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!We»«g«pret» m»n«tlich Mk. 4.7S, durch A«t«n fr«i in« H—a l>Mef«»t, d»i Adhslung in deu AeschistSstev»n M. 4.KV, M»ch«n- jk«t«« 1.1« Mk. »ei P.stiejug »lerteljährllch M. 15.- «usschl. i H«Kelluni«,ebilhr. Einzelne Nummer 25 Pfz. Au»g«de »erktil,- f lich n«chmitt«g». K«lls diirch h»here Gewalt, Betriittstsnmß, Streik, I G»«rr» Aussperrung der Hlnzeiger verspätet »der nicht erscheint, -Iß der Verlag nicht zum Ers«tz »erpflichtet. — P»stscheckk»nt» Reipzig 4V214. Geschäftsstelle: H»henstein-Ernstth«l, Bihnstr. 3. zs-Mch OherlNiMmiher TagMstt Oersdorfer TageblslL «nteig«»prei» di« «gespaltene KerpuSzeile 7S Pf>-, Rckam«- zelle 2.— Mk.; bet Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. — AuSkunftSerteilung und Vermittlung van schriftlichen Angedet«! LS Pfg. — Anzetgenaufgade durch Uernsprecher schließt jeden Grsatzanspeuch au». — Lei zwangsweiser Einziehung der An« zeigengediihren durch Klage oder im KenkurSsake gelangt dec »all« Betrag unter Wegfall der det safortiger Bezahlung »e willigten Abzllg, in Anrechnung. — Fernsprecher Nr. 151. — für Lahenstein-Lrnstthol, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdsrs, Aüsdorh Bernsdorf, Wüstenbrand. Mitteldach,«rdna,Nrspruns,Kirchdrrz,Erlbach,Me>nr»»rf,Sangenderg,Falken,Sangenchursdorfusw- » -» I« M. M ZAWtrNDs HW 3. Svlsi IZA L IchkWß Bezirks-ErsM-W. Gse mit dem 15. Moi d. I. ungültig gewordenen Ersatzgeldscheine de» Bezirksoerbandcs Glauchau v»n 5, 1s und 20 Mark werden ausnahmsweise nur noch bi* -um 15. Juni d. I. bei der Kasse des Bczirksoerbandes Glauchau eingciöst. Spötcre Einlösung erfolgt nicht. Bezirksverbund Gluuchau, am 3 Juni 1928. — K -L.-Nr. 2t5b. I. — Amtshauptmann Freiherr v. Weick. SS Gramm Landbutter, Mk. 1,10 und 120 Gramm Margarine Mk. 8 Nr. 4201 bis 4575: Schmidt, 1351-2600, 4576—4695: Beyec. Landeier, je 2 Person 1 Siiick, 1,20 Mk. 2731—2785, 5131—5170 Egerland, Breite Gtr. Hrihnerhalter haben keinen Anspruch. Zuteilung für Kinder bis 4 Zahre, jede Person 1 Piickchen Lebensmittelkarte T. 1—4V0: Lange, Bahnstr., 4SI—610: Elster, Dresdner Etr, 2001—2610: Konsum-Verein. Es ist abjuschneiden Marke P »on der roten und Marke VII oder G 7 von der -rauen Karte. Zuteilung für Mütter, jede Person 250 Gramm 2 Mk Nr. 1—610: Thams u. Garfs, Meinkellerste, 2001—2810: Bohne, Chemnitzer Str. Es ist abzuschneiden Marke M I »on der »eißen Lebensmittelkarte A. «äse, jede Person 125 Gramm - Mk 2,80. 5151-5680: Lässig, »41-»70», 5601 bis öTLO. Horn. Msul- und Kllmenfe»che. Unter einem Transport Lämmer des Viehhändlers Geifert aus Mos l ist hier bei 4 Stück die ab-eheilte Maul- und Klauenseuche amtlich sest-estellt morden. Das Sperrgebiet umfaßt die alte und die neue Hüttenmühle und dell Stoll Leim Teich unweit der allen Hüttenmühle. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich aus folgende Straßen und Wege der Stadt: Grüner Weg, Fsrststr, Taistroßr von der Mündun- in die Btsmarckstraße dis zum Röhrensteig, Hütlengrund straße bis zur Mündung in die Btsmarckstroße und Röhrensteig bis zur Mündung in die Bad- straße. Fiir den ganzen Bereich des Sperrbezirks gelten folgende Beschränkungen: 1 Sämtliche Hunde sind festzulegen. Der Festlegung ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die feste Anschirrung gleich zu erachten Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung »on Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Leine kann gestattet werden. 2. Schlächtern, Biekastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen »erkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben, ist das Bctrekn aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenoreh im Sperrbezirke, desgleichen der Eintritt in die Seuchengehöfte »erboten. In besonders dringlichen Fällen kann die Polizeibehörde Ausnahmen zulassen 3. Dün- -er und Jauche »on Klauenoieh, ferner Gerätschaften und Gegenständen aller Art, die mit solchen Bieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dcm Sperrbezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich ariMorduenden Vorsichtsmaßregeln ousgesührt werden. 