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-W>^ Gk^M ^MW E^W II 8 LAU» »Ak PW FZ NkUvvsf^s Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend »IIIIIIIIIIIIIIIIIII»III«I»I»IIIIIII» I Die »Ottendorfer Zeitung" erscheint Diens- tag, Donnerstag und Sonnabend. Der Bezugs-Preis wird mit Beginn jeden Monats bekannt gegeben. Im Falle höherer Gewalt (Krieg od. sonst. - >» irgendwelcher Störungen des Betriebes der 8 Zeitung, d. Lieferanten od. d. Beförderung?- E Einrichtungen) hat der Bezieher keinen Än- m spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der - s Zeitung od. Rückzahlung d. Bezugspreises. 2 Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. !lMWW§- ,K, Diese Zeitung veröffentlicht die des Gemeinderates M MetzebW amtlichen Bekanntmachungen zu Ottendorf-Okrilla. Mit den Beilagen „Neue Illustrierte", „Mode und Heim" und „Der Kobold". Schriftleitung, Druck und Verlag Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. 2 Anzeigen werden an den Erscheinungstagcn A bis spätestens vormittag 10 Uhr in die » Geschäftsstelle erbeten. " Die Festsetzung des Anzeigen-Preises 2 » wird bei eintretender Änderung eine Nummer 8 8 vorher bekanntgegeben. 8 Jeder Anspruch auf Nachlaß erlischt, wenn 8 E Ler Anzeigen-Betrag durch Klage eingezogen « »» werden muß oder wenn der Auftraggeber in ? Konkurs gerät. »Illlllieilllllllieilllllllllilllllll» Gemeinde-Giro-Konto Nr. 136. Nummer 33 Sonntag, den 6. April 1924 23. Jahrgang. Amtlicher Lei!. Mietzinssteuer. Das Sachs. Gesamtministsrium hat in einer Notver ordnung vom 28. März 1924 Vorschriften über eine Auf- »rrtungssteuer bei bebauten Grundstücken (sogenannte Miet- zintsteuer erlassen. Steuerpflichtig sind danach die Eigentümer der vor dem K Juli 1918 fertiggestelltcn Gebäude jeder Art. Bei später errichteten Gebäuden oder Gebäudeteilen (Neu- oder Um bauten) besteht die Struerpflicht nur dann, wenn Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt worden find. Von der Besteuerung ausgenommen sind Gebäude (Gebäudeteile), so- Veit sie land- oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken dienen. Die Mieter find dem Vermieter gegenüber zur Ent- Achtung einer Betrages verpflichtet, welcher der auf den von ihnen benutzten Raum entfallenden Steuer entspricht. Die Steuer, die vom 1. April 1924 an erhoben wird, beträgt 15 Prozent der Frtedensmiete (nicht Grundmiete). Die Grundstückseigentümer haben die Steuer in monatlichen Teilzahlungen und zwar erstmalig für April 1924 bis zum 15. April 1924 Und künftig jeweils bis zum 5. des Monat« an die Orts- steuereinnahme abzuführen. Ein Steuerbescheid wird nicht zugestellt. Wird die Steuer nicht rechtzeitig entrichtet, so erhöht sich der Steuerbetrug für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig- Kit folgenden angesangeuen halben Kalendermonat um b Prozent. Da neben dem Hauseigentümer auch die Mieter als Gesamtschuldner für die Steuer haften, und zwar auch für den Verzugszuschlag, so muß den Mietern empfohlen werden, baß ste die 15 Prozent Mietzinsstruer gleich mit der Miete an den Hauseigentümer abführen. Soweit dies geschehen ist, erlischt ihre Haftung. Httendorf-Hkrilla, den 4. April 1924. Der Gemeinderat. Reichstagswahl. Die Stimmlisten für die am 4. Rai d. I. fiattfindenden Hauptwahlen zum Reichstag liegen vom K. vis einschl. 