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Dresdner M Zoimml. königlich Sächsts^rv Staatsclnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 74. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. <: Mittwoch, 31. März 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich lEingefandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Sc. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Ministerialdirektor im Justizministerium Wirk!. Geh. Rat vr. Bruno Biktor Jahn, den Landgerichtspräsidenten vr. Heinrich Theodor Müller in Dresden, den Vorstand des Amtsgerichts Dresden Amtsgerichtspräsidenten Fried rich Ludwig Kunz und den Ersten Staatsanwalt bei dem Landgerichte Plauen Oberstaatsanwalt Paul Richard Beutler auf ihr Ansuchen in den Ruhestand zu ver setzen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ministerialdirektor im Justizministerium Wirkl. Geh. Rat vr. Bruno Viktor Jahn das Großkreuz des Albrechts ordens, dem Landgerichtspräsidenten vr. Heinrich Theodor Müller in Dresden das Komturkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens und dem Ersten Staatsanwalt Ober staatsanwalt Paul Richard Beutler in Plauen das Osfizierskreuz vom Albrechtsorden bei ihrem Übertritt irr den Ruhestand zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, vom 1. April an den Landrichter vr. Julius Hermann Weise in Dresden zum Rat bei dem Oberlandes gerichte, den Staatsanwalt vr. Gustav Ferdinand Erd mann Selle in Dresden zum Landgerichtsdirektor bei dem Landgerichte Leipzig, den Landgerichtsrat Moritz Oskar Prölß in Dresden zum Landgerichtsdirektor bei dem Landgerichte Dresden, den Landgerichtsrat vr. Max Hermann Ulbricht in Leipzig zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgerichte Leipzig und den Gerichtsassessor vr. Johannes Georg Roux in Dresden zum Staats anwalt bei dem Landgerichte Dresden zu ernennen, auch zu genehmigen, daß der Amtsrichter Rudolf Leonhard Heubner in Leipzig an das Amtsgericht Plauen und der Amtsrichter vr. Friedrich Alexander Knoth in Plauen an das Amtsgericht Dresden versetzt werden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober-Postkassenkassierer Rost in Chemnitz das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens, dem Ober- Briefträger Bernhardt in Chemnitz das Ehrenkreuz mit der Krone und dem Ober-Briefträger Kluge in Glauchau das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben dem Kaufmann Heinrich Dittmar in Dresden, Mitinhaber des unter der Firma „Gebrüder Roettig" in Dresden betriebenen Geschäfts für optische Artikel, das Prädikat „Hoflieferant Er. Majestät des Königs" Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kaufmann und Buchdruckerei besitzer Giesecke in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronen- vrden 3. Klasse annehme und trage. Ernennungen, Versetzungen re. im Sffentlichen Dienst«. Am Geschäftsbereiche de» Ministeriums der Ainanze». Bei der Post-Berwaltung sind ernannt worden: Rückert, seither Postsekretär, als Ober-Postsekretär; der Kaufmann Habke als Popagent in Reick lAmtsh. Dresden). Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus und öffentliche« Unterrichts. Zu besetzen: sofort eine unter der Voraussetzung ministerieller Genehmigung neu zu gründende Lehrerstelle an der einfachen, von Ostern ab allmählich in eine mittlere umzuwandelnde Volksschule zu Schedewitz bei Zwickau. Koll.: der Gemeinderat. Neben 250 M. Wohnungsgeld sür un verheirateten, 400 M. für verh. Lehrer bis zum vollendeten 25. Lebensjahre 1500 M. Gehalt, daS sich dann durch 8 Zulagen von je 200 M., die in dreijährigen Abständen erfolgen, bis zum Beginne des 47. Lebensjahres auf 3100 M. erhöht. Gesuche sind unter Beifügung sämtlicher Prüsungs- und Amtsführungszeugnisse sowie eines Militärdienstnachweises bis zum 10. April beim Koll, -inzureichen; — für 1. Juni eine Lehrerstelle an der einfachen Volksschule zu Cainsdorf. Koll.: der Gemeinderat. Einschl. 