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Wochentag abends für den folgenden Tag und HWM MM M 'M MM nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1M MM /M M^, M MM M^ dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk 1,82 frei m's Haus. LM Expeditionen solche zu r) riginalpreisen. füv Hohrustei« Grustchat. Odertungwitz. Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Iangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mttelbach, Ursprung, Erlbach Dirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Gmmbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Hohenstein - Ernstthal. Gvgcrn crtlev Gerrreinöe-Vevwcrltirngen öerr rrnrliegsnöear OVtschcrfterr. lMWWSSSSMSSMSWNMWWWW^>»»^»»»^»^^M»MM^^^»»»^^WzSM^SMW^W»WWW Nr. 36. Donnerstag, den 13. Februar 1902. 52. Jahrgang. Kekauntmachnng, vetr. die konfessionelle Erziehung von Kindern aus gemischte» Ehen. Die au- gemischte« Ehen erzeugten Kinder sind in der Reget in der Kon fession des Vaters zu erziehe«. Es ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Uebereinkunft hierüber unter sich etwas Anderes festzusetzen. Eine solche Uebereinkunft der Brautleute über die Konfession ihrer Kinder ist an eine Ein willigung der Eltern oder Vormünder nicht gebunden, es sind aber hierbei theils die allgemeinen Be dingungen eines rechtsbeständigen Vertrags, theilS auch die gesetzlich vorgeschriebenen Formen zu beobachten. Dergleichen Bereinigungen können sowohl vor Eingehung der Ehe, als während derselben geschlossen, auch mit Beobachtung der Formvorschriften wieder aufgehoben oder verändert werden. Auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder aber, welche das 6. Lebensjahr bereits crsüllt haben, ist der Abschluß, die Aufhebung oder Veränderung solcher Vereinigungen ohne Einfluß. Glauchau und Hohenstein-Ernstthal, am 3. Februar 1902. Die «Snigliche Bezirksschulinspektion für Hohenstein-Ernstthal. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Der Stadtrath. Schulrat Lötzsch. vr. Polster. Vom Landtage. Dresden, 11. Februar. Heute hielten beide Kammern Sitzungen ab. Der Sitzung der Ersten Kammer wohnte Se. Königl. Hoheit Prinz Georg bei. Der Präsident, Dr. Gras v. Könneritz-Lossa, war vor Beginn der Sitzung ge meinsam mit dem Präsidenten der Zweiten Kammer zu einer Besprechung zu Sr. Majestät dem König besohlen worden; infolgedessen führte den Vorsitz der Vizepräsident Landesältester von Zezschwitz. Ja der Kammer machte sich, wie gestern in der Zweiten Kammer, vor und sogar während der Sitzung eine grcße Auf- regung bemerkbar, überall bildeten sich lebhuft dis kutirende Gruppen, und die verschiedensten politischer! Tagesblätter machten die Runde unter den Abgeord neten. Während des umfangreichen Referats über den ersten Gegenstand der Tagesordnung erschien der Prä sident, ec überließ aber das Präsidium dem Vizeprä sidenten und wurde von Sr. Kgl. Hoheit Prinz Georg in eine Unterredung gezogen, an welche sich ein fast viertelstündiger Disput mit dem bekannten Staais- rechtSlehrer Geh. Rath Professor Dr. Wach sa,loß. Die Plätze der Minister blieben verwaist, dagegen hatten sich einige Ministerialräthe eingefunden. Auf der Tagesordnung stand eine Petition ohne erhebliches Interesse. — In der zweiten Kammer wurden mehrere Titel des Etats erledigt. Das E«de der Krists. Wir haben bereits gestern unter den Telegrammen die Ernennung des seitherigen Justizministers Dr. Rüger zum