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Riesaer H Tageblatt «nd Anreiger Meblall Md Aitzchch. rel^remm-Adnss, AKK 6 I^ckU 8«xspr«chp,ll, ,r«a«rl» t « s« A4 444 Aß 4^ 44 4 Rr. sa. -er König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 189. Dienstag, 17. Angnft 1897, Abends. S». Jahrg. »aSLMrsaa Lageblatt «scheint sedrn Da« Abend, mit Ausnahme der Sonn, und Krfttagl. BiertrljShrllcher »«»>^S-reiS bei Abholung t» dm Axpedttimem M «es, «d «trchl, oder dnrch «ns« Lrlg« snl in» Hau« 1 Mart 50 Psg, bei Abholung a« Schalt« der katsrrl. Postanstaltm 1 Mark 28 Psg., durch dm BriestrLg« frei in» Hem, 1 «ar« «5 ißsg, »n,8,ni »much« Mr Re Runon« HW Ausgabetage« bl, vormittag S Uhr oh« »«wahr. Druck und Verlag von Langer ck Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle »astauienstraß« 89. — Mr dl« Redaktion veumtwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1. jede Betheiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubniß ertheilt ist, 2. jede Dritten erkennbar gemachte Bethätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Ge sinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen, 3. das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schuften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämmtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntniß gelangende» Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die zu Kontrolversammlungen einberpfenen Personen des Beurlaubtenstandes, welche gemäß Z K des Militär-Strafgesetzbuches und 8 38. S. 1 des Reichs-Militärgesetzes bis zum Ablauf des Tages -er Wiederentlassung bezw. der Kontrolsersammlung den Vorschriften deS Militär-Strafgesetz buches unterstehen. Dresden, den 14. August 1897. Kriegs-Ministerium, von der Planitz. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Civilpersonen mit dem Vertrieb von Druckwerken und Waaren innerhalb von Truppentheuen oder Behörden — seien dies nun ihre eigmen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Tivil- person an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waaren ihren Vor gesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 14. August 1897. Kriegs-Ministerium. von der Planitz. Sonnabend, den 21. August 1897, Bonn. 10 Uhr, sollen i« Hotel zum „Kronprinz" hier 1 Bertico, 1 Kleiderschrank, 1 kleiner Schrank, 1 Kommode und 1 Kinderbettstelle gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 16. August 1897. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Montag, den 23. August 1897, von Born», v Uhr au, kommen im Hotel zum „Kronprinz" hier eine Parthie Spitzen, Band, Schnuren, Zwirn, Knöpfe, Nadeln, Kmderhemdchen, Jäckchen und Kragen, Shlipse, Unterhose», Strümpfe, Hand schuhe u. A. m. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 1«. August 1897. Der Ger.-Vollz. beim Königl. Amtsger. Sekr. Eidam. Im Hotel zum „Kronprinz" hier soll Dienstag, den 24. Augnst 1897, -Bonn. 1« Uhr, ein Faß Weißwein gegen sofortige Bezahlung versteigert »erden. Riesa, 17. August 1897. * Der Ger.