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M! UUN!U u n ! BeWrM)eig^ kurzem zeigen und Tageblatt »r» 1/^ ü Erscheint jeden Wochentag Abends '/,7 Uhr für den ü Ug i 11ß > andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Pf., g «/I- zweimonatlich 1 M. 50 Pf. und einmonatlich 75 Pf. Rumen- sfeder. sä 78, 79, »«tagsr Frau, g früh c lieber voran- t nach, urch an 885, he und cäbnifse >en wir »k. lg- Herr« ;eck. meu. iachmit- tengasse nft und theurr , Frau er, im n dieser ir hier- , mein- ,gel' e ttau- rmittag Tochter konnten er. »rlctzte sVer- ug der omme- den Termin für die mineralischen Schmieröle bis zum 1. Juli hinauszuschieben; Abg. Freiherr v. Franckenstein, den Zoll für Zichorie erst am 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Abg. Brömel befürwortete, den Termin für Raps und Rübsaat bis 1. Oktober hinauszuschieben und für die übrigen Positionen des Z 2 nicht am 1. Juli, sondern 8 Wochen nach Veröffentlichung des Gesetzes anzunehmen. Der Staatssekretär v. Burchard bezeichnete es als ungerechtfertigt, den Ein- ührungstermin für Zolländerungen zu weit hinauszuschieben, und bekämpfte den Antrag, von der Fixirung eines bestimmten Tages abzusrhen und eine Frist von 8 Wochen nach Ver öffentlichung des Gesetzes zu statuiren. Abg. Richter trat dagegen für die Anträge des Abg. Brömel ein und erklärte, auf eine achtwöchentliche Frist käme es ihm nur sachlich an, die Fassung sei gleichgiltig, man könne bei der dritten Lesung immer noch einen bestimmten Tag einsetzen. Der Antrag des Abg. Böttcher wurde angenommen, ebenso der Antrag deS Abg. Freiherrn v. Franckenstein, welcher den Einführungstermin des Zolles auf Zichorie hinausschiebt. Im Uebrigm wurde der Kommissionsantrag genehmigt und nach Ablehnung aller weiteren Anträge das Zollgesetz angenommen. Alsdann fand der Rest deS Gesetzentwurfs über die Ausdehnung der Unfalls- und Kranken versicherung mit einer einzigen unerheblichen Modifikation An nahme, worauf man zur zweiten Berathung des Gesetzentwurfs über die Steuervergünstigung für Zucker überging. Zu dem einzigen Artikel des Gesetzes beantragte Graf v. Hacke einen Zusatz, wonach vor Allem eine Verlängerung der Frist für Entrichtung der im Betriebsjahr 1884/85 kreditirten Rüben steuer um 3 Monate verlangt wird. Der Staatssekretär v. Burchard gab die Annahme der Hacke'schen Fassung anheim, da mit ihr Ausfälle für die Reichskafle nicht ver bunden seien. Abg. Richter war im Interesse der Zucker industrie gegen dm Antrag, Abg. Heine gegen die beabsich tigte Bevorzugung der Zuckerindustrie vor anderen, gleichfalls in Nothlage befindlichen Erwerbszweigen. Nachdem noch Abg. Windthorst sich für die Vorlage ausgesprochen, wurde die weitere Berathung vertagt. — Das preußische Abge ordnetenhaus nahm am Sonnabend den Rest des H uene- schen Antrages fast durchgängig nach dem Kommissionsvor schlage an und wird sich daran bei der heute stattgefundenen dritten Lesung des Antrages nichts geändert haben. — Am Sonnabend wurde die Sekundärbahnvorlage von dem preußi schen Herrenhause in der Fassung des Abgeordneten hauses angenommen. Der Minister Maybach stellte dabei die Anlage einer Zweigbahn von Altdamm über Wollin nach Neustrelitz und im weiteren Verlaufe sonstige Erweiterungs bauten des Bahnnetzes in Aussicht und gab eine Uebersicht der bisherigen Aufwendungen für Meliorationsbahnen, sowie der neuen Bahnanlagen und erklärte, die Slaatsregierung er wäge gegenwärtig, wie sie den Wünschen des Ostens in Bezug auf besseren Absatz seiner Produkte Rechnung tragen könne, ohne die Staats-Finanzen und die Produktion von West- und Mitteldeutschland dabei zu benachtheiligen. Uebcrmorgen findet in Berlin die Vermählung der ver- wittweten Prinzessin Heinrich