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Dresdner Journal : 09.08.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187908095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18790809
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18790809
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1879
-
Monat
1879-08
- Tag 1879-08-09
-
Monat
1879-08
-
Jahr
1879
- Titel
- Dresdner Journal : 09.08.1879
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ar 183 Sonnabend, dm 9, August. 187». L——rk«ld 6« äeatockv» ksiok— tritt?o«t- »oä Ltvmpeliu—dl»^ dioru. I» U—u L»vt»ck»a N«t«d»: HUrrlicd: . . 18 K»rk. ^j»drlid>: « Hark 80 kk. Lio—tue Huroioeri»: 1» kk. 1»»«r»t»apr>>i»«: LLr 6«o ktomo «io«r ^«»paitsoso k»6t—ilv LV kk. Unter „Lios—ooät" äis X«i1« 80 kk. Lr»ed«l»«ot Utsliok mit Lo»nat>ms ä«r 8oon- nnä k«isrt»s^ Li>eo6» kür üeo 5olss«n6vn I'aj; ,, —.-... , Dres-ncrImmal. Verantwortlicher Redacteur: Hofrath I. G. Hartmann in Dresden. loserateuaanadm» oo,vLr1«« L»tp»is: H Lranoktetter, Oomwi—ionLr 6s» Orvixtver 6ourooi»; Lmot>ar»-8«rUa Vt»o L»»«I-Sr«,I»a?r»a>dj! r ». N.: Laa»en«trin L kvAier, L«rUo VioaHamdur; kr»?-Leipitss-rr—klart ». «. ütvoeksa: . L«rUa: L.Larnict.', /x»<t/»6ex6un/:, 8rew«a e L. KcLtott, , Lr—l»a: ^ürsou; 0d«mait»: H. koiA»; kr»oktart ». ».: F ^aeAsr^ctiv u. 6. //rrrma».,, »oko Nuckd»n6Iun^! USrUti: 6i. Lkü//er,' Saaoovir: t? LcLüxksr,' k»ri, Ssrlw-kraoktart a H. »tatt^art . DaxLe k Un.,' Lawdarz: F He«tiAer», ^16. Keiner. Kvrausxvdvr: LSniel. Lipe6itioo 6es Vrs«6osr Journal», I)re86en, Lviossrstrse»« üo. LÜ. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die Bauverwalterei zu Bautzen ist mit der Bezirk»steuer-Einnahme daselbst bis auf Weiteres tu der Weise verein iat worden, daß beide Behörden in ihrer Stellung nach außen unabhängig von einan der sorlbestehen, wa» hiermit zur öffentlichen Senntniß gebracht wird. Dresden, den I. August 1879. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Wittmann. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichte». Straßburg i. E., Donnerstag, 7. August, Lbeud». (W. T. B.) Der Rector, der Prorector »ud die Decane der hiesigen Kaiser - Wilhelm»- Universität überreichten heute dem Oberpräfidenteu v. Möller eine Adresse de» akademischen Senat», in welcher den Verdiensten desselben um die Grün dung vnd daS Emporblühev der Hochschule dank bare Anerkennung ausgesprochen wird. Die staats- vnd rechtSwiffrnschaftliche, sowie die philosophische Fakultät der Universität haben dem Oberpräfi- denten v. Möller den Doctorgrad verliehen und die bezüglichen Diplome demselben heute feierlich überreichen lassen. No», Freitag, 8. August. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Vie „Agenzia Stefani" schreibt: Die italienische Regierung steht den von unserer Agen tur über die Verhandlungen drS LaticanS mit der preußischen Regierung gebrachten Depeschen voll kommen fern. Die betreffenden Nachrichten gingen der „Agenzia Stefani" von privater Seite zu. Madrid, Donnerstag, 7. Augnst, AbendS. (W. T. B.) Rach einer officiellen Mittheilung hatte sich der König ans dem Wege zwischen dem ES- eurial und San Ildefonso bei dem Umsturz deS Wagens den rechten Arm leicht verrenkt, doch ist der Ar» bereits wieder einaereakt worden. Die Prinzessinnen haben keine Verletzungen erlitten. General Echague hat sich daS Handgelenk ver- staucht. (Bgl. die „TageSgeschichte".) Loudon, Donnerstag, 7. August, Nachmit tags. (W. T. B.) LuS der Capstadt vom 22. Juli wird gemeldet, General Wolseley habe die Unterwerfung von Zuluhäuptlingen angenommen und denselben erklärt, daß die englische Regierung daS Land schützen und regieren «erde. General Wolselep sei mit einer starken rruppenabtheiluvg ans de» Marsche nach Ulundi; eine zweite Trup- penabtheilnag »erde gleichzeitig gegen den neuen Kraal Vorgehen, in welchem sich König Cetewayo befinde. Belgrad, Freitag, 8. August. