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Mer Tageblatt »WtUch« r«tt« 5» MM- /lnzeiger für öas Erzgebirs» r»l»sra««», «ag»dla« N-—M»«»«». EathaUsaö öl« amtlich»« vrßaaatmachoagr« -er Rat«» ter Statt aat te» M«t»g«icht» Ma«. p»nsih«ck.»»«w ft«: L»«ps«o Nr. 144« Nr. 204 tWMMMWMWWMMWWMWWW» Donnerstag, cken 2. September !S2ö 21. Jahrgang Die VOWe -es llntellMSlAIies -er Wer MielillMiWn. S«nf, BI. Aug. Die Regeln, die der Unterau«- schütz de« Prüfungsausschusses am späten Abend unter Vorbehalt des polnischen Vertreters Sokal, der seine Stimme erst morgen bet der Abstimmung im Vollaus schutz abgeben will, für die Wahl der nichtständigen Ratsmitglieder aufgestellt hat, haben in der Ueberset- -ung folgenden Wortlaut: Artikel 1. Die nichtständigen Mitglieder de« Rates werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie treten ihr Amt sofort nach ihrer Wahl an. Jedes Jahr wird ein Drittel der Mitglieder gewählt. Artikel 2. Ein auSscheidendes Mitglied kann während der auf den Ablauf des Mandates folgenden drei Jahre nicht wtedergewählt werden, es sei denn, daß die Bun desversammlung beim Ablauf des Mandates oder im Laufe dieser drei Jahre mit Zweidrittelmehrheit anders beschließt. Jedoch darf die Zahl der aus diese Weise wiedergcwählten Mitglieder nicht mehr als ein Drittel der Gesamtzahl der im Rat sitzenden nichtständigen Mit glieder betragen. Artikel 3. Die Zahl der nichtständigen Mitglieder des Rates wird aus neun erhöht. Artikel 4. Ueb<>rgnngsb<»stimmn,'gen. 8 1. Im Jahre 1926 werden neun nichtständige Mitglieder des Rates von der Bundesversammlung in der Weise gewählt, daß drei für drei Jahre, drei für zwei Jahre und drei für ein Jahr gewählt werden. 8 2. Von den im Jahre 1926 auf diese Weise gewählten neun Mitgliedern können durch eine Ent scheidung der Bundesversammlung, die in besonderer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit zu treffen ist, höchstens drei für wiederwählbar erklärt werden. 8 3. Die Eigenschaft der Wtederwählbarkeit, die im Jahre 1926 im voraus einem oder zwei oder drei der alsdann gewählten Mitglieder etwa zu erkannt wird,, läßt das Recht der Bundesversammlung unberührt, in den Jahren 1927, 1928 und 1929 zugunsten anderer alsdann aus dem Rat ausscheidender nichtständiger Mit glieder von der in Artikel 2 vorgesehenen Befugnis Gebrauch zu machen. ES versteht sich indessen, daß. sofern bereits drei Mitglieder 1926 die Eigenschaft der Wiederwählbarkeit besitzen, die Bundesversammlung von jener Befugnis in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch machen wird. Erläuterungen. Gens, 31. Aug. Zur Erläuterung der heutigen Beschlüsse des Unterausschusses des Prüfungsausschus ses kann nach Erkundigung bei zuständiger Stelle folgen des gesagt werden: Die heute aufgestellte Regelung für die Wahl der nichtständigen RatSmitglteder behält in allen Punkten die allgemeinen Grundsätze bei, auf die man sich imi Mat in der ersten Tagung der Studienkommission ge- einigt hatte. ES bleibt dabei, daß grundsätzlich das RotationSshstem eingeführt wird, daß also die jedes Jahr auSschetdenden drei Mitglieder nicht wtedergewählt wer den können, sondern eine dreijährige Sperrzeit durch- zumachen haben, bevor sie von neuem kandidieren.dür fen. Hiervon ist eine Ausnahme nur Insofern zulässig, als einzelne Mitglieder mit einer