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Der Schulvorstand. Bürgermeister Bursian, Vorsitzender. wieder eröffnet; 4., die Schüler erhalten wöchentlich 2 Unterrichtsstunden und zwar jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind nur Diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt 8 Jahre besuchen, oder auch demeutsprecheuden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 §11 der Aus führungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; «v die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schulentlassirngsscheine bei der Aufnahme vorzulegen; Uneutschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumniffe und hierbei etwa vorkommcudes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherrn und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sawie eigenmächtiges Einschreitend der Eltern gegen Disziplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; . die erforderlichen Rechen-, Zeichenhefte, Schreib- und Notizbücher und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. ^steli ^tern, Erzieher, Lehr- und Dienstherrn, sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zur Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute yende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, am 21. April 1897. Der Stadtrat h. Brgmstr. Bekanntmachung, die Wiedereröffnung der hiesigen Fortbildungsschule betr. 1-, Verpflichtet zum Besuch der hiesigen Fortbildungsschule sind alle jungeu männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1896 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind; . ' . . die Anmeldung neueintretender Schüler hat am Ssnntag, dsn zr. April I., von Vormittags 11 bis 12 Uhr, bei dem Herrn Schuldirektor Gerhardt hier und zwar in der Expedition Nr. 7 persönlich zu geschehen; 3-, die hiesige Fortbildungsschule wird nächsten Montag, Vcn 18. April V. I., Nachmittags 8 Uhr Bekanntmachung. Die Aufnahme der angemeldeten schulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, den 18. April, Nachm. 2 Uhr im Schulsaale Der Direktor der städtischen Schulen. Bekanntmachung. Die rriv<KK<>1iart»88« (Grnndchenweg) wird bis zur Gründchenbrücke von» 1». a. »r. «1» wegen der daselbst vorzunehmenden Pflasterarbeiten für allen Reitverkehr Wilsdruff, 7. April 1898. in - ; t«^ Holzversteigerung ans Griüenburger Staatsforstrevier. 3m 4Z»8tk«»L zu sollen X. Mittwoch, den 2V April L8S8 von Bormittags 3^10 Uhr an, k als: ^5 w. u. M h. Stämme, 150 w. UN- 1711» h. AlZtzer, NW w. Derbstairgen, 150 w. Reisstangen, " Rnr. m. u. 4'2 Rm. h. Rutzscheite, un- 52 Rm. w. Nutzknüppel, Tharandt, Mn, Mrnlthn nnd die UmMN-en Ro. 45 SS. Jahr« Sonnabend, den 1«. April 18S8. Mittwoch, den 20. d. M., 10 Uhr Vormittags ch hiesiger Stadt 3 Sandstein- und 2 Marmordenkmäler, 2 Marmorplatten, 2 Marmorkreuze/ 5 Sandsteinkreuze/ l Sandsteinkonsol, 1 Granitfelsen, 1 Sandstein- 1 Sandsteinfelsen, 1 Glasplatte, 30 Stück Sandsteinsockel, 2 Diracottengel, 1 Vertiko, 1 Bücherschrank und t^Bände Mepers Lexikon zur öffentlichen Versteigerung. ^Versammlung: Schulz'sche Gastwirthschaft in Wilsdruff. den 14. April 1898. Sekr. «»»«I», Ger.-Vollz. Mi t IE iale^ en e» hE t, tte, -Z eine streilgl, !ird er ZE t grE -ku .-äug in E rd'. . al» E idulk Imlsblult sür die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Bekanntmachung, -re Einkommensteuer betr. . Nachdem das diesjährige hiesige Ortskataster für die Einkommensteuer hier eingegangen ist, so wird in Gemäßheit H 46 des Einkommensteuergesetzes voni 2. Juli jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklasse, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittels einer ^Mnen Zuschrift, m welcher zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reklamation und dessen Voraussetzungen enthaltenM, in den nächsten Tagen behändigt i»^ Denjenigen Beitragspflichtigen, welchen die vorerwähnte Zuschrift nicht behändigt werden kann, bleibt überlassen, sich wegenZMittheilung des Einschätzungsergebnisses hiesigen Stadtkämmerei zu melden. Als Termin für Abführung der ersten Hälfte des Normalsteuersatzes ist -er 30. April dieses Jahres worden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Reklamationen gegen die Höhe der im gedachten Kataster angesetzten Einkommenstenerbeträge nicht die Wirkung Mchubes der Bezahlung derselben haben können. Eine Hilfstafel zur Berechnung der Einkommensteuersätze hängt in der Hausflur des Rathhauses zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 12. April 1898. Der Stadtrat h. Brgmstr. ^scheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Martin Berger daselbst.