Finanzminister mittheilen können. Ob dieser Ausgang nach den Wünschen des „Medinger Zirkels" sein wird, nachdem so deutlich in der Presse mit dem Dresdner und dem Chemnitzer Bürgerm ister gewinkt worden ist, möge dahingestellt bleiben. Die amtliche Ankündigung im Dresd. Journ. hatte folgenden Wortlaut: „Se. Majestät der König haben geruhen wollen dem Siaatsminister Werner v. Watzdorf auf erneutes, Ansuchen die Entlassung ans dem Staatsdienste unte- Belassung von Titel und Rang eines StaatSministers in Gnaden zu bewilligen. Seine Majestät der König haben Sich nicht bewogen gefunden, den von den Staatsministern v. Metzsch, v. d. Planitz, Dr. v. Seyde witz und Dr. Rüger eiugereichten EntlassungSgesuchen stattzugeben und haben bei Eröffnung dieser Aller- höchsten Entschließung zugleich geruht, die Genannten der Fortdauer Allerhöchstseines vollen Vertrauens zu versichern. Se. Majestät der König haben Aller- -nädigst geruht, dem Staats- und Justizminister Dr. Rüger die Leitung des Finanzministeriums zu über- tragen und denselben bis auf Weiteres mit der Fort führung der Geschäfte des Justizministeriums zu deauf- tragen." - Ferner ist dem bisherigen Finanzminister Herrn v. Watzdorf folgendes Handschreiben Sr. Majestät des Königs zugegangen: .Mein lieber Minister v. Watzdori! Ihrem Ansuchen entsprechend habe Ich durch Erlaß vom heutigen Tage Ihre Entlassung auS dem Staats dienste bewilligt. Indem Ich aus diesem Anlasse Meinem Bedauern darüber Ausdruck gebe, daß Ich in Zukunft Ihren bewährten Rath und Beistand werde entbehren müssen, spreche Ich Ihnen zugleich für die Mir, Meinem Hause und dem Lande während Ihres langjährigen Wirkens geleisteten treuen Dienste Meinen Dank aus und versichere Sie der Fortdauer Meines Wohlwollens. Ihr wohlgewogener Albert." Mit "iesen königlichen Entschließungen hat die Ministerkrisis diejenige Erledigung gefunden, die in allen patriotischen Kreisen SachsenS übereinstimmend gewünscht wurde und auf die auch in der Zweiten Kammer sowohl der konservative wie der nationalliberale Wortführer hin wiesen, indem sie ausdrücklich eiklärten, ihre Angriff? richteten sich nicht gegen die Regierung in ihrer Gesammtheit, sondern ausschließlich gegen den Finanz- Minister. Ueber den kommrnden und den scheidenden Minister schreiben die „DrcSd. N chr.": Der neue Finanz- Minister Herr Gcheimrath Dr. Rüger, an dessen Stelle als Leiter des Justizministeriums dem B enehmen nach Herr Geb. Justizrath Dr. Börner treten dürste, ist, soweit sein finanzielles Könmn in Frage kommt, einst weilen so ziemlich ein „unbeschriebenes Blatt". Man erinnert sich nur, daß Dr. Rüger als früherer Geh. Finanzrath sowie als zweiter Bürgermeister von Dresden praktischen Einblick in fiuanzwirthschaftliche Angelegenheiten erhalten hat. Die öff nlliche Meinung Sachsens wird die gehäuften Schwierigkeiten, unter denen er sein Amt antritt, vollauf z r würdigen wissen und herzlich wünschen, daß seine bedeutenden Fähig keiten als Jurist und Ormnisator, die sich in seiner bisherigen Carrere hervorragend bewährt haben, ihn auch bei der Leitung unserer Landesfinanzen aus die Höhe des Erfolges führen mögen, zu seiner persön lichen Ehre und zum Heile der allgemeinen Wohl fahrt. Ein wesentliches Hilfsmittel für den neuen Finanzminister bildet seine parlamentarische Gewandt heit und Beredtsamkeit, die er wiederholt im Reichs tage als sächsischer Bundesralhsbevollmächtigter gegen über der