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Der bisherige deutsche Geschäftsträger, Graf Bray, ist nach Risch abgereist, um seine Cre- ditive alS deutscher Mimsterrefident zu überreicheu. Alexandrien, Donnerstag, 7. AuauS. (W. T. B.) Die Generalkonsuln von Frankreich und England haben ihren Regierungen die Wahl von BlignidreS und Baring zu Finanzcoutroleureu votificirt. Lagesgeschichte. * Berlin, 7. August. Wie au» Gastein gemeldet wird, erfreut sich der Kaiser fortdauernd des besten Wohlfein». Se. Majestät hat die Bäder, Spazier» gänge und Ausfahrten regelmäßig fortgesetzt, auch täglich die gewöhnlichen Vorträge entgeaenaenommen. Die Abreise Sr. Majestät von Gastein ist bereit» auf nächsten Dienstag festgesetzt. Die Ankunft in Babels berg wird nächsten Donnerstag Nachmittag erfolgen. — Einem Telegramm aus Christiania zufolge ist Se. königl. Hoheit der PrinzFriedrich Karl von Preußen von feinem JagdauSflug nach dem Gebirge vorgestern nach Lärdalsören zurückgekehrt und beabsichtigte, seine Reise von da nach AuSdal fortzusetzen. — Die Mit theilung verschiedener Blätter, es werde eine Vorlage, betreffend die Neuorganisation der preußischen Staatsbahnverwaltungen, vorbereitet, ist richtig, aber nicht neu. Bereits während der letzten Session deS Landtags wurde regierungsseitig in der Budget commission dasselbe erNärt. Wie officiöS verlautet, ist dieser Gegenstand unter denen, welche daS Staat»- ministerium in einer der nächsten Sitzungen beschäf tigen werden. — Der „St.-Anz." publicirt eine all gemeine Verfügung deS Justizministeriums vom 28. Juli, betreffend das Geschäftsjahr und die für die erste Einrichtung der neu gebildeten Gerichte erfor derliche GeschäftSvertheiluna. DaS Geschäftsjahr ist daS Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. October bis zum 31. December d. I. gilt als erstes Geschäfts jahr. — Die vom „Berliner Tageblatt" verbreitete Nachricht, wonach die deutsche Botschaft in Rom dem frühern Erzbischof Grafen LedochowSki eine weitere Strafvorladung der preußischen Gerichte zustellen ließ, entbehrt, wie der „ N. A. Z * in einer Posener Depesche au» zuverlässigster Quelle mitgethcilt wird, jeder Be gründung. München, 6. August. Wie die „A. Z." erfährt, hat Se. Majestät der König unterm 3. d. M. eine Verordnung sanctionirt, durch welche die Instruction für den kömgl. StaatSrath vom 18. November 1825 revidirt wird. Der StaatSrath besteht hiernach unter deS Königs unmittelbarer oberster Leitung 1) aus dem Kronprinzen, sobald dieser die Volljährigkeit erreicht, 2) aus den in der Residenzstadt anwesenden volljähri gen Prinzen des königl. Hauses in der directen Linie, so ost der König e- für gut findet, diese in denselben zu berufen, 3) au» den Ministern, 4) au» einer min destens der Zahl der Minister gleichkommenden An zahl von höhern königl. Staatsbeamten und Militärs, oder sonst vorzüglich würdigen Persönlichkeiten, welche der König zu StaatSräthen ernennt. Die nach der neuen Verordnung ernannten StaatSräthe erhalten keine Besoldung. Der StaatSrath ist die oberste berathende Stelle, in und mit welcher der König die in der Ver ordnung näher bezeichneten Angelegenheiten in unmit telbare Berathung nimmt. Die Verordnung, welche mit dem Tage der Einführung des VerwaltungSge- richtShofeS in Wirksamkeit tritt, schließt mit den Worten: »Mit hoher Befriedigung blicken Wir aus die Wirksamkeit, welche der StaatSrath seit mehr al- einem halben Jahrhun dert entsaltet hat. Der unwandelbaren