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.W 31. ve««tt»o«Ut»e Lttttmgr G«»«s »*«r»a*»t- rrstbrint j.dm «°»n,l°g Abend» '/,» Udr für d« «mdnm Lag. Prei» virrleljShrltch « Ml. Sb «sg. zw.imonatliL 1 Ml. 50 Pfg. n. «nmonatlich75Pf^ 50. Jahrgang. — Dienstag, den 8. Februar. 1 Inserate werde« di» vormittag ÜUhr 1 ff angenommen, Preis für die Spaltzetl« IS Pfg. » H FH2GGH. «nknlialb de« Landa«richt,b.»irt4 15 Psg ff L W va ! > > -WWE—»«!., sowie anberaumt »er «9. ML«, 1898, vormittag» 10 Uhr, als Berstetgerungstermin, der 1?. April 1898, Vormittag» 11 Uhr, als Termi. zu Berkünvung des B-rtheUungsplau» woroen. . . Die Realberechtitzten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände m^wlederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmetdetermine anzu- » .. Zwangsversteigerung. nche «ns den Namen Ernst Albin Weber'», Fleischers in Niedersatda u'iter Nr. 400. des BrandcatasterS, Nr. 16a des Flurbuchs und ,7° deS Grundbuchs für Hilbersdorf, umfassend eine Fläche von — La 8, Sa, belegt «mSteuerecn Hecten und geschäht auf 19500 Mk. — Pfg, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist de« 11. März 1898, Vormittag» 11 Uhr, als Anmetdetermin, Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnisseS gesehen werde^ "E*ldetermine in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts «iu- , . üuni Bieten wird nur zugelasseu, wer seine Bereitschaft zur Zahlung Her Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am L Februar 18SS. 2». 18./S7. No. 14. Königlich-» Amtsgericht, Abth. I. Ivr »»«ui-. Nicolai. zur Vermeidung zwangsweiser De« Gtadtrath. Bekanntmachung. Li« Wassersteuer auf da» 4. »ierteltah« 1»V7 ist Beitreibung nunmehr spätesten» bis zum 11. Februar 1898 an die hiesige «a»' und Wasserwerks-Kasse zu entrichten. Freiberg, am 2S. Januar 1898. Kohversteigerung ms Wen-ischkarsdorfer Staalsforstrevier. Im Gasthofe zur Haidemühle in WendischkarSVorf sollen Mittwoch, den 18. Februar 1898 von Vormittags '/,10 Uhr an nachstehende Nutz» und Brennhölzer, alS 8 h. u. 175 w. Stämme, 6 h. u. 30 w. Klötzer, 135 w. Derbstangen, 1 rm w. Nutzscheite, 1,5 rm h. u. 80 rm w. Brennscheite, 20,5 rw w. Brennknüppel u. 24,5 rw w. Zacken ver- , steigert werden. Nähere» enthalten die hei de« Ortsbehörden und in den Schankstätte« der umllege«d«n Orte aushängenden Plakate. . Königl. Forstrevterverwaltung Wendtschkar-dorf und König!. Forstrentamk Tharandt, am 4. Februar 1898. I B: PV«»IKd»naw». KoLzversteigerung auf dm Franensteiner Staatsforstreviere. Im Frankeschen Gasthof« in Frauenstein sollen Mittwoch, den 1«. Februar dsS. IS. folgend« im Frauensteiuer Forstreviere im Schlage in Abth. 27 und i« den Durchforstung« dir Abth. 24, 13, 20. 29 und 42 aufbereitete Nutz, und Brennhölzer an die Meistbietend« vor- steigert werden, uns zwar: von Vormittag» 10 Uh« an: 4026 w Klötzer, 5 w. Derbstangen i. g. L, 6220 w. Reisstange«, 12 rm h. «. 13*/, r» ». Nntzscheite und 18 rw w. Nutzknüppel; Von Nachmittag» P Uh« an: 19*/, rm w. Brennscheite, 6 rm h. u. 107 rm w. Brennknüppel, 1*/, r» h. «. 