4 Die Einfuhr von Klauen»ieh in den Sp rrbez'rk sowie das Dur hireiben van solchem Vieh durch den Bezirk ist ver boten Dem durchtrubenden Klauenv'eh ist das Durchfahren mit Wiederkäurrgrspannen glcichzu- stellen. Die Einfuhr »on Kiauenvieh zur sofortigen Schlachtung, im Falle eines besonderen will- schaftlichen Bedürfnisses auch zu Nutz- oder Juchtzwccken, kann gestattet werden Für das Beobachtungsgebiet kommen nachstehende Bestimmungen in Frage: n) Aus dem Beobachtungs gebiete darf Klauen»ieh ohne polizeiliche Genehmigung nicht entfernt werden. Auch ist das Durch treiben von Klauenoieh und das Durchfahren mit fremden Wlederkäuergespanneu verboten, b) Die Ausfuhr von Klauenoieh zu Nutz- oder Zuchtzwecken darf nur mit Genehmigung der höheren Polizeibehörde gestattet werden e) Die Ausfuhr von Klauenoieh zum Zwecke der Schlachtung kann gestattet werden, wenn die frühestens 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunehmende tierärztliche Untersuchung ergibt, daß der gesamte Viehbestand des Gehöftes noch seuchenfrei ist. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß nach 8 168 der Bundesratsvorschriften -um Viehseuchengesetze vom 26. Juni 1909 während der Seuchendauer die Abhaltung der Ferkelwochenmärkte unterbleiben mutz Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 2. Juni 1920. MWMM Seit dem 25. Mai d I. behandeln die Aerzte Kassenmitglieder nur als Privatpatienten gegen sofortige Bezahlung. Infolgedessen hat die Kasse bei dem Oberversicherungsamt Chemnitz um die Ermächtigung zur Anwendung des 8 370 der Reichsoersicherungsordnung nachgesucht. Hiernach erhalten die erkrankten Mitglieder als Entschädigung für die Kosten der ärztlichen Be handlung einen nach dem durchschnittlichen Grundl»hn zu berechnenden Barbetrag »on der Kaffe vergütet. Die Regelung der bisher von den Kranken verauslagten Gebühren für ärztliche Behand lung wird voraussichtlich Anfang nächster Woche erfolgen können Da die Entschädigung zum Teil unter den von den Acrzten jetzt geforderten Honorarsötzen stehen wird, werden die Mitglieder, um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, gebeten, den Arzt nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Für solche dringende Fälle besteht die Möglichkeit, daß der Kranke nichts aus seiner Tasche darauf zu legen hat Bei leichteren Erkrankungen und Verletzungen wolle man sich an die Schwester der vrtskrankenkasse wenden, die jeden Wochentag vor- mittags von 8—10 Uhr und nachmittags von 3—4 Uhr, Sonntag» vormittags von 8—18 Uhr Schubertstr. 3 anzutnffen ist. Bon der Schwester wird bis auf weiteres auch die Er werbsunfähigkeit bescheinigt. Rezepte müssen vor Anfertigung in der Apotheke der Kasse zur Stempelung »or- gelegt werden. Die Mitglieder werden gebeten, die Kasse bei dem ausgebrochenen Kampfe zwischen Aerzten und Krankenkassen nach Möglichkeit zu unterstützen. Sie schützen sich damit selbst v»r einer aber maligen Erhöhung der an sich schon hohen Beiträge. Hohenstein-Ernstthal, den 2. Juni 1920 Der Vorstand. E Schulze, Vorsitzender. Warenverkauf. Freitag, den 4. Juni, auf Abschnitt 96 der alten Lebensmittelkarte 125 Gramm Bohnen für SS Pf,., auf Abschnitt 97 125 Gramm Erbsen sür 1.25 Mk , auf Abschnitt 98 250 Tramm Erbsenmehl für 2 50 Mk und aus Abschnitt 99 80 Gramm Margarine für 2 16 Mk. Kinde: unter 4 Jahren erhalten auf Abschnitt 4 der Grießkarle 200 Gramm Bollr is für 2.68 Mk. Außerdem erhalten die Landwirte und Selbstoerso ger aus Abschnitt 81 der braunen Lebensmittel karte SO Gramm Margarine für 2 16 Mk. und zwar Ortsl.-Nr. 4—78, 546—LOS und 641—654 im Konsumverein Haushalt, Orts!-Nr. 82—216, 484—542 und 621—622 b bei Heinrich Förster und Ortsl.