besonderen Mehrheit, nämlich der Zweidrittelmajorität, sofort nach Ablauf ihres Mandats wtedergewählt werden können, wobei jedoch die Bedingung gilt, datz zu dieser Zeit mehr als drei wiedergewählte Mitglieder im Rate sitzen dürfen. Tie einzige Aenderung, die jetzt gegenüber den Be schlüssen vom Mai vorgenommen wird, bezieht sich auf die UebergangSzeit. Um das RotationSshstem in Gang zu bringen, sind .natürlich gewisse Uebergangsbestim- mungen notwendig. In den Mai-Beschlüssen lautete diese UebergangSbesttmmung dahin, daß von den neun im Jahre 1926 zu wählenden Mitgliedern drei auf ein Jahr, drei auf zwei Jahre und drei auf drei Jahre gewählt seien, und daß im Jahre 1927 von der Ge samtzahl dieser neun Mitglieder drei mit Zweidrittel mehrheit bezeichnet werden könnten, die nach Ablauf ihres Mandates für die Wiederwahl zugelassen werden. Diese Uebergangsbestimmung ist jetzt insofern abgeändert worden, als die Bezeichnung der drei während der Uebergangsperiode wiederwählbaren Mitglieder schon 1926 erfolgt. Diese Vorverlegung des Beschlusses über die Wtederwählbarkeit um ein Jahr wird aber ergänzt durch eine andere Bestimmung, wonach die Bundes versammlung die Möglichkeit behält, in den Jahren 1927, 1928 und 1929 in besonderen AuSnahmefällcn anstelle der 1926 für wtederwLHIbar erklärten Staaten auch andere Staaten für wiederwählbar zu erklären. Macht die Bundesversammlung in den Jahren 1927, 1928 oder 1929 von dieser letzten Befugnis Gebrauch, so hat das zur Folge, daß, da immer nur drei wieder wählbare Mitglieder im Rate sitzen dürfen, eine ent- sprechende Anzahl der im Jahre 1926 für wiederwähl bar erklärten Staaten tatsächlich für eine Wiederwahl nicht mehr in Frage kommt. Im übrigen bleibt sowohl nach den neuen Beschlüssen wie auch nach den Beschlüs sen vom Mat zu beachten, daß der Beschluß über die Wtederwählbarkeit nicht gleichbedeutend ist mit der tat sächlichen Wiederwahl. Ein Staat, der für wiederwähl bar erklärt worden ist, muß sich vielmehr nach Ablauf seines Mandates noch einmal in gleicher Weise wie die übrigen dann auftretenden Kandidaten zur Wahl stellen. Chamberlain in Parks. Paris, 31. Aug. Der englische Staatssekretär Chamberlain ist heute nachmittag in Paris eingetrof fen. Er wurde auf dem Bahnhof von Außenminister Brtand empfangen und hatte mit diesem in der eng lischen Botschaft eine längere Besprechung. Gegen 9 Uhr ist er nach Genf weitergereist. Rußlanü unS Sie Tangerfrage. Moskau, 31. Aug. J!m Zusammenhang mit den von Spanien erhobenen Forderungen bezüglich Tangers wird, wie die Telegraphen-Agentur der Sowjetunion meldet, von maßgebender Stelle unter Hinweis darauf, daß zu den Unterzeichnern der AlgeciraSakte auch Ruß land gehöre, erklärt, die Sowjetunion.werde in dieser Angelegenheit keine Aenderungen, die ohne ihre Zu stimmung vorgenommen werden sollten, anerkennen. Vie französische Antwort auf Sie spanische Note. Paris, 31. Aug. lieber den Inhalt der fran zösischen Antwort auf das Memorandum der spanischen Negierung zur Tangerfrage meldet Havas aus Madrid, die Note spreche sich nicht so entschieden wie diejenige Großbritanniens gegen die Einberufung einer inter nationalen Konferenz aus. Sie weise darauf hin, daß Frankreich und Spanien seit mehreren Jahren in Ma- rokko Zusammenarbeiten, ohne daß Madrid die Tanger frage aufgerollt