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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Dtei» Zeitung erschein! täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn» und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt bei Abholung wöchentlich -IS Rps-, bei Lieferung frei HauS 50 Rpi- Postbezug monatlich 2.80 RM. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung der Zeitung ober Rückzahlung b«S Bezugspreise«. — Anzeigenpreise und Nachlaßsätze bet Wieder holungen nach Preisliste Nr. 8 (in unseren Geschäftsstellen erhältlich). Bei Konkurs und Zwangsvergleich wird der für Aufträge etwa schon bewilligte Nachlaß hinfällig. Anzeigen sind an den Erscheinungstagen bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr 8- Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann und E. L. Förster'« Erben. Verantwortlich für Oertliches u. Sächsisches, UnterhaltüngSteil, Sport u. Anzeigenteil Walter Hoffmann, Pulsnitz, für Politik und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. D. A. IV.: 2250. Geschäftsstellen: Albertstr.2 u. Adolf-Hitler-Str. 4. Fernruf S1S u. SSO. Das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft und des Finanzamtes zu Kamenz des Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 117 Mittwoch, den 2V. MaHg36 88. Jahrgang Odns rlorüer Ksicd, kein stsrkss Ueckt ^echt als nationale Mission Schluhkundgebung des Deutschen Juristentages Rach viertägiger Dauer fand der Deutsche Juristentag 1936, der zweite im Dritten .Reich, und zugleich die fünfte Reichstagung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, seinen feierlichen Abschluß mit einer Großkund gebung in der großen Maschinenhalle des Messegeländes, in der auch die Eröffnung stattgefunden hat. Die große Bedeutung der Tagung Sam darin zum Ausdruck, daß Reichsminister Dr.Goebbe.ls der Schluß kundgebung beiwohnte, um die Beziehungen zwischen Leben und Gesetz, zwischen Volk und Recht, aufzuzeigcn. Nach dem Fahneneinmarsch gedachte der Reichsrechisführer Reichsminister Dr. Frank mit tiefem Ernst des treuen und unermüdlichen Weggefährten des Führers, Julius Schreck. Er war uns ein Vorbild an Treue und Auf opferung. Stehend und lautlos hatten die vielen Tausende von Rechtswahrern die Worte angehört. Darauf eröffnete der Reichsrechtsführer die Schluß kundgebung des Deutschen Juristentages und begrüßte mit ganz besonderer Freude und Herzlichkeit den uner müdlichen Vorkämpfer der nationalsozialistischen Revo lution und einen der getreuesten Paladine des Führers, Dr. Goebbels. Nachdem der Reichsrechtsführer das Dank- telcgramm des Führers auf das Treuegelöbnis der Rechts wahrer verlesen hatte, nahm, mit tosendem Beifall begrüßt, Reichsminister Dr. Goebbels das Wort. Reichsminister Dr. Goebbels erklärte unter anderem: Erst dann wird die Justiz ein inne res Verhältnis zum Volk haben, wenn das Volk in ihr auch wieder den höchsten Ausdruck völkischer, sozialer und natio naler Gerechtigkeit sehen kann. Insofern allerdings muß das Gesetz dem Zeitgeist entsprechen und nur, wenn seine Diener diesen Geist der Zeit in sich tragen, sind sie in der Lage, ihm auch in der Rechtssprechung selbst Aus druck zu geben. Während das liberale Gesetz nur das Individuum be schützt, beschützt das nationalsozialistische Recht das Volk. Es ist inicht wahr, daß das nationalsozialistische Gesetz die Frei heit des Individuums einengt, denn schließlich leitet sich ja jede persönliche Freiheit von der Freiheit der Nation ab.. Die ausländische Behauptung muß zurückgeunesen wer den, daß es in Deutschland keine Pressefreiheit mehr gebe. Wir Haben nicht die Freiheit sondern die geistigeAnar- chie der Presse abgeschafft! Gewiß muß der deutsche Schriftleiter sein Amt heute im Dienst des Volkes versehen. Wir halten es aber für eine höhere Ehre, nach den Lebensinteressen einer Nation zu schreiben, als im Sold einer «nonymen Weltklique zu stehen. Was in solchen liberalen Staaten als Pressefreiheit ausgegeben wird, ist in Wirklich keit schlimmste geistige Tyrannei, weil sie anonym ausgeübt wird. Kein Staat habe das Recht, sich zum Richter über die inneren Verhältnisse eines anderen aufzuwerfen. „Gesetze, nach denen ein Volk im Innern sein Dasein organisiert, unterliegen nur seinem eigenen Urteil. Es kann deshalb den Nationalsozialismus nicht im