Volltext Seite (XML)
Bezugs-Preis: vierteljährlich 1,20 Mk. frei ins ßaus. In öer üeschäftsstelle abgeholt 1 Mk. Einzelne Nummer 10 Pfg. Erscheint Dienstag, Donnerstag unö Lonnabenä Nachmittag. Unterkaltungr ¬ und /tnrelgeblatt Knzeigen-Preis: Die einspaltige Zeile oöer Seren Naum 1Z pfg. Neklamen Sie einspaltige Petit- zeile oöer Seren Naum 30 pfg. Bei belangreichen Aufträgen u. Meöer- holungen entsprechenöer Nabatt. wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie öen abwechselnö wöchentlich erscheinenöen illustrierten Beilagen „Felü unü Larten" unö „Deutsche Moüe unö hanüarbeit". Druck unS Verlag von Hermann Nühle, Ottenöorf-Okrilla. Verantwortlicher Schristleiter Hermann Nühle, Lrotz-Okrilla. Nummer Mittwoch, den s2. April M6 f5. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Im hiesigen Konsum findet vom nächsten Mittwoch früh an der Verkauf von 180 Pfd. Tafelöl a Pfd. 1S0 Mk. und 42 „ Auslandsmargarine a Pfd. 2,15 Mk. statt. Anspruch auf Zuteilung haben alle in der hiesigen Gemeinde wohnhaften Haus haltungsvorstände. Ottendorf-Moritzvorf, am 10. April 1916. Der Gemeindevorfland. Petroleumverteilung. Zwecks Verteilung des der hiesigen Gemeinde für die Sommermonate 1916 zu- gewiesenen Petroleums werden im Gemeindeamts Bezugsscheine ausgegeben. Ottendorf-Moritzdorf, am 10. April 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Diejenigen Haushaltungen, welche in der Zeit vom 9. bis 15. April außerhalb Sachsens erzeugte Butter bezogen haben, werden hiermit aufgcfordert, dieses gegen Ent «ahme einer Butteranzeige im hiesigen Gcmemveamt sofort zu melden. Alle Erzeuger von Butter (Landwirte usw.) erhalten Butteranzeigen zugestellt. Die Listen über Butteranzeigen werden am Sonnaveu», den 15. April 1816 mit Unterschrift versehen, im hiesigen Gemeindeamt, (Polizeizimmer) von 8 -10 Uhr vor mittags entgegengenommen. Ottendorf-Moritzdorf, am 11. April 1916. „— Der Gemeindevoryand. Graupenmarken betr. Die seinerzeit ausgegebenen Graupenmarken sind spätestens bis zum 15. April 1916 einzulösen. Personen, welche nach diesem Zeitpunkte noch im Besitze von Graupenmarken sind, haben keinen Anspruch auf Zuteilung von Graupen. Ottendorf-Moritzdorf, am 1l. April 1916. Der Gemeindevorstand. Neuestes vom Tage. — Aus den Stimmen der französischen Presse war schon seit einigen Tagen zu ent nehmen, daß man dort Bethincourt für einen verlorenen Posten hielt Noch vor einigen Wochen hieß es, Bethincourt sei uneinnehm bar. Je mehr aber die deutschen Truppen sich an das Dorf heranarbeiten, desto mehr verlor in den Kommentaren der französischen Presse Bethincourt jeden strategischen Wert. Jetzt hat die französische Heeresleitung durch Funkspruch der Welt milgeteilt, daß sie sich veranlaßt gesehen habe, den vorspringenden Winkel von Bethincourt „planmäßig" zu räumen. Was es mit dieser freiwilligen Räumung auf sich hat, beweist schon die Zahl der Gefangenen von rund 700 Mann Und die übrige Beute, von der bisher 13 Maschinengewehre und 2 Geschütze verzeichnet worden sind. Wenn Belhincourt von den Franzosen wirklich planmäßig geräumt wäre, würden sie vorher daiür gesorgt haben, ihr Material und ihre Menschen in Sicherheit zu bringen. Die verhältnismäßig hohe Zahl von unverwundeten Gefangenen aber beweist gerade das Gegenteil, daß sie sich bis zum letzten Augenblick nach Kräften bemüht haben dies für das weitere Forlschreiten der Deut schen so außerordentlich wichtige Dorf zu halten. Wir sind dadurch dem Kern der zweiten französischen Stellung, der Höhe 304 Wieder erheblich näher gerückt und umfassen sie jetzt von drei Seiten. — Die letzten Tage warmen Frühlings- Wetters haben Schnee und Eis aufgetaut und den Boden beträchtlich aufgeweicht. Im sumpfreichen Nordabschnitte bei Postawy herrschte infolgedessen Ruhe. Die Ruffen müssen wohl eingesehen haben, daß an dieser Stelle ein Weiterkommen unmöglich ist, und