Treue und Ergebenheit, mit welcher derselbe Uns und Unsern in Bott ruhenden Bor- aLngern gedient, der Umsicht und Gründlichkeit, mit welcher er seine Berathungen gepflogen, der Gewissenhaftigkeit und Un parteilichkeit, mit welcher er da- öffentliche Recht gewahrt und geschützt hat, werden Wir Unsere wärmste dankende Anerken nung bewahren Wir hoffen und erwarten, daß diese hervor ragenden Eigenschaften in jenen Männern sortleben, welche durch Unser königliche- Bertrauen sortan zu den Berathungen im StaatSrath berusen sind." * Münchtn, 7. August. Die Kammer der RrichSräthe nahm heute einstimmig nach den Be- chlüssen der Kammer der Abgeordneten an: den Mili- äretat, die Ergänzung deS AuSführungSgesetze» zur fieichSstrafproceßvrdnung, die Gesetze über die Erb- chaftSsteuer und daS Gebührenwesen. Zu letzterem xantragte Frhr. zu Franckenstein, in Art. 222 einzu- chalten: „Von der Gebühr befreit sind die Versteige rungen der Gemeinden und wohlthätiaen Stiftungen." Der Antrag wurde nach lebhafter Debatte zwischen dem Anttagsteller und dem Finanzminister v. Riedel mit großer Majorität abgelehnt. Da» Gesetz über die Pensionsanstalt für Wittwen und Waisen von Advo- caten wurde angenommen. Hierauf Vertagung auf morgen zur Entgegennahme einer allerhöchsten Bot- fchast. — In der Kammer der Abgeordneten wurden bei Fortsetzung der Eisenbahndebatte die zu Art. 2 eingereichten weiteren Anträge sämmtlich abge lehnt. ES sind die» die Linien Kirchseeon-Schwaben, Erding-Landshut, Brückenau-Jossa, Dombühl-Rothen burg, Steinach-Windsheim, Freilassing-Mühldorf. 7 Anträge waren zurückgezogen worden. ES wird so- dann der ganze Art. 2 mit den eingesetzten 7 Bahnen mit einem Gesammtaufwand von 44 900000 M. mit großer Mehrheit angenommen, ebenso Art. 3, welcher die Vollmacht zur Aufnahme des AnlehenS enthält. Der ganze Gesetzentwurf wird sodann mit 101 gegen 38 Stimmen angenommen. Ferner wurde die vom Ausschuß beantragte Bitte an den König bezüglich der Abänderung oder eventuellen Aufhebung des Art. 2 deS Gesetzes von 1869, die Vicinalbahnen betreffend, sowie der Antrag Völk, eine Bitte an den König be- lüglich der Unterhandlungen mit Oesterreich wegen des Bauer der Fernbahn, beschlossen. ES findet sodann die Debatte Statt über v. Schlör'S Anträge, betreffend die Bitte an die Krone, angesichts deS Eisenbahn- deficitS eine eingehende Prüfung der Gesammtbahnver- waltung behufs Vereinfachung deS Betriebs und de» Fahrdienstes anzuordnen, und drittens eine Erwägung der Ausdehnung deS Eisenbahnnetzes durch Secundär- bahnen mittelst Herbeiziehung von Interessengruppen zur Tragung der Kosten zu veranlassen. Der Antrag steller begründet, SchelS unterstützt die Anträge, ins besondere bezüglich des Personendlenste». Eine Er höhung der Taxen sei hier leicht möglich. Henle be streitet die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der selben, Pfähler ebenso; Minister v. Pfretzschner er widert, daß die Regierung stets bestrebt sei, Erspa rungen und Vereinfachungen herbeizuführen. Lrämer warnt vor der Annahme der Anträge. Die Anträge 1 und 2 werden darauf mit größter Mehrheit abge- lehnt; 3 wurde zurückgezogen. Die sämmtlichen Peti tionen werden theilS für erledigt erklärt, theil» abge lehnt. Morgen Debatte über den pfälzischen Bahnen entwurf. Heidelberg, 5. August. Zur kirchlichen Lage schreibt man der „N. Preuß. Ztg.": ES ist sehr be merkt worden, daß man an daS Sterbebett und nach her an den Sarg deS verewigten Herzogs Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin nicht einen der officiellen hiesigen Stadtgeistlichen berusen hat, sondern den Gym- nasialprosessor Frommel, den Prediger der evange lischen Privatkapelle. Diese