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Wochenblatt für Wilsdruf, Lharand, -rossen, MeSenlehn und die Umgegenden. Zehnter Jahrgang. - Freitag, den 5. Juli 1850. 27. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold. , Bi» dieser Zeitschrift erscheint olle Freitooe eine Nummer. Ler Preis für den vierteijodroong teer^r IN Nqr. EimmrN», Pcft- silier des Inlandes nehme» Bestellungen darauf «n. Bikonnimochungen, welche Im nächsten Eni» erschnnen feilen, werden in WilSdrnk vis »tonrast Abend« 7 Uhr, In Tharaud HI« Montag Nachmittags 5 Uhr, und in Nossen bis Mittwoch DornuttagS 11 Nhr nngenenimen. «och linnen dis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Werlangcn durch die Post an den Trmton befördert werden, io bat ne In der Nächsten Nummer erscheinen, Wir erbitten unS dieselben unler den Adrcgcn: „An die Redaction de« WochenbinNrS in WilSdrui", „an die Agentur de« WockrnblatteS In Tharand " und „an die Wochenblatt« - Ervrdition In Rossen". In Mcistcn ncrden Anitraie «d Bestellungen in der Buchhandlung von E. E. Klinkicht und Sohn besorgt. Etwaige Beiträge, welche der Tendcn» deS vlaites ttiorechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. . Die Redaction. Gedanken über die Mittel zur Ver- minderang des Holz- und Feld diebstahls. (Elngescndet.) Wenn wir den in der vorstehenden Ueberschrift bezeichneten Gegenstand zur Sprache bringen, so glauben wir etwas berühren zu können, das in das Interesse Vieler cingrcist und nicht blos mit ihrem äußern, sondern auch mit ihrem inncrn Wohlbehagen in Verbindung steht. Wir wollen in Nachstehendem 1) das Verderbliche der Holz-und Feld- diebstahle kur; erwähnen, und dann 2) die Mittel, wodurch sie zu vermin dern, erwägen, und die Nothwen digkeit, diese zu versuchen, ins Licht setzen. Zwar ist es eine unter den geringen Ständen fast allgemein gewordene Ansicht, daß Holz- und Felddiebstähle weder so viel Schaden brächten, noch von einem so tief moralisch Gcsunkenscin des sie Begehenden zeigten, als anderer Diebstahl, daß daraus, daß Emer Holz oder einige Feldfrüchte stehle, noch gar nicht sich folgern lasse, daß er auch zu andern Diebstählen fähig, daß ein Holz- oder Zeldbesitzcr von dem, was Gott ihm zuwachsen lasse, wohl Andern etwas abgeben könne, ohne daß er darum gefragt zu werden brauche, und dergleichen Wehr. Allein alle diese Ansichten sind, wie natürlich, l^sch, und geben, genau genommen, schon ein Zeug- gegen Den, der sie hegt, daß er selbst bei sich, wenn er ein solches Vergehen beginge, cs entschul digen könnte. Wir möchten behaupten, daß die Holj- und Felddiebstähle in der Regel der Grund zu allen größern Verbrechen und zu vielen in den Gemeinden sich findenden Gebrechen sind, da durch sie Unwissenheit erhallen, Faulheit, Dagabondiren erzeugt und die Neignng zu größern Vergehungen gepflegt und zur Reife gebracht wird. Das Schändlichste und Verderblichste der Holz- und Felddiebstähle liegt darin, daß schon die Kinder kn ihrer ersten Jugend zu ihnen gebraucht werden. Wir haben darin die traurigsten Erfahrungen zu machen Gelegenheit gehabt. Allein im Innersten empörend ist cs vollends, wenn man die Eltern selbst, also Die, welche die größte Verantwortlichkeit einst bei Gott für.die ihnen Anvertrautcn haben, mit der frechsten Stirne ihre Kinder entschuldigen und in deren Gegenwart es aussprechen hören muß: es sei ja weiter nichts, daß ihre Kinder ein wenig Hol; oder Kartoffeln und dergleichen geholt hätten. Wie sollen nun die Kinder Achtung gegen die Ge bote Gottes erhalten, wie soll bei ihnen das Gefühl für die Heilighaltung des Eigenlhums Anderer mit Erfolg belebt, wie der Unterschied zwischen Recht und Unrecht zu klarer Anschauung gebracht werden, wenn sie aus den Schulen oder Kirchen in ihrer Eltern Haus zurückgckchrt, nicht blos diese selbst auf das heimliche Emholen des Eigenihums Ande rer ausgehcn sehen, sondern nun auch von diesen ganz andere Lehren in ihre jugendlichen, nur zu leicht dem Dösen zugeneigten Herzen gepflanzt wer den, und sie von denselben, deren Wort ihnen schon durch die.Bande der Natur mehr, als das der Lehrer gilt, die Befehle hören müssen, sie sollen ausgchcn, um Anderer Eigcnlhum, Holz oder Feld früchte zu stehlen, und sich ja in Acht nehmen, daß sie nicht ertappt würben; wenn sie wahrnchmen und cs befördern müssen, daß ihre Eltern, müssig zu Hause liegend, ohne Thätigkeit, auf redliche Weise ihr Brod zu verdienen, dennoch ihr und der Ihrigen Leben von anderm geraubten Eigenlhume