geringsten beeindrucken, wenn gewisse deutschfeindliche, meistens jüdische Juristen auf Grund von Paragraphen glauben, die „Gesetzlosigkeit" der nationalsozialistischen Revolution „Nachweisen^ zu kön nen. Geschichte wird immer von nationalen Staatsmännern nicht aber von internationalen Juristen gemacht. Wenn sich die Welt mehr und mehr in ihrer eigenen Verstrickung verfängt, dann ist es notwendig", rief der Mi nister unter stürmischer Zustimmung aus, „wieder die ein fache Vernunft sprechen zu lassen. Von dieser Grunderkennt nis geht auch unsere Kritik am Versailler Vertrag aus. EristaufgesehloseWeisezustandegekom- wen uno seine Rechtstitel der ungleichen Berechtigung beruhen nicht auf der deutschen Unterschrift sondern auf Drohung mit Gewalt. Der Führer hat sich deshalb auf ein hoherers Lebensgeseh seines Volkes und Europas berufen, als er diese unverträglichen Paragraphen durch neue Tak- Wchen ablöste. Diese Paragraphen waren im Begriff, das Rebeneinanderleben freier Völker unmöglich zu machen. Es kann aber nicht der Sinn der Paragraphen sein, dem Völ kerleben die Enkwüklungsmöglichkeiken abzuschneiden, sie könne« und sollen dieses Leben vielmehr beschützen und sichern. Gesetze, die sich m Uebereinstimmung befinden mit dem Lebensrecht der Völker, werden am besten geeignet sein, eine dauerhafte und vernünftige Rechtsordnung Herzustellen. Da durch, daß wir Deutschland wieder auf eine neue, feste Rechts basis stellten, glauben wir unsererseits einen wertvollen Bei trag zur Konsolidierung des schwerleidenden Europas bei gesteuert zu haben. Wir Nationalsozialisten", so erklärte der Minister, „wollen nicht nur unser eigenes Land aufbauen, wir wollen dem gequälten Europa zu neuem Leben verhel fen. Es kann nur gesunden durch die Gesundheit aller seiner Glieder. Wir geben die Hoffnung nicht auf, daß es nach den endlosen Wirren und Krisen am Ende doch noch gelingen wird, der Welt den Weg zu wahrem Frieden zu weisen. Wir haben auch einmal in unserem eigenen Land unendlich viele und schwere Krisen und Spannungen überwunden. Nun ist es aber unser Bestreben, Europadurchunfere Mithilfe auf eine bessere Rechtsbasis zu stellen, die sich mit dem Leben der Völker in Ueberein- siimmung befindet; denn nur so können die Ueberreste des Krieges überwunden werden. Möge es uns", schloß Dr. Goebbels, „als den Vertretern einer wahren Gerechtigkeit und eines ewigen Rechtes ge lingen, auch der übrigen Welt den Weg dahin zu bahnen. Die Völker warten darauf; sie haben ein Recht, zu leben. Die Staatsmänner müssen diesem Recht gehorchen. Frieden und Wohlfahrt beruhen auf Gerechtigkeit. Dieser Gerechtig keit wollen wir zum Siege verhelfen!" Nachdem Reichsminister Dr. Goebbels unter lang an haltendem sich immer wieder erneuernden Beifall seine Ausführungen beendet hatte, verließ er nach Dankesworten des Reichsrechtsführers, vom Jubel der 20 000 anwesenden Rechtswahrer umbraust, die Halle, um sofort nach Berlin Mrückzukehren. Anschließend nahm der Reichsrechtsführer, Reichs minister Dr. Frank das Wort zu seiner großen Schluß- «rsprache. Reichsminister Or. Frank führte u. a. aus: Daß wir deutschen Rcchtswahrer uns hier so zahlreich treffen, und daß wir hier an das Tiefste und Höchste des deutschen Volkslebens unter dem Gesichtspunkt des Rechts schöpferisch herantreten konnten, verdanken wir ausschließ lich dieser Zeit des nationalsozialistischen Aufbruchs. Ats die großen Ausstrahlungen dieses Deutschen Juristeulaaes sehe ich für den deutschen Rechtswahrer die Steigerung seiner ständischen Geschlossenheit, die Förderung seiner schöpferischen Wirkenskraft, für das deutsche Volt aber die Förderung der Erkenntnis, daß der Nationalsozialismus die Kluft, die früher einmal so unselig zwischen Justiz und Volk bestand, geschlossen und die große Wirkensgemein schaft der Nechtshüter und der Rechtsträger mit dem Botts- ganzen zum Segen unserer Nation und unseres Reiches herbeigeführt hat. Wie nie in der deutschen Geschichte wird der Segen des Allmächtigen über dem reinen Wollen dieses national» sozialistischen dentschcn Volkes sein. Denn wo ein Volt so den Glauben an das Recht als eine nationale Mission er saßt, da ist die höchste Krönung des Friedensgedankens in einem Volke verwurzelt. Gemessen an der Intensität des Rechtsbekenntnisscs des deutschen Volkes