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Adorfer Grenzbote Der Grenzbole sricheint täglich mit Nu»-! ^'Änz^gsn von hier ü'nd'öu^ nahins dss den Honn-undFsiertngsn folgenden t t l>e;irI>Ndorf werden mitlg Pfg., von auswSrtv r Tages und Lostet vierteljährlich, vorausbozahl-t — ss^, I » mit 15 Psg. die S mal gespaltene Srnndzeile ! bar. 2 10 Psg- Bestellungen werden in t /H /D »H I I > I DH I? QT^T HI IW I ! oder deren Naum berechnet und bis Mittag» t i der Geschäftsstelle, von den Nusträgern dos r O VT VT V- T VT TT I TT T- T V< T- I r 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten L 1 Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Pop- j . . - . r f anftalten und Postboten angenommen f UllV V(!9 ! Äsklamen die Seile 30 Pfg. KL Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Ä Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verlegerz Vtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbot« 286. Sonntag, den 8. Dezember 1618. Iahrg. 83. Zur Verhütung der Verschleppung von Tierseuchen infolge der De Mobilmachung des Heeres wird hierdurch bis auf weiteres folgendes bestimmt: 1. Alles nach Sachsen eingesührte Klauenoish ist, soweit es nicht binnen 2 Tagen geschlachtet wird, am Bestimmungsort mindestens 14 Tage lang abgesondert von anderem Klauenvieh unter Beobachtung zu stellen. Der Zutritt zu den Ställen (Standorten) ist, abgesehen von Notfällen, nur dem Besitzer der Tiere, dessen Vertreter, oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und Tierärzten gestattet. Im übrigen ist der Besitzer in der Benutzung des unter Beobachtung stehenden Klauenoiehes so lange nicht beschränkt, als sich an ihm keine Erscheinungen einer an zeigepflichtigen Seuche (§F 9 und 10 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909) be merkbar machen. 2. Die durch die Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 in Verbindung mit der Verordnung vom 7. Juni 1914 (GAB!. Seite 160) geregelte, bezirkstierärztliche Un tersuchung des nach Sachsen eingefühlten Klauenoiehes hat, soweit es sich nicht um Tiere aus Sammelsendungen handelt, die vor ihrer Bereinzeiung bezirlstieräiztlich untersucht wor den sind, erst nach Ablaus der 14tägigen Beobachtung zu erfolgen. Bei der Untersuchung eingesührter R nder hat der Bezirkstierarzt eine längere Bl obachtung von Tieren aus Gegenden zu veranlassen, die erfahrungsgemäß oder nach Seuchenstandsbsrichten nicht frei von Lungenseuche oder Rinderpest sind. 3 Alles von Truppenteilen oder von anderer Seite mit polizeilicher Genehmigung abgegebene seuchenanstettungsverdächlige Vieh unterliegt nach Maßgabe der einjchlagenden Bestimmungen der vorgeschriebenrn polizeilichen Beobachtung mit den sich hieraus erge benden Verkehrs- und Nutzungsbeschränkanqen, für deren Innehaltung der Besitzer der betref fenden Tiere verantwortlich isi Alle aus dem Felde oder aus besetzte Gebieten kommenden Hunde der Miltiärverwaltungen, die in Privatbesitz übergehen, sind der Ortrpolizeibehörde anzuzeigen und 3 Monate lang einer polizeilichen Beobachtung dergestalt zu unterwerfen, daß die Hunde sestgelegt (angeketet) oder eingesperr!) werden. Der Festlegung ist das Führen der mit einem sicheren Maul korb versehenen Hunde an der Leine gleich zu erachten. Die Verwendung von Hirten hunden zur Begleitung von Herden und Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine ist gestattet. Ebenso sind alle von Heeresangehöiigcn oder Zivilpersonen aus dem Felde oder aus besetzten Gebieten nach Sachsen eingeführtcn Prioathunde zu behandeln. 