13. April d. I. i« Rathaus — Meldeamt — von vorm. 8 bis 1 Uhr und nachmittags 3 bi« 5 Uhr — Sonntags vormittags 11 bi« 12 Uhr — zu jedermann« Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Stimmlisten können während der Auslegungazeit unter Be gründung schriftlich oder zu Protokoll bet der unterzeichneten Stelle angebracht werden. Httendorf-HLrill«, den 2. April 1924. Der Gemeinderat. Richter, Bürgermeister. Oertliches nnd Sächsisches. Vttmdirk-Vkrilla, dm s. April i9rq. — Die langen Tage kommen! Wir nehmen mit Freude wahr, daß die Tage merklich länger werden. Man ist herzlich froh, die Lampe später anzünden zu können. Die Hausfrau merkt schon deutlich dir Ersparnisse im Licht verbrauch. Noch auffallender merkt man früh da« zeitigere Erscheinen der weckenden Sonne. Ja, wenn man sich auch von ihr tatsächlich wecken ließe! Man irrt sich fast stet« in der Zett und merkt dann mit Vergnügen, daß man eine halbe Stunde zu weit gerechnet hat, die man natürlich so fort zum seligen Wetterschlummern anwendet, obwohl der Körper seine vollständige Ruhe erhalten hat. Sonst wäre «an nicht aufgeweckt. Die Folge ist, daß man nachher noch Unlieber aufsteht, weil mau in halb wachendem Zustande die Bettwärme erst recht empfindet, die aber dann erschlaffend statt stärkend wirkt. Diese halb Stunde früheren Ausstehen» hätte nicht nur geschäftlich, sondern auch sonst genützt. Man hätte völlig mit Muße alle Vorarbeiten, wie da« Ankleiden sowie da« Frühstück zu sich nehmen, aursühreu können. Nun Nuß man hasten. Das macht verdrossen und bringt gleich eine bittere Miene mit zum Lagergeschäft. Die meisten Mensche» haben früh üble Laune. Sie müssen nur zeitiger ausstehen l Man lasse sich einige Tage wecken. Jetzt ist die Zeit dazu, sich daran zu gewöhnen. — „Ein verwegenes Reiterkunststück" stellt das Titel- bild unserer „Nmen Illustrierten" Beilage Nr. 5 dar. Von den „Bildern vom Tage" erwähnen wir den ersten weiblichen Gesandten der Sowjet-Regierung, das Bild „Arbeiterführer und Königssöhne", den Indianerhäuptling in den Straßen von New York, den modernen Leierkafienmann und den „Herzton im Lautsprechen". Der interessante mit Ab bildungen versehene Artikel „Was ist Radio?" dürfte allge- meiner Beachtung wert sein, ebenso die „Epochemachende deutsche Erfindung" mit dem telautographischen Dopp?l- apparat und dem Sende-Apparat für drahtlose Photographie. U ber „Wahrheit und Lüge" enthält die „Neue Illustrierte" beherzigenswerte Worte. Auch die wissenswerte Betrachtung über die Termiten als Baukünfller dürste allseitiges Interesse erwecken. — Die sozialdemokratische Presse meldet, daß die Vor- Untersuchung gegen den Regierungssekretär Groß vom Ministerium de» Innern, der beschuldigt wird, amtliche Aktenstücke gegen Bezahlung der KPD. zugängig gemacht zu haben, abgeschlossen und Groß aus der Untersuchung«- Haft entlassen worden sei. Es findet demnächst die Haupt- Verhandlung gegen Groß statt. — Die 53-Stunden-Woche iß in den Färbereien der sächsisch-thüringischen Fä bereikonvention ohne Schwierigkeiten durchgeführt worden. In den Betrieben des Verbands« der sächsisch-thüringischen Webereien will man die 53-Stunden Woche trotz des teilweisen Widerstandes in den nächsten Tagen sinführcn. — Sonntagsrückfahrkarten. Im