Thatsache ist an und für sich, da denn doch einmal die hiesigen officiellen kirch lichen Verhältnisse nicht anders liegen, sehr erfreulich; aber sie illustrirt auch wieder einmal recht grell die traurigen Verhältnisse in der officiellen Kirchenge meinde, welche die proteftantenvereinliche Intoleranz durch die ausschließliche Wahl von protestantenverein- lich gesinnten Pfarrern herbeigeführt hat. Durch daS Vorhandensein derselben ist der Bau der evangelischen Kapelle, der „Nothkirche", wie man sie bezeichnend schon genannt hat, sowie die Einrichtung von Privat- gotteSdiensten nothwendig geworden. Seit Jahren ist es schon oft vorgekommen, daß distinguirte Fremde, die sich hier aufhielten, sich den von officieller Seite sehr chars verurtheilten Privatgottesdiensten Frommel'S an- chlossen und eventuell seinen Seelsorgedienst in An- pruch nahmen. DaS thaten vor Jahren schon Glieder »er oldenburgischen Fürstenfamilie, dann der Feld- marschall Frhr. v. Manteuffel und seine Gemahlin, nachher Ihre Majestät die Königin von Schweden u. A. Eö war dieses Bekenntniß zur Sache des evangelischen Glaubens, die sich in der Stadt Otto Heinrich'- und deS Heidelberger Katechismus in eine Privatkapelle flüchten mußte, für die hiesigen Besucher der Kapelle überaus wohlthuend und stärkend. Man gedenkt jener hochgestellten Bekenner und Bekennerinnen noch jetzt mir dankbarer Freude. Am vorletzten Sonntag be suchte auch Ihre königl. Hoheit die Frau Großherzogln- Mutter von Mecklenburg-Schwerin den Frommel'schen Gottesdienst in der Kapelle. Wien, 7. August. DaS „Neue Wiener Tagbl." veröffentlicht eine heute Abend stattgehabte längere Unterredung eine» seiner Redacteure mit vr. Rieger. Letzterer bestätigte, daß er heute mit dem Minister des Innern, Grafen Taafse, conferirte und die Bedingun gen überreichte, an welche die Tschechen den Eintritt irr den ReichSrath knüpfen. Hauptbedingung sei die, Re vision der böhmischen Landtagswahlordnung, deren Ungerechtigkeit selbst der Führer der Deutschen, Or. Herbst, zugegeben habe. Das böhmische Staatsrecht bleibt vorläufig außer Frage. Rreger fügte hinzu: Wenn die Regierung unsere Bedingungen annimmt und in ihr Programm aufnimmt, so treten die Tsche chen in den ReichSrath. Pari», 6. August. Unter den Gesetzvorlagen, welche die Kammern unmittelbar vor Sessionsschluß angenommen haben, befindet sich eine, die im Augen blick der DiScussion nur eine flüchtige Beachtung ge funden hat, die aber wohl verdient, daß man ihre Be deutung ins Licht stelle. Wir meinen das Gesetz über die Verwaltung der Armenpflege. Die öffentliche Armenpflege ist in Frankreich in den Hän den einer Verwaltung, die den Namen ^ssistance pubttyus führt und unter deren Aufsicht die Hospitä ler, die VerforgungSanstalten aller Art und die Ver- theilung von Unterstützungen an die Bedürftigen steht. Sie übt gewissermaßen ein Monopol aus, und wie groß ihr Einfluß ist, mag man daraus entnehmen, daß es in Frankreich 13 500 Wohlthätigkettsbureaux giebt, die über ein jährliches Einkommen von 42 Mill, versügen, und 1524 Hospitäler, die Jahr für Jahr etwa 101 Mill. auSgezeben haben. Die reactionäre Nationalversammlung von 1871 hat wohl begriffen, daß man aus einer solchen Verwaltung eine starke Waffe machen könne, und sie hat denn auch nicht versäumt, die Wohlthätigkettsbureaux so zu organlsiren, daß die selben dem ElericaliSmuS kräftigen Vorschub leisten konnten, ganz in demselben Geiste also, in welchem diese gesetzgebende Versammlung den StaatSrath, den höheren UnterrichtSrath und andere staatliche Einrichtungen ummodelte. In jeder Gemeinde, so bestimmte man, sollte das dureau cks bieut'LisLuce bestehen aus dem Bürgermeister, dem ältesten