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> erschien ihtk ftnschast- ik »pari h»««g ecimal- lweüdUng IS ygr. Grckidl. rte« von u. Rech- 12 S-r. lation. ing aller Berech- 15 Sgr. Se St ur leich- isc- einer Liuheit zur Be- verschied, zsorten 15 Sgr. Geld-, ves deikt- Inzver- zabc des deutschen 15 Sgr. 8 t. Dar- ? eu, lind 8 exulation «Piere, Gewinnes 15 Sgr. Iboile, j zsgode» «««»««- Btt. in Magdi- eustadt bei len. — Hr. Pike Steeg » Gerings- ßr. Gustav rartmann. h mit Fr! »Ich Glaß aus Bain- Bernes et Dresden, rl. Clenic»- Nblig in 1- n Annaberg tbrilüe ein 'ne Lachter. Sohn. — n. — Hw. taltSdireeter . Lehmann, eeas, geb. iand Köb- b HKU-r s1187> zogene ebi- n und 'Se ¬ it - Dienstag eia»»««. DN-r-i«.»- erscheintMit AuSvahikt bet Mont»»« täglich «Nd wird Nachmittags 4 Uhr aas- gegeben. Preis ftir bas Vierteljahr 1'/, Thlr.s jede einzelne Nummer 2 Ngr. Rr. 271. — 18. November 18S6 Deutsche Agmem Zeitung. «Wahrheit ulid Recht, Freiheit und Gesetz k« Zu beziehen durch alle Postämter des In- nn? Auslandes, sowie durch di- Erpwitian i» Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Preußen. ^Berlin, 16.No». Wit haben, zur Feststellung des st-atstechllichtn Gesichtspunkt- in der holsteinischen Frage, bereits be- Ekit, daß oer Wiebe vom 2. Juli 1850 ein sogenannter einfacher Friede war, der die beiderseitigen Rechtsansprüche im Stutu8 quo snto kollutu litß, Und daß nVair dkitscherseitß darum jetzt hauptsächlich auf den BundeS- beschluß vom 17. 8«pt. 1818 zu recurtiren habe, auf welchen durch den preußischen Unterhändler beim Abschluß des Friedens auch ausdrücklich B« zug genommen worden sei. Zur bessern Klarstellung der Sache wird eS siö empfehlen, etwas nähet auf jenert wichtigen BuNdeSbtsthluß einzugehen. Nach Erlaß deS Offenen Briefs vöm 8. Jüli 1816, der gewissermaßen äls Einleitung zu den spätem Verwickelungen diente, wendete sich die holstei nische Ständcverfammlung beschwerdcführend an dir deutsche Bundesver sammlung. In dir „Aufklärung", die aus dieser Veranlassung dänischer- stitS der Bundesversammlung gegeben wurde, hieß es unter Anderm: „Daß eS Sr. Majestät nie in den Sinn gekommen, das Herzogthum Holstein in ein anderes Verhältniß zum Königreich Dänemark setzen, es näher mit dem selben verbinden zu wollen, als dies gegenwärtig stattfindet." In Betreff des GesaMmtstäatS hieß es: „Selbstverständlich ist hiermit nichts Anderes gemeint, als das Zusammenbleiben der unter dem königlichen Scepter ver einbarten Lande odtr der GesammtMonatchie...." Schon die Ausdrücke „Gesammtstaat" oder „Gesammtmonärchie" beweisen, daß hier von keinem Staat die Rede fein sollte, in welchem ein Theil dem andern untergeordnet, odtr ein Land als Provinz dem andern als Hauptland einvcrleibt würde. Vielmehr ist die Monarchie aus Ländern zusammengesetzt, die unabhängig voneinander und jtdeS im gedeihlichen Besitz einer selbständigen Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung gltichwol Mehr oder weniger durch gemein- same, in der geschichtlichen Entwickelung und der Zweckmäßigkeit begründete Verhältnisse verbunden sind. Weiter enthielt die damalig« dänische „Auf klärung" noch dir Versicherung, daß die Ordnung der SuccessionSvcrhält- niffe in Holstein die begründeten agnatischen Ansprüche vollauf gewahrt, die althergebrachten verbindenden Beziehungen zwischen Holstein und Schleswig keinerlei Schmälerung unterworfen werden sollten re. Wie Dänemark in Viesen beiden Punkten Wort gehalten hat, haben wir zu bitter erfahren müssen; indessen das Hierhergehörende können wir mit manchem Andern hier, wo eS sich Zunächst nur um die Stellung Holsteins zur Gesammt- staat-verfaffung, resp. um die Wahrung der Rechte der holsteinischen Stände handelt, übergehen. Die Reclamatjonscommission erkannte nun