-Vollz. beim K. Amtsger. Sekr. Eidam. Freibank Riesa. Morgen Mittwoch, den 18. Angnft 18V7, von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rinde- zum Preise von 40 Pfg. pro */, lrz zum Verkauf. Der Verkauf findet »nr von Vormittags 8 bis 11 Uhr statt. Riesa, den 17. August 1897. Die stabt. Schlachthofverwaltung. Meissner, Sanitätsthierarzt. Oertliches und Sächsisches. Rlesa, 17. August 1897. — Die gestern Vormittag im Garnison-Baubureau Dresden stattgehabte Eröffnung der abgegebenen Offerten auf Erbauung eine« Lazareths auf dem Truppenübungsplätze Zeithain lieferte folgende Resultate: 1. Erd-, Maurer- und Steinmetzarbeiten: L. Schneider-Riesa 53 255,13 M., Kaule- Großenhain 54688,18 M., Riemer - Großenhain 60033 38 M, M. Os. Helm-Riesa 61701,32 M. 2. Zimmerarbeiten: Kaule«Großenhain 14392,42 M., Dürichen-Äröditz 15428 M., Muschter-Mühlberg 15 722,08 M., König. Strehla 16090,58 M., L. Schneider-Riesa 16 629,05 M., Riemer- Großenhain 16851,17 M., M. O». Helm-Riesa 17446,48 M. — Ein aufregender Zwischenfall spielte sich gestern Abend auf der Wettinerstraße in nächster Nähe der Carola- straße ab. Frau B., welche auf dem Fahrdamme stand oder ging, wollte einem daherkommenden unbekannten Radfahrer ausweichen, wurde von demselben aber so angefahren, daß Beide zu Boden stürzten. Im selben Augenblick kam ein Einspänner um die Ecke, von dem überfahren zu werden Frau B. ebenfalls noch da- Unglück hatte. Die Bedauerns- werthe schwebte in größter Gefahr, erhielt auch mehrfache Verletzungen, die aber hoffentlich keine dauernden Nachtheile zur Folge haben werden. Ob dem Kutscher des Geschtrre« «in Verschulden zuzuschrriben ist, muß die Untersuchung er geben. Der Radfahrer ist anscheinend ohne Verletzung da- von gekommen, er war alsbald verschwunden. — Morgen, Mittwoch, Abend geben im Garten de« Hotel Münch die Trompetercorps de« 1. und 2. Husaren- regiment« Nr. 18 und 19 ein Monftreconcert unter Leitmrg ihrer StabStrompeter Herren A Müller und A. Ende. Da« gewählte Programm uud da. Nähere über da« Loncert überhaupt ist im Jnseratentheil vorliegender Nr. ersichtlich. — Die S. Klaffe der 1S2. König!. Sächs. Landeslotterie wird am 6. und 7. September 1897 gezogen. Die Er- Neuerung der Loose ist spätesten« vor Ablauf de« 28. August 1897 zu bewirken. Loreuzkirch. Die de« Gemetndevorstande zu Lorenz, kirch obliegend« Handhabung der Polizei aus de« in der Zett vo« 1. bi« s. September diese, Jahr«, stattfiadenden Jahr märkte z« Loreazktrch wird mit Seaehmiguag de« Königlichen Ministerium« de« Innern auch in diesem Jahre durch die Königliche Amtshauptmannschaft Oschatz bewirkt werden. — Unter Hinweis darauf, daß die in Bezug auf den Lorenz, kirchner Jahrmarkt früher von dem Königlichen Gericht-amte Strehla und der Rittergutsherrschaft zu Kreinitz erlassenen Vorschriften und Strafandrohungen allenthalben Geltung be halten, wird von der Königlichen Amtshauptmannschast ins besondere darauf aufmerksam gemacht, daß zum Schänken und zum Betriebe des Kleinhandel« mit Spirituosen, sowie zum Muficiren und zu allerhand Schaustellungen und öffentlichen Produktionen die Erlaubniß der Amtshauptmannschast Oschatz erforderlich ist, daß die Ausstellung der bezüglichen Erlaub- nißschetne aber erst nach Vorlegung der erforderlichen Legitt- mationspapiere und der Bescheinigung über die bewirkte Ab- sührung der an die Gutsherrschaft zu Kreinitz und die Armenkasse zu Lorenzkirch zu entrichtenden Leistungen erfolgen wird. — Gleichzeitig wird daranf hingewiesen, daß jeder Ver stoß gegen Anstand und Sitte, welcher Seiten der in den SchanketabliffementS verwendeten weiblichen Bedienung etwa verübt werden sollte, ebenso wie die Aufführung anstößiger Gesangsvorträge und Deklamationen die sofortige Schließung der betreffenden Lokalitäten und die Wegweisung der vethei- ligten zur Folge haben wird. — Der Schluß der Tanz- mustken, sowte aller öffentlicher Schaustellungen hat spätestens um 1 Uhr Nacht«, der Schluß sämmtlicher