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Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummem 10 Pf. Tharandt, DD, Mtnlehn nad die UmMÄrn. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. ' für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Horstrentamt zu Tharandt. No. 92. Dienstag, den 15. November 1892. Erlaß an die politischen Gemeindevertretungen und an die Schulvorstände des Schnlinspeetionsbezirkes Meißen, die Schulvorstandswahlen betreffend. Unter Hinweis auf § 26 des Volksschulgesetzes vom 26. April I873 verbunden mit § 54, Absatz 3 der zu demselben gehörigen Ausführungs-Verordnung vom 25. August 1874 werden sämmtliche politische Gemeindeverwaltungen des amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirkes darauf aufmerksam gemacht, daß längstens bis zu in Schluffe -es lausenden Jahres die Neuwahlen der Schulvorstände, und zwar, insoweit ein anderer statutarischer Beschluß von der Königlichen Bezirksschul-Jnspection inzwischen nicht genehmigt worden sein sollte, in der bisherigen Anzahl und beziehendlich Zusamntensetzung vorzunehmen, und die Ergebnisse dieser Wahlen ohne Verzug den Schulvorständen mitzutheilen sind. Seiten der Letzteren hat darauf alsbald der Zusammentritt der Schulvorstände in ihrer neuen Zusammensetzung Behufs der gemäß § 27 des Volksschulgesetzes zu bewirkenden Wahlen ihrer Vorsitzenden, der Stellvertreter der Letzteren und ihrer Protokollführer zu erfolgen, und sind sodann Seiten der Herren Vorsitzenden Bestandslisten der neugebildeten Schulvorstände längstens bis zum 14. Januar 1893 anher einzureichen. Zugleich ergeht an die jetzigen Schulvorstände derjenigen Schulbezirke, in welchen nach § 25, II des mehrgedachten Schulgesetzes eine Wahl von Lehrern in den Schulvorstand stattzufinden hat, andurch Veranlassung, nach Maßgabe der oben angezogenen Vorschriften des Gesetzes und der Ausführungs-Verordnung durch Stellung entsprechender Anträge bei dem Schuldirector, beziehendlich dem ältesten der vorhandenen ständigen Lehrer rechtzeitig das Nöthige vorzukehren und um Erfolgsmittheilung ebenfalls längstens bis zun» Jahresschlüsse zu bitten. Meißen, am 5. November 1892. Königliche Bezirksschulinspeetion. Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Schüttoff in Lampersdorf ist die Alant- und Alauensenche ausgebrschen, während dieselbe Viehkrankheit in dem Orte Schmiedewalde wieder erloschen ist. Meißen, am 12. November 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Bekanntmachung, den Verkauf mit Brod betreffend Herabgelangter Verordnung zufolge wird die unter dem 23. März dss. Js. erlassene Bekanntmachung, den Verkauf von Brod betreffend, hiermit dahin abgeändert, daß 1 ., die Bestimmungen in § 5 vollständig wegfallen, 2 ., von § 6 der 2. Absatz außer Kraft tritt, und demgemäß 3 ., die 6, 7 und 8 künftig die Nummern 5, 6 und 7 führen. Meißen, am 12. November 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Bekanntmachung. Das 17. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892 enthält: No. 84. Verordnung, die am 1. Dezember 1892 vorzunehmende Viehzählung betr., vom 30. September 1892; No. 85. Verordnung über die Herstellung der Lagerräume zur Aufbewahrung von Sprengstoffen, vom 30. September 1892; No. 86. Verordnung, die Feststellung einer Taxordnung für Feldmesser betr., vom 1. October 1892; No. 87. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. April 1892, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 12. October 1892; No. 88. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Secundäreisenbahn Taubenheim-Dürrhennersdorf betr., vom 25. October 1892; No. 89. Gebührenordnung für Ortsgerichtspersonen, vom 1. November 1892; No. 90. Verordnung, das Inkrafttreten der Gebührenordnung für Ortsgerichtspersonen vom 1. November 1892 betr., vom 2. November 1892. Eingangs bezeichnetes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme aus hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 10. November 1892. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Die öffentliche Erörterung der Militärvorlage hat nachgerade einen Charakter angenommen, welcher es hoch an der Zeit erscheinen läßt, daß endlich die parlamentarische Ver handlung an ihre Stelle tritt. Nicht die scharfe und bedingungs lose Verurtheilung eines sowohl nach Inhalt wie nach Be gründung noch nicht genügend bekannten Gesetzentwurfs ist das Bedenklichste, sondern der Umstand, daß Gerüchte in Um lauf gesetzt und geglaubt werden, die nur aus einer An schauungsweise entspringen können, welche die gegenwärtige Re gierung kaum noch ernst nimmt. Oder wie wären sonst die immer wiederkehrenden Ausstreuungen denkbar, daß die Vorlage zurückgezogen oder umgearbeitet werden solle — beides selbst verständlich nach dorangegangenem Rücktritt des Grafen Caprivi —, noch bevor dieselbe zur parlamentarischen Verhandlung ge kommen ist? In Wirklichkeit ist kein Zweifel darüber, daß Graf Caprivi das von ihm ausgearbeitete Gesetzgebungswerk auf Grund innerster Ueberzeugung als ein Gebot absoluter Nothwendigkeit betrachtet und daß er dasselbe im Reichstage niit dem ganzen Ernste eines pflichtbewußten Staatsmannes vertreten wird. Diese Erörterung wird man abwarten müssen, bevor man in der Sache sich endgültig entscheidet. Die Noth wendigkeit einer Neuregelung der Heeresstärke vom 1. April 1894 an ist nicht zu umgehen, und kein Reichskanzler, heiße er, wie er wolle, wird bei dieser Gelegenheit auf eine vermehrte Heranziehung von Diensttauglichen zur Ausbildung in den Waffen verzichten können. Es wird sich nur um das Maß bandeln, in welchem die vermehrte Heranziehung erfolgen soll. Darüber allerdings ist kein Zweifel, daß das einstweilen von der Regierungsvorlage geforderte Maß auf eine zustimmende Mehrheit im Reichstage nicht zu rechnen hätte. Aber wamm sollte man sich nicht über ein geringeres Maß verständigen können? Die Möglichkeit einer Verständigung erscheint keines wegs ausgeschlossen, wenn die Regierung das erforderliche Ent gegenkommen beweist. Auch wenn sie aber glaubte, dafür nicht die Verantwortung übernehmen zu können, würde sie sich ge wiß nicht, ja sogar dann erst recht nicht, die Gelegenheit ent gehen lassen, ihren Standpunkt in der parlamentarischen Debatte klarzulegen. Die Ausfälle des „Militär-Wochenbl." gegen die Land wehr baben besonders auch in Süddeutschland viel böses Blut gemacht. In den „Münchn. Neuest. Nachr." finden wir die Zuschrift eines bayrischen Bezirksobmannes der militärischen Vereine eines Bezirksamtes, der erklärt, er habe die größte Mübe, diese Vereine hinzuhallen, weil sie die Absicht hätten, Entrüstungsversammlungen gegenüber den Beleidigungen der Landwehr abzuhalten. „So kann ein ungeschickter Mensch mit der Feder verderben, was andere in jahrelangem Fleiße in nationaler Arbeit geschaffen haben. Wenn die Militärvorlage abgelehnt wird und der Reichstag aufgelöst würde, bei der Neuwahl würden die Landwehrmänner schon zeigen was sie wollen." In der Zuschrift heißt es weiter: „Unter meinen Händen sind sehr viele den Tod für's Vaterland gestorben und immer und zu jeder Zeit habe ich betont, daß dies mit einer Ergebenheit, mit einem Grad von Vaterlandsliebe geschah, der einfach bewunderungswürdig war: „Ich bedauere mein Weib und Kind, meine alten Eltern und Geschwister, aber wir haben gesiegt und uns^r liebes Vaterland ist gerettet, was liegt nun daran, wenn ich sterbe?" so hörte ich hundert Mal sagen! Einen Theil solcher Männer beleidigt sehen, ist furchtbar für den, der so viel Schmerzliches erlebte und gerade bei Landwehrmännern." Gegenüber der Verkleinerung der Landwehr im Militär- wochbl. weisen die Hamb. Nachr. auf das Urtheil des eng lischen Offiziers hin, der 1780 als Berichterstatter der „Daily News" den deutsch-französischen Krieg mitmachte. Er schrieb über die Zurückweisung des Ausfalles aus Metz gegen St. Remy am 7. Oktober durch die Landwehrdivision Kummer: „Der Landwehr gebührte die Ehre des Tages. Sie hemmte den Ansturm der Franzosen, indem sie die Dörfer solange be hauptete, bis sie keinen Mann mehr auf den Beinen hatte, der sein Gewehr abschießen konnte. Sie war es, die bei dem schließlich allgemeinen Vorrücken die Franzosen aus den Dörfern hinausfegte. Ich habe die preußischen Linientruppen gesehen, wie sie die Spicherer Höhen auf Händen und Knien hinan kletterten; ich habe sie vor Colombey und Montay am 14. August sich entwickeln sehen. Ich bin Zeuge gewesen, wie sie auf den Abhängen von Gravelotte sich gegen die Mitrailleusen behaupteten und am 1. Septeber die Franzosen nach Sedan hineinwarfen. Aber erst gestern konnte ich über die Leistungs fähigkeit der Landwehr ein Urtheil gewinnen. Wäre ich General, so würde ich mir keine besseren Leute zu kommandiren wünschen. Kühl in den Erdwerken, hinter denen sie in ruhiger Position lagen, indem sie die bei ihnen einschlagenden Kugeln auflasen, entschlossen, unerschütterlich in ihrem festen Avancierschritt, un widerstehlich im schließlichen Bajonnetangriff, mit dem sie die Dörfer einnahmen, kann ich sie nur als Leute bezeichnen, die jedem Soldatenherzen Freuve und Vergnügen bereiten. Nichts war bemerkenswerther als die kühle Art und Weise, wie die Verwundeten sich beim allgemeinen Vorrücken hinter die Front