bereitwilligst an, daß durch diese Erklärung der dänischen Regierung für die Gegenwart jede Beschwerde beseitigt sei, und sie hielt eS deshalb auch für überflüssig, auf die Begründung der Competenz der Bundesversammlung näher einzu- gehen. Gleichzeitig aber heißt eS im Bericht der Rcclamationscommission ferner: „Sollte, was nicht zu erwarten steht, die königlich dänische Regierung im Verlaufe der Zeit von ihren, soeben gegebenen feierlichen Versprechungen ab- weichen, sollten, mit »der ohne ihr Verschulden, auS den dermaligen Verhältnissen Verwickelungen erwachsen, durch welche Rechte oder Interessen, die unter dem Schuht des Bundes stehen oder zu seinem Wesen gehören, gefährdet Dder verletzt erscheinen odtr sonst zu ordnen sind, so würde je nach der Lage der Sache die Lompettnz des Bundes zu begründen sein." Die Bundes versammlung beschloß deshalb: „Nachdem Se. Maj. der König von Däne mark, Herzog von Holstein und Lauenburg, in allcrhöchstihrer Erklärung vom 7. Sept. d.J. auf die Eingabe der Provinzialständeversammlung des Herzoglhunw Holstein vom 3. Aug. d. I. geäußert haben, daß eS Ihnen niemals in den Sinn gekommen ist, die Selbständigkeit des Herzogthums Holstein, dessen Verfassung und sonstige, auf Gesetz und Herkommen be- ruhende Beziehungen zu beeinträchtigen oder willkürlichen Veränderungen zu unterwerfen: so findet die Bundesversammlung sich in ihrer vertrauenövol- len Erwartung bestärkt, daß Se. Maj. bei endlicher Feststellung der in dem Offenen Briefe vom 8. Juli d. I. besprochenen Verhältnisse die Recht« Al ler und Jeder, insbesondere aber die des Deutschen Bundes ... und der gesetzmäßigen Landesvertretung Holsteins, beachten werden." Aus dem wei- terN Tenor des Bundesbeschlusseö ist noch der Vorbehalt zur Grltendma- chung der verfassungsmäßigen Competenz der Bundesversammlung in ver kommenden Fällen hcrvorzuheben. Der König von Dänemark hat also aus drücklich erklärt, daß er unter dem Wort« „GesaNtmtstaal" oder „Gesammt- monarchie" keine Monarchie mit Einer gemeinsamen Verfassung, sondern nur das Zusammenbleiben der unter dem dänischen Scepter vereinten Lande verstehe, von welchen jedes einzelne seine eigens und selbständige Verfassung habe; daß an dieser eigenen und selbständigen Verfassung nichts willkürlich geändert werden und demnach auch selbstverständlich keine Veränderung in der Siellang Holstein« zum Bunde «intreten soll». Weil daS aufs feierlichste und aus- drücklichste erklärt wurde, glaubte die Bundesversammlung sich für damals beruhigen zu können. Wir sehen hieraus, wir wichtig die Clauftl: „unter Vorbehalt der Rechte des Deutschen Bundes", mit welcher die beiden deut schen Großmächte das Londoner Protokoll unterzeichnet haben, ganz beson ders für die jetzt vorliegende Frage in Betreff dcS Verhältnisses Holsteins zur sogenannten Gejammtstaatsverfassung ist; denn die Rechte deS Bundes sind namentlich in Bezug auf die holsteinische Verfassung in dem Bundes- beschluß vom 17. Sept. 1816 kräftigst gewahrt, und die Versicherungen d«S König- von Dänemark, bei welchen die Bundesversammlung sich da mals beruhigen zu sollen glaubte, sie sind jetzt gänzlich gebrochen. Man hat eine GesammtstaatSvcrfassung gegeben, ohne die holsteinischen Stände darüber zu fragen. Die Grsammtstaatsverfaffung schneidet aber tief ein in die alte Verfassung Holsteins und in die wohlbegründettn Rechte der hol steinischen Stände; darum ist die Selbständigkeit der holsteinischen Verfas sung tief verletzt, und weil dem so ist, so ist in indirekter Weise auch die Stellung Holsteins zUm Deutschen Bunde alterirt worden. Glücklicherweise wird die Bundesversammlung, sobald die Sache an sie gebracht ist, in der Lage sein, sofort ihre Competenz zu begründen und in der nöthigkn Kürz« da- entsprechend Weitere zu