Schankftätten aber spätesten« um 2 Uhr Nacht« zu erfolgen. — WrarenauS- spielungen und der Betrieb von Glücksspielen werden nicht gestattet. — Der Einbau von Koch- und Feuerheerden in die Zelte und Buden ist nur unter folgenden Bedingungen ge stattet: 1. Die Anlage oder Aufstellung de« Heerde« muß vollständig feuersicher erfolgen; 2. e« dürfen nur Kochheerde von solcher Eonstruction zur Aufstellung kommen, bei denen die Verbrennung de« Heizmaterials möglichst rauchfrei er- folgt ; 3. die zur Rauchableitung dienenden Rohre müssen von guter Beschaffenheit und hinreichend lang sein. Die Rohr- au«mündung ist mit Funkenfängrr zu »ersehen. — Da« Er- bauen von offenen Feuerheerden, sowte überhaupt da« An- machen von offenen Feuern in uud an den Zelten und Bu den bi« zu 20 Meter Abstand von diesen ist verboten. — Alle auf dem Marktplatze errichteten Stände, verkauf«, und Schaubuden, Zelte, Reitschulen, Schaukeln u. s. w. find mit dem von außen deutlich le«baren Familiennamen und «tu- besten« einem »»«geschriebenen Vornamen, sowie dem Wohn- orte de« Inhaber« zu versehen. Die Schrift muß mindesten« z 10 crn hoch und unverwischbar sein. — Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht durch Gesetze oder Verordnungen höherer Strafen angedroht find, mit Geldstrafe bi« zu 150 Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet; es tritt auch nach Befinden Zurückziehung der ertheilten Erlaubniß ein, ebenso kann die Beseitigung der nicht vorschriftsmäßigen Anlage auf Kosten der Zuwider- handelnden angeordnet werden. — Schließlich werden die Marklfieranten noch darauf besonders aufmerksam gemacht, daß 1 nach der Marktordnung für den Jahrmarkt zu Lorenzkirch < vom 10. August 1882 alle Stättegetder in der im Buven- f hause befindlichen Marktexpedition und zwar vor dem Beginn i de» Verkaufe« zu entrichten sind, sowie, daß wer vor Ent- t richtung seines Stättegeldes mit dem Verkaufe von Waaren r oder dem Betriebe eines Gewerbes beginnt, iu eine Strafe - von 3 Mark verfällt, welche in die Armenkassen von Lorenz- s kirch, Kreinitz und JacobSthal zu fließen hat. — Der Expe- > ditionsraum der Königlichen Amtshauptmannschast während de- Jahrmarktes befindet sich im sog. Budrnhause zu Lorenz, kirch und wird vom 31. diese« Monat« ab Vormittag« von 9—12 Uhr und Nachmittag« von 2—4 Uhr geöffnet sein. -s- Dresden, 17. August. Der König von Siam trifft am 24. d. M. mit 19 Cavalieren in Dresden eia. Der Siamesische Gesandte kommt mit 2 Herren von Berlin hierher. Im Schlöffe findet Galatafel statt. Höchstwahr- schetnlich fährt der König von Siam Tag« darauf zum Be suche der Porzellanfabrik nach Meißen. Dresden, 16. Augnst. Heute Abend in der siebenten Stunde versucht« auf der Pfotenhauerstraße ein Mana eine Frau, mit der er ein Liebesverhältniß unterhalten haben soll, zu tödten. Er schoß auf dieselbe und bracht« ihr eine Ver wundung an der linken Brustfelle bei. Eia hinzugekommrae« Dienstmädchen verwundete der Mann ebenfalls. Hieraus richtete derselbe die Waffe gegen sich selbst und verwundete sich au der Seite. Der Mana wurde verhaftet. Radeberg. Zur Ehrung de« i« nächsten Jahre stattfiadenden Regierungsjubtläum» Sr. Majestät de« König« haben di« hiesigen städtischen Kollegien beschlossen, eine» Kinderhort oder ein vrrsorghau« für Attersschwache zu gründen und zu Berathung dieser Angelegenhell einen ge mischten Ausschuß rtnzusetzeu. Bautzen, 1«. August. Der Steinach Emil Naumann au« Eimttvaldt, der mittels «mer Hacke den Schneider Ans-