Pfarrer der Gemeinde, einem Vertreter der protestantischen und israelitischen Confistorien, wenn eS Protestanten und Israeliten in der Gemeinde giebt, und 4 Mitgliedern, die im regel mäßigen Turnu» durch andere ersetzt werden, so zwar, daß der Präfect die Eandidaten aus einer von dem Bureau selber vorgelegten Liste auszuwählen hat. In dieser Art constituirle man also unter dem Regime deS 24. Mai diese Commissionen. Man gab ihnen neben dem Pfarrer einen clericalen Bürgermeister als Vor sitzenden, und man ernannte lauter clericale Mitglieder in der weisen Voraussicht, daß diese Commissionen niemals den Präfecten anticlericale Landidaten m Vor schlag bringen werden. In der That sind denn auch die Wohlthätigkettsbureaux überall von der Geistlich keit abhängig, und der LleruS allein versügt über die Feuilleton. Rrdtgirt von Otto Banck. Der Fächer in China. Der Fächer spielt in China eine weit wichtigere Rolle, al» selbst in den heißesten Ländern Europa», und innerhalb einer gewissen Jahreszeit ist ein Be wohner de» himmlischen Reiches ohne Fächer ganz undenkbar. Die verschiedenen chinesischen Namen da für beuehen sich immer auf Blatt, Flügel oder Fe dern, so daß man annehmen muß, ein Baumblatt oder eine Bogelschwinge habe al» erster Fächer gedient und den Anstoß zu der Erfindung diese» im Reich« der Mitte unentbehrlichen Gegenstände» gegeben. Die Er- findung selbst wird verschiedenen Persönlichkeiten zuge- schneben. Hu-Hsüo, d. i. „de» Kinde» Führer zum Wissen", nennt un» den Kaiser Hsien-Vüan, der 2697 v. Ehr. den Thron bestieg, al» den verdienstvollen Mann, dem wir dafür zu danken haben, während Kuana-shih-lei-Fu, einrsehr gesLätzte Encyklopädie von Antithesen, sie auf ein Jahrtausend später in die Re- gieruugSzeit Wu-wang», de» ersten Herrscher» au» der Chow Dynastie, verlegt. Wieder andere Autoritäten behaupten, Kaifer Shun habe 2255 Jahre v. Ehr. feine Unterthanen mit dieser Erfindung beglückt, von der Entwicklungsgeschichte de» Fächer» im himmlischen Reiche ist un» nicht» bekannt, nur wissen wir von einem Verbote, da» Kaiser Rgan-Ti, au» der Ebin- Dynastie gegen den Gebrauch der Seid« zu ihrer Fabrikation erließ. E» war die» offenbar ein Lnxu». ßesetz zu» Schutze der Seide, die nach einem allen, aber immer noch in China herrschenden Glauben das einzige Material ist, das dem Alter Wärme zu geben vermag. In einer seiner national-ökonomischen Ab bandlungen bemerkt der weise MenciuS: „Mit fünfzig Jahren ohne Seide so wenig Wärme al» mit siebzig: Sättigung ohne Fleisch". Kaiser Ngan-Ti'» Verbot findet aber gar, gar lange schon keine Beachtung mehr. Beinahe jede große Stadt China» und ganz sicher jede Provinz de» Lande» hat ihren besonderen Fächer, der sich in der Machart, der Farbe oder Ornamen- tirung von den anderen Fächern in etwa» unterscheidet. Der Glieder- oder Klappfächer, der sich zusammen - legen läßt, ist weitau» der beliebteste und noch durch keinen der vielen ander-förmigen au» der Volksgunst verdrängt worden. DaS große Palmenblatt mit seinen stark gesäumten Kanten und seinem natürlichen Hand griffe, wie e» jährlich zu vielen Tausenden au» Kanton auSgeführt wird, mag der billigste und, wa» Kühlung anbelangt, vielleicht auch praktischste Fächer sein, allein er ist unbequem zu tragen und »u sich zu stecken. Er findet sich zwar in allen Gasthäusern und in den Gastzimmern der Gilden und Klöster, steht sonst aber nur wenig in Gebrauch. Weit bequemer ist der Gliederfächer, den der vornehme Chinese, ist er in voller Toilette, in seinen hohen Stiefel, oder den der Kuli im Nacken in die kragenlose Jacke stecken kann, die nebst einer kurzen Hose seinen ganzen Anzug bildet. Um seiner Bequemlichkeit willen