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MsdmfferTageblatl Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 'Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Leipzig 28614 dem Iahre 1841 Erscheint seit Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannfchaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. FnserftonöprelÄ so Pfg. für die s gespaltene Korpuözcile oder deren Raum, Lolalprels 70 pfg., Reklamen r Mk. Lei Wiederholung und ZahreSaufirag enisprechcnder Preisnachlaß. Lelannimachungen Im amtlichen Teil <nur von Behörden) die r gespaltene KorPuözeUe r.ro Ml. Rachweisungö-Scbühr ro Pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 Uhr. Für die Richtigleit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Feder Rabati- anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Festtage nachmittags s Uhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Selbstabholung monatlich 4 Ml., durch unsere Austräger zugetragen in der Stadi monatlich 4.40 MH, auf dem Lande 4.4V Ml., durch die Post bezogen vierleljöhriich 17 Ml. ohne Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Fm Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen Hai der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeiiung oder Kürzung des Bezugspreises. 79. Jahrgang. Dienstag den 19. Oktober 1920. Nr. 242. Amtlicher Teil. Freitag und Sonnabend den 22. und 23. Oktober 1920 bleiben die Geschäftsräume der Amtshauptmannschaft wegen Reinigung geschlossen. An beiden Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. Meißen, am 15. Oktober 1920. Nr. 626 e I. ,7» Die Amtshauptmannschaft. Maul- und Klauenseuche. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Alfre- Dachsel in Limbach Nr. 10 ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Als Sperrbezirk wird Gemeinde und Guts bezirk Limbach bestimmt. Das Beobachtungsgebiet bilden die Gemeinden Birkenhain, Lotzen und Schmiedewalde. Meißen, am 16. Oktober 1920. 1484 o. V. r?« Die Amtshauptmannfchaft. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume der unterzeichneten Behörde Freitag und Sonnabend den 22. und 23. Oktober 1920 geschlossen. An diesen Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. Wilsdruff, am 18. Oktober 1920. 2»z V Ksx. 171a/20 Amtsgericht Wilsdruff. Kleine Zeitung für eilige Leser, ' Die ursprünglich vorgesehene Doppelbesteuerung für das Jahr 1920 wird ausgehoben werden. * Im Reiche ist die Zahl der Erwerbslosen vorübergehend gesunken.. * Die ersten amerikanischen Milchkühe sind nach Deutschland unterwegs und für Sachsen bestimmt. Die Transportkosten wurden von den Amerikanern aufgebracht. * Auf dem Parteitag der Unabhängigen kam es bei der Rede des russischen Gewerkschaftlers Losowsky zu Sturmszenen; Lie Sitzung muhte unterbrochen werden. * Marschall Pilsudski hat sein Rücktrittsgesuch als Präsident ver Republik Polen eingereicht. Auf dringendes Ersuchen der Regierung hat Pilsudski sein Gesuch nachträglich einstweilen zurückgezogen. * Die englische Regierung besteht mit Entschiedenheit auf dem Zusammentritt der Wiedergutmachungskonferenz. * Aus Befehl der Entente haben die serbischen Truppen Kärnten wieder räumen müssen. Handelsfreiheit««»Freihandel Unter den drängendsten Empfehlungen, die die jüngst geschloffene Brüsseler Konferenz den Staatenlenkern mit aus den Weg gab, befand sich der Rat, nach Möglichkeit alle Beschränkungen des Handels fallen zu lassen und zu stetem Handel, möglichst sogar zum Freihandel zurückzukehren. Einige Ereignisse, die gleichzeitig in weit von einander ent fernten Ländern stattfanden, liefern zu diesem Lied eine Begleitmusik, die recht mißtönig klingt, andererseits aber den Unterschied zwischen Tatsachen und Wünschen mit aller