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Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des StadLraLhes des Aönigl. Amtsgerichts WuLsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: !. Illustr. Sonntags- ötatt lwöchentlich), 2. Eine tandwirth- schaftliche Meitage (monatlich). Abonnements-Preis: Vierteljährl. l M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor» Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KefHästsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An« noncen-Bureaus von Haasin- stein L Vogler u. „Jnvalidrn- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. °rb-n Atvkiuudvitt-sigstev Nahr-Zang. Sonnabend. Nr. 76. 20. September 18SV. Bekanntmachung. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Fabrikarbeiter Theodor Höhlemaun in Pulsnitz in Anerkennung der von ihm am 1. August dieses Jahres mit Muth und Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkten Errettung eines Menschen aus der Gefahr des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bautzen, am 12. September 1890. Königliche Kreishauptmannschaft. von Salza und Lichtenau. Bekannt Ua ch ung, die Diöcesanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirkes betreffend, an sämmtliche Kirchenvorstände und evangelisch-lutherische Collatoren des Kamenzer Diöcesanbezirkes. Die diesjährige Diöcesanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirkes ist auf Dienstag, den 14. Gelaber dieses Jahres anberaumt worden und wird unter Leitung des geistlichen Mitgliedes der unterzeichneten Conststorialbehörde am genannten Tage Bormittags 10 Uhr im Bürgersaale des Rathhauses in Kamenz abgehoben werden. Die Tagesordnung für dieselbe ist folgende: 1 ., Eröffnungsansprache des Vorsitzenden. 2 ., Vortrag des Herrn Bürgermeisters Bewilogua—Elstra über „die Entstehung und Bekämpfung der socialen und sittlich religiösen Nothstände der Gegenwart". Discussion. 3 ., Bericht des Herrn Pastor xr. Inc. Leßmüller über die Thätigkeit des Diöcesanausschusses zur Fürsorge für Entlassene. 4 ., Beschlußfassung über Zeit und Ort des nächsten DiöcesanfesteS. Nach Erledigung dieser Tagesordnung werden etwaige weitere, das kirchliche Gemeindeleben betreffende Anträge, sofern sie 8 Tage vor der Versammlung bei der Kreishaupt mannschaft schriftlich eingereicht sind, zur Besprechung und Beschlußfassung gebracht werden. Die Kirchgemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage im Hauptgottesdienste durch Ankündigung von der bevorstehenden Diöcesanversammlung in Kenntniß zu setzen. Solches wird unter Hinweis auf H 31 der Kirchenvorstands- und Snnodalordnung vom 30. März 1868 den Betheiligten, bez. zur Nachachtung, bekannt gegeben. Bautzen, den 12. September 1890. Die Königliche Kreishauptmannschaft als Consistorialbehörde. von Salza und Lichtenau. Gaben zum Besten der durch die letzte Hochfluth betroffenen Ortschaften innerhalb der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden werden auf hiesiger Rathsexpedition angenommen. Pulsnitz, am 19. September 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. B e k aHt m achun g. Der Hausbesitzer und Bandweber Julius Ernst Weber in Niederlichtenau beabsichtigt, an seinem dortigen HauSgrundstück Ao. 36 des Brandkatasters eine Stau- Vorrichtung, sowie ein Wasserrad zum Betriebe von Bandstühlen, im Pulsnitzbache herzustellen. In Gemäßheit § 17 der Gewerbeordnung wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage binnen 14 Tagen, von der Ausgabe des gegenwärtigen Amtsblattes an gerechnet, bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen. Später erhobene Einwendungen finden, soweit sie nicht auf Privatrechtstiteln beruhen, keinerlei Berücksichtigung. Eine Zeichnung der Anlage kann bei der Canzlei der Königlichen Amtshauptmannschaft eingesehen werden. Kamenz, am 16. September 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Zezschwitz. !M «IIII!» «MMNWIHII «M I»II»I II« I'!!N!I IblI 1^-^!! MU >sHIA'HlI VHMN Abonnements-Emlüdmig. Für das am 1. Oktober beginnende vierte Quartal erlauben wir uns zum Abonnement auf das Pulsnitzer „Amts- und Wochenblatt" ergebenst einzuladen und bitten die Bestellung der durch die Post bezogenen Exemplare rechtzeitig aufgeben zu wollen, damit pünktliche Zustellung erfolgen kann. Bestellungen werden in unserer Expedition, von unseren Zeitungsträgern, sowie von allen Postanstalten und Landbriefträgern entgegengenommen. Achtungsvollst GXpeöition öes Pulsnitzer AmLs- unö Wochenblattes. Arbeiterschutz! Ein ungemein wichtiges Gesetz für die ganze deutsche Industrie und alle Gewerbtreibenden ist bekanntlich das Arbeiterschutzgesetz, welches zahlreiche und erhebliche Aen- derungen gegen die bisherigen Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung bietet. Der Entwurf ist in der Sozial-Com- missivn des Reichstages bereits zu berathen begonnen worden, und diese Commission wird ihre Thätigkeit schon vor dem Beginne der Reichstagssitzungen, Anfang Novem ber, wieder aufnehmen. Das Gesetz soll in der Winter session des Reichstages unter allen Umständen fertig gestellt werden, damit es möglichst schon am 1. April 1891 in Kraft treten kann. Bei allen Parteien ini Reichstage ist die gute Absicht vorhanden, das Arbeiterschutzgesetz in ruhiger und maßvoller Form zum Abschluß zu bringen, um dem Arbeiter denjenigen Schutz zuzugestehen, auf welchen er begründeten Anspruch hat. In einem sehr großen Theile der deutschen Industrie ist freilich das, was das Arbeuer- schutzgesetz gewähren will, schon auf Grund freiwilliger Vereinbarungen eingesührt, aber es ist von Werth, daß diese Vereinbarungen nun einen gesetzlichen Boden erhalten sollen, auf dem beide Theile fußen können. Wenn so im Princip keine nennenswerthen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Arbeiterschutzgesetzes bestehen, so ist es doch für die, für welche das Gefitz bestimmt ist, von Vortheil, ja von Nothwendigkeit, daß die Bestimmungen des Gesetzes eine handliche und praktische Form erhalten. Es ist ja bekannt, daß Industrielle und Gewerbtreibende Vorschriften vom grünen Tische aus nicht eben sehr gern sehen, denn das praktische Arbeitsleben läßt sich beim allerbesten Willen nicht in so und soviel Paragraphen einzwängen. Jeder Praktiker weiß ja, daß auch die sorgfältigste Zusammen stellung aller Möglichkeiten und Zwischenfälle im Gewerbs leben die Sache doch nicht erschöpft, es kommen immer wieder unvorhergesehene Ereignisse, und zwar um so mehr, je größer ein Betrieb ist, je mannichfaltiger die Ansprüche sind, die an ihn gestellt werden. So versteht denn ein Theoretiker nie gründlich das praktische Arbeitsleben, er kennt nicht die tausenderlei von Verdrießlichkeiten und unliebsamen Vorkommnissen, die auch den sorgfältigsten Plan durchkreuzen und es unmöglich machen, daß Alles Tag für Tag, Woche für Woche und Monat für Monat ingleicher unveränderter Weise am Schnürchen geht. Das, worauf es in jedem Betriebe schließlich ankommt, ist, daß Arbeitgeber und Arbeiter guten Willen zeigen, einander zu helfen, durch freudiges Schaffen alle Störungen und Hindernisse für den Betrieb aus dem Wege zu räumen. So wird denn auch bei dem Arbeiterschutzgesetz es nicht allein mit dem trockenen Buchstaben gethan sein, sondern es wird auf die Ausführung ankommen, und diese hängt wieder ab von dem Verhalten der Kreise, für welche es bestimmt ist. Vertragen sich Arbeitgeber und Arbeiter gut, so werden die Schwierigkeiten, welche ja überall sich einmal geltend machen, da Menschen keine Engel sind, sich auch ohne sonderliche Mühe regeln, wie es im beiderseitigen Interesse liegt. Besteht ein solches gutes Verhältniß nicht, so wird man sich schon über Lappalien in die Haare ge- rathen, und solche Zerwürfnisse werden um so häufiger kommen, je mehr Hinterthüren im Gesetz sich befinden, durch welche Streit und Zank in das praktische Arbeits leben hinaustreten können. Der deutsche Reichstag hat