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königlich Lächstsch-V Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 176 » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dre-den. < Montag, 2. August 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1296, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeilekl.Schrift derSmalgespalt.Ankündiguna»seite 25 Pf-,die Zelle größere, Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Lextseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Prei-ermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 2. August. Se. Majestät der König sind gestern vormittag 8 Uhr 53 Min. nach Guttentag in Schlesien gereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundes rate, Zoll- und Steuerdireltor Paul Adolf Härtig den Titel und Rang eines Geheimen Rates zu verleihen. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist an Stelle des in den Ruhestand getretenen Geh. Rates Königsheim der vortragende Rat im Ministerium des Innern Geh. Regierungsrat Lossow zum Vorsitzenden der Kommission für das Veterinär- wesen ernannt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Amtshauptmann vr. Krug v. Nidda in Dresden- Altstadt zum vortragenden Rate im Ministerium des Innern mit dem Titel und Range als Geheimer Re gierungsrat zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern OberregierungSrat vr. Streit zum Amtshauptmann in Dresden-Altstadt zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Regierungsrat vr. Einert bei der Kreishauptmann- schäft Leipzig zum Amtshauptmann in Borna zu er nennen. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Regierungs rat v. Koppenfels bei der Amtshauptmannschaft Meißen als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern versetzt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Regierungsassessoren v. Roemer bei der Amtshaupt mannschaft Zwickau und vr. Walther bei der Amts hauptmannschaft Kamenz zu Regierungsamtmännern zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den zur Amtshauptmannschaft Großenhain versetzten Gen darmeriesekretär bei der Gendarmerie-Oberinspektion Regierungsassessor Eckhardt zum Regierungsamtmann zu ernennen. Se. Majestät der König haben dem Direktor der Leipziger Stadttheater Robert Nikolai Volkner in Leipzig das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Schulgeldkassierer Klingsch in Chemnitz bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Albrechtskreuz zu ver leihen. Verordnung zum Vollzüge der vom Sundesrate er lassenen adgeänderten Äusführungsbestimmunge» zu Tarifnummer 1 bis 3^, sowie )« Tarifnummer 11 und §8 66L dis 88 66 ü des Reichsstempelgesetzes; vom 28. Juli 1909. 1. Zur Erhebung der Reichsstempelabgabe von Anteil scheinen (Tarifnummer 1d), sowie von Gewinnanteilschein- und Zinsbogen (Tarifnummer 3^ des Reichsstempel gesetzes) sind zuständig die Hauptzollämter: jäh Dresden II — zugleich für die Hauptzollamtsbezirke Dresden 1, Meißen, Pirna und Schandau —, Leipzig II — zugleich für die Hauptzollamtsbezirke Grimma und Leipzig I —, Chemnitz — zugleich für die Hauptzollamtsbezirke Annaberg und Freiberg —, Zwickau, Plauen — zugleich für den Hauptzollamtsbezirk Eibenstock —, Bautzen und Zittau. Dieselben Hauptzollämter sind die für die Erhebung der Abgabe in Tarifnummer 11 (Grundstücksübertragungen) und der in Z 66u des Reichsstempel-Gesetzes bezeichneten Abgabe von Familiensideikommissen, Lehn- und Stamm gütern zuständigen Steuerstellen. 2. über Anträge auf Erstattung der in Tarifnummer 11 und in § 66 u des Reichsstempelgesetzes bezeichneten Abgabe entscheidet die Zoll- und Steuerdirektion als Steuerdirektivbehörde, auch wenn die Abgabe vom Grundbuchamte erhoben ist. 3. A Für die in dem 8 127« der Ausführungsbestim mungen erwähnten Nachweisungen sind Formulare (Muster 1 und 2) bei den zuständigen Steuerstellen oder der Zoll- und Steuerwirtschaftsverwaltung unentgeltlich zu entnehmen. Dresden, am 28. Juli 1909. , 5310 Die Ministerien der Finanzen und der Justiz. — H Verordnung, die Zulassung von Empfangsbescheinigungen im Giro verkehr -es Giro-Verbandes Sächsischer Gemeinden und im Post-Veberweisungs- und Scheckverkehr als Rechnungsbelege betreffend. Das Ministerium des Innern gibt unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Beteiligung der Behörden und Verwaltungsstellen des Ministeriums des Innern am Giroverkehr des Giro-Verbandes Sächsischer Gemeinden betreffend, vom 19. Februar 1909 — Dresdner Journal dk. 58 und Leipziger Zeitung Nr. 58— bekannt, daß in den Fällen, in denen es weder einer besonderen Be scheinigung, noch einer gerichtlichen Quittung bedarf, die von den Gemeindeverbandsgirokassen und die von den Giroverbands-Geschästsstellen der Sächsischen Bank über bei ihnen bewirkte Einzahlungen ordnungsmäßig aus- gefertigten und vollzogenen Empfangsscheine (vgl.Absatz 3 der obenangezogenen Verordnung) oder Quittungen an Stelle der Quittungen der eigentlichen Empfangsberechtigten als gültige Rechnungsbelege zugelassen werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Quittungen der Geschäftsstellen der Sächsischen Bank von zwei ver tretungsberechtigten Beamten zu vollziehen sind. Für Quittungen von Gemeindekassen haben die für solche ge troffenen Bestimmungen zu gelten. Unter den im Eingänge dieser Verordnung be zeichneten Voraussetzungen werden auch im Post-Über weisungs- und Scheckverkehr — vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. November 1908 (RG. Bl. S. 587) — die über Einzahlungen mittelst Zahlkarle von den Post ämtern vorschriftsmäßig ausgefertigten Empfangsscheine an Stelle der Quittung der eigentlichen Empfangs berechtigten als gültige Rechnungsbelege zugelassen. Dresden, am 30. Juli 1909. > 583 lä Ministerium des Innern. 