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R'ockrnblutt für Pulsnitz, Königstzriilli, Nadrßcrg, Nadrßurg, Morihlnirg und AmgegenL. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: letuschließlich dr« jeder Sonnabend-Nummer beiliegende« SonntagSblnttes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Naum einer gespaltenen Corpus- reile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtrathes zu Autsniß. Sechsunddreitzigster Jahrgang. Geschäftsstelle tür Königsbrüik: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. Dresden; Annoncen-Burcaus Ha »senk ei« L Vogler u. Jnvalidenda»«. Buchdruckerci von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Leipzig; Rudolph «»ff» Äln^nilirtiao uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken vd« Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder sülche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkältiON ÜK8 ^Mt8blLtiSS» Mittwoch. 53. S. Inti 1884. s Freitag, den Kunath, Gerichtsvollzieher. . 4 Nhr, versteigert werden. auf Weiteres für den Fährverkehr gesperrt. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekam Der Communicationsweg von Möhrsdorf nach Obersteina wird vom 1. K a menz, am 26. Juni 1884. , Freitag, Sen 4 Juls 1884, Rachm sollen im Gasthofe „zum weißen Hirsch" in Oberlichtenau 2 Zuchtkühe Md ein OchseMlb gegen-VaarzMung Pulsnitz, den 1. Juli 1884. von Zczschwltz. Montag, -en 7 Juli 188L, Viehmarkt in Bischofswerda s Zeitereignisse. Pulsnitz. Wie uns mitgetheilt wird, beabsichtigt Herr Theaterdirector Uhle in nächster Zeit hier eine Vorstellung zu geben und zwar die Novität: „Der Bettelstudenl". Da diese Truppe bei ihrem letzten Hier sein stets ausgezeichnet gespielt und Herr Uhle jetzt mehrere neue Kräfte engagirt hat, so wird derselbe Alles ausbieten, um den Besuchern einen recht genußreichen Abend zu bereiten. Diese Posse ist in allen größeren Städten mit glänzendem Erfolg über die Bretter ge gangen und wird auch hier eines siegreichen Erfolges gewärtig sein. — Berufungs-Sitzungen der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Bautzen, den 27. Juni 1884. Vom Schöffengericht Pulsnitz wurde auf Antrag des Erbrich- terS Karl Gottfried Klatsche in Höckendorf der Leinweber Traugott Mägel in Bretnig zu 15 Mk. Geldstrafe even tuell ein Tag Gefängniß vcrurtheilt, weil er in der zweiten Allste des Monat August 1883, als er in An gelegenheiten seiner beim Antragsteller in Diensten ge standenen Enkelin bei diesem war, Klatschen einen Lügner und Betrüger genannt hatte. Mägel wendete Berusung ein und stützte dieselbe hauptsächlich darauf, der fragliche Vorfall habe nicht in der zweiten Hälfte, sondern bereits am 8. August vor. I. stattgefunden und sei die Beleidig ung, da Privatklage erst am 8. November v. I. erhoben worden, verjährt. Durch die Aussagen der in dieser Richtung abgehörten Zeugen, insbesondere des Höcken dorfer Gemeindrvorstandcs, gelangte die Berufungsinstanz zu der vollen Ueberzeugung, daß der 8. August der Tag sei, an welchem die beleidigenden Worte gefallen sein sollen und fällte ein Urtheil dahin, daß die schöffenge richtliche Entscheidung aufzuheben und das Verfahren gegen den Angeklagten einzustellen sei, der Privatkläger aber die Kosten zu tragen habe. Rechtsanwalt Mosig Von Aehrenfeld in Löbau fungirte für Klatschen, Rechts anwalt Eißner in Pulsnitz für Mägeln. (B. N.) — In der am 26. Januar d. I. in Niedersteina abgehaltenen Gemeinderathssitzung sollte die Wahl eines Schulkassenverwalters vorgenommen werden, um welches Amt sich auch der Bandsabrikant Karl Prescher daselbst bewarb. Da unter den Mitgliedern einige der Ansicht waren, der Schulvorstand habe über die Wahl mit zu bestimmen, so