114 n« w. Teste 22,00 Wllhdt. w. Reisig und 155 rm w. Stöcke (Abth. 15 und 27). Nähere» ist au» den bei den Ortsbehörden und in dm Schankstätte« d«r umliegende« Ort schaften aushängenden Plakaten zu ersehen. König!. Forstrevterberwaltung und König!. Forstrentamt Frauenstein, am 5. Februar 1898. »«In. »ottortg. Kolzversteigerung auf Grillenbnrger Staalsforstrevier. Im Gasthofe z« Grillenburg soll« Freitag, de« 1». Februa« 1898 do« Vormittags ^10 Uhr an nachstehende Nutzhölzer, als: 181 h. u. 1569 w. Stämm«, 1018 h. u. 56 w. Klötzer, 722 w. Derb- u. 9075 w. Reisstangen, S rm h. «. 10 rm w. Nutzscheite «. 156 rm w. Nutzknüppel, sowie im Gasthofe zum Sachsenhof bei Klingenderg, Sonn abend, den 19. Februar 1898 von Vormittags /,11 Uh« an folgend« Brennhölzer al»: 8,5 rw h. u. 60 rm w. Brennscheite, 7 rw h. u. 57,5 rm w. Brennknüppel, 62,5 rm h. u. 1,5 rw w. Zacken, 17 rw h. u. 131,5 rw w. Aeste, 16,50 Wllhdt. h. «. 48,50 Wllhdt. W.BrrMl- reisig versteigert werden. Näheres enthalten die bei den OrtSbehörde» und in de« Schankstätte« der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Grillenburg u. König!. Forstrentantt Tharandt, am 5. Februar 1898. »e»W«I. Politische Umschau. Freiberg, den 7. Februar. Deutschland. Der „Reichsanzeiger" bringt nachstehende Ver ordnung, betreffend die Einfuhr lebender Pflanzen und frischen ObsteS aus Amerika vom 5. Februar 1898: 8 1. Zur Verhütung der Einschleppung der San Joss Schild- lau» (^sxiälotua xsintoiosni) ist die Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Pflanzenabfälle aus Amerika, ferner der Fässer, Kisten und sonstigen Gegenstände, welche zur Verpackung oder Verwahrung derartiger Waaren oder Abfälle gedient haben, bis aus Weiteres verboten. Das Gleiche gilt von Sendungen frischen Obstes und frischer Obstabfälle aus Amerika sowie von dem zu gehörigen Verpackungsmaterial, sofern bei einer an der EingangS- stelle vorgenommenen Untersuchung da» Vorhandensein derSan- JosS SchildlauS an den Waaren oder dem Verpackungsmaterial festgrstellt wird. Auf Waaren und Gegenstände der vorbezeichneten Art, welche zu Schiff eingehen und von dem Schiffe nicht entfernt werden, findet das Verbot keine Anwendung. 8 2. Der Reichs kanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von diesem Verbote zu gestatten und die erforderlichen SicherheitSmaßregeln anzuordnen. 8 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver kündigung in Kraft. — Ferner schreibt die amtliche „Berl. Korresp.": Da» Vorgehen der Regierung gegen die Einfuhr amerikanischen ObsteS ist in der Presse mehrfach Gegenstand des Angriffes ge wesen. Die nachfolgende Darstellung des Sachverhalt» wird diese Vorwürfe als unbegründet erkennen lasten. Die der Regierung Mitte Januar zngegangene Mittheilung, daß eine größere Obstsendung auS stark verseuchten Gebieten Amerikas nach Ham burg verschifft sei, gab Veranlassung, diese Sendung sofort nach ihrem Eintreffen durch einen hervorragenden hiesigen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Als hierbei am 29. Januar auf kalifor nischen Birnen die echte San Joss-SchildlauS in zahlreichen Exemplaren in lebens- und fortpflanzungsfähigem Zustande auf gesunden wurde, erwuchs der Regierung un Hinblick auf die un geheuere Gefahr, welche nach den in Amerika gemachten Erfahrungen die Einschleppung des Schädlings für den deutschen