300 M. Wohnungsgeld 1800 M. Gehalt, daS sich mit Beginn des 2K. Lebensjahres aus 2000 M. erhöht und dann in dreijährigen Abständen durch 6 Zulagen von je 200 M und 2 Zulagen von je 150 M. 3500 M. erreicht. Befähigung für den Zeichenunter richt erwünscht. Gesuche sind unter Beifügung sämtlicher Prüfungs- und AmtSsührungSzeugnisse, sowie eines Militärdienstnachweises bi- zum 10. April beim Koll, einzureichev; — die 4. ständige Lehrerstelle in ErbiSdorf. Koll.: die oberste Schulbehörde. 1500 M. Grundgehalt und freie Wohnung im Schulhause. Ge suche mit Zeugnissen und dem Militärausweis bis 14. April an den K. Bezirksschulinspektor in Freiberg; — eine ständige Lehrer stelle an der Bürgerschule der Stadt Lößnitz, durch Pensionsfall freiwerdend am 1. Mai. Ortsstaffel: 1500 M., mit erf. 25. I. 1600 M., weiter Zulagen in 3jähr. Fristen 6 mal 200 M. und zuletzt 3mal 100 M. bi- 3100 M. bei Wohnungsgeld v. 300 M. für Verheiratete u. 200 M. für Unverheiratete. Persönl. Vorstellung nur auf Einladung. Vorschriftsmäßige Bewerbungen bis spätestens Ende April an Stadtrat Lößnitz. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 3l. März. Se. Majestät der König wohnte früh den Reitbesichtigungen beim Gardereiterregiment bei. Allerhöchstderselbe erteilte mittags 141 Uhr einer De putation des souveränen Malteser-Ordens zur Über reichung des Großkreuzes dieses Ordens eine feierliche Audienz. Die Deputation bestand aus dem Präses der rheinisch-westfälischen Malteferritter-Genossenschaft, Wirkl. Geh. Rat Grafen und Marquis v. und zu Hoensbroech, Exzellenz, den Mitgliedern des Rates des Ordens Königs. Preuß. Kammerherrn Wirkl. Geh. Rat Frhrn. v. Lands- berg-Velen-Steinfurt, Exzellenz, und dem Königl. Nieder ländischen Kammerherrn Grafen Wolff-Metternich. An diese Audienz schloß sich eine Frühstückstafel, zu der die vorgenannten Herren und der Geh. Legationsrat Kammerherr v. Stieglitz Einladung erhalten hatten. Abends 8 Uhr wird Se. Majestät der König dem Bortrage des Tibetsorschers Sven Hedin im Saale des Gewerbehauses beiwohnen. Dresden, 31. März. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte heute vormittag 9 Uhr in Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau Ober hofmeisterin Freifrau v. Finck den Osterprüfungen der 19. Bezirksschule, Sedanstraße, und 10 Uhr denjenigen der 2. Bezirksschule, Carolastraße, bei. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. * Nach dem Hauptkatasterabschluß der Königl. Sächsi schen Landesbrandversicherungsanstalt Ende De- zember 1908 hat die Zunahme der Versicherungssumme im zweiten Halbjahr 1908 bei der Gebäudeversicherungs, abteilung 112 362 540 M. und bei der Abteilung für frei willige Versicherung von Maschinen rc. 1 962 770 M. be- tragen. Insgesamt waren zu dem genannten Zeitpunkt gegen Brandschaden versichert: Gebäude mit 7 259 447 200M., Maschinen rc. mit 155 615 510 M. Oberverwaltungsgericht. An dem Eckhause einer der ver kehrsreichsten Straßen Dresdens war im Sommer 1906 ein un gefähr 6 m langes und 1 m hohes Firmenschild ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung angebracht worden, das einen dahinter befindlichen Ballon vollständig verdeckte und auf gelbem Grunde die in dunklen Farben gehaltene Firmenaufschrift zeigte. Als das Baupolizeiamt von dem Vorhandensein des nach der Anzeige seiner technischen Beamten häßlich wirkenden Schildes erfuhr, forderte eS den Eigentümer zu dessen Beseitigung mit dem Bemerken auf, daß an das betreffende Eckgebäude in Anbetracht seiner bevorzugten Lage nach 8 63 der Dresdner Bauordnung höhere architektonische Anforderungen zu stellen seien und daß infolgedessen das Schild nach der Bestimmung in Ziffer 8 unter ck der gemeinschaftlichen Bekanntmachung