Friedrich'« I. erbaute Gebäude, welches ein regelmäßiges Quadrat von 88 Meter Länge bildet, besteht auS zwei Geschossen, die zusammen eine Höhe von 18,i Meter haben. Das - untere Geschoß, welches für das Artilleriemuseum be° - stimmt ist, war bereits gewölbt und durch Pfeiler abgetheilt. ES sind diese Räume, welche aus vier zusammenhängenden Hallen bestehen, von denen jede , eine Länge von 88 Meter und eine Breite von 33,5 Meter hat, in ihrer ursprünglichen Architektur wesentlich erhalten worden und nur neu decorirt und mit neuen Fußböden, von denen der mittlere Theil in Mosaikpflaster hergestellt wird, versehen. Wesentlich umgestaltet sind hingegen die ober» Räume sowie der Hof, welcher mit einer Glasbedachung versehen wird. Es M gegenwärtig das Gerüst aufgestellt und wird in einigen Wochen an die Montirung der Bedachung gegangen. Ruhen wird dieselbe auf den innern Mauern, auf denen besondere Stützpunkte für die Träger anfgemauert sind. Diese werden in Schmiede eisen von der Aktiengesellschaft Deutschland in Dort mund hergestellt. Die Wölbung PeS Glasdaches wird in flacher Rundung ohne jeden weitern inncrn Stütz- < punkt hergestellt. In dem Hofe wird in der Mitte andern österreichische» Universitäten Fachmänner gibt, deren sogar der Ruf „Nieder mit dem Conseilpräsidenten" Urtheil über derlei Habilitationsschriften mit voller Be- - - - - - - - . > ruhigung eingeholt werden könnte. Namen wie Duchek, Hofmann, Löbel, Chwostek in Wien, Albert in Innsbruck dürften alle Bedenken behebe». 2) An allen Facultäteu möge dir Möglichkeit hergestellt weiden, sowol die Staat«- sprache (ß. 1) zur Anwendung zu kommen. Vorgesetzte Organe correspondiren mit den ihnen unterstehenden in der Amtssprache der letztern. 4) Jedermann ist berechtigt, in seinen Eingaben an Behörden »der Gerichte sowie bei proto kollarischen Einvernehmungen der einen »der der andern i Landessprache sich zu bedienen. Jede Angelegenheit muß in der Sprache, in welcher sie anhängig gemacht wurde, ! durch alle Instanzen behandelt, erledigt und verbeschieden ! werden, b) Zur Ausnahme in den öffentlichen Dienst ist > die Kenutniß der beiden Landessprachen in Wort und Schrift unbedingte« Ersorderniß. 6) Dermalen angestellte Beamte, ! welche nur Einer der beiden Landessprachen mächtig sind, sind bei Behörden oder Gerichten, wo diese Sprache Amts sprache ist, zu verwenden; auch ist dafür zu sorgen, daß bei jedem landessürstlichen Organ zum mindesten Ein beider Landessprachen vollkommen mächtiger Beamter sich befinde. 1l. Gleichberechtigung der böhmischen Sprache an der Prager Universität. 1) Die Habilitirung der Privatdocenten werde auch auf Grundlage von nur in böhmischer Sprache verfaßten wissenschaftlichen Schriften fortan gestattet. In! Linie L«t»z«,- M,. 5, S0 (»„ha- dort Schnell,ug <»»,.. «ranlwn. Sieden, Koblenz, Frankfurt. Staffel Kassel Aachen). <bi» Weidenfeld), Frankfurt, Kassel, Koblenz, Deutz), dis Markranstädt). Frantfurt, Kassel, 5, 1« (»»» Mar- el«), Bm. w, N , Kassel, Aachen), Frankfurt, Kassel, Kodie«,, Deiitz), kfurt, Kassel). - «Ichtch». Kkdt. , Ab. », st» <nm n Sera), v». U, Linie Lei»««,. ,«schlitz. Lv, S». ll, von ihnen ohne alle gesetzliche und moralische Berechtigung in die Segnungen de« Memorandums einbezogen. ! Wir und alle Länder mit gemischter Bevölkerung haben bisher unter der sprachlichen Gleichberechtigung die Berech tigung jedes Volksstammes verstanden, in seiner Sprache unterrichtet zu werden, in seiner Sprache mit den staat lichen Behörden zu verkehren, in seiner Sprache vor Gericht zu verhandeln, kurz in allen Functionen de« öffentlichen und des Lulturleben« nicht durch den Zwang, in einer fremden Sprache verkehren zu müssen, behindert zu werden. Da« ist dir Meinung der Czechen nicht; ihnen genügt e« nicht, dem Volke seine Sprache zu erhalten, sondern die Lzechi- firung der Verwaltung selbst ist ihr Ziel. Man