Bereiche der Reich«, bahndirektion Dresden werden bereits vom 5. April an auf annähernd 500 Stationen neu« Sonntagsrückfahrkarten aur- gegeben werden. Mehrere von Leipzig und Dresden au» neu einzusührende Sonntagsrücksah'karten können dagegen wegen der für die Herstellung erforderlichen Zeit erst für die Ostertage zur Einführung gelangen, da besonders in Leipzig die Auflage durch die Lieferung der Druckplatten für die dort im Betrieb befindlichen Schalterdruckmaschinen etwas verzögert wird. Die neuen Karten find, wie bereits erwähnt von der Verwaltung nach Lage des tatsächlich vorhandenen Bedürfnisses im Benehmen mit dem Sächsischen Verkehrs- verbande erstellt worden, der seinerzeit hierüber mit den örtlichen Interessenvertretungen Fühlung genommen hat. Hierbei konnte, soweit nicht betriebliche Schwierigkeiten ent gegenstanden, bei weitmöglichstem Entgegenkommen den viel- fettigen Wünschen der Antragsteller zu einem erheblichen Teile Rechnung getragen werden. Von einer besonderen Bescheidung der außerordentlich zahlreichen bei der Reich», bahndirektion in letz'er Zeit Angegangenen Gesuch« muß ab- gesehen werden. Insgesamt werden für etwa 1300 Station«. Verbindungen neue Sonntagsrückfahrkarten aufgelegt, die durch Anschlag an den örtlichen Fahrkartenausgaben bekannt gegeben werden. Bei dieser Gelegenheit sei nochmal» auf die für Sonntagsrückfahrkarten geltenden besonderen Be stimmungen kurz hingewirsen. Sonntagsrückfahrkarten werden an Sonn- und Festtagen und am Tage vor diesen Tage» von 12 Uhr mittags an ausgegeben werden. Die Karten gelten sür Hin- und Rückfahrt nur am Lage der Ausgabe. Die am Tage vor Sonn- und Festtagen aurge- geben«» Karten gelten an diesem Tage oder am Sonn- oder Festtag zur Hinfahrt, zur Rückfahrt jedoch nur am Sonn- oder Festtag. Liegen mehrere Sonn- oder Festtage unmittel bar hintereinander, so gelten die Karten bis zum letzten Sonn- oder Festtag zur Rückfahrt. Die Rückfahrt muß auf der Zielstatton der Fahrkarte spätestens um.12 Uhr Mitter nacht, von Unterwegstationen spätesten« mit dem Zuge angr- treten werden, der die Zielstation der Fahrkarte um 12 Uhr Mitternacht verläßt. Fahrtunterbrechung ist auf der Hin- und Rückfahrt je einmal gestattet. Auch kann die Rückreise von einer Zwischenstation angetretcn werden. Wer über die Zielstation de« Hinweges seiner Sonntagsrückfahrkarte hin- aussährt und sich unaufgefordert beim Zugschaffner meidet, hat emen Zuschlag von 0,50 Goldmark zu dem tarifmäßigen Preis, jedoch nicht mehr al« da» Doppelte dieses Preises zu zahlen. Der Uebergang in eine höhere Klaffe ist aus- geschloffen. Die Karten gelten nur für Personenzüge. Eil und Schnellzüge find auch gegen Zuschlag ausgeschlossen. Heidenau. Die durch Einverleibungen in ihrer Einwohnerzahl erheblich gewachsene Gemeinde hat seit dem 1. April aus Grund der neuen Gemeindeordnung Stadtrechte angenommen Pirna. Nach dem Anschluß der bi«berigen Landge- meinden Posta, Niedervogelgesang, Zuschendorf, Hinte-jessen,! Neundorf, Copitz und Rottwerndorf ist die Einwohnerzahl der zu den ältesten Städten Sachsen« zählenden Stadt Pirna auf über 30000 gestiegen, der Flächeninhalt de» Gemeinde- bezirk» von 989,30 Hektar auf 2363,23 Hektar. Damit rückte Pirna in der Reihenfolge der sächsischen Städte nach