der Polizeidirektion und des Stadtrates zu Dresden vom 15. Mai 1907, die Benutzung des Luftraumes vor den Grund- stücksfluchtcn üsw. betreffend, der behördlichen Genehmigung be dürfe, die jedoch nachträglich nicht erteilt werden könne, weil das Schild den Balkon völlig verdecke. Den hiergegen erhobenen Rekurs verwarf die Kreishauptmannschaft. Die Anfechtungsklage ist vom Oberverwaltungsgericht ebenfalls abgewiesen worden. Zur Be gründung des Urteils wird im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Bekanntmachung vom 15. Mai 4907 schreibe in Ziffer 8 unter t> vor, daß „Firmenschilder, Transparents usw. in der Regel Balkone, Vorbauten . . . oder Fensterflächen nicht verdecken sollen", und eben daselbst unter <1 sei bestimmt, daß Firmenschilder, die an Gebäuden von kunsthistorischem Werte oder an solchen Gebäuden angebracht werden, für die nach der Dresdner Bauordnung höhere Anforde rungen an die Architektur zu stellen seien, „hinsichtlich ihrer Größe, Form und Farbenwirkung behördlicher Genehmigung unterliegen", die nach der Vorschrift unter e auch im Falle b, und zwar vor der Anbringung der Firmenschilder usw. einzuholen sei. In Zisfer 9 sei sodann noch angeordnet, daß die Bekanntmachung „auf die be reits bestehenden und genehmigten Anlagen keine Anwendung finde". Da das Firmenschild vor Erlaß der Bekanntmachung am Balkone angebracht worden sei, so frage es sich, ob die Bekannt machung auf den gegebenen Fall überhaupt anzuwenden sei. In der Klage werde dies bestritten. Kläger würde indes nur dann recht haben, wenn das Schild früher genehmigt worden wäre. Denn nur solchenfalls finde die Bekanntmachung auf bereits bestehende An lagen keine Anwendung. Wenn in der Klage ferner behauptet werde, daß das Schild einer Genehmigung früher überhaupt nicht bedurft habe, so besinde sich Kläger gegenüber der erst 1907 außer Kraft gesetzten Bekanntmachung von 1884 im Irrtum. Auch auf eine stillschweigend erteilte Genehmigung könne der Kläger sich nicht berufen, da auf dem Gebiete des Verwaltungsrechtes und in Fällen der vorliegenden Art, wo die Vornahme einer Handlung des ein zelnen durch Gesetz oder Regulativ an die Einholung einer behörd lichen Genehmigung geknüpft sei, die letztere nicht durch das Unter bleiben eines Einschreitens der Behörde und eine hieraus herzu leitende stillschweigende Zustimmung ersetzt werde, eS vielmehr regelmäßig eines ausdrücklichen zustimmenden Ausspruches der Behörde bedürfe. Da nun das Schild den Anforderungen, die an die Größenverhältnisse der Firmenschilder im öffentlichen Inter esse zu stellen seien, nicht entspreche, so sei das Verlangen des Bau- polizciamteS schon aus diesem Grunde gerechtfertigt. Letzterenr sei die Entschließung zu überlassen, ob etwa die Bewilligung einer Ausnahme von der Regelbestimmung angebracht sei. Deutsches Reich. Born Reichstage. Sitzung vom 30. März. (Fortsetzung.) Abg. vr. David (Soz.): überall soll gespart werden, nur nicht da, wo es wirklich möglich ist, nämlich beim Heer und der Marine, durch die die ganze Finanzmisere gekommen ist. Tas Wett rüsten soll lustig weiter gehen zur angeblichen Sicherung des Friedens. Dagegen soll wieder der Masscnkonsum mit 400 Millionen belastet werden. Die Luxussteuer lehnen wir aus steuertechnischen Gründen und wegen der einseitigen Belastung einzelner Erwerbszweige ab. Die Konservativen fürchten die Nachlabsteuer, weil sie ihnen die Steuerhinterziehung unmöglich macht. Die Haltung der Rechten zeigt die Überwucherung des patriotischen Gewissens durch die Interessen des großen Portemonnaies. Wir stehen der Sache kühl bis ans Herz hinan gegenüber. Ter Kampf zwischen der Rechten und dem Kanzler ist der Kampf um die Person des Kaisers. Wer hier siegt, wird bezüglich der Nachlaß- und Besitzsteuer siegen. Ein Reichs kanzler, der mit der agrarisch-konservativen