habe. Diese Frage sei auch im Laufe der zahlreichen Zusammenkünfte zwischen spanischen und französischen Staatsmännern seit dem Kriege nicht gn- geschnitten worden. Vie deutsche Minderheit in Polen protestiert beim Völkerbund. Die „Vossische Zeitung" meldet aus Breslau, daß sich in dem Kampf um die deutschen MtnderhettSschulen in Ostoberschlesien nach Zurückweisung von 90 Prozent der deutschen Einschulungsanträge durch die Schulver waltung der Kattowitzer Wojwodschaft der Deutsche Volksbund mit einem Protest gegen die Nichtbeachtung der Bestimmungen des Genfer Abkommens nicht nur an den Präsidenten der gemischten Kommission für Ober schlesien Calonder, sondern auch direkt an den Völker- bund gewandt hat, da der Präsident lediglich moralische Macht, jedoch keinerlei Exekutive besitze. Berufung KarachanS nach Moskau. Moskau, 31. August. Der russische Botschafter in Peking Karachan ist zur Berichterstattung nach Moskau be- Vie Kantonarmee besetzt Hankau. Kanton, 31. Aug. Eine Mitteilung de« amtli chen Pressebüros besagt, der Generalissimus der Kanton armee Tschiangkaischek habe telegraphiert, seine Trup pen hätten am 26. August Wutschang erobert und am selben Abend Hankau besetzt. Das Telegramm fügt hin zu, daß bet der Nachricht des Anmarsches der Kanton armee in der Richtung Wutschang drei Divisionen der Armee WupetfuS Hankau räumten, nachdem sie die Ein geborenenstadt geplündert hätten. Ein« rngllsih« Marknemksiio« in Griechenland. Athen, 31. Aug. Die Zeitungen melden, daß die Regierung beabsichtige, dpn der englischen Regierung die Sendung einer Martnemission unter Admiral Town shend zur Ausbildung der griechischen Flotte zu er bitten. l Regiebetriebe, Kon Baumeister Sommer, Stadtverordneter in Leipzig. Regiebetriebe waren in verschiedenen Betriebsteilen und Verwaltungszweigen des Staates, der Städte und Gemein den schon lange vor dem Kriege vorhanden. Bei Einrichtung derartiger Betriebe ließ man sich einerseits von dem Gedan ken leiten, Arbeiten, die sich nicht gut verdingen lassen, durch besonders hierzu angestellte Arbeiter und Angestellte selbst auszuführen. So geschah das beispielsweise bei Reinigung und In standhaltung der Straßen, Reinigen der Schleusen. Ein Ver dingen derartiger Arbeiten ist insofern schwierig, als sich die Leistungen nicht fest normieren lassen. Auf der anderen Seite hat man Betriebe in eigene Regte genommen, die der Allgemeinheit dienen. Ich nenne hier nur die Eisenbahnen und die Post als Staats- bezw. Reichsbe- triebe, ferner Gasanstalten, Wasserwerke und Elektrizitäts werke als städtische oder Gemeindebetriebe. Mit diesen Regiebetrieben hatte man sich auch in Arbeit geberkreisen abgefunden, eine Nachprüfung ihrer Wirtschaft lichkeit war nicht gut möglich, da die Betriebe meistens eine Monopolstellung einnahmen, obwohl es auch Privatbahnen gab, auch Gas, Wasser-- und Elektrizitätswerke in den Hän den von Privaten waren. Die Umstellung, welche die Revolution in unserer ganzen Verwaltung brachte, hat auch bezüglich der Regiebetriebe an dere Grundbedingungen geschaffen. Der Ruf nach Gemeinwirtschaft und der Einfluß der Kreise, die diese auf ihr Parteiprogramm geschrieben haben, hat viele Regiebetriebe neu entstehen lassen. So hat unser sächsischer Staat die großen Energie erzeugungsstellen als Regiebetriebe aufgezogen. Lediglich um