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Amts Blatt des Königs. Amtsgerichts und des SLadtrathes Abonnement- - Preis Viertels.hrl. 1 M. 25 Psi Auf Wunsch unentgeltliche ;i» senoung. Als Beiblätter: 1 Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2 . ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. KefcHäftssteirerr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureansvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moffe und. G. L. Daube L Comp. Zu WnLsnih Vorm. 9 Uhr aufzugrben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raums 10 Pfennige. fv ck eil Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Moritzburg und Umgegend. sind bis Dienstag und Freitag Druck und Verlag von E. L. Förster's Erden in Pulsnitz. Neunundvievzigster Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Sonnabend. 25. September 1897. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Schuhwaarenhändlers und Schuhmachermeisters Hermann Robert Rammer in Bretnig wird heute am 2l. September 1897, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Eißner in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. October 1897 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Glänbigerausschusses und ein tretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 14. October 1897, Vormittags 9 Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. November 1897, Vormittags 9 Uhr, — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. October 1897 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Bekannt gemacht durch den Gerichts schreiber. Aktuar HosnMNU. Der angeblich verstorbene Leinweber Karl Gotthelf Müller aus Großröhrsdorf hat in dem von ihm am 4. August 1876 hier gerichtlich deponirten und am 19. August dieses Jahres in Gemäßheit 8 12 der Verordnung vom 9. Januar 1865 gerichtlich eröffneten Testamente seine Geschwister Hanne Sophie verw. Philipp in Großröhrsdorf, Hanne Rosine Müller in Mittelbach und Sanmel Müller in Reichenbach zu Erben seines Nachlasses ernannt, wovon die Benannten hiermit unter dem Anheimgeben benachrichtigt werden, ob sie unter Nachweis des Todes oder der Todeserklärung des Er- richters auf die Bekanntmachung des letzten Willens antragen wollen. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 22. September 1897. v. Weber. Zum Abonnement auf das mit dem 1. Oktober c. beginnende 4. Hrrcrrtae des Wochenblattes für Pulsnitz und Umgegend, Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Pulsnitz, erlaubt sich die unterzeichnete Expedition ergebenst einzuladen. Allwöchentlich wird unserem Blatte eine illustrirte Sonntagsbeilage beigefügt, die nur gute Romane und kleine Erzählungen bringt, und mo natlich erhalten die geehrten Abonnenten eine treff lich redigirte Extra-Beilage, die den land-, sowie hauswirthschaftlichen Interessen dient. Trotz dieser beiden Beilagen beträgt der Abonnementspreis nur 1 M. 35 Pf. Unsere geehrten Post-Abonnenten wollen schon jetzt ihr Abonnement erneuern, damit die Zustell ung rechtzeitig erfolgen kann. Bestellungen nehmen alle Briefträger, sowie unsere Land- und Stadt-Zeitungsboten bereit willigst entgegen. Hochachtungsvollst Expedition des Wochenblattes. E. L. F ö r st er's Erben. Der Präliminarfrieden von Conftantinopel Mit der am 18. September zu Conftantinopel endlich erfolgten Unterzeichnung des türkisch-griechischen Präliminar- sriedensvertrages hat der Kriegszustand zwischen der Türkei und Griechenland seine formelle Beendigung gefunden und hiermit kann demnach die jüngste orientalische Crisis im All gemeinen als abgeschlossen betrachtet werden. Der Vertrag stellt allerdings noch immer nur ein Provisorium dar, eine ganze Reihe der zwischen den vertragschließenden Staaten durch den Krieg aufgerollten Fragen überläßt er weiteren direkten Verhandlungen der beiderseitigen Vertreter zur end- giltigen Regelung, außerdem ist er einerseits noch vom Sultan, anderseits noch von der griechischen Deputirtenkammer zu ratificiren. In den Athener politischen Kreisen thut man nun zwar so, als ob die Zustimmung des griechischen Parlaments zum Präliminarfrieden zweifelhaft, namentlich wegen der internationalen Controlle der griechischen Finanzen, aber es wird der griechischen Kammer schließlich doch nichts anders übrig bleiben, als die jetzt vereinbarten Friedensbedingungen wohl oder übel anzunehmen, es giebt eben für das vollständig gedemüthigte Griechenland keine andere Wahl. Die haupt sächlichsten Bedingungen des vorläufigen Friedensvertragcs selbst bringen nichts Ueberraschendes mehr, sie sprechen die Zahlung einer Kriegsentschädigung seitens Griechenlandes an die Pforte in Höhe von 4 Millionen türk. Pfd., die Ab tretung eines nicht unbeträchtlichen Streifens