5311 Die diesjährigen WahlfahigkeitSprüfungen sowie die Aachlehrerprüfungen in Aranzösisch, Englisch, Musik und Turnen sollen zwischen Michaelis und Weih nachten stattfinden. Diejenigen Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen, welche sich der WahlfühigkeitSprüfung unterwerfen wollen, haben spätestens am 24. August ihre Zulassungsgesuche bei dem Bezirksschulinspektor ihres Wohnortes unter Beifügung der in 8 16 der Prüfungs ordnung vom 1. November 1877 (Seite 313 des Gesetz- und Verordnungsblattes) vorgeschriebenen Zeugnisse ein- zureichen^ worauf sodann von den Bezirksschulinspektoren die Gesuche mit tunlichster Beschleunigung und spätestens bis 9. September unter Beobachtung von 8 16 der Prüfungsordnung an den Prüfungskommissar abzu geben sind. Diejenigen, welche sich einer Aachlehrerprüfung unterwerfen wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung nebst den nach 8 28 der vorgenannten Prüfungsordnung und, was die Prüfungen in den modernen Sprachen anlangt, nach 8 6 der Prüfungsordnung vom 2. No vember 1908 (Seite 347 des Gesetz- und Verordnungs blattes) beizufügenden Zeugnissen ebenfalls bi- spätestens den 24. August bei dem Bezirksschulinspektor ihres Wohnortes anzu bringen. 1300 Sem. Dresden, den 25. Juni 1909. 4531 Ministerium des AultuS und öffentlichen Unterrichts. Ernennungen, Lerfetzungen re. im öffentliche« Dienst«. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Jauer». Ber- setzt: Regierungsrat vr. Dietrich von der Kreishauptmannschaft Zwickau zur AreiShauptmannschaft Leipzig. — Angestellt: Assessor Edler v. Littrow bei der Amtshauptmannschaft Großen hain als Gendarmerie-Sekretär bei der Gendarmerie-Ob«r-Jn- spektion mit dem Diensttitel „Regierungs-Assessor". (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Lom Königliche« Hofe. Dresden, 2. August. Ihre König!. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg haben sich heute vormittag 8 Uhr 50 Min. über Kipsdorf wieder nach dem Sommerhoflager in Rehefeld begeben. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. — Se. Exz. der Hr. Staats- und Finanzminister vr. v. Rüger hat einen mehrwöchigen Urlaub angetreten und ist nach Oberbayern abgereist. DeutfcheS Reich. Hauptergebnisse der gewerblichen Betriebszählung vom 12. Juni 1907. Bon den Bänden 213 und 215 der Statistik des Deutschen Reiches ist das erste Heft im Verlag von Puttkammer u. Mühlbrecht erschienen. Damit beginnt die Veröffentlichung des Quellenwerks der gewerblichen Betriebszählung vom 12. Juni 1907. Heft 1 vom Band 213 enthält die gesetzlichen Be stimmungen über die Zählung, die Zählpapiere und Tabellenentwürfe, nach denen die Tabellen der Gewerbe statistik aufgestellt wurden. Beigefügt sind Erläuterungen sowie die zugrunde liegende Ordnung der Gewerbearten. Sodann enthält das Heft eine systematische und alphabetische Gewerbeliste, in der für jede Gewerbeart eine im Laufe der Bearbeitung erweiterte Anzahl von Gewerbebenennungen als Beispiele der Zugehörigkeit zur Gewerbeart zufammengestellt ist. Das Heft enthält ferner die ersten drei grund legenden Tabellen der Gewerblichen Betriebsstatistik für das Deutsche Reich. Tabelle 1 und die dazugehörige Ergänzungstabelle behandeln die Zahl der Gewerbe betriebe und der darin beschäftigten Personen nach Gewerbeabteilungen, -gruppen, -klaffen und -arten. In Tabelle 1 werden die Teilbetriebe besonders ausgeschieden, während für die Ergänzungstabelle die Gesamtbetriebe a8 Einheiten aufgefaßt sind. Tabelle 2 gibt die Hauptbetnebe und ihr Personal nach Größenklassen gesondert, ebenfalls für die Gewerbe abteilungen, -gruppen, -Nassen und -arten. In Heft 1 von Band 215 ist die grundlegende Tabelle 1 für die Gewerbestatistik in den Bundesstaaten und größeren Landesteilen enthalten. Sie enthält die Zahlen der Haupt- und Nebenbetriebe, erstere nach Größenklassen gesondert, sowie die Zahlen der in den Betrieben beschäftigten Personen nach Gewerbeabteilungen, -gruppen, -Vassen und -arten. Im ersten Telle ist für jede Gewerbeabtellung und jede Gewerbegruppe die Verteilung auf die Staaten und Landesteile dargestellt, während der zweite Teil für jeden Landesteil die Gliederung der in »hm enthaltenen Gewerbebetriebe nach Gewerdeabtellungen, -gruppen, -klassen und -arten enthält. Beigegeben sind Erläuterungen und die Ordnung der Gewerdearten. Heft 2 jedes Bandes folgt demnächst unberechnet nach. Der Ladenpreis beträgt für jeden Band 6 M. O