5. Pkerdekadaver lürsen nur in Abdeckereien und den inK 8 der Verordnung vom 1. Juni 1912 (GVLI. S. 288) genannten Anstalten beseitigt werden. Vor ihrer Be seitigung sind die Kadaver aus das Vorhandensein von Seuchen insbesondere Rotz durch Bezirkrüerarzt, der zu diesem Zwecks das Weitere mit den Besitzern der Abdeckereien usw. zu vereinbaren Hot, zu untersuchen. Soweit erforderlich, können mit diesen Unter suchungen auch die Beznkstterarztstellorrtreter oder andere Tierärzte von den Kreishaupt- mannschasten auf Antrag der Bezirkstierärzie beauftragt werden- 6. In angcmessencr Zeit nach Friedknsschluß hat eine amtliche tierärztliche Durch sicht aller Viehbestände Sachsens auf das Vorhandensein von Seuchen stattzusinden, wo rüber Weiteres semerz.it angeordnet melden wird. 7. «uf pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der Anzeigepslicht bei Tierseuchen (88 9 und 10 des Viehseuchengcsetzes) werden die Tierbefitzer im eigendsten Interesse und mit Rücksicht auf das Allgemeinwohl hiermit noch besonders hiuzcwiesen. 8 Zuwide« Handlungen gegen diese Verordnung werden, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bein-alt. 9. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, am 1. Dezember 19!8. Arbeits- «ud Wirtschaftsministerin«. Regelung des Verkehrs mit Hausbrandkohle im Stadtbezirke Adorf. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Reichskommhsars für die Kohlen oerteilung vom 30. März 1918 werden für die Platzhändler und sonstigen Bezugsoer-: mittler der Stadt Adorf bis ans weiteres folgende besondere Bestimmungen erlassen 8 1- 1. An eine Haushaltung dürfen in einer Woche nicht mehr als 2 Ztr. Kohlen auf Kohlenmarken geliefert werden. 2. Ausnahmen für den einzelnen Fall kann der Stadtrat in Adorf bewilligen. § 2. 1. Die Mengen, die auf emen Kohlenschein geliefert werden dürfen, bestimmt der Stadtrat zu Adorf unter Beobachtung der Vorschriften in § 3 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 3. Oktober 1918. 2. Jeder Verbraucher erhätt zu diesem Zwecke eine Bescheinigung des Stadtrat» zu kdorf, auf der die Menge vermerkt ist, die dem Verbraucher zur Zeit geliefert werden darf. 8 3. 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften und die aus Grund dieser Bekannt machung getroffenen Anordnungen des Stadtrats zu Adorf werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 2. Ferner kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, aus die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 4- Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Oelsnttz, den 7. Dezember 1918. Für den Kommunalverband: Der Amtshauptmann. Wegfall der Sonderlebensmittelzuweisungen an Schwerstarbeiter im Bezirke Oelsnitz Auf Anordnung des Landeslebensmittelamtes fallen die bisher an Sch Werftar beiter ausgegrbnen SonderlebensmitLK, wie Fleisch, Fett, Gemüse usw. mi! Ausnahme von Brot oom 8. Dezember 1918 an weg. Die Gründe zu dieser Maßnahme sind die allgemeine Knappheit der Lebensmittel sowie die Einführung der 8 stündigen Arbeitszeit und der Wegfall des Heeresbedarfrs an Jndultrieerzeugnissen. Oelsa itz i. V., 6. Dezenbe: 1918. Für den Kommunalverband: Der Amtshauptmann. Die zum Umtausch abzuzebenden Lebrn-mittelauewsis« sind nicht von den einzel nen HaushaÜungsoocständen, sondern von den Hausb.sltzern oder dessen Stellvertreter eingesammelt abzugeben oder abzeben zu lassen. Nicht unterschriebene oder nicht vollständig mit Stand oder Beruf und Geburts zeiten für alle Personen ausgefüllte Ausweise müssen ausnahmslos zurückgewitsen werden. Adorf, den 7. Dezember 1918. Der Stadtrat. Lie Geldverschwendung der Regierung. Die Löhne bei der Regierung. Die Schätzung der Revolutionsunkosten auf 808 .Millionen in den ersten 14 Tagen hat in den weitesten Kreisen das größte Aufsehen erregt und auf die Macher in den A.- und S.-Räten wie ein Bombeneinschlag gewirkt. Bezeichnend für den Geist der Revolution ist, daß der A.- und S.