Deutlichkeit erkennen läßt. Da der Freihandel einen alten englischen, wenn auch von England in den letzten Jahren . mehr als dreimal verleugneten Glaubenssatz bildet, so sei mit einer englischen Kronkolonie, mit Indien, begonnen. Wie bekannt, ist Indien einer der Staaten, die unter den Weizen lieferanten Europas mit an erster Stelle steht. Einige Jahre hindurch war es jetzt zwangsweise ausgeschieden, weil schlechte Witterung zu Mißernten geführt hatte. Jetzt hat Indien, wenn auch in der Hauptsache infolge Vergröße rung der Anbaufläche, eine Ernte eingebracht, die einen !ganz leidlichen Ausfuhrüberschuß läßt, einen Über schuß, der der indischen Zahlungsbilanz besonders ange sichts der letzten Vorgänge auf dem Silbermarkt recht erwünscht kommen mutz. Wie verhält sich aber die indische Regierung? Sie hat — diese Nachricht lag schon vor acht Tagen vor — zunächst 400 000 Tonnen Weizen für die Ausfuhr frcigegeben. Ader nicht diese Freigabe an sich ist das Bezeichnende, sondern die Bedingungen, an die sie ge knüpft wird. Der Weizen darf nur über den einen Hafen von Karachi (im Jndusdelta) ausgeführt werden. Er darf nicht über einen bestimmten Preis bezahlt werden, der sicht lich darauf zugeschnitten ist, eine Verteuerung der Lebens haltung im Lande selbst hintanzuhalten. Die Regierung be hält sich überdies vor, die Einzelbedingungen für die Aus fuhr festzujetzen, die selbst völlig für ihre Rechnung erfolgt und deren Gewinne ihr zuflietzen sollen. Bezeichnenderweise gelten, was noch hinzugefügt sei, all diese Einschränkungen nicht für die Länder, die um den indischen Ozean liegen. Bon der einen Seite des Stillen Ozeans zur anderen: in den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat die Zwangs wirtschaft für Getreide mit dem ersten Juli 1920 aufgehört. Während der vorangegangenen Zeit hatte der Staat den Landwirten einen bestimmten Weizenpreis für den Bushel verbürgt, einen Preis, der im übrigen nahezu dauernd stark überschritten worden war. Auch während der ersten Monate »es freien Handels hielt sich die Chicagoer Notiz oberhalb der festgesetzten Grenze. Dann wirkten verschiedene Grünoe, wohl nicht zum wenigsten die gesunkene Kaufkraft der euro päischen Staaten dahin zusammen, den Preis vorübergehend sinken zu lassen. Innerhalb gewisser Grenzen mag auch die gute kanadische Ernte daran schuld gewesen sein, deren Er träge infolge des Minderwertes des kanadischen Dollar auf die Märkte der Union abströmten. Deren Landwirte aber sahen nur den letzten Grund oder wollten nur ihn sehen: sie verlangten die Unterbindung kanadischen Weizens und sanden tatsächlich eine Legislatur, es war die von Kansas, Lie sich zu einem entsprechenden Antrag an Präsident Wilson bereit fand. Das, Ergebnis dieses Antrags ist noch nicht bekannt, wahrscheinlich ist seine Annahme gerade nicht. Er kennzeichnet aber recht gut die Stellung der breiten Massen und auch der Politiker zum Freihandel. Noch deutlicher vielleicht tut dies jedoch ein jüngst von Herrn Wilson, wie er erklärte, „in aller Hast unterschriebenes" Gesetz, die Jones-Shipping-Bill. Das Gesetz geht in seinen Grunüzügen darauf hinaus, der amerikanischen Schiffahrt in weitem Umfange staatliche Hilfsgelder zuzuwenden, vor allem aber sie im Verkehr von und mit der Union nach jeder Richtung hin zu bevorzugen. So sollen für die amerikanische Ausfuhr besonders niedrige Sätze berechnet werden dürfen, so sollen ferner die amerikanischen Küstenschiffahrtsgesetze auch auf den Verkehr mit den Philippinen ausgedehnt werden (so daß z. B. kein englisches oder japanisches Schiff Passagiere oder Waren von Manila nach San Franzisko befördern dürfte), Auslandsschiffe, die irgendwelche Raten- abkommen eingegangen sind, dürfen nicht