thessalischen Gebietes an die Türkei und die Einsetzung eines internationalen Ausschusses zur Uebcrwachung der griechischen Finanzen aus und enthalten das Nöthige über die Räumung Thessaliens durch die türkischen Truppen. Wie schon erwähnt, sind noch verschiedene Einzelfragen zwischen der Türkei und Griechenland, wie der Austausch der Gefangenen, die Wiederaufnahme des gegenseitigen Consulardienstes, die Ersatzleistungen für die verursachten Kriegsschäden, die Handhabung der Justiz gegenüber den türkischen oder griechischen Unterthanen, die sich auf das Gebiet des anderen Staates geflüchtet haben, u. s. w. näher zu regeln. Indessen dürften hierbei schwerlich wieder erheb liche neue Schwierigkeiten entstehen und ebenso kann man wohl erwarten, daß auch die Ausführung der jetzt beschlossenen Friedensbedingungen, speziell die genauere Festsetzung der neuen türkisch-griechischen Grenze, nicht mehr zu größeren Weitläufigkeiten führen wird. Jedenfalls werden die Groß mächte an ihrem nach monatelangen mühseligen Verhandlungen zu Standegekommenen Friedenswerke nicht mehr rütteln.lassen, welches die Ruhe im Südosten Europas wiederherstellt und hiermit einer ernsten Gefahr für den Frieden des gesammten Welttheiles kräftige Schranken zieht. Wenn aber der erfreu liche Ausgang der Friedensverhandlungen von Conftantinopel für irgend eine Macht eine Schlappe bedeutet, so ist dies Eng land. Englische Machenschaften trugen die Schuld daran, daß sich die Unterhandlungen so sehr in die Länge gezogen haben, englische Jntriguen waren es, die sich bemühten, Zwistigkeiten zwischen den andereren Mächten herbeizuführen, nur damit England auch in der orientalischen Crisis wieder im Trüben fischen und seine Sonderpläne verfolgen könne. Glücklicher Weile blieben alle diese Bemühungen erfolglos, Dank vor Allem dem festen Zusammenstehen der drei Kaiser mächte zur Wahrung der allgemeinen Friedensinterefsen, und da sich auch Frankreich und Italien nicht bereit finden ließen, der englischen Orientpolitik in ihren verhängnißvollen Winkel zügen zu folgen, so mußte England zuletzt „klein beigeben". Im Uebrigen bedeutet der Friede nsvertrag von Constanti- nopel eine derbe Lection für Griechenland und sein leicht fertiges Gebühren, mit dem es den Krieg mit der Türkei vom Zaune brach, die durch den unglücklichen Krieg empfangene furchtbare Lehre wird das übermüthige Helenenvolk hoffentlich aui lange Zeit hinaus von seinem Größenwahn heilen. Die Türkei ihrerseits hat sich unter den, Druck des „vereinigten Europas" allerdings genöthigt gesehen, auf einen guten Theil ihrer Forderungen zu verzichten, zu denen sie sich wegen ihrer Siege berechtigt glaubte, immerhin ist ihr materieller Gewinn aus dem Krieg kein so geringer, während anderseits das An sehen des osmanischen Staates durch die glänzenden Waffen- thaten seiner Truppen eine mächtige moralische Stärkung nach innen und außen erfahren hat. Noch ihrer Klärung bedarf die kretische Frage, die ihre Regelung unabhängig vom Friedensvertrage von Constanti- nopel erfahren wird. Die Lage auf Kreta hat sich insofern gebessert, als die Ausständischen endlich ihre Bereitwilligkeit zur Annahme der Autonomie für Kreta ausgesprochen haben, unter der Bedingung, daß die Pforte ihre Truppen von dort zurückzieht. Letzteres möchte man jedoch in Stambul offenbar nicht, auch sonst giebt es auf Kreta immer wieder Unruhen und Streitigkeiten, so daß die kretischen Dinge vermuthlich auch noch fernerhin die hohe Diplomatie beschäftigen werden. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Auf dem am Mittwoch abgehaltenen Viehmarkt waren 101 Ochsen, 98 Kühe und 200 Schweine zum Verkauf gessilli. Ein Vorverkauf hatte nicht statt- gesunden. Der Tags daraus abgehaltene Jahrmarkt hatte unter der Ungunst der Witterung zu leiden, denn am Vormittag und auch in den Stunden des zeitigen Nach mittags regnete es leider ganz gehörig. Dec Besuch des Marktes von auswärts ließ aus diesem Grunde zu Wün schen übrig und demnach auch der Umsatz der Marktfiranten, nur diejenigen, welche Wintersachen seilboten, dürsten ein größeres Geschäft erzielt haben. Pulsnitz. Vielfach sieht man bei einem Rundgange durch unsere Stadt noch die alten Firmenschilder mit unaus geschriebenen Vornamen des Geschäftsbesitzers oder der Ge schäftsfirma ohne Angabe des Inhabers u. s. w. Da seien denn alle Interessenten nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß am 1. Oktober die Verordnung über die Namensangaben der Gewerbtreibenden an öffentlichen Läden, Gast- und Schankwirthschaften in Kraft tritt. Nach dieser Verordnung sind Gewerbtreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- und Schankwirthschaft betreiben, verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vor-