versuchten deshalb am Sonnabend ihr Heil wieder im Seenabschnitt zwischen Narocz- und Wiczniewsee. Dort waren schon am 3l. März Teile eines ganzen dritten Korps gegen unsere Stellungen am Wiczniewsee vorgebracht worden, und das Artilleriefeuer war in den letzten Tagen lebhafter. In der Nacht zum Sonnabend gegen 2 Uhr steigerte es sich plötzlich zu rasendem Trommelfeuer namentlich auf dem Abschnitte zwischen Blis- niki und den in der Mitte des Seenraumes liegenden Ladischkibruch. Hier wollten die Russen die von uns zuerst auigegebenen, dann aber durch westpreußische Regimenter wieder gewonnenen Vorstellungen auf den Höhen wiederhaben, die uns eine ihnen unangenehme Artilleriebeobachiung weithin ins Gelände er möglichen. Nach vierstündiger Feuervorbereitung erfolgte um 6 Uhr mit starken Teilen des genannten Korps ein heftiger Jnsanteriesturm in vielen dichten Wellen, der zumeist unter schwesten blutigen Verlusten an unseren zer schossenen Drahthindernissen zusammenbrach. Nur an einer Stelle gelangten Sturmtruppen an der Friemelhöhe in unsere Gräben, sie wurden aber in dem unmittelbar angesetzten Gegenstoß sofort wieder vertrieben. Vor 7 Uhr war die gesamte Stellung schon wieder fest in unserem Besitz. Oertliches und Sächsisches. Gttendorf-Dkrilla, 8. April W6. — Zur Regelung des Fleischverbrauchs hat das Ministerium des Innern eine Vrr- ordnung erlassen. Wir heben daraus hervor daß in der Zett vom 11. bis einschließlich 24. April Hausschlachtungen mit Ausnahme von Noischlachtungen verboten sind, daß in der Zeit vom 11. bis einschließlich 16. April an Verbraucher Fleischkonserven in luftdichten Packungen überhaupt nicht, Fleischdauerwaren, insbesondere Dauerwurst Schinken und Rauchfleisch nur im Auf schnitt und Pökelfleisch nur in Mengen von höchstens einem Pfund abgegeben werden dürfen. — Außerkraftsetzung der Preisregelung für Gemüse, Obst, Sauerkraut usw. Auf Grund der Verordnung des Bundesrates über die Regelung der Preise für Gemüse und Obst vom 11. November 1915 (Reichs gesetzblatt S. 752) ist vom Reichskanzler folgendes bestimmt worden: Die Bekannt machungen über die Festsetzung von Preisen für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut vom 4. Dezember 1915 (Reichsgejetzblatt S. 803) und 25. Januar 1916 (Reichs gesetzblatt S. 63) treten bezüglich der Be stimmungen über die Erzeugerpreise für Kohlrüben (Steckrüben, Wrucken oder Dotfchen) und über die Herstellerpreise für Sauerkraut (Sauerkohl) am 31. Mai 1916 im übrigen aber mit dem Tage der Ver kündigung dieser Bekanntmachung außer Kraft. — Das Einhamstern von Rohkaffee. In den letzten Wochen ist in allen einschlägigen Geschäften die Nachfrage und der Absatz von Kaffeetrommeln und Kaffeeröstmaschinen für Haushaltbedarf sehr stark gestiegen, so daß die vorhandenen Bestände zumeist schon verkauft worden sind. Djeje Er scheinung als Folge des Einhamsterns von Rohkaffee läßt den Widersinn des Ein hamsterns deutlich erkennen. Die Hamsterer von Rohkaffee haben zumeist nicht die Einrichtung, ihn zu brennen. Damit dürfte aber zugleich auch gesagt sein, daß ihnen hierfür das Verständnis und die Kenntnisse suhlen und daß ein großer Teil des ein- qehamsterten Kaffees infolger falscher Be handlung wertlos werden wird. Nicht alle Hausfrauen wissen, daß Rohkaffee bcim Brennen sehr vorsichtig behandelt werden muß, weil er leicht verbrennt, daß er nur auf Glut, niemals über der Hellen Flamme gebrannt werden kann und daß ein praktisch geübtes Auge notwendig ist, um über den Knffee bei dem Rösten zu wachen. Dieselbe Erfahrung, welche der typische überschlaue Hamsterer — und sehr häufig ist es dieselbe Galtung „Staats bürger", die ihr Gold im Strumpf immer noch sicherer zu verwahren meint als in der Reichsbank - beim Kaffee macht, hat er schon bei Zucker, Butter, Mehl usw. ge macht, nämlich die, daß ihm der War.n stapel verdirbt oder sonst