braucht, um von der czechischen Gleichberechtigung einen annähernden Begriff zu bekommen, nur den ersten Theil de« Memoran dum«, jenen, der sich auf die Gleichberechtigung der czechi- schen Sprache bei Behörden und Gerichten bezieht, einer Prüfung zu unterwerfen. Dieser Theil der Denkschrift, welcher der weitaus wichtigste und von größter Tragweite ist, beschäftigt sich überhaupt nicht mit den Wünschen und Interessen der Bevölkerung, er hat vielmehr durchaus den innern Geschäftsgang der Verwaltungsbehörden zum Gegen stand. Wird die österreichische Verwaltung nach dem hier aufgestellten Normativ umgemodelt und wird, wa« kaum verweigert werden kann, sobald man da« Wort „Gleichbe rechtigung" einmal au«grsprochen hat, dieselbe auch auf die andern interessanten Nativnalitiiten in Oesterreich ausgr- -pchnt, dann wird unsere gute österreichische Verwaltung ein babylonischer Lhurmbau, eine Sprachverwirrung oho« Ziel und Grenze, dann wird dle Sprache Mchdetn Mittel^üv die Verwaltung, sondern umgekehrt die Verwaltung ein Mittel für die Herrschaft der Sprache. Daß der czechische Bürger mit der Behörde in seiner Sprache verkehrt; daß er auf seine czechische Eingabe auch eine czechische Antwort erhält; daß er nicht gezwungen ist, in irgendeinem Stadium des öffentlichen Leben« sich einer fremden Sprache zu bedienen, da« genügt den Czechen durch aus nicht. Sie verlangen, daß die Behörden auch unter einander in czechischer Sprache verkehren; sie verlange.., daß eine czechische Eingabe an eine politische oder richterliche Behörde nicht blo« czechisch beantwortet, sondern auch czechisch „behandelt" werde. Die Verhandlung in dem Collegium, welche« über die Sache entscheidet, muß in czechischer Sprache gepflogen werden, und diese« eiserne Gesetz reicht bis hinauf in die höchsten Instanzen; jedes Ministerium, jede LeMral- stellc, der oberste Gerichtshof, das oberste Gesällsgericht, vielleicht auch das Reichsgericht und der VerwaltungSge- richt-hof, müssen czechische Senate besitzen, welche.in cztchi- Telegraphische Depeschen. *Aow, 21. Dec. Die Deputirtenkammer hat die Vorlage, durch welche der Regierung 12 Mill. Lire z»r beschleunigten Ausführung öffentlicher Arbeiten be willigt werden, angenommen, die provisorische Finanz. Verwaltung für die Monate Januar und Februar künf tigen JahrrS genehmigt und sich darauf bis zum 1S. Jan. vertagt. * Madrid, 22. Dec. Di« Regierung hatte den Ar. SW. Etipjig. Gischt«»« »nß« «V«ch. Preis ^KtliStzrlich 7 ». »MU. SS« «UVl»e Amm«, «M. als die strengen Doctor«prüf»ngen zur Gänze auch in böhmischer Sprache abzulegen. Die Wahl der Sprache bleibe für jeden PrüsungSact den Studirenden, beziehungsweise den Doktoranden, anheimgegeben. 3) An der philosophi schen und juristischen Facultiit mögen die erforderlichen Vor kehrungen in der Art getroffen werden, daß die unter 2 erwähnte Möglichkeit vom Beginn des Studienjahres 1880/81 allseitig vorhanden sei. III. Durchführung der sprachlichen Gleichberechtigung in Betreff der Mittelschulen. 1) Daß der aus den Staats mitteln geführte Aufwand auf Mittelschulen in Böhmen und Mähren im richtigen Vethültniß zu der Bevölkerungs zahl und der Steuerleistung d« beiden Volksstämme deren Bildungsbedürfnissen zugewendet werde; 2) daß die im Königreiche Böhmen von de» Gemeinden mit für die Zu kunft unerschwingliche» Opfern errichteten und erhaltenen böhmischen Mittelschulen nach dem erwiesenen Bedürsniß and itw Bedhältditz in dtrHWHl d« deutschen Lehnnchakten an Vie StaatSverWLltuäg Dvmiowmcii, bezithungSweif« in der Durchführungsperiode mit ausreichenden Subventionen betheiligt werden; 3) daß in der Markgrafschaft Mähren, wo sich die geschilderten Verhältnisse noch in weit ungük- stigerm Maße gestalten, die dringend nothwendige Abhülfe in der Richtung sofort angebahnt werde, daß wenigstens Eine vollständige Realschule mit böhmischer Unterrichtssprache