Sozialdemokratie bethätigt hat. — Dem scheidenden Finanzminister Herrn v. Watzdorf werden die huldvollen Worte des königlichen Handschreibens den unter so peinlichen Umständen vollzogenen Rück tritt von den Amtsgeschäftm wesentlich erleichtern und ihn nachträglich für^ so manche Bitternisse entschädigen, die er während der Führung der Geschäfte hat durch- malhen müssen. J-tzt, wo die Lage sich geklärt hat und die Gewitterwolken im Abzüge begriffen sind wird auch Derjenige, de' sich sachlich zu den schärfsten Gegnern deS verflossenen Ministers rechnen mutzte, keinen Augenblick Bedenken tragen, dem bisherigen Leiter der sächsischen Landesfinanzen ein wohlwollendes Wort persönlicher Theilnahme mit auf den Weg zu geben. Eni solches loyales Verhalten gegenüber Hern Minister v. Watzdorf wird der öffentlichen Meinung dadurch wesentlich erleichtert, daß er sich seinerzeit in keiner Weise beflissen gezeigt hat, die Nachfolgerschaft des verstorbenen Herrn v. Thümmel anzutreten. Herr v. Watzdorf übernahm wie ein Soldat, der auf Befehl seines Kriegsherrn ins Feuer geht, das verantwortungs volle Amt, dessen eigentliche Bücde er erst in ihrer ganzen Schwere empfand, als der entscheidende Schritt schon geschehen war. Je mehr sich dann im Laufe der Zeit die finanziellen Schwierigkeiten der Lage häuften, desto klarer stellte sich auch der Manzel an schöpferischer Befähigung und thatkräftiger Initiative in der Person des Herrn von Watzdorf heraus, und da ihm auch die nur so selten verliehene Gabe der Auswahl des richtigen Augenblicks zum Rücktritt nicht bescheert war, so konnte die Katastrophe nicht aus- bleiben. Vielleicht hätte Herr v. Watzdorf di- Unzu länglichkeit seiner Kraft sich selbst früher eingestehen und unerbittlich die sich daraus ergebenden Konsequenzen ziehen sollen. Auch die letzte nach der Lösung der MinisterkrisiS noch übrig bleibende Schwierigkeit, die Erledigung der VersassungSfrage, muß jetzt insofern wesentlich erleichtert erscheinen, als mit dem endgiltigen Rücktritt des Herrn v. Watzdorf diejenige Persönlichkeit, der die Verant wortung für die Mängel der Finanzverwaltung ver fassungsmäßig allein zugeschoben werden mußte, von der Bildfläche verschwunden und dadurch die Bahn für die Verständigung frei gemacht ist, die bei gutem Willen beider Theile, der Regierung sowohl wie der Volksvertretung, nunmehr zu finden sein wird. That- sächlich weiß denn auch das „Dresdner Journal" bereits zu melden, daß die Angelegenheit der Chemnitzthalbohn zum Gegenstand einer erneuten Besprechung in der Finanzdeputation k der Zweiten Kammer gemacht werden solle. Das amtliche Blatt sügt hinzu, cs sei Gewähr geboten, daß dabei die entstandene Differenz in besriedigender Weise ihre Eiledigung finden werde. Mit Herrn v. Watzdorf werden voraussichtlich auch die beiden Herren Ministerialdirektoren Geh. Rath Dr. Diller und Geh.-Rath Dr. R i t t e r st ä d t au.) ihren Aemicrn scheiden. Wie verlautet, haben beide H.rren bereits ihre Entlassungsgefuche eingereicht. Als im vorigen Jahre der Justizminister Dr. Schurig starb, erschien in den Blättern sofort eine ganze Kandidatenliste. Neben den Ministerialdirektoren Geh. Rath Jahn und Geh.