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ErMb.D o lksfreuick Nr. 111 Sonntag, den 14. Mai 1905 Nr. 469. I. vr. von Woydt, Bürgermeister. Freie StUendie» Reuftüvtel. Königliches Amtsgericht Pensionsnovellen zur Verabschiedung zu bringen. Königliche Amtshauptmannschaft vr. Schnorr von Carolsfeld. Metz, 12. Mai. Der Kaiser traf heute früh 8 Uhr auf dem Exerzierplätze Frescati ein und besichtigte erst das Königs-Jnfantcrieregimen t, dann folgte eine Gefechtsübung des Regiments unter Heranziehung von Artillerie. Um 11 Uhr begann ein zweimaliger Vorbeimarsch der Truppen der Gar nison Metz. Der Kaiser f >örte beide Male das Königs-In fanterieregiment, der Statthalter Fürst Hohenlohe das 9. Dragonerregiment. Der Kaiser ritt an der Spitze der Fahnen- kompagnie des Königs-Jnfanterieregiments zurück nach dessen Kaserne und frühstückte im Offizierskasino. Am Frühstück nahmen das Offizierkorps des Regiments teil, sowie die Herren des militärischen Gefolges, der Statthalter, der kommandierende General, der Gouverneur, die Divisions- nnd Brigadegenerale. Berlin, 12. Mai. Die Budgetkommission des Reichs tags beriet das Osfizierpensionsgesetz weiter und nahm den 8 9 an, welcher bestimmt, was als pensionsfähiges Dienstein- Die Königliche Amtshauptmannschaft bringt hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntnis, daß bei ihr Sonnabends von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 3 Uhr ununterbrochen expediert wird, nach dieser Zeit aber die Kanzleilokalitäten geschlossen sind. Zwickau, den 10. Mai 1905. An Stelle des verstorbenen Baumeisters Carl Eduard Görling hier ist heute Herr Baumeister Carl Otto Görling hier zum Sachverständigen für die Schätzung von Hausgrundstücken zum Zwecke der Ermittelung der Mündelsicherheit von Hypotheken, Grund- und Rentenschulden hier bestellt und eidlich in Pflicht genommen worden. Schneeberg, den 8. Mai 1905. Königliches Amtsgericht. D« ,«r»gü»rgt,ch« V-Mfttund- erscheint täglich mit «»«nahm« der Tag« nach den Sonn» und Festtagen. Abonnement monatlich SO Psg. Inserate: «m «mUblattbejirk der «anm der S sp. Petit,eil» U Psg., d«°l. flir aulwärt» Ui Psg., im amtlichen Teil der Raum der 8 sp. LorpuSzeile 48 Psg., im ReN..Teil di« L sp. «orpugjeile 88 Pf,. sittlichkeit zu bewahren, gäbe es nur ein Mittel zur besseren Erziehung, nämlich die Aufklärung. Abg. Lcnzmann (Freis. Lelegramm Ad: esse: votksfreund Schneeberg. Lernsprecher: Schneeberg so. Aue S s. Schwarzenberg sg. Tagesgeschichte Deutschland. Tageblatt M Schneeberg m» Umgegend. > ."t-r l« 1^44 für die kgl.md städtischen Behörden lnRue, Grünhain, Hartenstein, Äohann- georgenstadt, Lößnitz, Nenstä-tel, Schneeberg, Schwarzenberg bW.Wildenfels. Der Stadtrat. vr. Richter, B. L Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß am gestrigen Tage Herr Arthur Harald vr. Zur. Wagner, zeither Bürgermeister von Glashütte, als Bürgermeister hiesiger Stadt verpflichtet und in sein Amt eingewiesen worden ist. Johanngeorgenstadt, am 12. Mai 1905. Der Stadtgemeinderat. I. V.: Truckenbrodt. Ldw znstrrlen-UimLdm« Mr di« am Rachmfttag «rschrtnend« Rumm«r bl« «or- «uta, 11 Uhr. Elu« Bürgschaft für dl« nächst tägig« Uusuohm« drr «nztlgtn b««. an d«n vorgtschritLmrn Tag«n sowl« an bkftlnwttrr St«ü« wird nicht g«g«b«n, «b«nlo wird Mr dl« Rlchtlglrlt t«l«phonlsch ausg«geb«ner «njetgen nicht gar<mtt«rt. Aurwärtig« Aufträg« nur a«g«n Boraudbqählung. Für Rück- ,ad« «tngksandtkr Manuskrlpt« macht sich di« Rrdaltion nicht vrrannoortlich. Berlin, 12. Mai. Reichstag. Nach debatteloser Erledigung einiger Rechnungssachen wird die auf der inter- nationalen Sanitätskonferenz zu Paris unterzeichnete Überein kunft in dritter Lesung angenommen. Es folgen Petitionen. Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Abstimmung über die Petition betreffend Einführung des Befähigungsnachweises für das Handwerk wiederum ausgesetzt. Bei dem Bericht über die Petition betreffend Unterdrückung schlechter Literatur- und Kunsterzeugnisse, wobei die Kommission Überweisung zur Be- rücksichngung beantragt, beantragt Abg. Semler (nat.