der Niederlande mit dem Prinzm Albert von Sachsen-Altenburg statt. Die Vermählung wird am 6. d. M. Nachmittags 2 Nhr im Palais am Wilhelms platze im allercngsten Familienkreise gefeiert und die Trauung voraussichtlich durch den Hof- und Domprcdiger vr. Kögel vollzogen werden. Hieran schließt sich dann ein größeres Diner, worauf, nach Aufhebung der Tafel, die Neuvermählten sofort Berlin verlassen und sich nach der Villa Alb rechts- berg bei Dresden begeben, um dort vorläufig Aufenthalt zu nehmen. Dem Vernehmen nach kommen zur >rmählungs- feier nur die Anhaltischen, die Mtenburgischm und Oldenburgi schen hohen Herrschaften nach Berlin. Wie die „Deutsche Zeitung" hervorhebt, sind bisher die Bemühungen in einzelnen deutschen Wahlbezirken Oesterreichs, Stimmenzersplitterungen herbeizuführen, fast überall erfolglos geblieben. Wo sich noch vereinzelt deutsch-liberale Kandidaten einander gegenüber ständen, sei gegründete Hoffnung vorhanden, daß in allen Fällen noch rechtzeitig eine Einigung über den aufzustellenden Kandidaten erfolgen werde. Die klerikale Partei in Oesterreich scheint mit besonderer Energie in den Wahl kampf eintreten zu wollen. Nach einer Meldung klerikaler Blätter werden der Kardinalerzbischof von Wien und die Bischöfe von St. Pölten und von Linz, anläßlich der bevor stehenden Neichsrathswahlen einen gemeinsamen Hirtenbrief erlassen, der baldigst von den Kanzeln zur Verlesung gelangen wird. — Der Kaiser von Oesterreich hat Sonnabend Mittag in Pest die ungarische Landesausstellung feierlich er öffnet. Der Protektor, Kronprinz Rudolf, richtete eine An- meu. az und Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenom- I O O L men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile» I oder deren Raum 15 Pf. i v Amtsblatt für die königlichen and städtischen Behörden za Freiberg und Brand Berimtwortlicher Redakteur: Julius Brauu iu Freiberg. Witz bei mstthal, 38. Jahrgang. Dienstag, den L. Mai , <- L. « R. rektor. Nai: 73, 74, Die Pflichten des Reichthums. Wie die von vr. V. Böhmert in Dresden heraus gegebene „Sozial-Korrespondenz" versichert, haben auf einer m London Ende Januar d. I. stattgefundenen arbeiter- freundlichen Konferenz den größten Eindruck einige Aus führungen des Professors Beesley „über die Pflichten des Reichthums" gemacht. Derselbe erblickte die Ursache des wirthschastlichen Uebels in der landläufigen Anschauung, daß die Kapitalisten mit ihrem Eigenthum nach Belieben, auch gegen das Interesse der Gesammtheit, schalten und waltm können, und daß sie, falls es ihnen beliebt, einen Theil ihres Vermögens zu mehr oder minder öffentlichen Zwecken zu verwenden, ein weit über ihre Pflichten gehendes Werk verrichten, das sie besonderen Lobes Werth macht. Kein Kapitalist erfährt heute einen Tadel oder kommt in schlechten Ruf, wenn er sein ganzes Einkommen nur zur Vermehrung seines Reichthumes, seiner Behaglichkeit und seiner Genüsse verwendet. Giebt es welche, die einen Theil ihres Geldes, das sie durch die harte Behandlung ihrer Arbeiter erworben haben, zu sogenannten mildthätigen oder philanthropischen Zwecken geben, dann gelangen sie in den Ruf großer Freigebigkeit. Nach der Ansicht von Professor Beesley könne von einer ernsten Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen solange keine Rede sein, bis nicht die öffentliche Meinung den Reichthum des Kapitalisten als einen ihm von der Gesellschaft anvertrauten Fond bettachtet, den er zum Nutzen der Gesellschaft und besonders zum Nutzen jener Gruppe von Arbeitern zu verwalten hat, für die er verantwortlich ist. Die Erziehung der öffentlichen Meinung, welcher auch die Regj-'-ng thunlichst zu folgen hat, sei daher vor Allem nöthig^j-eit der Einführung von Fabrikgesetzen — schloß er seines wkungsvolle Rede — ist zum Schutze der Bevölkerung, insbesondere des ärmeren Theils derselben, gegen die Folgen individueller Habsucht und zügelloser Konkurrenz schon viel gethan worden, aber es unterliegt keinem Zweifel, daß es für einen weiteren Fortschritt in dieser Richtung noch genügenden Raum giebt. Gewiß sind diese Ausführungen in hohem Grade beach tens- und erörterungswerth; allein das Verdienst der Neu heit können sie in Deutschland nicht beanspruchen. Der Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen hat in seinem Organe „Der Arbeiterfreund" schon seit Jahrzehnten den Unternehmern und Kapitalisten ihre Pflichten noch viel eindringlicher vorgehalten und betont, daß sie nicht nur ihre tobten Betriebsmittel, sondern auch ihre lebendigen Hilfskräfte und Mitschöpfer ihres Wohlstandes versichern, für ihr Wohl sorgen und ihre Gewinne mit ihnen theilen sollten. In einem Vortrage über „Eigenthum und Gerechtigkeit", welchen Professor vr. Neurath vom Polytechnikum in Wien am 24. März 1884 vor dem dortigen Kaufmännischen Verein ...halten, hat dieser deutsche Forscher den Gedanken Beesley's noch fester gestaltet zum Ausdruck gebracht, indem er den Reichthum'als ein Amt aufzufassen vorschlug. „Die Verwirklichung der Gerechtigkeit" — sagte Neurath — „is nicht nur Sache der staatlichen Gesetze und Gewalt. Das positive Gesetz ist nur das Knochengerüst, welches dem Organismus eine feste Gliederung verleiht. Der größte Theil der Gerechtigkeit ist dem freien Wollen und Handeln der Einzelnen zur Verwirklichung überlassen und man darf daher nicht glauben, daß der Einzelne keine anderen Rechte zu verwirklichen und keine anderen Rechtspflichten zu er füllen habe, als diejenigen, welche der Staat formulirt hat. Wer Alles thut, was das Staatsgesetz erlaubt, Alles unter läßt, was das Staatsgesetz verbietet, kann noch viel Unrecht begehen. Wenn Gerechtigkeit walten soll, dann muß das Staatsrecht in dem freien Recht seine Ergänzung und Aus füllung erhalten. So ist auch das positive Eigenthumsrecht nur das der historischen Organisationsstufe 'entsprechende Gerüst für das ganze Eigenthümsrecht. Das Recht besteht in einer solchen Ordnung und Verthcilung der Befugnisse, welche es dem sozialen Ganzen und seinen Gliedern ermög licht und erleichtert, mit vollstein Nachdrucke die sittliche Aufgabe der Zeit zu lösen. Das Recht ist immer ein Aus gleich zwischen der Gerechtigkeit gegen die Einzelnen und der Gerechtigkeit gegen das soziale Ganze. Alles menschliche Recht ist also auf Basis der Pflicht gegründet. Erst aus den Pflichten stammen die Rechte und jedes Recht ist nur eine Befuqniß, deren wir bedürfen, um unsere Pflicht er füllen, unsere sittliche Aufgabe lösen zu könn"". Kein Recht ohne entsprechende Pflicht. Je umfassender das Recht, desto höher die Pflicht. Wenn den großen Kapitalbesitzern' eine Herrschafts- und soziale Amtsgewalt zufällt, so ist fiese Macht nicht in dem Sinne ihr Eigenthum, daß sie rieselbe als ein Mittel persönlichen Genusses betrachten dürfen. Nach moralischem Recht ist jedes Eigenthum nur in dem Sinne ein absolutes, wie die Macht eines absoluten Monarchen, und nur nach bestem Wissen und Gewissen an zuwenden. Das Recht ist eine Macht, welche vom sittlichen Bewußtsein als geheiligt, als unantastbar anerkannt werden muß. Aber nur Das, was an sich heilig und sittlich achtungswerth ist, kann auch für das sittliche Bewußtsein als geheiligt und achtbar sich erweisen. Sollte den boden- und kapitalbesitzenden Klassen für die Dauer das Bewußtsein abhanden kommen, daß ihr Eigenthum im Wesen ein soziales Wächter- und Herrscheramt mit den entsprechenden Pflichten eines solchen Amtes ist, dann würde unsere gesetzliche Eigenthumsordnung