im National sozialismus sind selbst die Haßausbrüche der Bolschewisten und sonstigen Gegner des Führers und seines National sozialismus in der Welt völlig belanglos. Unsere Legitimation vor der Geschichte kommt nichr aus der negativen Größe der Niederlage unserer Gegner, sie kommt aus der positiven Geschichtserkenntnis, daß das Schicksal des deutschen Volkes gerade aus diesem Rechts gedanken, gerade aus diesem Empfinden, daß man unser deutsches Volk seines Lebensrechtes berauben kann, ge staltet wurde. So wollen wir deutschen Rechtswahrer am Schluffe dieses Deutschen Juristentages 1936 uns zu einer immer stärkeren Intensität der Erziehung unseres Volkes zu die sem Rechtsgedanken zusammenschließen, denn aus dem Recht einer Volksgemeinschaft erwächst der Wille und auck die geschichtliche Berufung, das Schicksal dieses Volkes im Bereich der Weltordnung durchzusetzen. Wir haben die Grundprobleme der nationalsozialistischen Rechtsgestal tung wissenschaftlich entwickelt, und ich erwarte deshalb mit Ihnen aus den Ergebnissen dieses Deutschen Juristen tages auch eine wesentliche Bereicherung des Materials für Gesetzgebung und Nechtslehre, für Rechtsverwirklichung und Rechtserziehung in Deutschland. Aus dieser Einheit von Nechtsdenken und Rechtswirklichkeit erwächst unsere Aufgabe. Das Rechtsdenken ist nicht mehr so wie in frü heren Zeiten, in denen man die weltabgewandte Wissen schaft trennte von der weltzugewandten Praxis, losgelöst Von dieser Praxis der Nechtsverwirklichung. Die Rechts wissenschaft hat jetzt die Aufgabe der Erkenntnis der na tionalsozialistischen Möglichkeiten aus dem Gebiete des Rechtsdenkens, und die Rechtsverwirklichung hat die Auf gabe, den Nationalsozialismus in den Gesetzen des Drit ten Reiches zu fortwirkendem Leben zu gestalten. Es gibt heute nur eine einzige Macht in Deutschland, das ist die Macht des Führers, die wiederum beruht aus der Ermächtigung durch das deutsche Volk, in seinem Namen die oberste Gewalt des Deutschen Reiches aus zuüben. Diese Gewalt des Führers ist nicht aufgctcilt. Man kann heute nicht von nationalsozialistischer Ge setzgebung, nationalsozialistischer Verwaltung, national sozialistischer Rechtsprechung als drei völlig voneinander geschiedenen Bereichen reden. Rein, die einheitliche natio nalsozialistische Führerreichsgewalt teilt bestimmte Auf gaben bestimmten Aufgabenträgern zu mit der Wirkung, daß nicht eine Gruppe des Staatsdienstes ausgespielt werden kann gegen eine andere. Jedes Volk will eindeu tig und klar geführt werden. Jedes Volk will wissen, woran es ist bezüglich der Willenshaltung seiner Führer. Das deutsche Reichsleben ist unter der Führung Adolf Hitlers und des Nationalsozialismus ein einheitlicher stählerner Willensorganismus geworden, in dem sich schwache Punkte nicht finden und den anzugehen aus der inneren Sphäre dieses Reiches heraus eine irgendwie geartete Möglichkeit nicht besteht. Es ist nicht möglich, das Wort „Recht" anzuwenden aus Gewaltakte. „Recht" setzt in einer Anwendung vor aus, daß auch die Gewalt sich ihm beugt. Diese Sphäre der unabhängigen Rechtspflege ist ein Ansschnitt aus der Gesamtheit unseres nationalsozialistischen Neichslebens. Dieser Schutz der unabhängigen Rechtspflege erstreckt sich aus sämtliche Gebiete des menschlichen Lebens ohne jede Ausnahme. Jeder aber, der glauben könnte, auf dem Um weg über den Mißbrauch der Rechtspflege gegen das nationalsozialistische Reich angehen zu können, möge von vornherein alle Hoffnung fahren lassen. Der Rechtswahrer und seine Macht sind nicht der Schutz einer etwaigen anti nationalsozialistischen Opposition, sie dienen vielmehr der Stärkung der nationalsozialistischen Rechts- und Reichs- autorität durch Gerechtigkeitsdienst. Ohne starkes Reich kein starkes Recht, ohne starkes Reich auch keine unabhängigen Rechtswahrer. Aber stark wird ein Reich nach innen und außen nicht nur durch dis Soldaten der Waffe, sondern vor allem anch durch die in den Rechtswahrern sich verkörpernden Soldaten der rechtlichen Gemcinschaftsordnung. Aus der Einheit des Reiches heraus erwuchs uns die einheitliche deutsche Reichsjustiz. Das Deutsche Reich Adolf Hitlers hat die Autorität und die Kraft, die ein heitliche Rechtsüberzeugung des Nationalsozialismus ein- beitlick; kür das Reich durchzusetzen. Die Einheit des