Mehrheit regiert, sollte nicht länger als vier Wochen im Amte möglich sein. Ihn leitet nur die Rücksicht auf die reaktionäre Mehrheit im Abgeordnetenhaus«: und im Herrenhause, anstatt daß er lediglich auf die Mehrheit des Reichstages Rücksicht nähme, die denn doch noch nicht so reaktionär ist, als jene. Das Reich sollte nicht von Preußen aus regiert werden. Wenn uns immer wieder die Straßendemonstrationen vorgehalten werden, so muß doch zügestanden werden, daß es stets Demonstra tionen ohne revolutionäres Beiwerk geblieben sind. (Zuruf rechts: Einzug des englischen Königs!) Diesen Vorkommnissen stehen wir völlig fern, wie die Gerichtsverhandlungen ergeben haben. Ein Block gegen die Sozialdemokratie wäre ein Block gegen die Partei, die allein die Interessen der wirtschaftlich Schwachen vertritt. Wahrhafte Kultur wird erst durch die sozialdemokratische Politik geschossen. Die Musterwirtschaft des Staates kennzeichnet sich so recht in den angeblichen Musterbetrieben des staatlichen Bergbaues. Hr. vr. Voltz hält sogar die Bcrgnovelle sür eine staatliche Unterstützung der Sozialdemokratie. Eine schlimmere Politik des Mammonismus und des PortemonnaiS kann man sich gar nicht denken. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) DaS Regierungssystem des Reichskanzlers wird von der Geschichte danach gewertet werden, wie er sich den sozialen Ausgaben seiner Zeit gegenüber stellte. Vielleicht sehen wir den Reichskanzler hier zum letztenmal. (Heiterkeit.) Wer wird sein Nachfolger sein? Vielleicht ist eS dieselbe Nummer, jedensalls nicht besser. Ten Frieden wollen auch wir erhalten, wir tun dies aber ohne Bajonette. Ter Block wird an der Sozialdemokratie zerschellen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Fürst Hatzfeld (Rpt.): Meine politischen Freunde find sich einig, daß im Deutschen Reiche eine einseitige Jnteressen- politil, auch eine agrarische, nicht getrieben werden darf. Der Besitz muß herangezogen werden. Die agrarische Bevölkerung beträgt nur mehr ein Drittel. Tie Mehrzahl meiner Freunde ist mit der Aus dehnung der Erbschaftssteuer auf Deszendenten und kinderlose Ehe gatten einverstanden. Die Regierung muß bei der Finanzreform wieder die Führung übernehmen. Die Verhandlungen der Kom missionen haben in der Richtung oft kein schönes Bild gegeben. (Beifall.) Abg. Liebermann v. Sonnenberg (wirtsch. Vgg ): Wir halten an einer Heranziehung des Besitzes sest. Erhöhung der Matrikularbciträge ist unmöglich, für eine Erbanfallsteuer sind wir trotz einiger Bedenken zur Mitarbeit bereit. (Beifall links.) Wenn die Finanzreform nicht mit dem Block möglich ist, so müssen andere gangbare Wege gesucht werden. Abg. Haußmann (südd. Vpt.): In dem Augenblick, wo die Serben vernünftig geworden sind, haben die Konservativen den Krieg angefangen. (Große Heiterkeit.) Auf den Block folgt jetzt die Blockade (erneute Heiterkeit), bei der die Mehrheit des Reichstages zugrunde geht, auf welche die Politik des Reichskanzlers aufaebaut ist. Die Konservativen wollen mit der Ablehnung der Nachlaßsteuer den Familiensinn retten, indem sie die Blockfamilie zerstören (Große Heiterkeit) l^nd den Familien die Ernährung verteuern. Für uns gibt es ohne Nachlaßsteuer keine indirekte Steuer. Der Blockgcdanke ist durch die Haltung der Rechten verletzt, sie hätte eS der Regierung ermöglichen sollen, mit der Blockmchrheit zu regieren. Wenn dies unmöglich ist, so sind wir unschuldig daran. (Sehr richtig! links, Lachen rechts.) Durch die Ablehnung der Nachlaßsteuer hat die Rechte die ganze Reichssinanzreform gefährdet. (Große Unruhe rechts. Rufe: Im Gegenteil, Sie! Tabaksteuer! Weinsteuer! Jnseraten- stcuer! Gassteuer! Großer Lärm im ganzen Hause.) Eine Re gierungsmehrheit läßt sich finden unter der Parole: Eine große Besihsteuer! (Lebhafter Beifall links, Zischen rechts.)