auf's Tiefste erschüttert sein. Eine Herrschaft, welche sich nicht durch das Bewußtsein und durch Erfüllung ihrer Pflicht heiligt, untergräbt den Boden, in welchem sie wurzeln muß, um sich erhalten zu können. Wer seinen Pflichten als Wächter für die beste Verwaltung der sozialen Güterquellen, als Beherrscher und Beschützer der Arbeit schlecht nachkommt, der ist ein schlimmerer Feind der heutigen Eigenthumsordnung, als es die Sozialdemokraten sind. Er zersetzt die heutige Eigenthumsorganisation von innen her und von den Wurzeln aus." Tagesschau. Freiberg, den 4. Mai. Ein leiser Hoffnungsschimmer verklärt wieder den um- düsterten Horizont. Noch einmal leuchtet die Möglichkeit einer friedlichen Wendung auf und läßt die Schrecken eines in seinen Folgen gänzlich unberechenbaren englisch-russischen Krieges etwas zurückweichen. Hat schon die bloße Drohung eines solchen Riesenkampfes Milliarden zerstört, die Finanzen mancher Staaten erschüttert und manche Privatexistenzen durch Börsen verluste vernichtet, was würde erst geschehen, wenn statt papiernerZornesnoten wirkliche Bomben abgeschossen würden, wenn auf den Meeren ein verheerender Seekrieg und auf den asiatischen Steppen das wildeste Gemetzel begönne? Der Krieg nützt immer nur Einzelnen, er schafft wenige Millionäre und viele Bettler; er begünstigt den Großverkehr in einigen Verbrauchs gegenständen, lähmt aber die wirthschaftliche Produktion, er schüttert den Wohlstand der Völker und erstickt den Unter nehmungsgeist. Bewahrheitet es sich, daß der König von Dänemark, der bekanntlich Schwiegervater des Kaisers von Rußland und des Prinzen von Wales ist, zum Schiedsrichter ausersehen wurde, so könnte der englisch-russische Konflikt als Familienangelegenheit zu Ende gebracht werden. Die Organe der deutschen Reichsregierung scheinen davon überzeugt zu sein, in Wien macht sich jedoch die Vermuthung geltend, der englische Vorschlag betreffs eines Schiedsspruchs sei nur ein neues diplomatisches Manöver. Die dortige offiziöse „Montags- revue" meint, es sei schon als Gewinn zu bettachten, wenn die Gefahr einer Friedensstörung, ohne endgiltig aufgehoben zu sein, wenigstens für einige Zeit wieder in den Hintergrund der politischen Perspektive erscheine, und dazu wenigstens wäre jetzt wieder einige Hoffnung vorhanden. Der in dieser Woche bevorstehenden Abstimmung des deu t- schen Bundesrathes über die beiden Vorlagen zur Ab änderung der Strafprozeßordnung und der Gerichtsverfassung darf insofern mit Spannung entgegengesehen werden, als in Folge des persönlichen Eintretens des Reichskanzlers für die zweite derselben, die Verminderung der Gefchworenenzahl be treffend, ein derselben günstigeres Ergebniß, als bisher ver- muthet wurde, zu erwarten ist. Daß über diese Frage auch direkt unter den einzelnen Regierungen verhandelt wird, soll richtig sein, indessen dürften diese Verhandlungen schon vor der jüngsten Plenarsitzung begonnen haben, sonst würden in dieser letzteren wohl kaum die Anhänger der preußischen Vorlage bereits so zahlreich gewesen sein, wie es thatsächlich der Fall war. Der deutsche Reichstag genehmigte am Sonnabend ohne jede Debatte einige außerordentliche Ausgaben und Ein nahmen zum Etat pro 1882/83 und setzte dann die Zoll- berathung fort. Der Anttag der Kommission für die Anträge der Abgg. Ausfeld, Struckmann und Scipio über den Termin des Inkrafttretens der Zollnovelle empfiehlt, daß die neuen Zollsätze für Branntwein, Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkc- gummi, Nudeln, Makkaroni und für mineralische Schmieröle sofort, für Mohn, Sesam und Erdnüsse am 1. Oktober, für Raps, Rübsaat und sämmtliche übrigen Positionen des 8 2 'am 1. Juli in Kraft treten. Abg. Böttcher beantragte,