-lib.) Übergang zur Tagesordnung. Abg. Rören (Zentr.) führt aus, mit der Petitton wollen wir einen wirksamen Schutz gegen den Schmutz in der Literatur. Die Petition habe nichts mit der sogenannten Lex Heinze zu tun. Die gegenwärtige Gesetzgebung genüge nicht, um diesen Schmutz unmöglich zu machen, deshalb müsse das Strafgesetzbuch geändert werden. Abg. Heine (Soz.) bestreitet nicht, daß es einen gewissen Schmutz in der Literatur gebe, das könne uns aber nicht ver- anlassen, der Justiz neue diskretionäre Gewalt zu geben. Wir wehren uns grundsätzlich gegen neue Strafgesetze. Redner bittet um Übergang zur Tagesordnung. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Lattmann (Deutsch - sozial.) erklärt, seine Partei werde für Überweisung zur Berücksichtigung stimmen. Abg. Rören (Zentr.) bittet, dem Kommissionsantrag nungSsachen. zuzustimmen. Abg. Stadthagen (Soz.) meint, wenn seine! Berlin, 12. Mai. Der Reichstag beabsichtigt, seine Partei für die Petition einträte, würde sie Heuchler und Plenarsitzungen vom Sonnabend bis Mittwoch einschließlich Oberheuchler sein. (Lachen.) Abg. Heine (Soz.) meint ge- ausfallen zu lassen, um den Kommissionen mehr Zeit zur genüber dem Abgeordneten Rören, um die Jugend vor Un-.Beratung zu lassen. Wie verlautet, sollen besondere An- Es werden alle diejenigen männlichen Einwohner von Schneeberg, welche im Jahre 1883 geboren sind und nach vorstehenden Bestimmungen vom Dienste bei der Pflichtfeuerwehr nicht befreit sind, hierdurch aufgefordert, sich bei Vermeidung ihrer Bestrafung (Geldstr. bis zu 50 Mk. — Pf., Haftstr. bis zu 14 Tagen) innerhalb der Zeit vom 15. bis 20. Mai ds. J-. in der Ratsexpedition (Meldeamt) persönlich znr Feuerwehrstammrolle an- znmelden. Alle diejenigen nach vorstehenden Bestimmungen feuerwehrdienstpflichtigen Einwohner von Schneeberg älterer Jahrgänge, welche z. Zt. der Pflichtfeuerwehr noch nicht angehören, d. h. noch nicht im Besitze eines Spritzenzeichens usw. (Armbinde, Fähnchen der Wachmann schaft, Absperrleinen usw.) sind, werden hierdurch aufgefordert, sich bei Vermeidung gleicher Bestrafung innerhalb derselben Zeit in der Ratsexpedition (Meldeamt) persönlich zur Feuerwehrstammrolle auzumeldeu. Von ihrer Feuerwehrdienstpflicht können, soweit ausreichende Kräfte zur Bedienung der Spritzen usw. vorhanden sind, Personen gegen Zahlung eines jährlichen Betrages bis zu 6 Mk. — Pfg. zur Feuergerätskasse befreit werden und sind diesbezügl. Gesuche mündlich in der Ratsexpeditton (Meldeamt) zu stellen. Die gewesenen Mannschaften der Pflichtfeuerwehr werden, soweit dies nicht schon ge schehen ist, hierdurch gemäß § 22 Ziff. « dieser Feuerpolizei-und Feuerlösckwrdnung aufgefordert, die ihnen anvertrant gewesenen Utensilien (Armbinden, Fähnchen der Wachmannschaften usw.) in der Ratsexpeditton (Meldeamt innerhalb der Zeit dom 15. bis 2V. Mai d. Js. zurückzugeben, andernsfalls ihre Bestrafung nach 8 31 dieser Feuerpolizei- und Feuerlöschordnung erfolgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle diesbezügl. An- und Ab meldungen in der Ratsexpedition (Meldeamt) zu ersolge« haben und nicht bei dem städtischen Branddirektor oder bei den Kommandanten der einzelnen Feuerwehr-Abteilungen. Schneeberg, am 12. Mai 1905. von der Tagesordnung abgesetzt. Die Petition der Handels kammer Halberstadt betreffend Ausdehnung der Zuständig keit der Amtsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zum Werte von 500 Mk. wird zur Erwägung überwiesen. Darauf wird über die Petition, die 1) den Schutz der Ar- beitgeber durch frivole Schädigungen durch Arbeitseinstellungen, 2) Schutz der Arbeitswilligen, 3) Verpflichtung der Berufs vereine zum Ersatz des Schadens bei Gelegenheit von Aus sperren, 4) das Verbot des Streikpostenstehens und 5) die Bestrafung des Kontraktbruches verlangt, zur Tagesordnung übergegangen. Die Petition betreffend Einschränkung des Flaschenbierhandels durch Konzessivnierung und Aenderung des Schankkonzessionswesens wird zur Erwägung überwiesen. Ueber die Petition betreffend Ausdehnung der 88 129 und folgende der Gewerbeordnung auf das Kochgewerbe geht daS Haus zur Tagesordnung über. Der Präsident setzt die nächste Sitzung auf Donnerstag 2 Uhr an. Kleinere Vorlagen und Rech- Schluß 5'/, Uhr. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Lauter Blatt 597 auf den Namen des Klempnermeisters Gustav Hermann Lenk in Lauter eingetragene Grundstück soll am 30. Jnni 1905, vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 3,4 Ar groß mit 61,92 Steuer einheiten belegt und auf 10 750 Mk. gewürdert; es besteht aus dem Flurstück Nr. 263 des Flurbuchs für Lauter ist mit einem Wohngebäude bebaut und zur Brandkasse mit 6950 Mk. eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 8. April 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung, des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufge- sordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Schwarzenberg, den 11. Mai 1905. Es sind von uns folgende 2 Stipendien zu vergeben: 1 ., ein Müüer'sches Stipendium; Betrag: 60 § — - jährlich : Be- - zngszett r Ostern 1905 bis Ostern 1907; Anwärter: Gymnasiasten; in 2. Linie Seminaristen (unter Bevorzugung der Schüler des Schneebeiger Gymnasiums oder Seminars.) 2 ., das König Albert-Stipendium; Betrag 30 — <z jährlich; Be ¬ zugszeit r Ostern 1905 bis Ostern 1907; Anwärter r Schüler einer - Fach- oder Gewerbeschule, eines Seminars, Realschule, Realgymnasiums oder Gymnasiums. Allgemeine Bedingung: Zu bedenken sind nur die Kinder in Neustädtel wohnender Eltern, oder hier geborene und hier wohnende Waisen. Bei der Auswahl ent scheidet das Maß der Bedürftigkeit und Würdigkeit der Eltern wie der Kinder. Düs letzte Schulzeugnis ist der Bewerbung beizulegen. Bewerbungen sind bis zum 20. Mai diese- Jahre- bei uns einzureichen. Neustädtel, den 12. Mai 1905. nach bei Diensteinkommen über 12 000 Mk. nur die Hälfte des Mehrbetrages pensionsfähig sein soll. Bei dem Absatz 5, wonach als pensionsfähiges Diensteinkommen bei Offizieren in Brigadekommandeur- und höheren Stellungen die im Etat ausgeworfenen Dienstzulagen anzunehmen sind, wird aus Antrag des Abgeordneten Gröber hinter ausgeworfen einge fügt „als pensionsfähig bezeichneten". Nach längerer Debatte über 8 6 wird die Sitzung geschlossen. Dienstag Wciterbe- ratung und Kamerunbähn. Nachdem noch Abg. Patzig (nat.-lib.) gesprochen, wird der Antrag Semler gegen die Linke und die Nationalliberalen abgelehnt. Die Petition wird zur Berücksichtigung überwie sen. Die Berichte betreffend die Beseitigung der Theater- . , zensur und betreffend die Stillegung der Kohlenzechen im kommen angerechnet wird'H Kommission^strich jedoch Ruhrrevier werden auf Antrag Müller-Sagan und Patzig'gemäß dem Anträge des Referenten den zweiten Absatz, wo- strengungen gemacht werden, um auch der Börsennovellenoch eine irgendwie annehmbare, einen Fortschritt darstellende Form, Volksp.) "legt dar, man wolle die Lex Heinze, die so vielen- zu geben. Die Heeresverwaltung ihrerseits hat sich zu Welt frieden stiftete, durch die Petition wieder im Fluß bringen, gehendem Entgegenkommen entschlossen, um die Militär- Pstichtfenerwehr in Schneeberg. Nach 88 9 und 10 der Feuerpolizei- und Feuerlöschordnung für die Stadt Schneeberg vom 15. April 1898, welche lauten: Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt mit dem Kalenderjahre, in dem der Dienstpflichtige das 22. Lebensjahr vollendet, und dauert bis zum Schluffe des Kalenderjahres, in dem der Dienstpflichtige das 40. Lebensjahr vollendet. Vom Dienste bei der Pflichtfeuerwehr sind befreit: Mitglieder der städtischen Kollegien, Beamte der hiesigen Behörden einschl. der Eisenbahnbcdiensteten, Geistliche und Lehrer aller Schulanstalten, Aerzte, Apotheker und deren Gehilfen, Mitglieder der beiden freiwilligen Feuerwehren und der privilegierten Schützengesellschaft Schneeberg, gebrechliche Personen, welche ein diesbezügl. Zeugnis des Polizeiarztes beibringen. Sirrt,» icka« ,, 5Ltr. getroffen dlung, eeberg. 5 Stück 7 Stück ingäpfel, chied. m. berg. toffeln >. O. äsen t» straße. ier. ert. Parts 180«. wen ipfe usw. er erfah- in Aue S°f", in jur gold. ttgart.