Obstbau mit sich bringen würde, die unabweisbare Pflicht, ohne jeden Verzug Vie zur Abwehr dieser Gefahr erforderlichen Sicherungsmaßregeln zu ergreifen. Es wurden daher noch an demselben Tage die für die amerikanische Obsteinfuhr vorzugsweise in Betracht kommenden Aweigeingangsstellen telegraphisch angewiesen, alle Sendungen frischen ObsteS auS Amerika bis auf Weiteres anzuhalten und den Adressaten nicht auszuhändigen. Gleichzeitig wurde ein auf entomologischem Gebiete sachverständiger Beamter de» kaiserlischen Gesundheitsamts nach Hamburg zur weiteren Prüfung de» daselbst «iugetroffenen ObsteS entsandt, welcher noch weitere Birnen sendungen verseucht fand und nachträglich auch auf importirten amerikanischen Aepfeln die San JosL-SchUdlaus frststellte. Selbstverständlich unterlag rS keinem Bedenken, die Wiederausfuhr der angehaltenen Sendungen zu gestatten, waS auf Wunsch be- theiligter Importeure dem Hamburger Senat telegraphisch mit- gethcilt wurde. Ferner wurde genehmigt, die nicht infizirt be fundenen Sendungen zum Verkehr zuzulasten. Unverzüglich wurden sodann unter Zuziehung von Sachverständigen Erörterungen über die zur Fernhaltung des Schädlings nöthigen Schutz- maßregrln eingeleitet, die dazu führten, fürs Erste sich mit einem gänzlichen Verbot der Einfuhr lebender Pflanzen zu begnügen, da deren Versendung in Amerika die Ausbreitung des Schädlings vorzugsweise gefördert hat, für frisches Obst und Obstabsälle aber nur eine Untersuchung an der Grenze einzuführen und nur die jenigen Sendungen zu verbieten, an welchen der Schädling fest- gestellt ist. Diese Verhandlungen nahmen naturgemäß einige Tage in Anspruch. Während dieser Zeit mag e» vorgekommen sein, daß an einigen Zollstellrn Obstsendungen einer nicht durchaus gleichmäßigen Behandlung unterworfen worden sind. Sobald aber die zu ergreifenden Maßregeln feststanden, find alle frag lichen Sendungen, soweit sie sich als ungefährlich erwiesen, frei gegeben worden, und eS wird seitdem gleichmäßig im Sinne der inzwischen erlassenen Einfuhrbeschränkungen verfahren. Sehr energisch nimmt die „Köln. Ztg." in einem sichtlich in- spirirten Artikel m Betreff der Frage des Verbotes der Ein fuhr amerikanischen ObsteS Stellung und schreibt: Aus den Vereinigten Staaten treffen Meldungen ein, wonach sich mehrere Senatoren, darunter selbst Herr Dingley, über das deutsche Ver bot der Einfuhr amerikanischen Obstes in einem Sinne geäußert haben, als wenn sie bereit» die Triebfederu der verbündeten Regierungen genau kennten. Herr Dingley scheut sich sogar nicht, zu sagen, die deutsche Regierung habe die Einfuhr verboten, um die Handelsverträge lo» zu werden. In Europa pflegen ernste Leute erst dann ein Urtheil zu fällen, wenn der wirkliche That- bestand unzweideutig vorliegt. In den Bereinigten Staaten scheint das wenigstens bei den Senatoren nicht der Fall zu sein, man müßte denn annehmrn, daß man in Amerika über die deutschen Vorgänge bester unterrichtet ist, als wir in Deutschland selbst. Am 30. Januar sind die Sperrmaßregeln angeordnet worden und zur Ausführung gelangt, sie wurden zuerst halb, dann zu dreiviertel aufgehoben; di« gesperrten Sendungen find, soweit wir feststellen konnten, wieder