die Verwaltung beweglicher zu gestalten, hat man dis Form der Aktiengesellschaft (Sächsische Werke) gewählt. Aber vuch in Städten und Gemeinden hat man vorhandene Regie betriebe ausgebaut, auf der anderen Seite neue eingerichiet. Man hat Straßenbahnen verstadtlicht, Baubetriebe für üvch- und Tiesbauten als Regiebetriebe eingerichtet; Gajtwirischai- ten in städtischen Gebäuden, Ratskeller usw. werden in eigener Regie bewirtschaftet und dcrgl. mehr. Für die Vertreter in den aufsichtsführenden Parlamenten ist es nun nach meinem Dafürhalten eine reine Zwcck- mäßigkeitsfrage, wie sie sich zu diesen Regiebetrieben stellen sollen. Wo nämlich einwandfrei festzustellen ist, daß die Stadt, Gemeinde oder Reich und Staat wirtschaftliche Vor teile aus diesen Regiebetrieben hat, kann man nicht dagegen stimmen. Es ist aber Pflicht der Vertreter in den Parlamenten, mit aller Energie dahin zu wirken, daß die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe auch klar nachgewiesen wird. So muß mit Nachdruck darauf hingewirkt werden, daß alle Steuern, die gleichgeartete private Betriebe zahlen müssen, auch von den Regiebetrieben abgeführt werden. Es können evtl, die Be träge, die zu zahlen die Betriebe als gemeinwirtschaflliche nicht verpflichtet sind, an etwaige Fürsorgestellen abgeführt werden. In dieser Beziehung ist eine Nachprüfung sehr schwer bei den großen Staatsbetrieben A.-G. Sächsische Werke. Wenn diese einen Reingewinn nachweisen, so kann man nicht über sehen, was von diesem Betrage bei einem Privatwirtschaft- Betriebe hätte für Steuern abgesetzt werden müssen. Zum Schluß möchte ich noch eine Frage hier anfchneidm. Städte und Gemeinden decken heute den Bedarf ihrer Ver waltungsstellen an Schreibutensilien, Papier, Büchern usw., ihrer Krankenhäuser und sonstigen Anstalten an Wäsche und Geschirr und dergleichen durch direkten Bezug beim Groß händler. Soweit diese Gegenstände in der eigenen Verwob tung verbraucht werden, kann man diese Sparmaßnahme nicht verhindern. Keinesfalls kann man aber dafür eintteten daß Städte und Gemeinden dazu übergehen, Gegenstände de« täglichen Bedarfes von Fabrikanten zu beziehen und an ein- zelne Einwohner käuflich abzulassen. vke Sasler Natkonalzektung über Vr. Stresemann. Basel, 31. Aug. Die „Basler Nationalzeitung" widmet der Tätigkeit des Reichsmtnisters des Aeußeren Tr. Stresemann eine ausführliche Besprechung, in der es zum Schluß heißt: Diesen Monat sind es drei Jahre her, daß Stresemann, der Führer des Deutschen Volks partei, Reichskanzler und Minister des Auswärtigen wurde. Verglichen mit 1928 zeigt sich daS gewaltige Ausmaß des Geleisteten und Erreichten durch Wandlung der Geister auch in Frankreich eine wesentliche Unterstüt zung erfuhr, so bleibt das Persönliche Verdienst des un gewöhnlichen, von ganz Europa, nur nicht Von seinen eigenen haßblinden Gegnern respektierten Mannes, der mit nie versagendem Geschick, mit seltener Beharrlich keit und Mt einer starken Portion persönlichen Mute schier unüberwindliche Schwierigkeiten schließlich über wand, immer noch groß genug. Eiu neues Toöesurtell kn Angora. Angora, 31. Aug. Da« UnabhängtgMSgertcht verurteilte heute den wegen Verschwörung angeklagten Abdul Kadir, nachdem dieser seine Verteidigungsrede ge halten hatte, zum Tode. Die Hinrichtung wird noch heute nacht vollzogen.