-Nat in Frankburt a. M. den Redakteur des dortigen Bolksblattes wegen dieser Mit> teilung verhaftet, und daß der Vertreter dieses Blattes in Berlin vor den Vollzugsrat geladen und hier einem sscharsen Verhör unterzogen worden ist. Eine der Negierung nahestehende Korrespondenz chatte auch die Meldung von den 800 Millionen gebracht. iSie betont erneut, daß diese Schätzung von absolut ^vertrauenswürdiger Seite stamme, und zwar von einer Stelle, die zweifellos übergehen könne, wie hoch der Geldaufwand für die Revolution in diesen Tagen war. > Der Grund für die Veröffentlichung jener Schätz ung von dieser der Regierung nahestehenden Seite war die Ueberzeugung, daß cs kein anderes Mittel igede, um die herrschenden Kreise zu einer sparsamen ^Wirtschaft und zur Einführung eines geordneten Haus shalts zu zwingen. Der Berliner Völlzugsrat hat nun am Freitag sin einer Versammlung einige Ausschlüsse über die bis» Werigen Ausgaben gegeben. Er betont, daß es keine Cteue geben könne, Vie heute schon eine Nebersicht über die Kosten der Revolution habe. Niemand wisse, wie viele A-- und S.-Räte es gebe und wie groß ihre Ausgaben seien. Zahllose A.- und S.-Räte ent stehen alle Tage, andere lösen sich wieder auf. In diesem Chaos sei eine Schätzung der Kosten nicht mög lich. Wenn alle A.- und S.-Räte so arbeiteten, wie der Berliner Vollzugsrat, würden jedenfalls die 800 Millionen nicht nachzuweisen sein. Hohe Summen würden ja durch manche Anord nungen der jetzigen Regierung zur Ausgabe kommen, so erfordere die Auszahlung von 50 Mark an jeden vom Militär Entlassenen eine Aufwendung von 500 Millionen Mark. Diese Summe sei bisher aber erst zum kleinsten Teil ausgegeben. Tic Angaben, die dec Vertreter des PollzugSrats über die von diesen gezahlten Spesen machte, decken sich im wesentlichen mit den bekannt gewordenen Ziffern. Diese Ausgaben sind zunächst aus „beschlagnahmten Geldern geleistet worden. Neuerdings ist ein für zwei Monate reichender Haushaltsplan aufgestellt und der Reichskanzlei zur '-Anweisung der Gelder übergeben worden. Ter Berliner Vollzugsrat hat vom 12— 30 November bilchmäßig 339 204 Mark ausgegeben, vom 1.—5. Dezember 46 646 M. Jeder Völlzugsrat erhält 50 M. „Tagelohn", darf aber keine besonderen Spesen berechnen, die Schreibmaschinendamcn erhal ten 10 -15 Ai., persönliche Sekretärinnen 20 M., die Privatsekretärin von Rich. Müller bekommt 40 M. Tie Brnen erhalten 20 M., Lie mit le ondcren Missionen beauftragten „Kuriere" je nach der Art ihrer Tätig keit 20, 25 oder 30 M. Es gibt rund 80 Kuriere. An selbständige Bureauleiter werden 25. an andere in wichtigen Stellungen 40 M. gegeben, einige gei stige Mitarbeiter, wie z. B. Redakteure, bekommen 30 Mark. Zur Begründung der hohen Löhne wird die schwie rige, von früh bis spät währende Dätigkeit und die Unsicherheit der ganzen Beschäftigung angegeben. Die Zahl der Vollzugsräte betrug zunächst 28 (14 Soldaten und 14 Arbeiter), sie ist inzwischen durch die Zuziehung von Mitarbeitern aus allen Landes teilen auf 40 gewachsen. Seil dem Vollzugsrat der Charakter als RegierunA abgesprochen ist und er keine Exekutive mehr hat,, ist die Zahl der Abteilungen eingeschränkt worden., worden. Soweit die Mitteilungen des Vollzugsrats. Wiy sie auf die große Masse wirken werden, unterliegt: wohl keinem Zweifel. Die Arbeiter sehen, wie sich die an der Quelle Sitzenden versorgen und werden das gleiche Bestreben auch ihrerseits betätigen. Die Folgei mutz der Zusammenbruch unserer nationalen Wirtschaft« sein; denne s ist doch klar, daß bei solchen Löhnen auch der gesündeste Betrieb in längstens einem halbeni Zahr zusammenbrechen muß. Offener Brief an Oberst Honse. Rathenau appelliert an Amerikas Gerechtigkeit. l Im „Vorwärts" veröffentlicht der Organisator unserer Kriegswirtschaft, Walter Rathenau, einen war-i men Appell an den Freund Wilsons, Oberst House,, per in der Bitte um Gerecktiakeit für das schuldlos^