-Nr 225—479 im Konsumverein I. Oberlungwitz, am 3 Juni 1920. Der Gemeiudevorstaud. Das IWMtMer. Zu dem Gesetz über das NeichSnotopfer wer ben jetzt die A u s f ü h rung s b e st i m m u w > en veröffentlicht. Den in den Stcuerlisten ans genommenen Personen und sonstigen Stcucr- pflichtwen sind mit der öffentlichen Aufforderung gleichzeitig zwei Vordrucke zu übersenden, doch hat eine Steuererklärung auch zu erfolgen, wenn dies« Zusendung nicht geschieht. Dem Steuerpflichtigen ist ein schriftlicher Steuerbescheid zu erteilen; er bat zu entbaüew den Betrag der zu zahlenden Steuer; die Berechn nungSgrundlagcn der angeforderten Steuer; den Hinweis, das; gemäß § 56 des Gesetzes bis zum 31. Dezember 1922 Berichtigungen und Nc«' Veranlagungen erfolgen können, auch ohne daß neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, und daß die Steuerkurse und Stellerwerte innerhalb dieser Zeitraumes nach näherer Bestimmung de. Reichsrates nachgeprüft und festgesetzt werden; eine Belehrung über das zulässige Rechtsmittel unter Angabe der RechtSmittelfrist lind Bezeich nung der Behörde, bei der das Rechtsmittel em- znlegen ist; eilten Hinweis ans die Zulässigkeit de» sofortigen- Zahlung und auf die für die bis zum 31. Dezember 1920 erfolgten baren Zabluu gen zustebende Vergütung. Weitere Bestimmun gen erläutern den Begriff des Steuerpflichtigen, de- Zahlungsmodus, der Stundung usw. Fer ner wird noch einmal eine Aufstellung der Steuer quoten gegeben. Die zur Abgabe der Steuererklärung Ver pflichteten werden ausgcfordert, die Steuererklä rung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vor druckes in der Zeit vom 2 8. Juni bis 2 8- A n g u st 1 9 2 0 bei dem Finanzamt einzurci- chen. Vordrucke für die Steuererklärung können von dem Finanzamt bezogen werden. Die Ein sendung schriftlicher Erklärungen durch die Pos! ist zulässig, geschieht aber zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, wird mit Geldstrafen- zu der Abgabe der Steuererklä rung angehalten; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu IO Prozent der endgültig festgesetzten Zicuer auf«» legt werden. Wcr das NeichSnotopfer ganz oder tcilweüc hinterzieht oder zu hinterziehen versucht oder eine derartige Handlung semeS Vorteils wegen be günstigt oder hierbei Hilst oder wer seines Ver teils wegen Gegenstände, von denen er weiß oder annehmen muß, daß das NeichSnotopfer für sie hinterzogen ist, verheimlicht, absetzt oder zu ihrem Absatz mitwirkt, wird mit Geldstrafe bis zum dreifachen Be rage der betreffenden Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehren rechte erkannt sowie die Bestrafung auf Kosten des Verurteilten bckanntgemacht werden. Vermö gen, das bei der Veranlagung zum Reichsnot opfer vorsätzlich verschwiegen wird, verfällt zu gunsten des Reiches. Sonstige Zuwiderhandlun gen gegen die Vorschriften des Gesetzes über das NeichSnotopfer oder die zugehörigen VerwalumgS- bcsümmungeu können mit Ordnungsstrafen bi? zu I000 Mk. geahndet werden. Für die bis zum 30. Juni 1920 auf das NeichSnotopfer bar gezahlten Beträge (§ 41 deS GesetzeS) werden 8 Prozent und für die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 bar gezahlten Beträge 4 Prozent als Vergütung ge währt. Tie in dem Z 30 des Gesetze? über do? ReichSnotopser voraeschriebene fünfprozentige Ver zinsung der Steuer vom 1. Januar 1920 ab Höri sür den durch die Zahlung getilgten Betrag mil dem Tage der Einzahlung auf. Die Steuerkurse der Wertpapiere nach dem Stande vom 31. Dezember 1919 liegen kür Interessenten in unserer Geschäftsstelle ans. PAWttWt M MßMhc- OMer. ReichStvehrminister Geßler führte in einer Unterredung mit dem Hauptschriftleiter de? „Verl. Tgbl." u. a. folgendes auS: Ter Gedanke, einen Putsch — mag er von recht? oder links kommen — zuzulassen, wird von den Offizieren, Unter- offizieren lind Mannschaften der Reichswehr ab- gelekmt. Ich komme soeben ans Oberschlesien zurück. Die Truppen machen dcrt einen sehr guten Eindruck. Das Mißtrauen, das