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te l unser lschast. graphie 8 Uhr geladen nd. «halten Abend» Nitglie. nen. w Um- 1865, r reichen er guten d Frau. z. Da» ringend crzlicher Mbnisse gottlob h Rede, tung zu llen den senen. . Aug., s- Ihr. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. 182. Erscheint jeden Wochentag früh S U. Inserate werden bi« Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen. Tonnabend, den 19. August Pret, vierieljährl. Sv Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 5 Pf. berechnet. 1863. Tagesgeschichte. Berlin, 16. August. Die heute ausgegebene „Provinzial- Correspondenz" sagt: „Graf Blome hat in Gastein mehrfache Unterredungen mit Herrn v. Bismarck gehabt. Soweit Zuver lässige» vorliegt, steht zu erwarten, daß Preußen und Oesterreich zunächst über die bestimmtere Regelung der Mitbesitzverhältnisse und Herstellung besserer Ordnung in den Herzogthümern sich verständigen werden. Damit wäre eine dringende Forderung Preußens erfüllt und der Boden für diejenigen Unterhandlungen geebnet, welche auf eine endgültige Lösung der Frage Bezug haben. — Die „Presse'' bringt die ihr auf „außerordentlichem Wege" zugegangene Nachricht, der Großherzog von Oldenburg habe seine Erbrechte für 2 Millionen Thaler an Preußen cedirt, doch fehle noch die Zession des Kaisers von Rußland. Daß die Nachricht, sagt die „Nordd. Allg. Ztg." eine große Ente ist, liegt klar auf der Hand. — Das schlesische Provinzigl-Schulcollegium hat, wie die „Schl. Ztg." berichtet, eine wichtige Entscheidung ergehen lassen. Auf eine Beschwerde der Angehörigen eines katholischen Schülers in Breslau, welchem von seinem Religionslehrer untersagt worden war, seinen Onkel an einem Sonntage auf einer Vergnügungsfahrt zu beglei ten, weil er dadurch gehindert werde, seiner Pflicht als katholischer Christ, am Sonntage der Messe beizuwohnen, zu genügen, hat das Provinzial-Collegium verfügt, daß der Religionslehrer nicht anders habe entscheiden können. Nur dringende Veranlassungen, wie Krank heiten rc„ könnten den Schüler von dem Sonntagsgottesdienste ent binden; ob solche Ursachen vorhanden, hätten die Organe der An stalt, nicht die Eltern zu entscheiden. Sollten diese die Anordnun gen der Anstalt nicht billigen, so stehe es ihnen frei, Abänderungen bei der zuständigen Behörde zu beantragen oder ihre Söhne zurück zunehmen. Fügten sie sich aber nicht in die bestehenden Anord nungen, so habe die Anstalt ihrerseits die Söhne auszuschließen. Wien, 14. August. Ueber das neue Uebereinkommen zwischen Oesterreich und Preußen bezüglich der Fortführung der gemeinsamen Regierung berichtet die „N. Fr. Pr.": „Bis jetzt wurden behufs Fortführung der gemeinsamen Regierung in den Herzogthümern folgende Punkte festgestellt: 1) Stricte Beobachtung und Aus führung der bestehenden Gesetze. — Die bisherige Praxis in dieser Beziehung konnte geduldet werden, so lange Grund war, den Zu stand in den Herzogthümern als einen rasch vorübergehenden, des Uebergangs, als etwas lediglich Provisorisches und Ausnahmsweises zu betrachten. Da sich aber nun herausstellt, daß die definitive staatsrechtliche Constituirung der Herzogthümer kaum in naher Zu kunft zu erreichen sein wird, obgleich die betreffende Specialver- verhandlung jetzt eingelcitet ist, so erscheint es dringend geboten, die gemeinsame Regierung nicht länger aus den Gesichtspunkten der Opportunität und des persönlichen Ermessens zu führen, sondern nach der allein sichern Richtschnur der Landesgesetze, nicht aber etwa nach österreichischen oder preußischen Gesetzen und Verord nungen, welche in den Herzogthümern allein keine Giltigkeit haben. Zeit- und zweckgemäße Aenderungen der bestehenden Legislatur, von welchen die Verfassungsstatute aus dem Juni 1854 einen wesent lichen und integrirenden Theil bilden, find Vorbehalten, können aber auch wieder nur auf gesetzmäßigem Wege platzgreifen, d. h. unter Anhörung und Mitwirkung der zu berufenden Volksvertretung. 