holte der Gemeindevorstand den zufällig im Hause sich aushaltenden Lehrer Ernst Ludwig Fischer von Niedersteina in das Sitzungszimmer, welcher sich an der Debatte mit betheiligle. Zu einer Wahl kam es aber nicht, da die Aufregung zu groß geworden war. Darüber erbittert, erklärte Prescher gegen den Lehrer: er hätte hier gar nichts zu sagen; er hätte sich bloß eingeschmuggelt, blieb auch hierbei stehen, als ihn der Gemeindcvorstand darüber belehrte, daß er von ihm zum Erscheinen aufgefordert worden sei. Vom Schöffengericht Pulsnitz wurde Prescher auf die Privatanklage Fischers zu 30 Mk. event. 6 Tage Haft verurtheilt, Fischer aber aus die von Prescher erhobene Klage, da die Behauptung dks letzteren, er sei auch von Fischer beleidigt, nicht im geringsten bewiesen worden, sreigesprochen. Die zweite Instanz setzte mit Rücksicht aus die Erregtheit Preschers unter Verurtheilung desselben in Tragung sämmtlicher Kosten die Strafe auf 10 Mk. herab. Als Vertheidiger traten für Fischer Rechtsanwalt vr. Bachmann in Puls nitz, für Prescher Rechtsanwalt Sachße auf. (B. N.) — Schwurgerichtsverhandlung. Bautzen, 27. Juni. Am 8. März d. I. in der 1. Morgenstunde brach in dem Scheunengebäude des Gutsbesitzers Waurich in Jauer Feuer aus, durch welches dieses Gebäude, sammt den übrigen Wirthschaftsgebäuden Waurichs, und die Nahrung des Nachbars Petschke, bestehend aus Wohn haus, Schuppen und Kuhstall, vollständig zerstört wurden. Das Feuer griff bei der weichen Dachung jener Gebäude so rasch um sich, daß ihm fast noch Menschenleben zum Opfer gefallen wären; zwei über dem Pferdcstalle Wau richs schlafende Dienstleute konnten sich nur durch schleu niges Herabspringen aus dem 1. Stockwerke retten. Der Schaden war ein ganz enormer, und um so beklagens- werther, als beide Kalamitosen einer Mobiliarversicherung nicht angehörten. Ganz unzweifelhaft lag böswillige Brandstiftung vor; nur fehlte zunächst über die Person des Thäters jeder Anhalt. Da erinnerte sich am 3. Tage darnach der Schenkwirth Hentschel aus Kriepitz, daß am Abend des Brandes der Lehrling des Pansch witzer Klempners sich bis Nachts 11 Uhr als Gast in seiner Schankwirthschaft aufgehalten und den Rückweg nach Panschwitz an jener Scheune vorüber nehmen muffen. Der von diesem Verdacht benachrichtigte Gendarm traf besagten Lehrling, den am 6. Januar 1866 in Obersteina geborenen, noch unbestraften Friedrich Otto Freudenberg, beim Meister nicht an; er war demselben, der ihm kein gutes Zeugniß zollte, entlaufen. Als man seiner habhaft geworden, inzwischen auch kund geworden, daß er im Besitze von Geld gewesen, erhob sich gegen Freudenberg weiter der Verdacht, den kurz vorher in der Nenlkanzlei des Kloster St. Marienstern vorgekomnunen erheblichen Gelddiebstahl verübt zu haben. Freudenberg leugnete anfangs in letzterer Beziehung, war dagegen dem Gen darm gegenüber der Brandstiftung geständig, indem er angab, durch ein im Lehmfachwerk der Scheune befind liches Mäuseloch mittels Streichhölzchens das eingepanste Stroh angezündel zu haben. Als Motiv gab Freuden berg an, „er habe gern von seinem Meister wegkommen wollen, das Wohnhaus habe nicht mit brennen sollen!" Dieses Gestävdniß der Brandstiftung wiederholte Freu denberg in der Folgezeit vor einem Beamten der StaatS- anwaltschast, weiter vor dem Amtsgericht Kamenz und endlich vor dem Untersuchungsrichter; da ließ er am 8. Mai sich vorführen, erklärte: „er sitze nun schon so lange, während die eigentlichen Thäter freiherumliesen", widerrief seine Geständnisse und bezichtigte den Lehrling Holka in der Klosterböttcherei der Brandlegung, und diesen, sowie den Klosterwächter Robel der Ausführung des Gelddiebstahls. Nach diesen neueren Angaben