veranlassen. t Berlin, 15. Nov. Nach einem hier angekommenen Schreiben aus Buenos-Ayrcs befindet sich der preußische Geschäftsträger, Hr. v. Gü lich, gegenwärtig in Parana beim General Urquiza, dem Präsidenten der Argentinischen Conföderation, um den Abschluß eines Vertrags, wie ihn England, Frankreich und Sardinien und di« Bcreinigten Staaten mit dieser Consöderation bereits besitzen, auch für Preußen zu bewirken. Die preußi- schen Kriegsschiffe Thetis und Frauenlob befinden sich nach jenem Schreiben vom 29. Sept. d. I. seil einer Woche in der Nähe von Buenos-AyreS. Der Schooner Frauenlob ist mit mehren Offizieren der Thctis zur großen Freude der dortigen Deutschen vor Buenos-Ayres angckommen, welche Letz ter» ihre Dankbarkeit für das Erscheinen deutscher Kriegsschiffe in jenen Gewässern nicht genug an den Tag legen können, da es von außerordent licher Wichtigkeit für ihre Sicherheit ist. Hinsichtlich der beabsichtigten deut schen Auswanderung nach jenen Landen heißt cs in dem Schreiben, daß der günstige Augenblick dafür noch nicht gekommen zu srin scheine. In letzterer Zeit habe man dort durch fortwährend sich wiederholende Einfälle der Indianer arg gelitten, welche Hunderltausende von Vieh und Pferden weggelrieben hätten. Für eine etwaige spätere Auswanderung nach dem La Plata wird die Banda-oriental, deren Hauptstadt Montevideo ist, in dem Schreiben empfohlen, da der dortige Boden geeigneter zum Ackerbau und zur Schafzucht als jener von Buenos-Ayres sei. — DaS berliner Correspondenz-Bureau vom 15. Nov. sagt: „An die Be rufung deS CongresseS nach Paris, welcher hier mit Bestimmtheir entgrgengtsrhen wird, knüpfen sonst wohlunterrichtete Personen auch die Er wartung, daß neben Preußen und Oesterreich auch der Deutsch« Bund, wenngleich nur zur Mitvollziehung der abzuschließenden Uebereinkünste werde zugezogen werden. Man will wissen, daß ein hierauf gerichtetes Verlangen von mehren Mittelstaaten bei den Verhandlungen der Bundesversammlung am 6. Nov. geäußert worden sei. Was man von dem Widerstreben Sach- senS in Beziehung auf den Anschluß an die preußischen Anträge wegen Neuenburgs verbreitete, scheint zum Theil mit diestr Federung der deutschen Mittelstaatrn in Verbindung zu stehen." — lieber die Schritte, welche Peeußen zunächst für die gefangenen Neuen- bürg er lhun werde, erfahren die Hamburger Nachrichten nach Mittheilun- gen au- Frankfurt a. M. Folgendes: „Hr. v. Sydow, der preußisch« Gesandte bei der schweizerische» Eidgenossenschaft, wird in kürzester Zeit von Sigma ringen nach Bern abteiseN, um näch erhaltener Audienz dem Bundcsraih eine auf die Freilassung der Gefangenen bezügliche Nole zu verlesen, deren Inhalt von Hr». v MenshcNge», dem Brrtrrktr Oesterreichs bei der Schweiz, Hr». v. Malzt» (für Baier») und Legationseath v. Dusch (für Baden) Mit Nachdruck befürwortet wird." — Einiges Jnketeffe erregt die Verhaftung des Mitinhabers des großen Modewaarenmagazins, das vor einige» Monaten mit lebhafter Umer- iützung aus höher» Cirkeln in- Leben trat, utn dem Gerson'schen Geschäft Ine gefährliche Concurrenz gerade in den für da- letztere gewinnreichsten Msatzkrriftn zu machen. Eben der jetzt Verhaftete, der „schönste Man» » Berlin", wie Modedame» behaupteten, wat der hauptsächlichste Vermitt let dtr Protection gewesen, welche sich dem neue» Etablissement zuwrnd«». Her Grund btt Verhaftung soll, dem Publicist zufolge, in beträchtliche» kntwtnvlNlgrn Mgra, welch« der Verhaftete früher lm Gctson'schen Gr- chäft uttd »eüirdlNgS im eigenen Compagniegsschäft sich habe zuschulden »nimen lasse». Marienburg, 9. No». Dit zahlreichen Freund« und Vtkthrcr des verstorbenen Burggrafen v. Schön beabsichtigen ein Standbild desselben von der Hand des Bildhauers Albert Wolf in Berlin fertigen zu lassen.