2^ Die beiden Vertreter der Condomini haben ihre Thätigkeit le diglich darauf zu richten und dahin zu beschränken, die sorgsamste Beachtung der bestehenden Gesetzgebung zu überwachen, sowie dafür zu sorgen, daß die Verwaltung, nach den bestehenden Vorschriften geführt, eine genau geregelte sei. Ein Hinübergreifen dieser Thätig- »st in die politische Sphäre soll streng vermieden werden. Die» gilt ebensowohl von allen Beamten in den Herzogthümern. ES ist ihnen Anweisung in diesem Sinne zu ertheilen und ihnen nament lich einzuschärfen, daß die einzig rechtmäßige Regierungsautorität in den Herzogthümern zur Zeit die der Condomini ist. 3) Die beiden Civilcommissäre gemeinsam, keineswegs aber auch Jeder von ihnen einzeln, repräsentiren einzig und allein die oberste Regierungs gewalt. Ihre Erlässe, um für die untergeordneten Behörden giltig zu sein, haben daher die Unterschriften beider Vertreter der obersten Civilgewalt zu tragen. Das Militärcommando hat sich lediglich auf die Führung der militärischen Geschäfte zu beschränken, unter steht zwar der Civilbehörde im Allgemeinen nicht, hat aber deren Requisition, indessen auch nur, wenn sie gemeinsam ausgefertigt, sind, in speeiellen Fällen zu berücksichtigen." — Die Folgerungen, welche sich aus diesen für die Fortführung des Condominats maß gebenden Gesichtspunkten ergeben, lassen sich leicht ziehen, die Her zogthümer regieren darnach sich selbst, wie die freien Städte, sie werden gewissermaßen unmittelbares deutsches Bundes- oder Reichs land, oder machen wenigstens den Anfang dazu. Salzburg. Nach der „Oest. Ztg." ist die Ankunft Sr. Ma jestät des Kaisers für Sonnabend früh 5 Uhr hier angemeldet. Militärrevue angesagt. Besuch bei Sr. Maj. König Ludwig von Baiern. Sonntags äejeunor äinstoirv in Anwesenheit Sr. Maj. des Königs von Preußen. — Se. kaiserl. Hoheit Erzherzog Ludwig Victor wird das Festschießen eröffnen. — Die „Sonst. Oest. Ztg." glaubt, daß Graf v. Mensdorff während der Zusammenkunft bei der Monarchen sich an der Seite Sr. Majestät des Kaisers be finden wird. Prag, 12. Augnft. Ein hiesiges Blatt berichtet, daß sich aus einer einzigen czechischen Familie drei Söhne bereit erklärt hätten, als Freiwillige in die Armee zu treten, wenn es gegen Preußen ginge I Pesth, 14. August. Bezüglich der Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers erließ der Bürger-Comitö folgendes Cir cular: Die geehrten Bewohner der Stadt Pesth werden hiermit er sucht, am 17. August 1865, als am Vorabende des glorreichen Ge burtstags Sr. kaiserlichen und apost. königl. Majestät, ihre Fenster Abends 8 Uhr beleuchten und am selben Tage Nachmittags, wenn am Rathhause die Nationalsahne aufgezogen wird, die Häuser mit Fahnen, Teppichen und Blumen schmücken, und sowohl am 18. Au gust, als auch am 20., d. i. am St. Stephanstage, den ganzen Tag hindurch geschmückt lassen zu wollen. Jena, 15. August. Die Zahl der Festtheilnehmer ist bereits auf mehr als 1200 angewachsen. Heute früh fand der große Fest- zug statt, der in unabsehbarer Reihe vom Bibliothekplatz aus durch das Johannisthal auf den Eichplatz sich bewegte, nachdem die Ueber- gäbe der alten Wartburgfahne von 1817 erfolgt war. An der Spitze des Zuges befand sich der berittene Fahnenträger, dem ein Musikchor folgte. Weißgekleidete Jungfrauen mit schwarz-roth-gol- denen Schärpen gingen vor der Wartburgfahne einher, die den Gründern der Burschenschaft vorangetragen wurde. Die übrigen Fremden schlossen sich den ebenfalls von einem Musikchor geleiteten hiesigen burschenschaftlichen Verbindungen an. Auf dem Eichplatz an der Burscheneiche angelangt, hielt der alte Pastor Horn aus Mecklenburg eine kurze Ansprache, die der Gründung der ersten deutschen Burschenschaft gedachte. Darauf bewegte sich der solenn» Festzug durch die mit Guirlanden und Blumen geschmückten Stra ßen nach dem Markte, wo ein Orchester und dicht davor eine Tri büne errichtet war. Das Orchester spielte zunächst die Festouver türe, worauf die ganze Versammlung das neue Bundesfestlied von Friedrich Hoffmann sang. Hierauf bestieg Venedey die Tribün» und hielt die Festrede. Er gab in kräftigen, scharf markirten Zü- gen eine historische Entwickelung des EmheitSgedanlenS der deut-