aus den Tagen des Kapp-PutscheS her noch an manchen stellen zwischen Truppen und der Bevölkerung besteht, wird, so hoffe ich, allmählich verschwin den. In Mecklenburg, Pommern, Ostpreußen ist die Lage zurzeit so, das; die Rechte einen Putsch von links und die Linke einen Putsch von rechts befürch - t e t. In dielcr gespannten Lage kommt es al lein darauf an, die Ruhe zu bewahren und zu verhindern, daß an irgend einer Stelle der Funke in das Pulverfaß geworfen wird. Sollte es zn Unrubcn kommen, so ist es Sache der Polizei lind der Sicherheitspolizei bezw. der Länder, ihrer Herr zu werden. Reicht deren Kraft nicht aus, so werden die Negierungen der Länder die Reichswehr zu Hilfe rufen. Bei aller Lovatüät, mit der ich entschlossen bin, den von der Regie rung unterzeichneten Friedensvertrag zu erfüllen, kann ich darüber doch keinen Zweifel liegen, laß gerade die Durchführung einer weiteren Hce- reSverminderung aus die allergrößten Schwierig keiten stößt. Wie die Geschichte der Auslösung der Brigade Ehrhardt und auch der Freikorps beweist, stößt die Auflösung dieser schon verhält nismäßig schwachen Verbände auf beinahe un überwindliche Schwierigkeiten. Diese Fragen wer den in Spa hoffentlich mit großer Sachlichkeit behandelt werden können. Zum FallePaa s ch e erklärte der Minister, das; die Offiziere der Reichswehr mit ihm eines Sinne? darüber seien, daß die Lötung dieses Mannes auf das s ch ä r f st e zu verurteilen ist. Sicherheitspolizei und Verfassung. In einer Sitzung der Führer der Sicherheits polizei Preußens im Ministerium des Innern hat der Geheimrat von Priesdorff, der Ches der Sicherheitspolizei in Preußen, im Namen aller Führer dem Minister Severing eine Erklärung abgegeben, in der e? heißt: Die Sicherheitspoli zei stellt fest hinter der vom Volk eingesetzten Verfassung. Jeden Putsch wird die Sicher- hcitspolizei rückhaltlos unterdrücken. Die Sicherhei Spolizei ist sich ihrer großen Auf gabe bewußt und wird in der kommenden Woche beweisen, daß sie de? Vertrauen? der Negierung würdig ist. HmbWsg oder nicht? Tas Neutersche Bureau meldet: Die Konfe renz m Spa kann im Juni noch nicht ab gehalten werden. Tie Alliierten können sich bis dahin über die Höhe der von Teutschland zu leistenden Zahlungen nicht schlüssig werden, da durch die polnische Frage dringende Unterbre chungen der Verhandlungen cinlreten mußten. — Havas meldet: Die französische Abteilung de» Wiedergutmachungskommission bat in einer Ev- llärung an den Alliicrtenrat die Möglichkeit wei terer Zugeständnisse an Deutschland in der Frag« der Wiedererstattung und des Aufbaues verneint. Havas fügt hinzu, das; durch diesen Beschluß eine Einschränkung der Beratungsgegenstände in S^a eintreten würde. — Die „Morning Post" erfährt, daß auch die englische Wiedergut machungskommission eine Herabsetzung der Schadenersatzforderung an Deutschland einstimmig abgelehnt habe. * Die Unnachgiebigkeil Frankreichs zwingt na türlich die anderen Ententemächte, auch unv«»- mindert auf ihren Forderungen zu beharren. An- derzeit? wissen sie, daß die dann zustande kom mende Gesamtforderung von Deutschland einfach nicht bezahlt werden kann. So befinden sich tue Alliierten in einer Zwickmühle, aus der sie erst einen AnSweg gefunden haben müssen, ehe sie den Tag der Konferenz von Spa endgültig fest- sctzen. — Wie verlautet, hat die deutsche Regie rung durch den Geschäftsträger in Pari» die alliierten Kabinette um Bekanntgabe der Tages ordnung der Konferenz in Spa ersucht. De»tsch-fr«ntösischeMirtschaftsakmachunge«. Der „Chicago Tribune" zufolge haben im Mi nisterium des Aeußereii in Paris Verhandlungen zwischen Vertretern der deutschen und französischen Regierung stattgefunden, mit dem Ergebnis, daß Deutschland da? Verbot der Einfuhr französischer LuruSwarcn, wenn auch nicht aufhebt, so doch erheblich einschränkt, wogegen Frankreich Deutsch land gewisse Rohmaterialien li«f«rt, deren «a seh» bedarf.