-Rath Kirsch wurde damals u. o. der sächsische G-sandie in Berlin Graf Hohenthal als Kandidat für den erledigten Mlnisterposten genannt. Zur Erklärung dieser Kandidatur wurde behauptet, daß der Gras sich in den inneren Staatsdienst zurück- sehne. Viel genannt wurde weiter, wie schon öfters, als Minifterkaadidac der Professor an der Universitär zu Leipzig Geh. Rath Prof. Dr. Wach. Es ist vor auszusehen, daß von diesen Namen der eine oder an- d--re, vi-llercht auch der des Nachfolgers des bisherigen Justizministers, in seinem früheren Amt erneut auf taucht. Aber auch hier, wie bei der Besetzung des Finanzministeipostens, muß man sich stets sagen, daß es sich bei derartigen Namensnennungen für einen erledigten Ministersitz zumeist um Kombinationen Han delt, denen zuverlässige Unterlagen fehlen. * * — Die „Leipz. N. N*" äußern sich sehr scharf über die Geschäftsführung deS Finanzministeriums. Das Blatt schreibt: „Wenn immer wieder das, was die Stände an Mitteln bewilligen, ignorirt wird, und statt 10 etwa 20, statt 38 aber 73 Millionen ausgo geben werden über die Köpfe der Volksvertretung hin weg, und wenn dann die Parlamente gerade noch Ja und Amen sagen dürfen, dann geht auch der letzte Rest der parlameniarischen Macht verloren." Selbst in der ersten Kammer sei dos Wort gefallen, wenn man die in den letzten Jahren gemachten Uebrr- schreitungen aufführen wolle, würde man bis zum Abend nicht fertig; diese bildeten nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Es sollte überhaupt kein Bau mehr bewilligt werden, ehe nicht ein Privatarchitekl über die Kosten vernommen worden sei. Vom Reichstage. Berlin, 11. Februar 1902. Die Berathung des Etats der Justizverwaltung wird fortgesetzt. Abg. Bayer (Centr.) beschwert sich über die Herabsetzung, welche der Anwaltsstand in der bayerischen Kammer erfahren habe, wo Aeußerungen gefallen seien, wie die „vom großen Maulwerk" der Anwälte. Die Zustände in Bayern seien ganz un haltbar und eine Gefahr für die Rechtspflege, weil dort die Gebühren so niedrig seien, daß sie gerade zu als hingeworsene Trinkgelder erscheinen, so daß sogar die Stelle als Gerichtsschreiber vorgezogen und amtlich als Beförderung bezeichnet werde. Der An- waltSstand in Bayern sei daher der reine Tauben schlag. — Abg. Beckh (freis. Bp.) glaubt, daß solche Beschwerden bester vor den Anwaltstag oder den Juristentag oder die bayerische Anwaltskammer hätten gebrach» werden müssen. WaS Stadthagen über Klassen justiz gesprochen, habe unleugbar eine gewisse Berech tigung. Die bestehenden Strafsätze für Beleidigungen seien ausreichend, die Richter sollten nur einen schär feren Gebrauch davon machen, wenn e- sich um schwere Angriffe auf Ehre und Familie handle. Weiter plai- dirt Redner für endliche Reform der Strafprozeßord» nung, schärferes Vorgehen gegen das Duellunwesen. Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse und Entschädigung unschuldig Verhafteter. ES scheine fast, als werde vom BundeSrathstische aus immer nur auf eine allgemeine Revision des Strafgesetzbuches ver tröstet, um den mannigfachen, vom Reichstage ver- langten Reformen auf Spezialgebieten auszuweichen. — Staatssekretär Nieberding weist diese Unterstellung zurück. Er halte eS an und für sich für durchaus möglich, einige Spezialreformen vorweg zu nehmen, nur von dem Strafvollzüge habe er erklärt, daß dieser vor einer umfassenden Revision des Strafrechts nicht gesetzlich geregelt werden könne. — Abg. Spahn (Centr.) erwidert dem Staatssekretär, etwas rascher könnten die Fragen, die der Reichstag anrege, denn doch von den Regierungen erledigt werden. Die Frage der Ent schädigung unschuldig Verhafteter schwebe schon seit 1882. Auch