der letzten Volkszählung von der 17. Stelle auf die 11. Stelle vor. Gemeinden mit mindestens 20 000 Einwohnern können nach der neuen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ohne weitere« aus dem Bezirksverbaude ihrer Amts hauptmannschaft ausscheiden, wenn sie sich verpflichten, ge wisse Aufgabe« der Bezirksoerbände selbst zu übernehmen. Dies hat auch die Stadt Pirna getan und ist seit dem 1. April bezirksfrei geworden. Bürgermeister Dr. Gaitzsch führt seitdem auch den Litel Oberbürgermeister. Kamenz. Auf Rittergut Großgrabe wurde ein 18 jähriger Knecht durch den Hufschlag eine« Pferdes tödlich verletzt. Oßritz. Vollständig eingeäschert wurde das dem Fabrikbesitzer Franz Meier gehörige Wohnhaus. Er liegt Brandstiftung vor. Leipzig. Auf der Trachenberger Straße stürzte «in Teil einer Wand an einem altersschwachen Hause ein. Die Bewohner mußten in aller Eile au» ihren Wohnungen flüchten da wettere Einsturzgefahr drohte. Werdau. Da» vor einigen Tagen als vermißt ge meldete 15 jährige Mädchen ist in Dresden aufgrgriffen und am Sonnabend dem Elternhause wieder zugesührt worden. Wie mitgetetlt wird, besitzt das Mädchen eine krankhafte Neigung für Automobilfayrten, und so soll ste auch am vergangenen Mittwoch einen Chauffeur gebeten haben, ste ein Stück mitzunehmen. Au» diesem „Stück" sei daun eine Autofahrt nach Dresden geworden. In Dresden ist da« in den Straßen umherirrende Mädchen der Polizei aufgefalleu und zur Feststellung der Personalien in Gewahrsam genom men worden. Elsterberg. Das ehemals dem verstorbenen Oekonomen Wilhelm Strobel, jetzt der Stadtgemetnde ge hörige Hansgrunostück, Wallstraße 1, zeigte schon seit einiger Zeit spuren be» Verfall». Dieser Tage ist nun der untere Teil der nach der Rarktßraße zu stehenden Giebelwand ein gestürzt. Das Haus muß gestützt werden. Die Straßen- zugänge find vorläufig gesperrt. — In einer Gesellschaft wurde ein Revolver herum gezeigt, der angeblich vorher entladen worden war. Plötz lich ging jedoch ein Schuß los, der ein 17 Jahre altes Mädchen namens Puchelt au« Greiz so schwer traf, daß es im Krankenhau« verstarb. Dresdner Schtachtvsehmarkt. 3. April 1924. Auftrieb: 4 Ochsen, 2 Bullen, 7 Kalbe« und Kühe, 398 Kälber, 3 Schafe, 421 Schweine. Goldmarkpreise für 50 Kg. Lebendgewicht: Ochsen 24—42, Bullen 24—42, Kalben und Kühe 14—44, Kälber 50—71, Schafe 30-54, Schweine 50-68. Die Stallpreise find nach den neuen Richtlinien der Landespreteprüfungrstelle für Rinder 20 °/», sür Kälber und Schase 18 °/o und sür Schweine 16 °/o niedriger als die hieraufgesühlten Marktpreise. Produktenbörse. 4. April 1924. Weizen 17,7-18,2. Roggen inländisch. 15,50-15,90. Sommergerste 19—20,50. Hafer 14—14,50. Rais 21-22. Rotklee 160-175. Trockeuschnitzel 11,50-12. Zuärrschnitzel 18—22. Weizenklcte 10,8—11,2. Roggenkleie 8,60—9. Weizenmehl 28,5—30. Roggenmehl 25,5—27,5. Die Preise verstehen sich sür 100 Kilo in Goldmark. Rotklee, Mehl, Erbsen, Peluschken, Wicken und Lupinen in Mengen unter 5000 Kilogramm ab Lager Dresden, alle« andere in Miudestmrugsn von 100O0 Kilogramm wgfr. Dresden. Kirchennachrichte«. Sonntag, den 6. April 1924. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. Vorm. 11 Uhr KindergotteSdienst. Abends 8 Uhr Jugendvereinigung im Ring. WM" H^r-a «ine Berlage- UM