aus Staatsmitteln gegründet werde, und daß analog dem Bestände deutscher Parallelklassen an der slawischen Mittel schule in Walachisch-Meseritsch slawische Parallelklassen an deutschen StaatSmittelschulen, wo es da« Bedürsniß er- heischt, errichtet werden. IV. Durchführung der sprachlichen Gleichberechtigung in Betriff der gewerblichen Bildungsanstalten. Die hier sich ergebenden Postulate sormuliren sich dahin: 1) Daß die Zahl der gewerblichen Fachschulen und Bildungsanstalten in Böhmen und Mähren nach Maßgabe der Bedürfnisse der Bevölkerung den localen Vorbedingungen entsprechend do- tirt; 2) daß deren Bestand durch Erhebung zu StaatS- schulen gesichert und durch Hinzufügung aller den gewerb- Profeffor R. Vegas modellirt wird, aufgestellt. Auf den Rampen der tzoppelarmigen, auS Marmor her gestellten Freitreppe, welche zu der Ruhmeshalle im Obergeschoß führt, werden zwei kolossale Figuren von Hellebartieren aufgestellt, welche ebenfalls vom Pro fessor BegaS modellirt werden. Die Freitreppe wird im Stile des Gebäudes, also in einem der Antike sich strenger anschließenden Renaissancestil aufgeführt. Von dem ober« Geschoß sind die nach Osten, Westen und Norden zu liegenden Hallen für die Waffen sammlung bestimmt. Dieselben sind neu eingewölbt, und zwar durch zwei Pfeilerstellungen dreischiffig ge worden und nach dem System der Böhmischen Kappen gewölbt und an den Schnittpunkten mit kriegerischen Decorationen auS Stuck versehen. Die Höhe dieser Hallen beträgt 7,5 Meter. Der Fußboden ist in Ternazzomosaik auSgeführt. Die Flächen sind in ein zelne Felder getheilt, auf denen entsprechende Em»' bleme angebracht sipb und die von einem reichent wickelten FrieS umgeben sind. Diese Arbeit ist von Italienern auSgeführt. An diese Räume schließt sich nun die nach Norden liegende eigentliche Ruhmeshalle. Während die andern Räume ihr Licht durch Seiten fenster erhalten, sind die Fensteröffnungen der Ruhmes halle zugenlauert und an deren Stelle Oberlichter an gebracht. Die Länge der Ruhmeshalle ist 88 Meter, wäh rend die Tiefe 23,5 Meter beträgt. Sie ist in drei Theile getheilt, nämlich in den Mittlern Theil, welcher die Herrscherhalle enthält, und in zwei Seitenhallcn. Die Herrscherhalle, zu welcher die Freitreppe hinauf- Lviar, ,60.^ Gebinde. : in V, u. Ztck. Mk.8- lbstkostenpreiS. hme oder vor- :«. «lis. »r-Lxport- «straß«3v. s2084-10h ichten. Hönicke in e Naumann fer in Ritter- lnttmie Hör- dolf Seyfert ethe Riehl«, d- Fricke in Direktor vr. : Tochter. -- eine Tochter, «ine Tochter, zig «ine Toch ter in Hau- HN. — Hrn. tz eine Tochter. uarbDöhler Frl. Helene — Hr. Kaus- r in Leipzig. . Kirsten, in vr. Jacobi Frau Frieve- n Leipzig.--- msa-Streiher, hgerbermeister chenbach i. V. n Leipzig — nnt Pönicke wab in Leip- geb. Jope, Das czechische Memorandum. Dje von den Czechen dem Kaiser Überreicht« und »uo auch per liMemlichktit übergeben« M ein sehr ausführliche» Aktenstück. Di« i« W auf« gestellten Erörterungen umfassen vier Hauptpunkte: die Gleichberechtigung der czechischen Sprache bei den Be hörden und Gerichten, an der Prager Universität, in den Mittelschulen und den gewerblichen Bildungs anstalten. Diese Forderungen sind in folgenden Sätzen formulirt: 1. Gleichberechtigung der böhmischen Sprach« bei Be hörde» und Gerichten. 1) Bei allen Behörden und Ge richten erster Instanz hat die Sprache der Mehrheit der Bevölkerung, beziehungsweise die Sprache, deren sich die correlatea autonomen Organe bedienen, als Amtssprache zu gelten. 2> Bei andern Behörden oder Gerichten, deren Wirkungskreis sich auf da« ganze Land oder auf mehrere Bezirk« erstreckt, ferner bei jenen, welche in der Landes hauptstadt ihren Sitz haben, haben die böhmische wie die deutsche Sprache gleichberechtigt als Amtssprache Anwen dung zu finden. 3) Im Verkehr mit coordinirten oder mit vorgesetzten Behörden oder Gerichten hat di« eigene Amts-