in ameri kanische Häfen einfahren und ähnliches mehr. Eine moderne »Navigationsakte" also, nur daß diese 1651 und nicht 1920 erlassen wurde. Daß sich unter den entrüstet Einspruch Erhebenden England in der vordersten Reihe befindet, ist selbstverständlich. Es ist aber berechtigt, wenn auch pikant, daß die Amerikaner den Einspruch mit der Begründung zu entkräften suchen, England habe erst dann angefangen, Wert auf die freie Schiffahrt zu legen, als es seine eigene Flotte im Kampf vor allem mit der holländischen durch die Navi- gationsakte großgepäppelt hatte. Das ist richtig und es zeigt vor allem, wie sehr auch die Frage des Freihandels ihre zwei Seiten hat. Ob er für die am meisten mitgenommenen Länder Mitteleuropas gerade das große Arkanum darstellen würde, muß denn auch bezweifelt werde». Eine Revision des Versailler .Friedens" und seiner Geschwister wäre wirk samer. Aber über das Thema durfte in Brüssel ja auf Ver langen der Franzosen nicht gesprochen werden. Ltm -Le Wiedergutmachung. Festsetzung einer einmaligen Entschädigung. Ein holländischer Pressevertreter hatte eine Unterredung mit dem aus England zurückgekehrten belgischen Minister präsidenten Delacroix, der sich sehr befriedigt über die Ergeb- Nisse seiner Londoner Reise äußerte. Der Grundsatz, auf den sich Frankreich und England geeinigt hätten und dem wahrscheinlich auch Italien zu stimmen würde, wäre, dass in Brüssel der Betrag der Ent schädigung auf einmal festgesetzt werden solle. Nachdem man sich in Brüssel über die Summe geeinigt hätte, solle sie dann in Genf endgültig festgesetzt werden. Man werde also in kurzer Zeit wissen, wieviel Geld die Alliierten er halten, in welcher Form und in welcher Zeit die Zahlungen erfolgen und welche Sicherheiten durch den gemeinsamen Schuldner gegeben werden würden. Bei einer anderen Gelegenheit erklärte Delacroix: Lloyd Georges Thefe sei, .man müsse vorerst Deutschland gestatten, sich wieder zu erholen. Handel zu treiben und zu exportieren. Wenn seine Industrien und sein Handel wiederhergestelU seien, alsdann könne es kaufen und bezahlen, was es jchuldig sei, ohne eine Katastrophe hervorzurufen. Die Ziffern der deutschen Statistik könnten diskutiert werden. Die Finanzleute der City hätten ihm gegenüber die Ansicht ausgesprochen, wenn die Deutschen für Monat Juni einen Überschuß an Export anzeigten, so sei das vielleicht deshalb geschehen, um die Mark zum Steigen zu bringen. Das hätten die Deutschen im Augenblick der Regelung der ober- schlesischen Frage nötig. Deutschlands Kohlennoi. Ein dringender Hilferuf an die Regierung. An das Reichswirtschaftsministerium und das Ministerium des Innern ist von den Herren Kirdorf, Stinnes und Vügler folgendes Telegramm gesandt worden: „Die Kohlenfrage zwingt uns, nachdem bereits vier Hochöfen außer Betrieb gesetzt sind, jetzt zwei weitere Hoch öfen slillzulegen. Hierdurch find weitere Arbeitseinstellungen unvermeidlich. Dabei ist bekannt, daß in Frankreich großer Überfluß an Koks und Kohlen herrscht, so daß teilweise die Bahnhöfe wegen Überfüllung verstopft sind. Die Gasanstalt Paris hat 900 000 Tonnen Vorrat, d. h. mehr wie je zuvor. Bitten dringend Schritte zu tun, daß angesichts des Über flusses in Frankreich so viel Kohlen und Koks in Deutsch land zurückvehalten werden können, daß unsere Wirtschaft nicht vollkommen zusammenbricht." Dieses Telegramm beleuchtet an Hand des nackten Tat« fachenmaterials die Gefahren, die dem deutschen Wirtschafts leben durch die französische Kohlenpolttik drohen. Ein Hoch ofen nach dem andern muß in Deutschland ausgeblasen werden, während Frankreich ungeheure Kohlenschätze hamstert. Jeder Hochofen aber, der bei uns stillgelegt wird, bedeutet Arbeitseinstellung und