wertlos wird. Es wäre interessant, sestzustellen, wie viele Anfragen an Zeitungen, Sachverständige, Fabriken, Chemiker usw. schon gelangt sind des Inhaltes, wozu kann man verdorbene Butter, verdorbenes Mehl, verdorbene Kon- serven usw verwerten? Eine solche Um frage würde eine Verlustbilanz an Nähr werten von geradezu erschreckender Höhe zeigen. Trotzdem: was eben ein richtiger Hamsterer ist, läßt sich auch durch böse Er fahrungen nicht abhalten, auch nicht durch moralische „Hemmungen", er sorgt mal zunächst für sich und den letzten beißen die Hunde. — Höchstpreise für Blei. Neuerdings hat eine unerwartete und unbegründete Preissteigerung sÜr Blei dazu geführt, daß jetzt auch für dieses Metall, sowohl rein wie in Legierungen, Verbindungen und Erzeugungsvorstufen aller Art, abgestufte Höchstpreise mit Wirkung vom 1. April 1916 festgesetzt werden. Die Regelung der Höchstpreise erfolgt durch die Bekannt machung der Militärbefehlshaber. Die wiederholten Verstöße gegen die bisher in Kraft befindlichen Höchstpreisbestimmungen haben Anlaß gegeben, in der Bekannt- machung die für HöchstpreiSüberschreitungen angedrohten Strafen, so die des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte, besonders nachdrücklich zu betonen. Bet einer Zurück haltung von Vorräten mit der Absicht der Preistreiberei ist sofortige Enteignung zu gewärtigen. Bautzen. Der Einheitsgaspreis von 14,5 Pfg. für den Kubikmeter wird ab 1. Mai dieses Jahres aufgehoben und da für für die Monate Mai, Juni, Juli und August 12 Pfg. und für die anderen Monate 16 Pfg. erhoben. Der Preis für die Kilowattstunde elektrischen Stromes wurde von 18 auf 20 Pfg. erhöht. Beide Werke haben trotz der Kriegszeit erhöhte Einnahmen zu verzeichnen. Die Petition der Stadt Bautzen um Festsetzung von Höchstpreisen für Kohlen ist jedoch von der Reichs-, wie auch von der sächsischen Re gierung abschlägig beschicken worden, „weil niedrige Höchstpreise kein Anreiz zur För derung von Kohlen seien". ^Grimma. Um bis zur Einführung der Fleischkarte das Einhamstern von Fleisch- und Wurstwaren zu verhindern, hat die hiesige Königliche Amtshauptmann schaft für den Bezirk angeordnet, daß jetzt Dauerfletschwaren nur im Aufschnitt und Fleischkonserven überhaupt nicht mehr ab gegeben werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Chemnitz. Am 3. April gegen 9 Uhr abends sind aus dem Gefangenenlager in Chemnitz-Eberdorf folgende vier Gefangene Aumont-Gollet, Beifond, Bouchez, Rofidal entwichen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Gefangenen in deutscher Uniform oder in Frauenkleidung entwichen sind, eventuell tragen die Gefangenen auch Zivilkleidung. Die französischen Uniformen haben sie im hiesigen Lager zurückgelassen. Der Gefangene Aumont spricht perfekt deutsch. Nach welcher Richtung die Ge fangenen geflüchtet sind, ist bisher noch unbekannt. — Der mit vier anderen französischen Kriegsgefangenen am 6. April entwichene Sergeant Bouchez ist am Montag früh bet Borstendorf in der Nähe von Grünhainichen aufgegriffen worden. Die übrigen vier Gegangenen sind angeblich in südlicher Richtung weitergegangen und beabsichtigten die böhmische Grenze zu überschreiten, um nach Bayern zu gelangen. — Wie die CH. N. N. melden, wurde am Sonntag früh in einer Straßengraben schleuse an der Zschopauer Straße, unweit des Wasserwerks, die Leiche eines 13. bis 14jährigen Mädchens aufgefunden, das an scheinend ermordet worden ist. — In dem am Sonntag hier auf der Zschopauer Straße ermordet aufgefundenen Mädchen ist die in Chemnitz, Limbacher Straße Nr. 81 wohnhafte Arbeiterin A. E. Oertel, geboren am 21. Juli 1896 zu Plauen im Vogtl. ermittelt worden. Die Oertel, die in einer Maschinenfabrik be schäftigt war, hatte am Freitag abend ihre Wohnung verlassen und war seitdem nicht wieder dorthin zurückgekehrt. Von dem Mörder hat man jedoch bis jetzt noch keine Spur.