herrscht er daher nicht allein in den achtzehn Provinzen d«» Reiche» vor, sondern ist auch weit über die berühmte „ chine sische Mauer" hinau» in den Steppen der Mongolei und den Grbirgen Tibet« gebräuchlich.' Er wird au» Papier oder Sride gefertigt; der Griff ist häufig au» Elfenbein oder Sandelholz, zumeist aber au» dem billigen und leichten Bambusrohre. Elegante Leute tragen auch wohl noch Anhängsel von Bernstein, Elfen bein und Carneol daran. Solch' ein Fächer in einem schön gestickten Behältnisse und allensallS noch mit einem klassischen Citate geziert, giebt eines der belieb testen Geburtstagsgeschenke ab. Die Zahl der „ Beine", das ist die chinesische Bezeichnung für die Fächer rippen, ist durchaus nicht Sache des Zufalle». Sech zehn, die äußeren mitbegriffen, ist die gewöhnlichste Zahl, doch sind an manchen Orten Fächer mit zwei- unddreißig, ja sechSunddreißig Rippen gebräuchlich. Wie die weiße Farbe bei den Chinesen da» Emblem deS Tode- und der Trauer, so ist die schwarze ihnen der bildliche Typu» des moralisch Unreinen und wird daher bei Fächern ängstlich gemieden. Außer den großen Federfächern, die nicht zusam menzuklappen sind und die in Europa meist al» Hand schirme am Kamine verwendet werden, giebt e» auch sehr schöne Gliederfächer aus Federn, die, wenn sie entfaltet werden, fehr schön gemalte Bouquet», Vögel, Schmetterlinge rc. aufweisen. Auch die Federn de» ErSvogel» und Käferfiügel werden sehr häufig zur Fächerfabrikation verwendet Die Griffe und Rippen dazu werden dann meist au- Schildkrot verfertigt. von Handschirmen in runden, sechseckigen oder achteckigen Rahmen gilt al» der eleganteste jener mit doppelter Ueber- spannung von weißer Seide, durch ein hübsche« Land- schaft-bild oder eme schöne Inschrift geziert. Erner der vornehmsten Mandarine, der jetzt in Hongkong fungirt, bat sich al« armer Student sein Brod durch derartige Fächerinschriften verdient. Er hatte damal» an seine Thür die einladende Aufschrift geheftet: „Lacht, aber kauft." Unter den nichtgegliederten ist wohl der Swatowfächer der um seiner großen Leichtigkeit und Dauerhaftigkeit willen beliebteste. Er besteht aus einem 1H Fuß langen Stücke Bambusrohr von einem hal ben Zoll im Diamcter, das in einer Länge von zwei Drittheilen in sehr schmale und scheinbar sehr gebrech liche Streischen gespalten ist, die aber ihren vollen Antheil an der Stärke und Elasticität ihres Mutter- stammeS besitzen. So wett die Spaltung reicht, wird ein bemaltes Papier darüber gespannt, und da- ganze Rohr dient als Griff. Sehr wunderlich ist der soge nannte „zerbrochene Fächer", der, von rechts nach link» geöffnet, ein ganz gewöhnlicher Gliedersächer zu sein scheint. Entfaltet man ihn jedoch von der ent gegengesetzten Sette, so scheint er in Stücke zu zer fallen, und jede Rippe baumelt besonders für sich, alS stehe sie in keinem Zusammenhänge mit den an deren Rippen. Gar hübsch und praktisch sind dagegen jene Fächer, die eine Landkarte bilden und dem Reifend«« zum Fremdenführer dienen, da diese Pläne ziemlich gut und genau sind. Manche „Fächer" sind auch gar keine Fächer; so z. B. der Stahlfächer, dir nur eine bemalte Eisenstange von fächerartigem Au-sehen ist und von feineren Leuten al- eine Art like prvsorvsr, vom Pöbel al» Angriff-waffr getragen wird, oder der Dolchfächer, der in einer fächerartigen Lockfcheide eine feine scharfe Klinge birgt Er ist japanischer Erfindung, und seine Einfuhr ist in China verboten, wa- jedoch nicht hm- »ert, daß man im himmlischen Reich« gar viele Dolch- ächer findet. Sehr eigenthümltch sind die m Formosa adricirten Fächer, die au» einem dicken markigen Blatte
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