Arbeiterentlassungen. SVO O0O Milchkühe für die Entenie! Eine glatte Unmöglichkeit. Zu der Meldung, die zuerst auf dem sozialdemokratischen Parteitag in Kassel besprochen wurde, daß die Entente , 800 000 Milchkühe von uns fordert, wird von zuständiger i Stelle erklärt: ft.' „Bekanntlich müssen nach den Bestimmungen des Friedensoertrages (Anlage IV § 2 zu Artikel 244) u. a. die Tiere, die Deutschland infolge von Kriegshandlungen ge- braucht oder vernichtet hat, aus Verlangen der Ententemächte durch Tiere gleicher Art ersetzt werden. Im Mai 1920 wurden in Gemäßheit des Friedensvertrages di« Listen mit der Aufstellung der geforderten Tiere überreicht. Die Zahl der in diesen Listen angegebenen Milchkühe erreicht in der Tat ungefähr dir Höhe von 800000 Stück. Die von deutscher Seite erhobenen Vorstellungen hat die Entente unberück sichtigt gelassen. Nunmehr ist die Wiedergutmachungs- kommission von neuem an die Reichsregierung herangetreten. Wir wir hören, wird zurzeit im Wtederaufbauministerium eine Denkschrift ausgearbeitet, in der die Unmöglichkeit nachgewiesen wird, weitgehende Forderungen auf Lieferung von Vieh zu erfüllen." PoUMcbe RunclstdLo. Deutsches Reich. * Die zweimalige Besteuerung des Einkommens im Jahre 1920, die das Retchseinkommensteuergesetz vorsieht, wird durch ein besonderes Gesetz, das dem Reichstage dem nächst zugeht, vermieden werden. Die Erwägungen über die zu treffenden Änderungen werden in den nächsten Tagen ab geschlossen werden. Für die Veranlagung wird in Zukunft auch nicht mehr der dreijährige Durchschnitt, sondern nur das Ergebnis des laufenden Jahres zugrunde gelegt werden. * Beihilfe für die Veteranen. Den Veteranen von 1864 bis 1871 wird auf Anordnung des Reichsfinanz ministeriums aus dem Veteranenfonds in diesem Jahre eine einmalige Teuerungszulage von 80 Mark gewährt werden. Zur Waffenablieferung. Prämien für ablieferungs- pflichtige Waffen werden nur noch bis zum 20. Oktober ein schließlich gewährt. Die Prämien sind bekanntlich jetzt auf die Hälfte der ursprünglichen Sätze herabgesetzt, sind aber immer noch beträchtlich. Sie betragen z. B. für ein Gewehr 50 Mk., für ein Maschinengewehr 500 Mk. Vom 21. Oktober ad wird jede Prämienzahlung entfallen, doch bleiben die Ablieferungsstellen zur Annahme von Waffen bis zum 1. November geöffnet. Bis zu diesem Termin' läuft die unter Zusicherung von Straffreiheit festgesetzte freiwillige Ablieferungsfrist. Verstöße gegen das Entwaffnungsgefetz werden streng verfolgt und unnachsichtlich bestraft werden. * Weitere Reichstagsvorlagen. Pem Reichstage wird in nächster Zeit eine Reihe größerer Vorlagen zugehen, so das Wohnungssteuergesetz, Entwürfe einer Schlichtungs- ordnung, eines Ardeitsnachweisgesetzes, eine Vorlage über anderweitige Gestaltung der Arbeitslosenunterstützung, eine Vorlage über die Bewirtschaftung der Kohlen. In Vor bereitung sind ferner eine Reihe von Novellen zur Straf prozeßordnung und zum Strafgesetzbuch, ein Jugendwohl» sahrtsgesetz, eine Reihe von Schulgesetzen und ein Entwurf, der die landwirtschaftlichen Arbeiter auf dem Gebiete des Reichsverstcherungswesens mit den gewerblichen Arbeitern gletchstellt. 4- Keine deutsch-französischen Sonderverhandlungeu. Botschafter Laurent, der dieser Tage auf seinen Berliner Posten zurückkehrt, wird der Berliner Regierung im Namen der französischen Regierung mitteilen, daß die Sonder unterhaltung zwischen deutschen und französischen Sach verständigen, die Deutschland angeregt hatte, angesichts der bevorstehenden Sachoerständigenkonferenz in Brüssel nur Verwirrung schaffen würde und deshalb untunlich erscheine. Deutsch-Österreich. X Abmarschbefehl an die Jugoslave». Innerhalb der internationalen Abstimmungskommission in Klagenfurt wurde