ausnahmslos freigegeben worden. Be kannt ist bisher nur, daß eS sich nicht um eine Bekämpfung der Einfuhr amerikanischen ObsteS im Wettbewerb gegen das deutsche Obst handelt. Dazu liegt zur Zeit durchaus kein Anlaß vor. Die deutschen Obstvorräthe find bei unseren Obstzüchtern zum größten Theil auSverkaust, die Einfuhr amerikanischen ObsteS hat sich bisher in mäßig« Grenz« gehalten, «nd mau nimmt t« d« Kreisen der Fachleute allseitig an, daß sie gerade in diesem Früh jahre keine nennenswerthe Steigerung erfahren würde. E» liegt auch nicht der geringste Grund vor, von einer Ueberfluthung de» deutschen Marktes mit amerikanischem Obste zu sprechen, und deshalb überhaupt zu Gunsten deS deutschen Obstbaues Sperr maßregeln zu verlangen. Vor allem aber weiß jeder Man», der deutsche Verhältnisse auch nur einigermaßen kennt, daß der gegenwärtige Reichskanzler Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst unter keinen Umständen in irgend eine Maßregel einwillig« Wird, die auch nur den Schein einer absichtlichen Verletzung oder Umgebung der Handelsverträge Hervorrufen könnte. Die amerikanische« Senatoren, welche die Möglichkeit eine» solchen Borgten» Deutschlands aussprechen, schließen da zu Unrecht von sich auf Deutfchland. Die Behandlung der deutschen Zuckrreinfuhr nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist geradezu eine Ver letzung des deutschen Meistbegünstigungsrecht». Da» ist von der amerikanischen Regierung seiner Zeit gerade herau» anerkannt und ausgesprochen worden. Die Amerikaner sollte« sich hüten, zu Hetzen und mit Steinen zu werfen, da sie selbst im Glashanse sitzen. Sie müssen doch mindesten» auch von der Schädlichkeit der Schildlaus Kenntniß haben, denn nach unseren Nachrichten haben bereits einzelne der amerikanischen Bundesstaaten sich weg« der Gefahr der Uebertragung diese» Insekte» zum Schutze der eigenen Obstpflanzungen gegen die benachbarten Bundesstaaten vollständig abgesperrt. Die Herren Senatoren werden einseh« müsfen, daß, was ein Bundesstaat gegen den anderen zu ergreif« für nothwendig hält, mindesten» auch für das Ausland anwendbar feiu muß. Der Reichstag nahm am Sonnabmd den Freundschaft»« und Handelsvertrag zwcfchen dem deutschen Reich und dem Oranjefreistaat in erster und zweiter Lesung an und ging daun zu der ersten Berathung deS Gesetzentwurfs betreffend die Auf- hebung der Kautionspflicht der Reichsbeamten, ausgenommen die Reichsbankbeamten, über. Staatssekretär Frhr. v. Thielmann führt auS, die Kautionsbestellung sei für die Beamt« eine große Last und bringe dem Reichsfisku» keinen Nutzen, da derjenige Theil der Defekte, der durch die Kaution« gedeckt werde, viel geringer sei, als die Verwaltungskosten. Nur für die Reichsbankbeamten fei der Kautionszwang beibehaltru worden: hier handle es sich nicht um die Sicherheit für Reichs gelder, fondern für Privatgelder. Abg. Rickert (freis. Äer.) spricht seine Genugthuung über die Einbringung dieses Gesetze» au». Abg. v. Euny (natlib.) tritt ebenfalls für die Vorlage ein, die darauf in erster und sogleich in zweiter Lesung angenommen wird. — Es folgt der Gesetzentwurf, betreffend die anderweite Festsetzung deSGesammtkontiugentS der Brennerei«».