wollte er nach dem Weggange aus der Kricpitzer Schenke nach Elstra gegangen fein, um dort bei Günthers seine Wäsche abzuholen; da Günthers bereits zu Bett gewesen, so habe er unverrichteter Sache den Heimweg angetreten, sei in der Nähe der Klosterwiesen mit Holka zusammen getroffen; dieser habe ihm gejagt, „er habe noch eine Verrichtung in Jauer." Ohne zu fragen, was das für eine „Verrichtung" sei, habe er Holka'n sich angeschlvffen. An WaurichS Scheune habe nun ohne weiteres Holka ein Streichhölzchen entzündet und durch eines der Mäuse löcher in das Stroh gehalten. Darauf sei er ausge rissen. Holka habe ihm auch gestanden, den Gelddieb stahl in Gemeinschaft mit Robel ausgeführt zu haben und bezüglich der Brandlegung hinzugefügt: „Robel habe den (um jene Zeit aufgefundenen) Brandbrief gelegt; der Verwalter solle denken, Leute von draußen wollten das Kloster anzünden." — Diese neuesten Angaben hielt Freudenberg auch heute dreist aufrecht; auf Vorhalt, daß er viermal übereinstimmend die That eingeräumt, erklärt er: „ich konnte nicht anders, ich wollte vom Meister fort". Für die Beschuldigungen Holkas und Robels durch den Angeklagten ergab sich in der heutigen Beweisaufnahme auch nicht der geringste Anhalt, im Gegentheil sprach eine Anzahl von Momenten für die Wahrheit des vom Angeklagten ursprünglich abgelegten Geständnisses. Außer Freudenbergen war keine Person in der Nähe der Brand- stelle gesehen worden, wohl aber war dieser einem Zeugen ganz außer Athem entgegen gelaufen gekommen, und mit diesem nach der Brandstelle zurüägekehrt. (Ein älterer Bruder Freudenbergs verbüßt z. Zt. eine mehrjährige Gefängnißstrafe wegen Brandstiftung; der heutige Ange klagte soll als Schulknabe bei einer bedenklichen Feuer spiclerei in seinem Orte betheiligt gewesen sein.) — Die Staatsanwaltschaft erachtete den Schuldbeweis gegenüber dem Angeklagten für erbracht und beantragte Bejahung der dahin lautenden Schulvsrage: „ist der Angeklagte schuldig, allein oder in gemeinschaftlicher Ausführung mit einem anderen das fragliche Gebäude vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben?" dagegen Verneinung der Frage aus mildernde Umstände. Der Vertheidiger verkannte nicht das schwer Gravirliche in dem Verhalten seines Desendenden, gelangte aber zu dem Anträge auf Ver neinung der Schuldfrage, namentlich den Umstand her vorhebend, daß der Angeklagte das früher auch bezüglich des Gelddiebstahls abgelegte Geständniß zu der Zeit widerrufen habe, als er veranlaßt worden, das gestohlene Gelv herbeizuschaffen, er aber dies zu thun gar nicht in der Lage gewesen sei. — Die Geschworenen sprachen durch ihren Obmann, Rentier Seydler aus Bautzen, das „Schuldig unter Verneinung mildernder Umstände". DaS Urtheil lautete demgemäß auf vier Jahre Zuchthaus und sechsjährigen Ehrenrechtsverlust. (Bautzn. Nachr.) — Nachstehender Vorfall, so wird dem dem „Pirn. A»z." aus Dohna geschrieben, dürste gewiß geeignet sein, manchem der Trichinenschau gegenüber gieichgiltig oder feindlich Gesinnten andere Anschauungen beizubringen. Herr Braumeister Hähnel in Groß-Seidlitz ließ am 3. Juni d. I. für eigenen Bedarf ein Schwein schlachten, und genoß mit seiner Tochter, sowie einem Gehilfen und dem Fleischer Schwarze aus Dohna von dem Fleische. Als der Letztgenannte am 19. Juni wieder in die Brauerei kam, hörte derselbe, daß Herr Hähnel, wie auch seine Tochter und der Gehilfe erkrankt seien, wo bei er sofort auf den Gedanken kam, daß die Ursache dieser Erkrankung in dem Genüsse des gedachten Fleisches zu suchen sein dürste. Er nahm in Folge dessen einige Proben des Fleisches mit und brachte sie zu Herrn Fleijch- beschauer Kühn-Dohna, welcher alsdann das Vorhanden-