die Beseitigung des fliegenden Gerichts- standes sei vom Reichstage schon seit langen Jahren angeregt. Aus Anlaß der Erfahrungen im Treber- trocknungSprozesse empfiehlt Redner für die Aktien- geselljchaften periodische Zwangsrevisionen nach Art derjenigen bei den Genossenschaften, um solche betrü gerische Manipulationen zu verhindern. Weiter tritt Redner den Aeußerungen seines Fraktionsgenosten Bayer über die Verhältnisse der Rechtsanwälte in Bayern gegenüber und schließt: Der Staatssekretär hat angedeutet, daß eine Regelung des Strafvollzuges in Verbindung mit einer Revision des Strafgesetzbuchs vielleicht nach 10 Jahren möglich sein werde; ich bin nicht so optimistisch wie der Herr Staatssekretär, um zu glauben, daß in 10 Jahren „die Schwierigkeiten überwunden" sein werden. (Heiterkeit.) Es wird wohl so gehen, wie mit dem Leipziger Professor, der vor seinen Studenten die Strafprozeßorduung in Grund und Boden kritisirte, und als er selbst Vor schläge machen sollte, keine wußte. (Heiterkeit.) — Abg. v. Maltzan (kons.) plaidirt für ein einheitliches Auto- mobilgesctz für das Reich, enthaltend BesähigungS- nachweis, Maximalgeschwindkeit, Haftpflicht. — Staats sekretär Nieberding: Diese Angelegenheit liegt auf dem Gebiete der Verkehrspolizei. Ich werde aber den Minister der Innern aus die Bemerkungen des Vor redner- aufmerksam machen. Auch die Haftpflicht- regelung hat das Bürgerliche Gesetzbuch den Einzel staaten Vorbehalten. Eine einheitliche Regelung erscheine allerdings erwünscht; sollte die preußische Regierung eine solche eben,. llS für erwünscht halten, so werde sich das Reichsjustizamt der betreffenden Aufgabe gern unterziehen. Bisher aber sei Preußen in dieser Ange legenheit noch nicht an die Reichsregierung herange- trcten. Jedenfalls werde die Frage im Auge behalten werden. — Abg. Herzfeld (Soz.) wirst den Konserva- riven vor, sich in der Automovilfrage für die Haft pflicht zu interessiren, weil sie selbst einmal zu Schaden kommen könnten; träfe jedoch den Arbeiter ein Unfall, so interessirtrn sich die Konservativen um einen wirk lichen Schadenersatz nicht im Geringsten. Wenn eS dem Centrum mit dem Strafvollzug Ernst sei, so solle es diesbezügliche Bestimmungen in den Zolltarif hinein schreiben. (Heiterkeit.) Statt gegen die Gewerkschaften und ihre Mitglieder sollte man gegen Trust- und Kartelle „wegen Erpressung" Vorgehen. An der Zu nahme des jugendlichen Verbrecherthums seien unsere sozialen Verhältnisse schuld. Für jugendliche Personen sei das Gefänguiß nicht eine Erziehungsanstalt, sondern eine Vorschule für das Verbrecherthum. — Abg. Oertel (kons.): ES >st richtig, daß wirthschaftliche Noth mitwirkt, aber die Hauptursache des VerbrecherthumS .st die Neigung zur Sünde, und die Rückkehr zur Religion und zum Cyristexthum ist die Vorbedingung für die Abnahme der VerbrecherthumS. Die Borwürfe wegen Klassenjustiz seien haltlos, namentlich auch, so weit es sich um Sachsen handle. Redner verurtheilt ven fliegenden Gerichtsstand der Presse sowie den Zmgnißzwang der R.dakteure; mit letzterem erziehe man nur eine wenig vornehme, geradezu unanständige Gesinnung. Mit einer Heraufsetzung deS Strafmündig keitsalters sei er nicht einverstanden. WaS das Duell anlange, so sei eS vielleicht richtig, das Strafmaß za erhöhen, aber jedenfalls müßten dann auch die Be leidigungsstrafen erhöht werden. Nach wie vor sei er für Wiedereinführung dec P ügelstrafe, denn gegen