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91. 24. November 1863. Erscheint Dienstags uni Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. Amis- und Anzeige-Matt der Königlichen Gerichts-Ämter und Sladkäthe zu Dippoldiswalde, Mvenflein und Altenberg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne :n Dippold'Swalde. / 's/- Preis pro Quartal Weißcrrlr-Ieitnnq. LL Schleswig-Holstein. Der legitime Thronfolger in Schleswig-Holstein Prinz Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Augustenburg hat einen wichtigen Schritt gethan: er bat eine, in ebenso würdevoller als kräftiger und warmer Sprache abgcfaßte Proklamation erlassen, worin er förmlich und feierlich seinen Rechtsanspruch auf den erledigten Herzogsthron beider Länder geltend macht. (Der Vater des Erbprinzen von Schleswig - Holstein- Sonderburg-Augnstenburg ist der Herzog Christian von Schles wig-Holstein-Augustenburg, jetzt 65 Jahre alt. Er hat be kanntlich auf seine Erbsolgerechte für seine Person Verzicht geleistet, aber die Rechte seines Hauses aufrecht erhalten. Der Erbprinz Friedrich, geb. am 6. Juli 1829, ist preußi scher Major ü In 8uito des 1. Garderegiments zu Fuß. Er wohnt im Schloß Dölzig, in der preußischen Niederlausitz. Vermählt ist er mit einer Tochter des verstorbenen Fürsten Ernst von Hohenlohe-Langenburg und hat 2 Töchter.) Die badische Regierung, welche gleich denen des Herzogs von Coburg-Gotha, von Altenburg, von Meiningen, sowie des Großherzogs von Sachsen-Weimar und des Großherzogs von Oldenburg den Prinzen Friedrich von Augustenburg als rechtmäßigen Nach folger in der Regierung der Herzogthümer anerkannt hat, beauftragte bereits ihren Bunbestagsgesanvten mit der Vertretung desselben am Bunde und erließ in der LandeSzeitung eine Auseinandersetzung über die Sachlage, in welcher es unter Anderm heißt: „Schleswig-Holstein hat durch lange Jahre der Leiden treu ausgcharrt, in der Hoffnung und Erwartung, daß sein ange stammter Fürst dereinst an ihre Spitze treten und eine neue Aera selbständigen Lebens und deutschen Wesens mit ihnen be ginnen werde. Diese Hoffnung darf nicht getäuscht werden. Freilich wird voraussichtlich der Eintritt Schleswig-Holsteins in den vollen Genuß seiner berechtigten Unabhängigkeit und Freiheit nicht unbestritten bleiben. Im Jahre 1852 hat ein Theil der europäischen Regierungen zu London ein Protokoll gefertigt, welches vie wrfpttche Linie, au? Zweckmäßigkeitsgründen, auch für die Herzogthümer als berechtigt erklären will und damit die Rechte der Herzogthümer und die Erbfolge ihrer angestammten Dynastie, zu ändern versuchtem Allein die Mitglieder dieser Dy nastie habe» sich diesem Urtheile nicht gefügt; Prinz Friedrich -- nach seines Baiers Resignation der nächste Agnat männlicher Linie — hat bei dm Thelknehmcrn am Londoner Protokoll Protest gegen die neue Ordnung und die unberufene Einmischung ein gelegt; die Zustimmung der holsteinischen und schleswigscheu Stände ist ylcht nqchgesucht, geschweige erlangt worden; die deut schen Großmächte sind dem Londoner Protokoll nur unter Be dingungen und Voraussetzungen beigetreten; diese sind von Däne mark Nicht erfüllt Wörde»; der Deutsche Bund hat dasselbe nie anerkannt; er hat somit -volle Freiheit, auch jetzt seine Anerken nung zu versagen, wenn nun die Successionsfragr an ihn heran tritt. Die Weltlage ist mit dem Ereignsß des Aussterwcns des dänischen Königshauses plötzlich eine ändere geworden. Die Blicke Europas werden sich nach der Eider und dem Sund richten. Die Lösung der Erbfolgesragc kann nicht vertagt, nicht umgangen »W> > r. N'.iu I In Hamburg wurde am 19. Novbr. eine aus dortigen Einwohnern und Schleswig-Holsteinern be stehende Volksversammlung in der Vorstadt St. Pauli dreimal M drei verschiedenen Orten „wegen der be drohlichen Nähe Altona's" aufgelöst. Die Versamm lung zog hierauf über die Mftchchchch Uhlenhorst und erließ eine Adresse an den Herzog von HuguMnburg, worin derselbe aufgefordert, pird, Hch an ^« Spitze seines Volkes zu stellen. , In Kiel beschlossen 24 Ständemitglieder, die Bundesversammlung um schleunigsten Schutz der Lan desrechte zu bitten. DaS Gesuch ist bereits abgegan- werden. Das Schicksal Schleswig-Holsteins wird in der nächsten Zukunft entschieden. Bon Deutschlands Haltung, von dem festen Entschluß, in diesem Augenblick' ohne alle Rücksicht für das Recht der ihm angehörigen und verwandten Herzogthümer ein- zutreten, wird es abhängen, wie sich die Zukunft Schleswig- Holsteins gestaltet und ob die Verhältnisse der deutschen Noro- grenze sich zn DeutschlandL cigencr Ehre und zu seinem eigenen Frommen wenden. Eine große Verantwortung naht in ihrem ganzen Ernst den deutschen Regierungen ünd dem deutschen Volk! Mögen sie fest und treu für das Rechte zusammenstehen!" In gleichem Sinne, wie die echt deutsche »nd energische badische Regierung, behandelt auch Coburg- Gotha diese Angelegenheit in einem officiellen Artikel der Gothaer Zeitung, der mit folgenden kräftigen Worten schließt: „Die Stellung des Deutschen Bundes in dieser Sache ist frei von Zweifeln. Derselbe kann nur den Erbprinzen von Schleswjg-Holstein-Augusten- bnrg anerkennen, nnd es darf nicht bezweifelt werden, daß er das Recht dieses legitimen Fürsten mit den er forderlichen Mitteln schützen und da nötbig in volle Wirksamkeit setzen werde. Welches deutschen Fürsten Recht wäre noch sicher, wenn dieses dem Auslande zum Opfer siele!" Die gesetzgebende Versammlung zu Frankfurt a. M. richtet an den Senat die dringende Aufforderung, die Anerkennung des bisherigen Erbprinzen Friedrich als nunmehrigen Herzogs von SchleSwig-Holstein und Lauenburg auszusprechen und durch den Gesandten der freien Stadt Frankfurt beim Bundestag diese Aner kennung durch bas Organ des deutschen Bundes auf'- Dringendste zn beantragen und zu befördern. Aus Wien schreibt man, daß der Erbprinz von Augustenburg sich persönlich an den Kaiser von Oester reich behufs Unterstützung seiner geltend gemachten Erbfolgeansprüche gemeldet habe. — Das Abgeord netenhaus stellte an die österreichische Regierung die Frage: was letztere als Mitglied des deutschen Bundes zur Geltendmachung der legitimen Nachfolgerechte in Schleswig, Holstein und Lauenburg beim Deutschön Bunde zu thun gedenke.